Rainer Erdel (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Rainer Erdel
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
07.06.1955
Berufliche Qualifikation
Landwirtschaftsmeister
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dietenhofen
Wahlkreis
Ansbach
Ergebnis
10,2%
Landeslistenplatz
14, Bayern
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(...) 4. Ein Verbot des dynamischen Schießens lehnt die FDP ab. Wer der Auffassung ist, dass dynamisches Schießen ursächlich für Gewalttätigkeit und Aggressivität ist, der müsste in der Konsequenz auch für ein Verbot olympischer Sportarten wie Fechten und Boxen, aber auch Völkerball eintreten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
15.09.2011
Von:
Dr.

Grüß Gott Herr Abgeordneter Erdel,

Meine Frage bezieht sich allein auf den Entwurf des Europäischen Stabiliesierungsmechanismus (ESM), den Sie sicherlich schon gelesen haben.
Meine Frage lautet: Wie können Sie diesen Vertrag mit Ihrer Verpflichtung in Einklang bringen, dem Wohl des d e u t s c h e n Volkes zu dienen und Schaden von ihm abzuwenden?
Wenn dieser Vertrag in dieser Form umgesetzt wird, werden die deutschen Steuerzahler mittels eines unwiderruflichen Automatismus zum Dauerzahlmeister für Südeuropa. Die Deutschen haben dann nichts weiter zu tun als pünktlich und unwiderruflich innerhalb von 7 Tagen zu zahlen und ansonsten ihre Klappe zu halten (entschuldigen Sie meine drastische Ausdrucksweise). Weiterhin ist der "Gouverneursrat" rechtlich unangreifbar, seine Mitglieder genießen vollkommene rechtliche Immunität, der Vertrag ist unkündbar, unbegrenzt gültig und mit keinem demokratischen Mittel rechtlich angreifbar.
Ich frage Sie: Haben Sie inIhrem bisherigen Leben als PRIVATMANN je einen solchen weitreichenden und einschneidenden Vertrag gesehen und würden Sie, wenn Ihnen jemand so einen Vertrag vorlegt, diesen jemals unterschreiben? Ich glaube, Sie würden diesen Vertrag sofort zerreissen.

Bitte denken Sie daran , dass Sie als Vertreter des deutschen Volkes gewählt worden sind und es nicht Ihre Aufgabe ist, die Interessen von Banken oder anderen Staaten zu vertreten.Ich glaube nicht, dass die Mehrheit des deutschen Volkes diesen Vertrag will.

In Erwartung einer mehr als befriedigenden Antwort verbleibe ich hochachtungsvoll

Antwort von Rainer Erdel
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25.11.2011
Rainer Erdel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zum Europäischen Stabilisierungsmechanismus, auf das ich Ihnen gerne antworte. An dieser Stelle möchte ich mich für die verspätete Rückantwort entschuldigen, leider hat die Kommunikation mit abgeordnetenwatch.de nicht reibungslos funktioniert und Ihre Anfrage wurde mir zunächst nicht zugestellt.

Sie können mir glauben, dass die Belastung künftiger Generationen wirklich nicht in meinem Interesse liegt. Als liberaler Abgeordneter habe ich mich von Beginn an dieser besonderen Verantwortung gegenüber deutschen Steuerzahlern und der EU als Ganzes gestellt.
Das grundlegende Problem für die derzeitigen Schwierigkeiten in einigen Euroländern liegt in deren mangelnder Wettbewerbsfähigkeit, ihrer zu hohen Schulden und an lange ausgebliebenen Strukturreformen. Um diese aktuellen Probleme zu lösen, ist in bestimmten Bereichen ein Mehr an Europa geboten. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt aus diesem Grund die Aussage des Europäischen Rates, eine Änderung der Europäischen Verträge anzustreben.

An der gegenwärtigen Situation zeigt sich, dass eine effektive haushaltspolitische Koordinierung auf europäischer Ebene, verbunden mit Durchgriffsrechten der EU in die Haushaltsbefugnisse der betroffenen Länder, unabdingbar ist. Denn eine gemeinsame Währung kann nur funktionieren, wenn die Spielregeln eingehalten werden. Ein erster Schritt für eine bessere Abstimmung zwischen Vertretern der Europäischen Union und finanziell angeschlagenen Euroländern ist die Einrichtung eines andauernden Überwachungsregimes vor Ort. Eine solche dauerhafte Präsenz wird beispielsweise gerade in Griechenland installiert und kann die Maßnahmen der griechischen Regierung konstruktiv und effektiv begleiten.

Der Gouverneursrat ist kein unabhängiges Gremium, das autonome Entscheidungen über europäische Steuergelder treffen kann. Er besteht aus den Finanzministern des Euro-Währungsgebiets. In Artikel 5 Absatz 1 aus dem Vertrag zur Einrichtung eines Europäischen Stabilisierungsmechanismus heißt es: "Jedes ESM-Mitglied ernennt ein Mitglied des Gouverneursrats und ein stellvertretendes Mitglied des Gouverneursrats. Die Ernennungen können jederzeit widerrufen werden. Das Mitglied des Gouverneursrats ist ein Regierungsmitglied des jeweiligen ESM-Mitglieds mit Zuständigkeit für die Finanzen."
Die demokratische Legitimation des Gouverneursrats ergibt sich also aus der Regierungsmitgliedschaft der Beteiligten. Beispielsweise ist der deutsche Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble Mitglied der schwarz-gelben Bundesregierung und wurde auf Vorschlag der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ernannt, die ihrerseits von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages demokratisch gewählt wurde.

Alle wesentlichen Entscheidungen des Gouverneursrats sollen einstimmig durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets getroffen werden. Deutschland wird jederzeit ein Vetorecht haben. Der Gouverneursrat soll zwar beschließen können, das Stammkapital des ESM zu verändern, dieser Beschluss wird jedoch erst in Kraft treten können, wenn die ESM-Mitglieder dem zustimmen.
Der ESM als völkerrechtlicher Vertrag bedarf in Deutschland gem. Art 59 Abs. 2 unserer Verfassung eines innerstaatlichen Zustimmungsgesetzes. Im Übrigen kann der ESM nach den allgemeinen völkerrechtlichen Regeln beendet werden. Der Deutsche Bundestag soll über den ESM in der jetzt vereinbarten Gestalt entscheiden. Spätere Änderungen sollen nach dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes und der Budgethoheit des Parlaments erneut der Zustimmung des Deutschen Bundestages bedürfen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Griechenlandhilfe hat dies noch einmal klar dargelegt. Die Souveränität Deutschlands bleibt unangetastet.

Der Kapitalabruf nach Artikel 9 Absatz 3 des ESM-Vertrags bezieht sich übrigens auf bereits genehmigtes Kapital, welches bereits durch die nationalen Parlamente bzw. Regierungen zugesagt wurde. Wörtlich heißt es: "Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen." Es geht also nicht darum, willkürlich und ohne Ausweichmöglichkeit Unsummen zur Verfügung zu stellen. Dieser Abschnitt zielt lediglich auf die tatsächliche Funktionsfähigkeit im Ernstfall ab, so dass bereits verhandelte Finanzmittel auch wirklich zur Verfügung stehen.

Rechtliche Immunität genießen im Übrigen auch alle Mitglieder des Deutschen Bundestages. Sie schützt die Abgeordneten während ihres Mandats vor Strafverfolgung und garantiert neben der Indemnität, also dem Grundsatz, dass Abgeordnete aufgrund von Äußerungen oder Meinungsbekundungen im Rahmen ihrer Mandatsarbeit nicht verfolgt werden dürfen, die Gewissensfreiheit des einzelnen Abgeordneten und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Diese Prinzipien der parlamentarischen Demokratie sind historisch gewachsen: Die Geschichte hat uns gelehrt, dass kritische Parlamentarier nicht immer vor politischen Prozessen gewahrt waren. Der Möglichkeit einer solchen Entwicklung soll Einhalt geboten werden.

Wir befinden uns augenblicklich an einer Wegscheide für die weitere Entwicklung Europas. Diese Situation ist mir voll und ganz bewusst. Ich werde mich auch weiterhin mit aller Energie dafür einsetzen, dass die der Verschuldungskrise zugrundeliegenden Probleme gelöst und nicht nur kosmetisch behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Rainer Erdel, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
28.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Erdl,

Als Betroffener hätte ich einige Fragen bzgl. der Bundeswehrreform:

1. Glauben Sie, dass eine notwendige Neuausrichtung insgesamt erreicht werden kann oder ist die Umsetzung der Reform eher als ´weiter so´ mit reduzierten Zahlen zu bewerten?
2. Halten Sie die vorgestellte Grobstruktur insgesamt für zweckmäßig?
3. Wie bewerten Sie die mangelhafte Ausplanung von streitkräftegemeinsamen Spezialkräftestrukturen (einschließlich der sogenannten ´Enabler´ wie bspw. SOF-fähigem Lufttransport) und den eklatanten Widerspruch zu den Spezialkräfteentwicklungen in der NATO (Siehe auch: www.nshq.nato.int und www.nshq.nato.int )
4. Wie bewerten Sie das Reformbegleitprogramm und wie schätzen Sie die Chancen ein, dass dieses ´unbeschadet´ unser Parlament verlässt?

Mit freundlichen Grüßen

P.
Antwort von Rainer Erdel
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08.11.2011
Rainer Erdel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne wie folgt beantworte:

1. Ich denke, diese Reform ist aus guten Gründen nicht mit den bisherigen zu vergleichen. Allein die Umstellung zu einer Freiwilligenarmee löst eine Dynamik aus, die manche noch nicht begriffen haben. Freiwillige wollen gewonnen und gehalten werden. Ihre erhöhte Professionalität wird u.a. sich niederschlagen in erhöhter Übungs- und Ausbildungstätigkeit und geänderter dienstlichen Rahmenbedingungen, da sie insgesamt einen anderen Anspruch an ihre Aufgabe und ihren Dienstherren entwickeln. Auch die Notwendigkeit auf einen starken Pool von aktiven, ebenfalls professionellen Reservisten zurückzugreifen wird eine entsprechende Dynamik erzeugen und vieles Althergebrachtes auf den Prüfstand stellen. Hinzu kommt die - auch durch die finanziellen Rahmenbedingungen- um sich greifende Einsicht und die entsprechenden Taten, dass die Bundeswehr keine Infrastruktur- oder Industriepolitik machen kann. Auch hier wird man sich beim Militär , der Politik und der Industrie grundsätzlich umstellen müssen, da jedenfalls für mich nicht abzusehen ist, dass der Einzelplan 14 jemals wieder Mittel dafür übrig haben sollte.

2. Ja, die Struktur halte ich, bis auf die Lösung der Übergabe der CH 53 Verbände an die Luftwaffe, für weitgehend zweckmäßig. Gerade das Heer stärkt, wie von uns gefordert, die Brigadeebene als das entscheidende Element, ohne aber die Divisionsebene gänzlich aufzulösen. Die hier gefundene Lösung macht auf mich jedenfalls einen auf den ersten Blick überzeugenden Eindruck. Zu den Vorstellungen der FDP im politischen Prozess, empfehle ich Ihnen das Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion "Bundeswehr der Zukunft", mit dem wir unseren Beitrag in der Debatte geliefert haben. Sie werden viele Gedanken aus dem Papier, welches erstmals im Juni 2010 als Diskussionspapier veröffentlicht wurde, in den aktuellen Papieren des BMVg wiederfinden. Einige Punkte wurden jedoch auch nicht aufgenommen. Hier könnte man ggf. noch nachbessern.

3. Hier verweise ich auf unser Positionspapier, in dem wir vorgeschlagen haben, die Spezialkräfte (auch die Heli-Fähigkeiten)zusammenzufassen und dem GI zu unterstellen. Wie schon unter 2 ausgeführt, war dies einer der Punkte, der nicht aufgenommen wurde. Auch die Ausstattung der Spezialkräfte ist bei uns ein ständiges Thema mit dem sich unsere Arbeitsgruppe intensiv befasst. In den aktuellen Haushaltsberatungen haben wir auch einen entsprechenden Antrag zu SOF-Air eingebracht.

4. Ich gehe davon aus, dass das Reformbegleitprogramm nicht am Parlament scheitern wird, welches im Zuge des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes (EVVG) sehr deutlich unter Beweis gestellt hat, dass es bereit ist, für unsere Soldaten viel weiter zu gehen, als es der Regierung im Rahmen der Ressortabstimmung möglich war. Da das EVVG aber auf einem Beschluss des Parlamentes (Umsetzung eines Parlamentsbeschlusses durch die BuReg) beruhte, das Reformbegleitgesetz aber aus der Regierung heraus kommt, wird hier die Ressortabstimmung einen ganz entscheidenden Anteil haben, d.h. die Frage, was an Inhalten überhaupt das Parlament erreicht. Da die FDP aber die Aussetzung der Wehrpflicht und den Umbau in eine Freiwilligenarmee seit langem verfolgte und begrüßt, bin ich mir sicher, dass seitens der FDP die Unterstützung sichergestellt ist. Auch hier verweise ich auf die grundsätzlichen Aussagen in unserem Positionspapier "Bundeswehr der Zukunft" und das Diskussionspapier "Attraktivität der Bundeswehr" unserer sicherheitspolitischen Sprecherin, Frau Elke Hoff, in denen wir schon sehr frühzeitig dazu die wesentliche Eckpunkte benannt haben.

Beide Papiere sind im Internet unter

www.fdp-fraktion.de

www.elke-hoff.de

zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rainer Erdel
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
24.01.2012
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Rainer Erdel

Ich bin von der Fachschule Agar aus Lüneburg.
Wir behandeln gerade im Unterricht das Thema die Biogasanlag und ich habe nun ein paar Fragen an Sie.

Wie weit haben sich die Gesetzte für Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren verändert und wieso?
Wie lange werden Biogasanlagen noch bezuschusst und wäre es abzusehen das die Subventionen ganz eingestellt wird?
Wie viel Biogasanlagen darf es in Deutschland überhaupt geben kommt bald ein Limit?
Wo sehen Sie die Vor-Nachteile der Biogasanlagen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan
Antwort von Rainer Erdel
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27.01.2012
Rainer Erdel
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Thema Biogasanlagen.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ein detailliertes Nachzeichnen der Gesetzesänderungen der letzten zehn Jahre im Bereich Bioenergie/Biogas hier den Rahmen sprengen würde. Hier verweise ich auf das für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zuständige Bundesumweltministerium.

Einen Termin für das Auslaufen des EEG und der Förderung von Bioenergie über das EEG gibt es nicht. Vor dem Hintergrund, dass Biogasanlagen grundsätzlich fähig sind, Regelenergie bereitzustellen, und damit die fluktuierenden Stromeinspeisungen von Wind- und Solarstrom teilweise auszugleichen, halte ich die Bioenergie auf absehbare Zeit weiter für förderungswürdig. Ein Gesetz wie das EEG, dass bestimmte Formen der Energiezeugung subventioniert, muss aber natürlich ständig an sich verändernde Umstände angepasst werden. Nur so kann eine Übersubventionierung vermieden werden. So werden auch weiterhin, gleich wer gerade die Regierung stellt, Novellierungen des EEG erforderlich sein.

Im Bereich Bioenergie werden mittel- und langfristig wohl nur noch für Anlagen gefördert werden, die bedarfsgerecht einspeisen oder einen besonders großen ökologischen Nutzen nachweisen können. Ökologisch besonders sinnvoll sind z.B. kleine Biogasanlagen in denen fast ausschließlich Gülle und Tierkot vergoren wird. Einerseits führt die Nutzung dieser Reststoffe zu keiner Flächenkonkurrenz, andererseits werden so erhebliche, klimaschädliche Methanemissionen vermieden.

Was die Zahl der Biogasanlagen, bzw. das mögliche Gesamtvolumen der Bioenergieerzeugung in Deutschland angeht, so muss man klar sehen, dass die verfügbare Agrarfläche eine gewisse Grenze setzt. Will man allzu große Verwerfungen im Pachtmarkt vermeiden, so kommt man irgendwann an eine Grenze. Auch kann es keinen Zweifel geben, dass die Erzeugung von Nahrungsmitteln Vorrang vor der Bioenergieerzeugung haben sollte. Wir haben als schwarz-gelbe Koalition daher bei der letzten EEG-Novelle die Verwendung von Rest- und Koppelprodukten stärker angereizt, den Einsatz von Mais begrenzt und die Vergütungssätze insgesamt reduziert. Entsprechend wird auch der Zubau von neuen Biogasanlagen im Jahr 2012 voraussichtlich 60-80% niedriger ausfallen als im Boomjahr 2011.

Derzeit werden etwa 5,5% der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland für die Biogaserzeugung genutzt. Legt man die Energieziele der Bundesregierung zugrunde, so müsste sich diese Fläche bis 2050 etwa verdoppeln. Dies halte ich unter zwei Voraussetzungen für akzeptabel. Einerseits muss die Flächeneffizienz in der Landwirtschaft weiterhin konsequent gesteigert werden. Andererseits brauchen wir möglichst bald Biotreibstoffe der zweiten Generation die den Flächendruck verringern, weil bei deren Herstellung keine oder kaum landwirtschaftliche Fläche benötigt wird.

Zu den Vor- und Nachteilen von Biogas habe ich nun bereits einiges gesagt. Kurz gefasst bieten Biogasanlagen einen erneuerbaren, klimaschonenden Beitrag zur Energieversorgung. Sie können durch ihre Regelbarkeit darüber hinaus einen Beitrag zur Netzintegration von Wind- und Solarstrom leisten – Strom aus Biogas ist also gewissermaßen doppelt wertvoll. In das Gasnetz eingespeistes Biomethan hat den Vorteil dass es gespeichert werden kann und über die Beimischung zu herkömmlichen Erdgas auch im Verkehrssektor eingesetzt werden kann. Zudem können etwa durch die Güllevergärung Methanemissionen vermieden werden und Biogas kann einen Beitrag zu mehr Wettbewerb und größerer Dezentralität auf dem Strommarkt leisten. Letzteres gilt allerdings nur, wenn die Größe der Anlagen standortangepasst ist und die Wertschöpfung bei den Landwirten im ländlichen Raum bleibt.

Zu große Anlagen, wie sie teilweise auch von großen Energieversorgungsunternehmen gebaut werden, sind dagegen häufig insoweit problematisch, dass der erforderliche Verkehr durch den An- und Abtransport von Substrat die lokale Infrastruktur überfordert und die Akzeptanz der Anwohner schwinden lässt. Die Probleme der Flächenkonkurrenz habe ich bereits angesprochen. Häufig wird auch das Problem genannt, dass die Biogasanlagen zu Maismonokulturen führten, die eine Gefahr für die Biodiversität darstellten. Auch wenn dieses Problem meist überzogen dargestellt wird – so braucht Mais etwa sehr wenig Pflanzenschutzmittel und ist in punkto Biodiversität damit anderen Pflanzen überlegen – so sind sich inzwischen doch alle Akteure einig, dass es wünschenswert wäre, dass eine größere Vielzahl von Energiepflanzen in Biogasanlagen zum Einsatz kommt. Hier bieten v.a. die durchwachsene Silphie und Energierüben inzwischen eine Alternative.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen

Rainer Erdel
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
15.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Erdel,

mich würde Ihre Meinung zum ACTA-Vertrag interessieren. Befürworten Sie die Unterzeichnung des Vertrages?

Besten Dank im voraus.
Antwort von Rainer Erdel
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01.03.2012
Rainer Erdel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für ihre Nachricht bezüglich des ACTA-Abkommens.

ACTA steht für Anti Counterfeiting Trade Agreement und meint das Handelsabkommen zur Bekämpfung zur Produkt- und Markenpiraterie. Dabei handelt es sich um ein freiwillig ausgehandeltes Abkommen zwischen der Europäischen Union, den USA und weiteren diversen Staaten. Ebenso wie unsere liberale Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger spreche ich mich für ein transparentes Verfahren aus und dafür, das Abkommen bis zur Klärung offener Fragen gar nicht erst zu unterzeichnen. Abgesehen davon sind die in ACTA vorgesehenen Ziele und Vereinbarungen zum Schutz von Marken-, Patent- und Urheberrecht in Deutschland bereits seit Jahren hinreichend verwirklicht. Nun geht es darum, Urheberrechte international durchzusetzen, um vergleichbare Standards für geistiges Eigentum zu etablieren. Eine Sperrung von Internetzugängen, Netzsperren anderer Art oder gar die umfassende Überwachung der Kommunikation im Rahmen der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen sind mit mir und meiner Fraktion nicht zu machen. Im Gegenteil: Die öffentliche Debatte sorgt für ein transparentes Verfahren unter Beteiligung aller Betroffenen. So funktioniert gelebte Demokratie!
Auf den Internetseiten meiner Fraktion finden Sie detaillierte Fakten und FAQs zum ACTA-Abkommen: www.fdp-fraktion.de

Gerne bleibe ich weiterhin Ihr Ansprechpartner für Mittelfranken und darüber hinaus.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Rainer Erdel, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.04.2012
Von:

Lieber, werter, hoch verehrter Herr Erdel!

1) Stellen Sie sich bei der nächsten Bundestagswahl erneut zur Wahl? Wenn ja, welche Gründe gäbe es Ihrer Meinung nach, insbesondere für die Opfer des Lärmterrors der U.S. Besatzungsstreitkräfte in Westmittelfranken, Sie noch einmal zu wählen, angesichts Ihrer Untätigkeit in dieser Sache?

2) Am 12.01.2012 verlor ein U.S. Hubschrauber aus einem angehängten Jeep ein Teil, die \"Fränkische Landeszeitung (FLZ)\" berichtete unter Bezug auf den Polizeibericht auf eine schwere Metallplatte, Staatssekretär Christian sprach dagegen von einem harmlosen \\\"Sitzkissen\\\".

Fakt ist, dass es sich um die Sitzfläche eines Sitzes des Jeeps, Größe ca. 38x45 cm, bestehend aus feuer- wasser-, wetter- und mehltauresistentem Material (siehe: www.dispositionservices.dla.mil ). handelte. Gegenstände dieser Gewichtsklasse durchschlagen problemlos Dächer.

Auf einer Explosionszeichnung (siehe: www.sotaparts.com ist zu sehen, dass diese Sitzfläche mit vier Schrauben an einer Metallplatte befestigt ist, was die Feststellung der Polizei bestätigt, die in ihrem Bericht von einem \\\"schweren Metallgegenstand\\\" sprach, wie die FLZ berichtet hatte, denn diese dürfte zusammen mit der Sitzfläche aus dem Jeep gefallen sein.

Wie ist Ihr Kenntnisstand über diesen Vorfall, wie werten Sie die (meiner Meinung nach verantwortungslose) Aussage von Staatssekretär Christian ?

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