Prof. Monika Grütters (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Prof. Monika Grütters
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
09.01.1962
Berufliche Qualifikation
Literaturwissenschaftlerin und Kunsthistorikerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Vorstand und Geschäftsführung Stiftung Brandenburger Tor der Bankgesellschaft Berlin
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Marzahn - Hellersdorf
Ergebnis
19,4%
Landeslistenplatz
1, Berlin
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(...) Dieses ist der Weg, in dem der Wille des Souveräns zum Ausdruck kommt. Die Entscheidung, den Rundfunkbeitrag zu reformieren, ist also demokratisch in allen 16 Bundesländern legitimiert worden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
11.06.2012
Von:
D.

Sehr geehrte Frau Grütters,

ich möchte Sie bitten, als Deutsche Abgeordnete gegen die weitere Vergemeinschaftung der Haftung der EU-Staaten für die Schulden anderer EU-Staaten politisch zu kämpfen, in dem Sie dem "Fiskalpakt" nicht zuzustimmen. Jeder Staat ist für seinen Haushalt selbst verantwortlich.

Ich als Deutscher und Sie als meine politische Repräsentantin auf Bundesebene müssen dafür kämpfen, dass unsere deutschen Steurgelder nicht für fehlende Steuereinnahmen (und damit für deren Staatsschulden) in anderen EU-Staaten, die durch ein selbstverschuldetes schlechtes Wirtschaftssystem und verbreitete Korruption entstanden sind, eingesetzt werden!
Auch darf es nicht sein, dass die Banken anderer EU-Staaten mit unserem Geld refinanziert werden!
Die sogenannte Solidarität mit den anderen EU-Staaten reicht!

Wir sollten am besten aus der EU aussteigen, wir sind nicht für die Fehler anderer Staaten zuständi, die dann zudem nicht einmal zu umfassender Haushaltssanierung und zu einem kompetenten Wachstumsplan bereit sind! Deren Verhalten, besonders in Griechenland und in Italien, ist eine Unverschämtheit (auch wenn Italien noch keine offizielle finanzielle Unterstützung erhält).

Denken Sie bitte an das erarbeitete Geld des Deutschen Volkes, das nicht an andere EU-Staaten verschwendet werden darf!

Vielen Dank für Ihre Antwort,

D.
Antwort von Prof. Monika Grütters
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15.06.2012
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie zeigen sich in Ihrer Stellungnahme besorgt über die Maßnahmen zur Stabilisierung der Euro-Zone und sprechen sich für einen Austritt aus der EU aus. Diese Position kann ich nicht teilen. Die Europäische Union ist eine großartige kulturelle und politische Errungenschaft und für die Zukunft Deutschlands von entscheidender Bedeutung. Gerade im weltpolitischen Maßstab werden wir deutsche Interessen gegenüber den USA, Russland, China und beispielsweise auch Indien nur dann kraftvoll vorbringen können, wenn sie als Interesse der Europäischen Union vorgetragen werden. Deshalb liegt es auch im deutschen Interesse, für Stabilität in der Euro-Zone zu sorgen.

Wir müssen als Staatengemeinschaft die Schuldenkrise und die daraus resultierenden Probleme gemeinsam lösen, in diesem Fall ist Solidarität gefragt. Diese Solidarität ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sie birgt auch klare wirtschaftliche Vorteile für Deutschland. Im letzen Quartal fanden 58,4% der deutschen Exportgüter Absatz in Mitgliedsstaaten der EU. Damit sind die Mitglieder der EU noch vor China und den Vereinigten Staaten der wichtigste Wirtschaftspartner Deutschlands. Ein Austritt Deutschlands aus der EU wäre deshalb auch aus diesem Grund keine Lösung des von Ihnen angesprochenen Problems.

Für mich ist Europa auch ein einzigartiges kulturelles Projekt, das auf einer gemeinsamen Geschichte, Religion und Werteorientierung beruht. Diese eben auch kulturelle Gemeinschaft ist ein Schutz und eine Chance, unsere Überzeugungen auch weltweit zu verteidigen und zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
16.06.2012
Von:
Jan

Sehr geehrte Frau Grütters,

die Bundesregierung plant gerade ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Mögliche Folgen davon könnten sein, dass Überschriften oder einzelne Sätze, oder Links, die die Überschrift enthalten, nicht mehr auf einer Webseite verwendet werden dürfen, wenn man nicht von jedem einzelnen Verlag das Recht dazu hat. Blogs, private und gewerbliche Webseiten werden dadurch der Abmahnindustrie mal wieder ausgeliefert.
Sind der Bundesregireung die möglichen Folgen des neuen Liestungsschutzrechtes bekannt, oder soll die Realität zeigen, welche Folgen das Gesetzt hätte?
In anderen Ländern gibt es solch restriktive Gesetze nicht und die Verlage leben dort auch noch, wieso muss in Deutschland die kreative Internetszene so behindert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Jan
Antwort von Prof. Monika Grütters
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05.07.2012
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Aktuell liegt ein Referentenentwurf zum Thema "Leistungsschutzrecht" vor, der die parlamentarische Bewertung noch vor sich hat. Der Entwurf sieht die private Nutzung von Links, Überschriften, Snippets usw. weiterhin ohne Vergütung und Erlaubnis der Verlage vor. Die gewerbliche Nutzung soll nach dem Entwurf nur gegen Lizenzen möglich sein. Zu dem Entwurf und gerade zur Abgrenzung von privater und gewerblicher Nutzung, die im Netz ja nicht immer trennscharf vorgenommen werden kann, gibt es eine lebendige Debatte nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb des Parlamentes. Ich glaube nicht, dass es Ziel des Gesetzgebers sein sollte, weite Teile der Bevölkerung zu kriminalisieren oder Unternehmen die Onlinekommunikation unnötig zu erschweren. Gleichzeitig sollte eine faire Vergütung der Leistung der Presseverlage auch online ermöglicht werden. Ich bin der Überzeugung, dass all diese Aspekte in der weiteren Debatte um das Leistungsschutzrecht Berücksichtigung finden werden. Eine abschließende Antwort zu diesem Thema kann ich Ihnen daher leider noch nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters
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Frage zum Thema Kultur
20.06.2012
Von:
Eck

Sie beantworteten die Frage nicht: Wie kann eine fachspezifisch fachkompetente Arbeitsberatung und – vermittlung mit der Zielsetzung, eine reguläre Beschäftigung zu finden, um die Abhängigkeit von Leistungen der Grundsicherung zu beenden – ohne dadurch das künstlerisches Schaffen zu beeinträchtigen - realisiert werden?

Kulturnation Deutschland - Kulturhauptstadt Berlin - Künstler im Hartz4Knast. Arbeitsleistungen von Künstlern/Kreativen werden weltweit benutzt. Verwertungsgesellschaften sichern sich aus den Einnahmen Monatsgehälter und geben Künstlern Almosen. Der Künstler muss jeden Nutzer selbsttätig recherchieren und müsste gegen jeden Nutzer einen Zivilgerichtsprozess führen. Das kann er auch aus Geldmangel gar nicht leisten, er müsste Prozesse vorfinanzieren können.

Stipendien und Preise sollen laut Bundespräsidialamt als Lohnersatz fungieren. Der Etat für Stipendien aus dem Kulturetat ist aber zu gering, um respektiert arbeitenden Künstlern auch nur eine Grundsicherung (Existenzminimum) als Lohnersatz zu gewähren.

Renommierte Künstler wurden in Jobcentern mit Medizinischem Dienst (Abschiebung in Behindertenwerkstätten) und Sanktionen (Entzug des Existenzminimums) bedroht, sobald sie Mitspracherechte über Arbeitsinhalte und Arbeitsbedingungen einforderten.

Frage war und ist: Wie kann eine fachspezifisch fachkompetente Arbeitsberatung und – vermittlung mit der Zielsetzung, eine reguläre Beschäftigung zu finden, um die Abhängigkeit von Leistungen der Grundsicherung zu beenden – ohne dadurch das künstlerisches Schaffen zu beeinträchtigen - verbindlich realisiert werden?
Antwort von Prof. Monika Grütters
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28.06.2012
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrte Frau Eck,

ich bin skeptisch in Bezug auf die Möglichkeiten, eine "fachkompetente Arbeitsberatung und – Vermittlung" zu schaffen, die dazu führen würde, eine "reguläre Beschäftigung" zu finden, die nicht zu Lasten des "künstlerischen Schaffens" geht. Ich fürchte, dass sie hier unrealistische Erwartungen über die Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Arbeitsvermittlung hegen.

Unterhalt zu sichern, ohne dass das "künstlerisches Schaffen beeinträchtigt wird", wird letztlich dauerhaft nur möglich sein, wenn eben dieses Schaffen so viel Anklang findet, dass daraus der Lebensunterhalt finanziert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters
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Frage zum Thema Finanzen
01.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Grütters!

Sie stimmten am 29.06. dem ESM zu. Ich habe dazu vier Fragen an Sie:

1. Haben Sie sich den ESM-Vertrag durchgelesen?
2. Haben Sie Fragen, die sich Ihnen stellten, mit Fachleuten diskutiert?
3. Waren Sie sich vor der Abstimmung über die Kernpunkte des ESM und deren Folgen bewußt?
  • Unbeschränkte Haftung
  • Unbeschränkte Zahlungen innerhalb von 7 Tagen
  • Eine Behörde, die über jedem Gesetz steht
  • Absolute Immunität der Behörde und ihrer Vertreter
4. War Ihnen vor der Abstimmung bekannt, daß die Verträge über den ESM in der Nacht zuvor geändert wurden und auch auf die Rettung von Banken ausgedehnt worden sind?

Die Frage, die ich lieber nicht stellen möchte:
Wer bezahlt, wenn die Rechnungen glatt gestellt werden und Spanien, Italien und Frankreich unter dem Rettungsschirm sitzen?

Wenn die Bevölkerung den Gürtel enger schnallen muß, stirbt als erstes die Kultur.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Prof. Monika Grütters
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05.07.2012
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich im Folgenden beantworte:

1.) Ja.
2.) Ja.
3.) Alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, müssen einstimmig durch den Gouverneursrat des ESM getroffen werden. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat dabei bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM über ein Vetorecht. Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz haben wir dieses Vetorecht dem Deutschen Bundestag übertragen, indem dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat ein umfangreicher Parlamentsvorbehalt vorgeschaltet wurde. Hat der Vertreter kein Votum des Bundestages, so muss er mit Nein stimmen. Aufgrund der im Gesetzgebungsverfahren bewusst verankerten Regelung muss das Plenum des Deutschen Bundestages immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht. Das ist insbesondere bei Entscheidungen über neue Hilfsprogramme der Fall oder auch bei finanzwirksamen Änderungen von bestehenden Programmen.

4.) Nach wie vor gibt es keine unmittelbare Rekapitalisierung von Banken durch den ESM. Zunächst müsste im Eurogebiet eine wirksame einheitliche Bankenaufsicht unter Einbeziehung der EZB eingerichtet sein. Letztlich wird es aber auch von der Entscheidung des Deutschen Bundestages abhängen, ob wir eine unmittelbare Bankenrekapitalisierung durch den ESM als neues Hilfsinstrument zulassen. Denn dafür müsste das beschlossene ESM-Finanzierungsgesetz geändert werden, in dem zum einen die Hilfsinstrumente selbst und zum anderen die ESM-Beteiligungsrechte geregelt sind.

Zur Ihrer Bemerkung, dass in Zeiten finanzieller Probleme als erstes die Kultur "sterben" würde, darf ich mir den Hinweis auf die aktuelle Entwicklung des Bundeshaushalts erlauben. Der Etat des Staatsministers für Kultur und Medien ist der neben dem Haushalt für Bildung und Forschung der einzige, der von den spürbaren Kürzungen ausgenommen ist, die mit Blick auf das Inkrafttreten der Schuldenbremse vorgenommen wurden.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters
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Frage zum Thema Kultur
05.07.2012
Von:

Opern werden hoch subventioniert, renommierte Künstler leben infolge fehlenden Tarifschutzes in Deutschland in Notsituationen, - obwohl ihre Arbeitsleistungen weltweit benutzt werden, "Anklang" finden. Mit welchen Strategien und Taktiken wollen Sie soziale Gerechtigkeit im Bereich Kunst und Kultur schaffen helfen?
Antwort von Prof. Monika Grütters
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06.07.2012
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

ich bin mir nicht sicher, ob Ihre Frage nicht bereits in meinen Antworten auf Ines Eck, die ja mit Ihnen gemeinsam eine Künstlergemeinschaft bildet, beantwortet ist. Ich halte es nicht für sinnvoll, kulturelle Institutionen oder Fördergegenstände gegeneinander auszuspielen. Bildende Kunst, Oper und alle weiteren Künste verdienen es, nicht gegeneinander aufgerechnet zu werden, sondern für sich als eigenständige und unverzichtbare Bestandteile von Kunst und Kultur betrachtet zu werden. Mit der Künstersozialversicherung ist die gesetzliche Sozialversicherung, die die Grundlage sozialen Ausgleichs in unserem Land bildet, bereits seit mehr als 30 Jahren im Bereich von Kunst und Kultur etabliert.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters
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