Rainer Fornahl (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Rainer Fornahl
© DBT/Jens Neumann/Edgar Rothmann
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Diplom Geophysiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Leipzig I
Landeslistenplatz
6, Sachsen
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(...) Bitte haben Sie Verständnis für den Verweis auf meine Homepage ( www.rainerfornahl.de ). Dort finden Sie eine ausführliche Stellungnahme zu der auch aus meiner Sicht nicht unproblematischen Thematik "Diätenerhöhung". Zwischenzeitlich haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, von einer Erhöhung der Diäten abzusehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.05.2009
Von:
-

In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung las ich heute, dass Sie und Ihr Leipziger Kollege Weißgerber bei der Wahl zum Bundespräsidenten gegen die von der SPD favorisierten Gesine Schwan stimmen wollen. Leider konnte man dort nichts über Ihre Motivation lesen, daher frage ich: Weshalb? Und: Stimmen Sie FÜR Horst Köhler?
Antwort von Rainer Fornahl
1Empfehlung
13.05.2009
Rainer Fornahl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundespräsidentenwahl ist eine freie und geheime Wahl. Ich äußere mich grundsätzlich nicht zu meinem Wahlverhalten in der Bundesversammlung. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fornahl,

mit einigem Erschrecken habe ich in den Zeitungen gelesen, wie sie sich in der Bundesversammlung zur Präsidentenfrage verhalten wollen. Sie sagen doch sehr eindeutig, dass sie Horst Köhler eigentlich für den besseren, in ihren Worten: erträglicheren Kandidaten halten. Dennoch sagen sie weiter, dass Sie (nur) deswegen, weil Sie glauben, dass Sie für die SPD in der Bundesversammlung sitzen, der noch im ersten Wahlgang Frau Schwan wählen wollen. ist ihnen nicht bewusst, dass auch in der Bundesversammlung sie allein ihrem Gewissen, und gerade nicht irgendeiner Parteidisziplin unterworfen sind? wie passt diese blinde die eigene Überzeugung vertraten die Abstimmungsweise mit dem Umstand zusammen, dass ihre eigene Person auf der Landesliste der SPD Sachsen für die Bundestagswahl gar nicht besonders abgesichert ist, sondern sie immer darauf angewiesen waren, ihren Wahlkreis direkt als Personen zu gewinnen? Sind Sie nicht in einem weitaus größeren Maße Gehorsam gegenüber ihrer Partei ist umgekehrt ihre Partei etwas für Sie tut? und worin unterscheidet sich ihr Abstimmungsverhalten von dem der Volkskammerabgeordneten vor 1989, die ebenfalls nur blockweise abzustimmen wagten. Als ich ihre Antworten auf die Reporterfragen las, wusste ich wieder sehr genau, warum ich solche Abgeordnete von der SPD nicht mehr wählen würde: Ein Abgeorderter, der sein eigenes Gewissen sogar bei der Bundespräsidentenwahl, die gegenüber jeder Bundestagsabstimmung noch freier ist, den Parteiinteressen unterordnet, ist nicht das, was ich als das Leitbild des Abgeordneten nach dem Grundgesetz ansehe.

Da Abgeordnetenwatch.de immer großen Wert darauf legt, dass der Fragecharakter deutlich genug erkennbar ist, hier also noch einmal die Frage: Wieso glauben Sie, dass es in der Bundesversammlung einen Fraktionszwang gäbe? Wieso stimmen Sie, obwohl sie nach eigenen Aussagen Horst Köhler erträglicher als Frau Schwan fanden, für letztere? Wie vereinbaren sie dies mit ihrem Gewissen?
Antwort von Rainer Fornahl
bisher keineEmpfehlungen
13.05.2009
Rainer Fornahl
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.

Die Bundespräsidentenwahl ist eine freie und geheime Wahl. Ich äußere mich grundsätzlich nicht zu meinem Wahlverhalten in der Bundesversammlung. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fornahl,

Die Ministerien für Familie, Justiz und Wirtschaft planen eine Verschärfung des TMG zwecks Bekämpfung der Kinderpornografie. Das Ziel dieser Initiative ist begrüßenswert, die geplanten Mittel dagegen allerdings nicht.

Unter Experten sind die folgenden Punkte weitgehend unstrittig:
  • das bestehende Angebot für Kinderpornografie ist überwiegend privat (also nicht kommerziell) und über das Internet nicht zugänglich und wird demnach durch die geplanten Maßnahmen überhaupt nicht behindert;
  • der Zugriff auf die wenigen öffentlich erreichbaren Angebote sollte statt durch die Sperrung des Zugriffs für Nutzer besser durch die zwangsweise Abschaltung dieser Angebote geschehen;
  • die Kriminalisierung des Zugriffs auf solche Angebote trifft in erster Linie Benutzer, die versehentlich auf einen verschleierten Verweis klicken, ferner trifft sie Aktivisten, die durch Suche nach solchen Angeboten das Ziel verfolgen, diese den Providern und Strafverfolgungsbehörden zu melden, um deren Abschaltung zu erreichen;
  • die Maßnahme ist weitgehend wirkungslos bei Benutzern, die in der Lage sind, einen Browser grundlegend zu konfigurieren;
  • die Maßnahme ist reine Symbolpolitik, da den Verantwortlichen Berater zur Seite stehen, denen die o.g. Tatsachen bekannt sind;
  • die Maßnahme ist anfällig für Missbrauch, eine Kontrolle der Sperrliste des BKA ist nicht vorgesehen, niemand hindert das BKA daran, andere missliebige Inhalte auf den Index zu setzen,
  • die Maßnahme ist verfassungswidrig und wird aller Voraussicht nach durch das BVG ohnehin kassiert, was sicher allen Beteiligten klar ist - im Klartext bedeutet das, dass es mit dem geplanten Gesetz nur um Wahlkampf geht.

Ich würde Sie bitten, zu den o.g. Punkten einzeln Stellung zu nehmen, da Ihre Aussagen dazu (nicht nur für mich) wahlentscheidend sind. Ferner bitte ich Sie darum, unverzüglich wirklich etwas gegen Kinderpornografie zu tun - setzen Sie sich für die Abschaltung der entsprechenden Server ein. MfG
Antwort von Rainer Fornahl
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02.07.2009
Rainer Fornahl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zu einem Thema, das viele Menschen bewegt. Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen ist eine wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft. Herstellung, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie haben wir in den letzten Jahren lückenlos unter Strafe gestellt. Um Kinder zu schützen und die Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten zu bekämpfen, müssen wir weitere Wege finden. Mit dem kürzlich verabschiedeten Gesetz gehen wir einen solchen Weg.

Mit dem Gesetz verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet zu erschweren. Auch wir wissen, dass versierte Nutzer die Sperre umgehen werden können. Mit den jetzt beschlossenen Regelungen zur Sperrung und zur Weiterleitung an Stopp-Seiten werden wir aber die Hemmschwelle erhöhen, sich Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten anzuschauen.

Seiten mit Kinderpornographie, die sich auf deutschen Servern befinden, werden bereits heute von den Internetprovidern heruntergenommen. Im Ausland ist dieser direkte Zugriff nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugriffssperren.

An dem ursprünglichen Gesetzentwurf gab es von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch im Rahmen einer Expertenanhörung vielfältige Kritik. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Argumente sehr ernst genommen. Wir haben daher wichtige Änderungsvorschläge gemacht, die wir gegenüber der CDU/CSU-Fraktion auch durchsetzen konnten. Damit sind wir meines Erachtens zu einem Ergebnis gelangt, mit dem wir sowohl die Verbreitung von Kinderpornographie bekämpfen als auch den Schutz der Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern im Internet gewährleisten. So haben wir nun, wie meine Fraktion es gefordert hat, ein Spezialgesetz beschlossen, um ganz eindeutig klarzustellen, dass sich die Möglichkeit der Sperrung ausschließlich auf Seiten mit kinderpornographischem Inhalt bezieht.

Sie sprechen in Ihrer E-Mail eine mögliche Kriminalisierung von Nutzern an, die versehentlich auf entsprechenden Seiten landen. Da das Gesetz ausschließlich der Prävention dient, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass Verkehrs- und Nutzungsdaten, die bei einer Umleitung auf eine Stopp-Seite anfallen, nicht für die Strafverfolgung genutzt werden können. Durch Spam-Mails fehlgeleitete Benutzer werden also keinem Ermittlungsverfahren ausgesetzt. Auch ist es nicht vorgesehen, bei den Internetprovidern personenbezogene Daten zu speichern.

Darüber hinaus kritisieren Sie eine fehlende Kontrolle des BKA bei der Erstellung der Sperrliste. Auch diese Kontrolle haben wir durch das jetzt beschlossene Gesetz gewährleistet. Die Liste wird durch ein vom Datenschutzbeauftragten des Bundes bestelltes, unabhängiges Gremium regelmäßig kontrolliert. Das Gremium, das mehrheitlich aus zum Richteramt befähigten Personen bestehen muss, kann die Liste jederzeit einsehen und korrigieren, wenn die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Gegen die Aufnahme in die Sperrliste steht der Verwaltungsrechtsweg offen. Zudem gilt der Grundsatz: Löschen vor Sperren. Nur wenn die zulässigen Maßnahmen zur Löschung von Inhalten nicht greifen, werden Seiten auf die Sperrliste des BKA gesetzt.

Mit diesem Gesetz haben wir meines Erachtens Regelungen getroffen, die wirksam die Verbreitung von Kinderpornographie bekämpfen und zugleich die Internetnutzer schützen, rechtsstaatliche Grundsätze sichern und ein transparentes Verfahren ermöglichen.
Trotzdem ist auch dieses Gesetz, wie schon angemerkt, nur ein Schritt, um Kinder vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Viele weitere Schritte sind notwendig. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher Anfang Mai 2009 einen Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung beschlossen. Damit legen wir ein Konzept vor, was wir weiterhin tun müssen. Auch im Kampf gegen Kinderpornographie sind weitere Maßnahmen notwendig. Diese müssen wir umsetzen und als Gesellschaft deutlich machen, dass wir gegen Kindesmissbrauch konsequent vorgehen.


Mit freundlichen Grüßen
Rainer Fornahl, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
13.05.2009
Von:

Sehr geerter Herr Fornahl !
Was machen Menschen die nicht mehr in eine Gesetzliche Krankenkasse kommen , die Gesundheitlich angeschlagen sind und nicht in der Private aufgenommen werden ?

Danke !
Antwort von Rainer Fornahl
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25.06.2009
Rainer Fornahl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Krankenversicherung.

Seit der Gesundheitsreform 2007 ist es gesetzlich geregelt, dass in Deutschland jede Person das Recht auf eine Absicherung für den Krankheitsfall hat. Es hat aber auch jeder die Pflicht sich zu versichern. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind über das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) verpflichtet, alle in ihrem Bereich Versicherungspflichtigen (vgl. SGB V § 5 ff.) aufzunehmen. Dazu gehören auch alle Personen, die keinen weiteren Anspruch auf Krankenversicherung haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert oder noch nie gesetzlich oder privat versichert waren.
Wer nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss sich durch eine private Krankenversicherung (PKV) absichern (vgl. § 193, 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)).
Wenn Sie zuletzt privat krankenversichert waren oder zu dem Zuständigkeitsbereich der PKV gehören, müssen Sie auch in die PKV aufgenommen werden. Die privaten Krankenkassen sind verpflichtet, dem entsprechenden Personenkreis die Versicherung in einem Basistarif zu gewähren (vgl. § 193,5 VVG). Dabei ist es nicht zulässig, Leistungsausschlüsse oder höhere Prämien wegen Risikozuschlägen zu vereinbaren.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Juni 2009 explizit bestätigt, dass es verfassungsgemäß ist, die privaten Krankenkassen zu einem Basistarif und zur Aufnahme von Personen zu verpflichten.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Ihrer Frage ist jedoch nicht zu entnehmen, ob ein konkretes Problem bei Ihnen vorliegt. Als Mitglied des Bundestages kann und darf ich Ihnen keine Rechtsberatung bieten, daher dienen die oben genannten Angaben nur zu Ihrer allgemeinen Information. Zur Klärung spezieller Fragen können Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse oder an die Verbraucherberatungsstellen wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl, MdB
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Frage zum Thema Internationales
15.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fornahl,

als Leipziger Bundestagsabgeordneter wissen Sie, dass die USA seit Jahren den Leipziger Flughafen benutzen, um den Kriegseinsatz im Irak zu unterstützen. Keine Woche vergeht, in dem nicht Flugzeuge für die US-Armee Menschen und Materialien in den Irak bringen.

Die SPD hat den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA von Anfang an abgelehnt. Aber warum tut der Bundestag nichts, um die USA an der hegemonialen Gewaltausübung zu hindern? Mindestens 100,000 Menschen sind durch den Krieg getötet worden, und auch die Obama-Regierung setzt die Bush-Poliutik mit leichten Nuancen fort. Niemand wird für die Verbrechen zur Rechenschaft gezogen.

Wäre es nicht die Aufgabe Deutschlands, und insbesondere der Partei Willy Brandts ("Vom deutschen Boden darf niemals mehr ein Krieg ausgehen"), den Krieg nicht nur für falsch zu halten, sondern die US-Behörden auch daran zu hindern, ihn von Deutschland aus zu führen? Und wäre es nicht gerade die Aufgabe Leipzigs, als Stadt der Friedlichen Revolution, sich konsequent gegen Angriffskriege einzusetzen?

Mir ist bekannt, dass es Verträge mit den USA über die Nutzung von Anlagen in Deutschland gibt, und dass das enge Bündnis mit den mächtigen USA Deutschland in vielerlei Hinsicht nützt.

Aber darf man aus Bündnistreue und Opportunismus einem rechtswidrigen Krieg Unterstützung leisten, die man dem kriegführenden Land mit sehr einfachen Mitteln entziehen könnte? Müssten wir nicht aus unser schrecklichen Geschichte im 20. Jahrhundert gelernt haben, dass es unsere moralische Pflicht ist, uns dem Krieg entgegenzustellen?

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Prof. Dr. (Leipzig)
Antwort von Rainer Fornahl
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10.08.2009
Rainer Fornahl
Sehr geehrter Prof. Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich auf die militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle fokussieren.

in der Tat finden am Flughafen Leipzig/ Halle derzeit Flugverkehre statt, die - auch wenn privatwirtschaftlich organisiert - militärischen Zwecken dienen können bzw. dienen. Darauf zielt ja wohl ihre Frage im Kern.

Das meint zum einen das Projekt SALIS (Strategic AirLift Interim Solution) und zum anderen die Verlegung von US-Militärangehörigen zwischen den USA und dem Irak/ Afghanistan mit einem Zwischenstopp auf dem hiesigen Flughafen.

Mit dem SALIS-Projekt sichern sich Kanada und 17 europäische Staaten, auch die Nicht-Nato-Staaten Finnland und Schweden, Zugriffsrechte auf bis zu 6 Luftfahrzeuge vom Typ ANTONOV AN-124-100 und erwerben Lufttransportkapazitäten, die sie mit eigenen Flugzeugen nicht darstellen können. Dabei geht es um die Verlegung von Material in Einsatzgebiete wie in Afghanistan oder um ausschließlich humanitäre Hilfslieferungen wie bei der Erdbebenhilfe in China 2008 sowie um friedensschaffende und friedenssichernde Missionen auf dem Gebiet von
Mandaten der Vereinten Nationen.

Der Vertrag zu SALIS ist im Dezember 2008 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis zum Jahresende 2010 verlängert worden.

Ich sehe keine Veranlassung, diesen Beschluss zu SALIS in Frage zu stellen. Sie stimmen mir sicher zu, dass sich Deutschland an humanitären Hilfslieferungen auf dem Luftweg beteiligen können muss.

Darüber hinaus sehe ich keine Veranlassung, den 2006 vertraglich vereinbarten Transit von US-Soldaten auf dem Flughafen Leipzig/ Halle in der jetzigen Form in Frage zu stellen. Derartige Flüge und Dienstleistungen stehen im Einklang mit der Betriebserlaubnis des Flughafens Leipzig/Halle als internationaler Verkehrsflughafen entsprechend seiner luftrechtlichen Genehmigungen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl, MdB
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