Antje Blumenthal (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Antje Blumenthal
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Steuerbeamtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamburg-Mitte
Landeslistenplatz
3, Hamburg
weitere Profile
Die "Zweitfrauen" sollen durch die Reform des Unterhaltsrechts eine deutlich bessere Stellung als bisher erlangen. Denn bislang sind alle Kinder sowie die erste Ehefrau gleichrangig im ersten Rang, die nichteheliche Mutter oder zweite Ehefrau stehen dahinter zurück. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
10.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Blumenthal!
Mit Verwunderung habe ich Ihre Stellungnahme zum weiteren Procedere bei der Verabschiedung der 2. Änderung des Conterganstiftungsgesetzes zur Kenntnis genommen. Die Anhörung im Familienausschuss mit betroffenen und neutralen Sachverständigen fand erst letzten Montag (04.Mai 09) statt und ein Wortprotokoll liegt noch nicht offiziell vor. Dennoch weisen Sie in den Berlin-Nachrichten wie in den Aachener Nachrichten ( www.an-online.de )
schon auf weitreichende Verbesserungen für die Conterganopfer hin. Sind Sie tatsächlich weitgehend den Argumenten der Sachverständigen gefolgt, so dass am 13. Mai schon ein fertiger Gesetzentwurf im Ausschuss diskutiert werden und für die Lesung am nächsten Tag frei gegeben werden kann?
Sind Sie sicher, dass das neue Gesetz echte Verbesserungen für uns Contergangeschädigte bringen wird?
Sie sagen, dass in der nächsten Legislaturperiode die Diskussion weitergehen wird. Heißt dies, dass Ihnen und Ihren KollegenInnen klar ist, dass die Situation in keiner Weise abschließend und keineswegs gerecht geregelt ist?
Von Entschädigung wird von Seiten der MdBs nicht geredet- nur von Bedarfen. Die Conterganschädigung macht entweder zum Bittsteller, um Leistungen gemäß SGB zu beantragen -oder in dem Falle, dass keine Ansprüche geltend gemacht werden können, wird Contergan und seine Folgen "privatisiert". Beides entspricht nicht dem Urteil des BVG von 1976, dass der Bundesrepublik die Verantwortung für uns anheim gelegt hat, und ist wohl kaum geeignet, positiv für die Reputation der Bundesrepublik Deutschland zu wirken.
Wieso kann es auch nach 50 Jahren noch keine anständige und gerechte Entschädigung für uns geben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Antje Blumenthal
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14.05.2009
Antje Blumenthal
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen für Ihre Anmerkungen und Fragen.
Unser Gesetzentwurf wurde von den Betroffenen und Sachverständigen, die an der Anhörung teilgenommen haben, größtenteils positiv eingeschätzt. Die Kritik haben wir aufgenommen und viele der Änderungswünsche der Betroffenen und Sachverständigen haben wir in unseren Gesetzentwurf eingearbeitet.
Wir müssen den Gesetzentwurf jetzt verabschieden, da das Gesetz zum 1. Juli 2009 in Kraft treten soll. Zum einen kann dadurch eine Ausschüttung der Grünenthalgelder noch in diesem Jahr erfolgen. Zum anderen haben wir Ihre Conterganrente an die gesetzlichen Renten angepasst. Deshalb nehmen die leistungsberechtigten Conterganopfer durch die zügige Verabschiedung des Gesetzes an der Rentenerhöhung, die am 1. Juli 2009 erfolgen wird, automatisch teil.
Ich versichere Ihnen, dass wir mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes das Thema Contergan nicht abschließen werden. Uns ist bewusst, dass die contergangeschädigten Menschen weiter unsere Hilfe benötigen und wir unserer Verantwortung weiter nachkommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal
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Frage zum Thema Sicherheit
21.05.2009
Von:

Sehr geehrte Fr. Blumenthal,

mit einiger Verwunderung verfolge ich zur Zeit die Diskussion innerhalb der grossen Koalition zur Verschärfung des Waffenrechts. Mehr und mehr bekomme ich dabei den Eindruck das man sich von der sachlichen Ebene entfernt hat und es dabei um die Reputation einzelner CDU Politiker als "Hardliner" in Sachen Sicherheit geht. Anders ist der Versuch sogenannte "Killer"-Spiele zu verbieten nicht mehr nachvollziehbar. Ohne jegliche Beweise für deren Gefährlichkeit oder Zusammenhänge zu den Amokläufen der letzten Jahre sollen Freizeitaktivitäten wie Laserdome- bzw. Paintballspiele mal als "sittenwidrig" und mal als "gefährlich" verboten werden. Unabhängig davon wie man selbst solche Freizeitaktivitäten sieht steht es meiner Meinung nach der Politik nicht zu darüber zu entscheiden, welche moralischen Vorstellungen und Werte mündige Bürger in ihrer Freizeit zu verfolgen haben solange niemand in seinen eigenen Rechten und Freiheiten dadurch eingeschränkt wird.
Ich würde gern wissen wie Sie selbst in der nächsten Woche zu diesem Gesetzentwurf Stellung beziehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Antje Blumenthal
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04.06.2009
Antje Blumenthal
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Eine ähnliche Frage wie Sie hat bereits Herr Hirch am 8. Mai gestellt. Gerne verweise ich Sie auf meine dort gegebene Antwort.

Herzliche Grüße
Antje Blumenthal
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Frage zum Thema Familie
25.05.2009
Von:
G.

Sehr geehrte Frau Blumenthal!

Es sind unlängst die notwendigen Änderungen des Contergan-Stiftungsgesetzes verabschiedet worden. Es besteht dennoch seitens der Betroffenen ein Diskussionsbedarf. Nun war dafür am 9. Juni in Lüneburg eine Podiumsdiskussion geplant, an der u. a. Sie dankenswerter weise teilnehmen wollen. Es scheint hier aber eine Änderung zu geben, die mich skeptisch macht: es soll kein Podium geben, auf dem Betroffenen gleichberechtigt mit Bundestagsabgeordneten sitzen. Es sind auch keine Statements der Betroffenen vorgesehen.

Dabei müssen wir noch über wesentliche Fragen reden: wissenschaftliche Studien, medizinische Betreuung und die geänderte Stiftung. In Sachen Entschädigung ist auch noch ein sehr wesentlicher Punkt bis heute nicht zur Sprache gekommen: das Recht der Betroffenen auf Ehe und Familie. Unlängst ist hierzu auch noch eine UN-Konvention in Kraft getreten. Etwa 2/3 der Betrfoffenen dürften verheiratet sein oder einen Partner haben. Darüber wurde in den letzten Monaten überhaupt nicht gesprochen.

Schon als wir noch Kinder waren, versuchte man uns für steril oder impotent zu erklären. Später behauptete man, wir würden unseren Kindern schwere Schäden durch unsere Behinderung zufügen. Ich habe neulich eine Frau getroffen, die ist sogar vierfach geschädigt und hat zwei Kinder. Und, wie schwer es ist, eine Ehe zu führen, wenn man letzlich auf ALG II angewiesen ist, brauche ich wohl nicht zu erklären.

Ich denke, dass hier noch ein großes Unrecht geschieht. Man muss einfach sehen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn ein Opfer eines Arbeitsunfalles seine Familie weiter ernähren können soll, Conterganopfer jedoch nicht.

Sie sehen, dass hier jenseits aller Polemik, die es leider auch gab notwendig ist, miteinander zu reden und eine menschenwürdige Lösung zu finden.

G.
Antwort von Antje Blumenthal
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27.05.2009
Antje Blumenthal
Sehr geehrter Herr ,

zu der Podiumsdiskussion am 9. Juni in Lübeck wurden Frau Rupprecht und ich als Gäste bzw. Referentinnen eingeladen. Wir haben auf die Gestaltung der Veranstaltung oder die Besetzung des Podiums mit Referentinnen und Referenten keinen Einfluss. Ich gehe aber davon aus, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit haben werden mit uns zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal
Ergänzung vom 28.05.2009
Sehr geehrter Herr ,

zu der Podiumsdiskussion am 9. Juni in Lübeck wurden Frau Rupprecht und ich als Gäste bzw.Referentinnen eingeladen. Wir haben auf die Gestaltung der Veranstaltung oder die Besetzung des Podiums mit Referentinnen und Referenten keinen Einfluss.

Ich gehe aber davon aus, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit haben werden mit uns zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Blumenthal,

die durchschnittliche Überlebenschance einer Phishing-Seite beträgt vier
Stunden.

Die Quelle zu diesem Wert finden Sie in der Tabelle 2 auf Seite 8 in diesem Report der University of Cambridge: weis2008.econinfosec.org

Weitere Quellenangaben und Erklärungen finden Sie auf folgender Blogseite: netzpolitik.org

Binnen durchschnittlich vier Stunden, nachdem eine Bank von der Existenz einer betrügerischen Nachahmerseite erfahren hat, hat die zuständige Abteilung der Bank erreicht, dass die betreffende Seite gelöscht oder sogar der Quellserver vom zuständigen Netzdienstleister abgeschaltet wurde. Weltweit!

Der Bundestag steht kurz vor der Verabschiedung eines Zensurgesetzes. Wenn es wirklich um die Kinder geht, warum bittet man dann nicht die Banken um Erfahrungsaustausch und Mithilfe beim Aufbau von schnellen Kommunikationswegen, die die sehr rasche Löschung widerlichen Materials und das Ermitteln der Verantwortlichen ermöglichen würden? Dann wäre die "Stoppschild"-Sperrung überflüssig, und es bräuchte keine Zensurtechnik aufgebaut werden.

Zum Aufspüren und an-der-Quelle-löschen-Lassen wird kein neues Gesetz benötigt. Warum also wird eines erlassen?

Kennen Sie Anonymisierungsdienste wie beispielsweise www.anonymouse.org und ist Ihnen klar, dass ein solcher Dienst, wenn der Server im Ausland steht, sowohl zu ehrenwerten Zwecken als auch zum Umgehen einer Stoppschildsperre genutzt werden könnte? Probieren Sie die Seite bitte kurz aus, bevor Sie antworten. Sie werden erstaunt sein wie kinderleicht das ist.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Antje Blumenthal
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17.06.2009
Antje Blumenthal
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch.de zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Leider erlebe ich immer wieder, dass bei dieser Diskussion berechtigte Anliegen und ungerechtfertigte Ängste fälschlich miteinander verwoben werden. Bitte gestatten Sie mir hierzu daher einige Ausführungen:
Kinderpornografie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder – was genauso schlimm ist – getauscht. Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Selbstverständlich muss man diese Verbrechen an der Wurzel bekämpfen, die Kriminellen ergreifen und ihrem Tun ein Ende setzen.
Bei der Kinderpornografie geht es rechtlich grundsätzlich um zwei Komplexe: Zum einen bedroht § 184b des Strafgesetzbuches (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) all diejenigen mit Strafe, die kinderpornographische Schriften, wozu auch Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher gehören, verbreiten, solche Schriften öffentlich ausstellen, anschlagen, vorführen oder sonst zugänglich machen oder die diese Machwerke herstellen, beziehen, liefern, vorrätig halten, anbieten, ankündigen, anpreisen, einzuführen oder auszuführen unternehmen. Dies sind diejenigen, die kinderpornographische Inhalte ins Netz stellen. Hier genügt oft ein Hinweis an die Betreiber der Server, um dem Spuk ein Ende zu bereiten. Das gilt vor allem für Server in Deutschland, europäischen Nachbarländern und für die Vereinigten Staaten und Kanada. In manchen Ländern allerdings bleibt der Hinweis leider fruchtlos. Zum Teil weil die entsprechenden Gesetze gegen Kinderpornografie ganz fehlen, zum Teil weil der jeweilige Staat nicht in der Lage ist, gegen die Internetanbieter nachhaltig vorzugehen. Die Löschung bestimmter Internetseiten oder die komplette Abschaltung sind deshalb nicht immer möglich.
Gemäß § 184b des Strafgesetzbuches gilt grundsätzlich aber auch, dass sich strafbar macht, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften – dazu gehören auch Dateien und das Betrachten von Bildern im Netz – zu verschaffen. Der Bundesgerichtshof hat dies folgendermaßen präzisiert: "Auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems erlangt dessen Benutzer Besitz, weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden" (BGH 1 StR 430/06 - Beschluss vom 10.10.2006). Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren. Dies unterscheidet diesen Fall z.B. von dem der Sperrung einer Seite, die vielleicht einen strafwürdigen Inhalt hat, wo es aber nicht strafbar ist, sie sich zu verschaffen.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es unerträglich, dass wir in Deutschland bisher noch nicht umfassend gegen die in der zweiten Alternative genannte Beschaffung von kinderpornographischen Schriften vorgegangen sind. Die Bundesregierung hat darüber unter Federführung der Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen in den letzten Wochen und Monaten intensive Gespräche und Verhandlungen mit der betroffenen Wirtschaft geführt. Dabei sind zwei Dinge deutlich geworden: Erstens sind die Access-Provider dazu bereit, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren und so die Beschaffungskriminalität einzudämmen. Fünf große Unternehmen haben sich inzwischen auf vertraglicher Basis dazu verpflichtet. Und zweitens brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Lassen Sie mich deren wichtigste Punkte hervorheben:
Alle großen Internetzugangsanbieter werden verpflichtet, durch geeignete technische Maßnahmen den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Basis sind täglich aktualisierte Sperrlisten des Bundeskriminalamts.
Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine Stopp-Meldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird.
Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen. Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Da mit den Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird, sollen sie innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten evaluiert werden. Besonders wichtig ist mir, klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Läge die Sache so, würde ich Ihre Bedenken – insbesondere hinsichtlich der Zusammenstellung der Sperrliste und ihrer Überprüfung – uneingeschränkt teilen und den Gesetzentwurf nicht unterstützen. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184b des Strafgesetzbuches. In der öffentlichen Diskussion ist leider bisher nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches beziehen, d.h. – wie schon oben gesagt – auf die Verschaffung der Kinderpornografie. Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und eine weitere Handlung – möglicherweise ein Download einer Datei – hinzutreten muss, um ein Rechtsgut zu verletzen.
Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben die Grundrechte der Bürger nicht tangieren wird.
Es ist sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornografie und die Produktion von Kinderpornografie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Das ist nicht perfekt, aber es ist besser als gar nichts zu unternehmen. Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornografie soweit es geht auszutrocknen.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Blumenthal,

da ich zu ihrem Wahlkreis gehöre, richte ich mich an Sie mit meinen Fragen.

Dass das geplannte Gesetz, welches das Ziel einer Internetzensur hat, nicht nur sinlos ist, sondern auch gefährlich für die Grundrechte ist, dessen sind sich fast alle Experten außerhalb der CDU und SPD Fraktion einig.
Von ihrem Kollegen Ströbl hört man schon Forderungen, diese Sperre auf "Killerspiele" auszuweiten.
Hierbei ist es sehr zu schätzen, dass ihr Kollege schon vor Verabschiedung des Gesetzes deutlich macht, worum es hier wirklich geht.
In einer CDU Stellungnahme wird schon von Urheberrechtsverletzungen geredet.

Meine Fragen lautet nun.

1) Wie wollen sie verhindern, dass die Internetzensur in Zukunft auf andere Bereiche ausgeweitet wird, nachdem eine solche Zensurinfrastruktur geschaffen wurde.

2) Wie ist ihre persöhnliche Meinung? Könnten sie sich in Zukunft vorstellen etwa politische Seiten der LINKEN oder NPD zu sperren?

3) Bin zwar nur ein Jura Student am Anfang seiner Ausbildung, doch verstößt dieses Gesetz meiner Meinung nach gegen mehrere Grundrechte.Hierbei seien Artikel 5,(Zensur findet nicht statt),Artikel 70 (Gesetzgebungskompetens der Länder), Artikel 20(Gewaltenteilung) und auch gegen die Unverhältnismäßigkeit.

Mehrere Gesetze richtung Überwachungsstaat ihres Kollegen Dr. Schäuble sind ja schon für verfassungswidrig erklärt worden. Glauben sie ,dass es diesmal anders sein wird?

4) Werden sie eine namentliche Abstimmung fordern? Ich wüsste gerne welche Abgeordneten sich für chinesische Verhältnisse in Deutschland einsetzen und welchen Grundrechte und die Freiheit des Einzelnen wichtiger sind.

Ich bitte eine direkte Beantwortung der Fragen und keine kopierte Stellungnahme der CDU/CSU Fraktion, da dieses Thema maßgeblich für meine Wahlentscheidung im Herbst ist.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Antje Blumenthal
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19.06.2009
Antje Blumenthal
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.de.

Meine Antworten zu Ihren Fragen lauten:

1. Zensurgesetze erhalten von mir keine Zustimmung.
2. Nein.
3. Ich halte das heute verabschiedete Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen für verfassungskonform.
4. Die Abstimmung hat als Namentliche Abstimmung stattgefunden. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Bundestagsabgeordneten ist damit für alle Bürgerinnen und Bürger transparent.


Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal
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Ihre Frage an Antje Blumenthal
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