Rainer Fornahl (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Rainer Fornahl
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Diplom Geophysiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Leipzig I
Ergebnis
33,0%
Landeslistenplatz
6, Sachsen
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Frage zum Thema Bürgerrechte
03.08.2005
Von:
Udo

Holger Tschense
(Bürgermeister und Beigeordneter für Umwelt, Ordnung, Wohnen, Leipzig) muss auf Grund seiner unmoralischen Verhaltenweisen aus dem Amt unbedingt entlassen werden. Durch den Amtsmissbrauch hat er das Ansehen von Leipzig massiv geschädigt, deshalb sollten die Ansprüche auf Pension entfallen.
Weitere Informationen hierzu:
www.lvz-online.de

a) Wird der Holger Tschense entlassen?
Wenn nicht eine sehr detailierte Begründung: "Warum?"

b) Was meinen Sie hierzu, Pensionsansprüche mit den Schaden zu aufzuwiegen?
Antwort von Rainer Fornahl
1Empfehlung
16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3.08.2005 über kandidatenwatch.de. Die Dinge, die Herr Tschense getan hat, hat er als Privatmann getan. Als Ergebnis hat er einen Strafbefehl erhalten und akzeptiert. Die daraus resultierende Vorstrafe ist der Grund für seine Abwahl als Bürgermeister und Beigeordneter durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
30.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Fornahl,

da ihre Partei die Grundpfeiler für Hartz 4 gesetzt hat, freue ich mich, ihnen diese Fragen stellen zu können.

Halten sie es für möglich mit 331 Euro monatlich, ein menschenwürdiges Leben zu führen?

Könnten sie es sich vorstellen, selber jahrelang davon leben zu müssen?
Antwort von Rainer Fornahl
3Empfehlungen
16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.08.2005 über kandidatenwatch.de. Ihre beiden Fragen beantworte ich mit Ja.
Die von Ihnen genannten Summen sind die Grundsicherung. Hat ein Erwerbsfähiger kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen, übernehmen die Träger des Arbeitslosengelds II die Kosten für den Lebensunterhalt, die Miete, Heizung und so genannte Mehrbedarfszuschläge. ALG II umfasst eben mehr als die von Ihnen genannte Regelleistung.
Die Bezieher von ALG II haben Bundesregierung und Koalitionsfraktionen –entgegen den Vorstellungen der Union – in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Hiervon profitieren besonders die früheren Bezieher von Sozialhilfe, die mit Hartz IV auch wieder an der Arbeitsvermittlung teilnehmen.
Das Arbeitslosengeld II wird von allen Steuerzahler/innen finanziert. Es orientiert sich nicht mehr am Einkommen, sondern an der Bedürftigkeit. Ich halte dies für sozial gerecht. Familien mit Kindern und niedrigem Einkommen sowie Alleinerziehende mit Kindern gewinnen mit den neuen Regelungen.
Es ist aber klar, der Schwerpunkt der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende liegt auf der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Deshalb gibt es finanzielle Anreize für alle, die ihren Lebensunterhalt teilweise selbst verdienen, etwa durch einen Minijob.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl, MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte
05.09.2005
Von:

Bevor ich mich zur Wahl entscheide, wen ich wähle, eine bisher unbeantwortete Frage:
Jeder redet, wie Deutschland in Schwung kommen soll.
Was passiert in der Zwischenzeit mit ALG 2, gibt es Änderungen dazu
  • >zB. gestiegene Nebenkosten, Korrekturen->Grundgesetzes KONFORM usw.

Was haben Sie als Repräsentant Ihrer Partei zu sagen?

MfG
Antwort von Rainer Fornahl
1Empfehlung
16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.08.2005 über kandidatenwatch.de. Zwei wichtige Änderungen beim Arbeitslosengeld II sind bereits beschlossen: -die für den 1. Februar 2006 vorgesehene Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I wird für Ältere um zwei Jahre auf den 1.2.2008 verschoben.

  • die unterschiedliche Höhe des Arbeitslosengeldes II in Ost und West wird aufgehoben (Angleichung Ost an West auf 345 Euro)
Ob es weitere Veränderungen geben wird, hängt auch vom Ombudsrat ab, der von der Bundesregierung berufen wurde. Er soll Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des Verwaltungshandelns und der gesetzlichen Regelungen (SGB II) ziehen und entsprechende Empfehlungen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl, MdB
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