Rainer Fornahl (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Rainer Fornahl
© DBT/Jens Neumann/Edgar Rothmann
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Diplom Geophysiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Leipzig I
Landeslistenplatz
6, Sachsen
weitere Profile
(...) Die Ziele der Neuregelungen im SGB II für Langzeitarbeitslose waren und sind die schnelle und passgenaue Vermittlung der Betroffenen in Arbeit sowie die ausreichende materielle Sicherung bei Arbeitslosigkeit in Abhängigkeit vom Bedarf. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
nicht beteiligt
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
NEIN
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
nicht beteiligt
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
JA
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
12.11.2008
BKA-Gesetz
JA
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
JA
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
JA
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
JA
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
JA
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
NEIN
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
NEIN
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
JA
02.02.2007
Gesundheitsreform
JA
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
JA
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
JA
30.06.2006
Föderalismusreform
JA
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
JA
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
JA
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
Fragen an Rainer Fornahl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fornahl,

ich danke Ihnen, dass sie gestern mit ihrem Abstimmungsverhalten ein Zeichen gegen Kinderpornographie gesetzt haben. Und gleichzeitig offensichtlich der Meinung sind, dass die Einschränkung von Kinderpornographie es wert ist, eine Zensurinfrastruktur unter Leitung einer Polizeibehörde aufzubauen. Nicht wenige Menschen sind der Meinung, dass das ein drastischer Eingriff in die Gewaltenteilung ist und in das Recht auf Meinungsäußerung, immerhin zwei Grundpfeiler unserer Demokratie.

Nun ist das Kind zwar in den Brunnen gefallen, aber ich wüsste gerne, ob es nachvollziehbare Gründe für ihr Abstimmungsverhalten gibt? Natürlich ist Kinderpornographie schrecklich, aber ein Gesetz, welches nachweislich nichts dagegen hilft und Zensur einführt, ist für mich und viele andere schwer nachvollziehbar.
Antwort von Rainer Fornahl
bisher keineEmpfehlungen
03.07.2009
Rainer Fornahl
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Gerne erläutere ich Ihnen meine Haltung zu Ihren Anmerkungen. Wir haben in den Verhandlungen die Bedenken gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf, wie sie viele Bürgerinnen und Bürger und auch Experten geäußert haben, aufgenommen und bedacht. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte sich mit ihren Forderungen durchsetzen, die auch diesen Bedenken Rechnung getragen haben.

Zunächst: Ich denke, dass wir mit den nun beschlossenen spezialgesetzlichen Regelungen einerseits dem Anspruch gerecht geworden sind, die Verbreitung von Kinderpornographie zu bekämpfen. Sicher ist dies nur ein Baustein für den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt, der durch viele andere ergänzt wird und ergänzt werden muss. Andererseits sind wir auch dem Anspruch gerecht geworden, Datenschutz und Informationsfreiheit von Bürgerinnen und Bürgern zu sichern, z. B. dadurch, dass Verkehrs- und Nutzungsdaten, die bei der Umleitung auf eine Stopp-Seite anfallen, nicht für eine strafrechtliche Verfolgung benutzt werden dürfen.

In Ihrer Anfrage äußern Sie sich, dass dieses Gesetz Zensur einführen würde. Dies ist meines Erachtens so nicht richtig. Zensur hieße, Inhalte zu beeinflussen oder zu verändern. Durch eine Sperrung von Kinderpornographie-Seiten wird jedoch nur eine Veröffentlichung ausgeschlossen, die strafbar ist. Das strafrechtliche Verbot der Verbreitung von Kinderpornographie dient dazu, Kinder vor Missbrauch zu schützen. Kinderpornographische Inhalte zu verbreiten ist keine Meinungsäußerung, sondern eine Straftat.

Mit der Regelung in einem Spezialgesetz haben wir rechtlich eindeutig geklärt, dass die Zulässigkeit von Sperrungen ausschließlich für kinderpornographische Inhalte gilt. Die Sperrliste, die das BKA erstellt, wird regelmäßig durch ein unabhängiges Gremium, das der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bestellt, kontrolliert. Zudem gilt der Grundsatz "Löschen vor Sperren" und es steht die Möglichkeit offen, gegen die Sperrung den Verwaltungsrechtsweg zu gehen.

Das Gesetz ist bis zum 31.12.2012 befristet. Eine ausführliche Evaluierung soll zeigen, welche Auswirkungen es hat. Der Gesetzgeber wird dann entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit meine Gründe dafür darlegen, warum ich für dieses Gesetz gestimmt habe.

Mit freundlichen Grüßen


Rainer Fornahl, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Mit welcher persönlichen Begründung können sie die Einführung von Zensur rechtfertigen? Wer Webseiten mit Stop-Schildern versieht, könnte die Inhalte doch vom Provider auch gleich schließen lassen. Der Sinn dieser Maßnahme ist gelinde gesagt, fraglich. Ein Kontrollgremium gibt es ja de facto nicht, nur eine "sporadische" Überprüfung, wer prüft da wen?

Sind es dann morgen vielleicht unbequeme Webseiten, die gesperrt werden?

Mit dieser Aktion haben sie einen weiteren SPD-Wähler verloren.
Antwort von Rainer Fornahl
bisher keineEmpfehlungen
03.07.2009
Rainer Fornahl
Sehr geehrter Herr ,

mit den gesetzlichen Regelungen, mit denen wir den Zugang zu Kinderpornographie erschweren wollen, haben wir keine Zensur eingeführt. Die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt und die Weiterleitung auf eine Stopp-Seite dienen dazu, die strafrechtlich verbotene Verbreitung von Kinderpornographie und die Nutzung entsprechender Seiten zu verhindern. Seiten mit Kinderpornographie, die sich auf deutschen Servern befinden, werden bereits heute von den Internetprovidern heruntergenommen. Im Ausland ist dieser direkte Zugriff nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugriffssperren.

Dadurch, dass wir die Regelungen in einem Spezialgesetz beschlossen haben, haben wir rechtlich eindeutig klar gemacht, dass sich die Möglichkeit der Sperrung nur auf diese kinderpornographischen Inhalte bezieht. Damit ist keine Grundlage geschaffen, "unbequeme Webseiten" zu sperren. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich klar dafür ein, dass das Internet ein freies Medium bleibt.

Ein unabhängiges Gremium, das die Sperrliste, die das BKA ermittelt, regelmäßig kontrolliert, ist vorgesehen. Es kann jederzeit und wird regelmäßig die Liste überprüfen. Stellt das Gremium fest, dass bei einer Seite keine Gründe für die Sperrung vorliegen, kann es selbst sie von der Liste streichen. Das Gremium, das von dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bestellt wird, wird mehrheitlich aus Mitgliedern bestehen, die zum Richteramt befähigt sind.

Ich danke Ihnen für Ihre kritischen Anmerkungen und hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort meine Haltung zu diesen Fragen erläutern konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
24.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fornahl,

trotz Krisenzeiten scheint es für die Regierung und Bundestag einfacher zu sein, eine Neuverschuldung zu beschließen, als an der Ausgaben-Seite anzusetzen und in Jahrzehnten gewachsene und inzwischen verkrustete Strukturen zu überdenken. Beispielsweise verursacht die Bürokratie Millardenschäden "in Bar" oder aus volkswirtschaftlicher Sicht und der Bundesrechnungshof stellt jedes Jahr Steuerverschwendungen fest, mit deren Einsparung man (zumindest in 2008) den Haushalt hätte sanieren können.

Warum geben Sie und Ihre Bundestagskollegen, die Regierung und alle anderen Verantwortliche nicht wenigstens JETZT, wo lt. offizieller Zahlen die drastischste Wirtschaftskrise seit Bestehen der Republik da ist, nicht alles, um mit dem Steuergeld, das ja trotz allem reichlich da ist, möglichst auszukommen?

Konkrete Frage:
Wie stünden Sie zu einem Straftatsbestand der Steuergeld-Verschwendung? Bzw. könnte man die inkompetente Ausgabe von Steuergeldern nicht so ahnden, dass dies für die verursachenden Beamten / Angest. d. öff. Dienstes äußerst unattraktiv wird? (Beförderungssperre, Degradierung, Kündigung - je nach Schwere des Vergehens)

Welche Ansätze sehen Sie für sich, um an der Ausgaben-Seite konstruktiv mitzuwirken?

Mit freundlichen Grüßen,

.
Antwort von Rainer Fornahl
bisher keineEmpfehlungen
09.07.2009
Rainer Fornahl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich meiner Haltung zu einem Straftatbestand der Steuergeld-Verschwendung.

Steuergelder werden nach Maßgabe der öffentlichen Haushalte ausgegeben, die durch die legitimierten Körperschaften (Bund, Land, Kommune) aufgestellt werden. Die Umsetzung der dort vorgesehenen Ausgaben obliegt der Verwaltung in den entsprechenden Strukturen. Die Mitarbeiter der Verwaltung haben sich an diese Vorgaben zu halten. Geprüft wird das Verwaltungshandeln auch mit Blick auf die Haushaltsmittel durch das zuständige Rechnungsprüfungsorgan, also durch den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe oder die Rechnungsprüfungsämter der Kommunen und Kreise. Straftatbestände liegen bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlhandeln vor und werden auch verfolgt. Damit sind ausreichend Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten durch den Staat gewährleistet.

Die politische Entscheidung über die Höhe öffentlicher Ausgaben und deren Schwerpunktsetzung ist ausdrücklich nicht strafbewehrt.

Der Bundesrechnungshof, auf dessen Aussagen Sie eingehen, bewertet Vorgänge und stellt diese Einschätzung der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Reaktionen und teilweise begründeten Zurückweisungen der erhobenen Vorwürfe werden in der Regel nicht zur Kenntnis genommen. Am Ende bleibt nur ein Bruchteil der erhobenen Vorwürfe relevant. Auch das sollte man zur Kenntnis nehmen.

Nichtsdestotrotz stehen auf allen Ebenen die Behördenleiter, die für die Dienstaufsicht und Fachaufsicht verantwortlich sind, in der Pflicht und Verantwortung, dass Steuergelder sorgsam und nach dem Prinzip der Sparsamkeit ausgegeben werden. Darüber hinaus sind auch die politisch Verantwortlichen in den Parlamenten aller Ebenen gleichermaßen in der Pflicht, entsprechend zu verfahren. Alle Hinweise und Vorwürfe sind dabei grundsätzlich ernst zu nehmen, aber im Kontext zum oben Gesagten zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
04.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fornahl,

in welchem Jahr wird bedingt durch Fertigstellung des gesamten "Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 8" eine planmäßige Fahrzeit von UNTER vier Stunden zwischen München und Berlin bzw. 66 Minuten zwischen Nürnberg und Erfurt möglich sein?

Bei meinen Recherchen konnte ich keine genauen bzw. keine offiziellen Angaben darüber finden.

Vor allem wird kein Termin genannt für den BEGINN des viergleisigen Ausbaus und Ertüchtigung auf 230 km/h Spitzengeschwindigkeit der Bahnstrecke Fürth über Erlangen und Bamberg nach Ebensfeld.

Wann wird der viergleisige Ausbau zwischen Nürnberg und Ebensfeld abgeschlossen sein? Wovon hängt der Termin der Inbetriebnahme ab? In der Presse kursiert die erschreckende Zahl 2041 als Jahr der Fertigstellung.

Wird im Falle eines Wahlsieges von Rot-Grün (bzw. Rot-Rot-Grün) wieder wie im Jahre 1999 einen Baustopp auf der Strecke Nürnberg-Erfurt angestrebt?

Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Rainer Fornahl
1Empfehlung
07.08.2009
Rainer Fornahl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Am 2. Juli 2009 hat sich der Parlamentarische Unterstützerkreis "Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE) Nr. 8" des Deutschen Bundestages, dessen Sprecher ich bin, durch die DB Netz AG ausführlich über den aktuellen Sachstand zur Projektrealisierung informieren lassen. Dabei wurde klar herausgestellt, dass die Vorhaben VDE 8.1 Nürnberg-Erfurt und VDE 8.2 Erfurt-Halle/Leipzig spätestens 2017 bzw. 2015 in Betrieb gehen werden. Gerade auch die zusätzlichen Mittel aus den Konjunkturpaketen I und II des Bundes für 2009 und 2010/11 geben dem Projekt einen ordentlichen Schub.

Die Arbeiten sowohl auf der Ausbaustrecke (ABS) Nürnberg-Ebensfeld als auch auf der Neubaustrecke (NBS) Ebensfeld-Erfurt liegen sehr gut im Plan. Für die NBS Ebensfeld-Erfurt ist vorgesehen, Tunnel und Brücken bis Ende 2014 und den Oberbau, also die Feste Fahrbahn, bis Ende 2015 fertigzustellen. Der vorgesehene und durch Finanzierungsvereinbarungen gesicherte Ablauf der Arbeiten an der Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld liegt ebenfalls voll im Plan. Die Planungen für die zwei zusätzlichen Hauptgleise sollen noch im Jahr 2009 abgeschlossen werden. Die Fertigstellung ist für 2017 vorgesehen. Damit sind der komplette viergleisige Ausbau und die Reisegeschwindigkeit von 230 Stundenkilometern bis Ende 2017 machbar. Es werden möglicherweise nicht alle Detailarbeiten an der Ausbaustrecke bis dahin fertiggestellt sein; das berührt aber den schnellen Personenfernverkehr nicht.

Auch der Projektteil VDE 8.2 Erfurt-Halle/Leipzig kommt sehr gut voran. Alle Tunnel und Brücken sollen bis Ende 2012 fertig sein, der Oberbau ein Jahr später. Auch hier ist das Ziel Fertigstellung 2015 ohne Probleme in Sicht.

Damit ist sichergestellt, dass das letzte große noch offene Verkehrsprojekt Deutsche Einheit zügig zu Ende geführt wird. Unabhängig von den politischen Konstellationen nach der Bundestagswahl wird sich daran nichts ändern. Der fraktionsübergreifende Unterstützerkreis hat sich die gesamte 16. Wahlperiode für das Vorhaben eingesetzt. Ich bin überzeugt, dass dieses Engagement für das wichtige Verkehrsprojekt auch nach der Bundestagswahl nicht nachlässt.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl, MdB
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
18.08.2009
Von:

Sehr gehrter Herr Fornahl,

in Bezug auf ihre Abstimmung mit"Ja" für die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan , möchte ich ihnen einige Fragen stellen.

Wie rechtfertigen sie ihre Zustimmung zur Verlängerung des Afghanistan Einsatztes unserer Bundeswehr?
Wieso stimmen sie mit dieser Entscheidung über die Köpfe von nahezu 70% der Bevölkerung, die strikt gegen einen Afghanistan Einsatz sind, hinweg?
Wie können sie es verantworten dass unsere Soldaten ihr Leben am Hindukusch riskieren, für scheinheilige Gründe die allen anderern aber niemals den Deutschen Interessen dienen?
Welche sollen denn die Interessen der Deutschen in Afghanistan sein?
Mit welcher Rechtfertigung nehmen Deutsche Soldaten an einer Angriffsoperation im Juli 2009 teil, obwohl in unserem Grundgesetz unter Artikel87a, Absatz 1 eindeutig geregelt ist dass der Bund Streitkräfte ausschließlich zur Verteidigung aufstellt.
Ihnen müsste doch bekannt sein, dass unsere Soldaten schon allein durch die Anwesenheit in Afghanistan ihre Gesundheit riskieren, durch die kontamination der Umwelt infolge von Uranwaffen welche die Alliierten einsetzen.

Nach 8 Jahren blutigem Morden, auch unter deutscher Beteiligung, hat der Afghanistan Krieg nichts gebracht außer einer destabilisierung der Region und tausende von Toten!

Die Regierung von Karsai ist schwach und ohne Legimitation seitens des Volkes. Die Warlords regieren dass Land. Die Taliban sind fast genauso mächtig wie 2001. Die Heroin Produktion bricht von Jahr zu Jahr die alten Rekorde.

Deutsche Soldaten sterben sinnlos und wissen noch nicht mal warum!

Wie kann die Deutsche Regierung es zulassen dass unserer Flughäfen von den USA genutzt werden um einen Völkerrechtswidrigen Krieg im Irak zu führen.
Würden wir ihnen die Nutzung der Flugplätze verweigern wäre der Krieg nicht im heutigen Ausmaß möglich!

Bitte beantworten sie meine Fragen ehrlich und sie werden erkennen dass wir auf dem falschen Weg sind.

Mit besten Grüßen


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