Prof. Monika Grütters (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Prof. Monika Grütters
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
09.01.1962
Berufliche Qualifikation
Literaturwissenschaftlerin und Kunsthistorikerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Vorstand und Geschäftsführung Stiftung Brandenburger Tor der Bankgesellschaft Berlin
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Marzahn - Hellersdorf
Ergebnis
19,4%
Landeslistenplatz
1, Berlin
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(...) Bezahlte Nebentätigkeiten werden von Abgeordneten zumeist in privatwirtschaftlichen Zusammenhängen wahrgenommen, also nicht durch Steuergelder finanziert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kultur
22.07.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Prof. Monika Grütters,

Im Urheberrechtsgesetz §95a werden "wirksame technische Maßnahme" definiert. Dort heißt es:

Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch ... einen Mechanismus ... zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

In § 108b heißte es dann:
Wer eine wirksame technische Maßnahme ... umgeht ... wird ... bestraft.

Können Sie mir bitte den Anwendungsbereichs dieses Gesetzes erläutern? Wenn jemand eine Maßnahme umgeht, dann stellt die Maßnahme die Erreichung des Schutzziels doch nicht sicher, oder? Also ist die Maßnahme dann gemäß der Definition in §95a dann nicht wirksam.
Was bedeutet dieses Gesetz also? Oder habe ich evtl. die Grammatik der Sätze falsch verstanden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Prof. Monika Grütters
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27.07.2011
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie zitieren §95a erst ab dem zweiten Absatz und dann auch nur ausschnittsweise. Auf dieser Grundlage scheinen Sie argumentieren zu wollen, dass die bloße Umgehungsmöglichkeit eines Kopierschutzes, den Kopierschutz seiner Eigenschaft als "wirksame technische Maßnahme" beraubt. Mit Ihrer Nennung des §108b wird die Stoßrichtung deutlich: wenn ein Kopierschutz umgegangen werden kann, ist er keine "wirksame technische Maßnahme" und nur diese zu umgehen, wäre strafwürdig. Ihnen ist mit Sicherheit auch klar, dass §108b überflüssig wäre, wenn §95a eine technische Maßnahme zwingend als "unumgehbar" beschreiben würde. Ich denke, auch Ihnen ist bewusst, dass kaum eine Entwicklung der Sicherheitstechnik hundertprozentigen Schutz vor Missbrauch und/oder Umgehung bietet. Das gilt für den Kopierschutz, wie für Safesysteme oder auch für Iris- und Fingerabdruckscanner.

Dass für den Gesetzgeber die "Umumgehbarkeit" kein Merkmal einer "wirksamen technischen Maßnahme" ist, wird aus meiner Sicht auch deutlich, wenn man sich die ersten beiden Artikel des §95a vollständig und nicht nur in ausgewählten Abschnitten ansieht:

"(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird."

Bereits vor der eigentlichen Definition in Absatz 2 wird in Absatz 1 die grundsätzliche Möglichkeit einer Umgehung eingeräumt. Hier wird deutlich, dass die "Unumgehbarkeit" eben kein Merkmal einer technischen Maßnahme sein muss.

Entscheidend ist jedoch Ihre Auslassung einer Stelle aus dem zweiten Absatz: der Gesetzgeber macht hier deutlich, dass technische Maßnahmen dann "im Sinne dieses Gesetzes" vorliegen, wenn Sie "im normalen Betrieb dazu bestimmt sind […] Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken."

Hier wird ganz deutlich, dass der Gesetzgeber die Schutzfunktion ausdrücklich auf den Normalbetrieb begrenzt und eben nicht erwartet, dass der Rechtsinhaber die "Wirksamkeit" seiner Maßnahmen auch auf alle (denkbaren) Umgehungswege ausdehnt. So ist etwa der Einsatz von Dekodierungssoftware zur Umgehung von Schutzsystemen sicher nicht als "normaler Betrieb" im Sinne des Gesetzes zu werten.

Ich hoffe, dass mit diesen Hinweisen die Bedeutung der entsprechenden Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes für Sie besser nachvollziehbar wird und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters
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Frage zum Thema Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
29.07.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Grütters,

ich habe die Frage, warum die deutsche Regierung 200 Panzer an Saudi-Arabien liefert, nur um wahrscheinlich billiges Öl zu bekommen - an eine Regierung, die ein offensichtlich brutales Regime führt und ihre Leute unterdrückt? Brauchen wir das wirklich als ein Land, das relativ fortgeschritten ist was alternative Energien angeht? Müssen wir wirklich so jemanden unterstützen, nur um weiterhin billiges Öl für unser Land zu bekommen. Das finde ich nicht gut. Warum machen wir das?

, 23 Jahre




Die Frage wurde gestellt im Rahmen der Aktion duhastdiemacht.de, die u.a. von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung, dem Jugendportal des Deutschen Bundestags "Mitmischen.de" und dem Förderprogramm der Europäischen Union "JUGEND IN AKTION" unterstützt wird. duhastdiemacht.de will das demokratisches Bewusstsein bei Jugendlichen fördern und ihre Bereitschaft zum Engagement stärken. Gefördert wird das Portal von der Robert Bosch-Stiftung.

Mehr Infos zum Wahljahr 2011 hier auf duhastdiemacht.de.
Antwort von Prof. Monika Grütters
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30.08.2011
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich glaube nicht, dass die Bundesregierung Panzer an Saudi-Arabien verkauft, "nur um billiges Öl zu bekommen". Bereits seit vielen Jahren bezieht Deutschland einen Großteil seines Öls aus Russland, bzw. von anderen europäischen Partnern wie Großbritannien oder Norwegen. Im Jahr 2010 hat Deutschland aus Saudi-Arabien knapp 701.000 Tonnen Rohöl importiert. Bei einem Gesamtimport von mehr 93 Millionen Tonnen entspricht dies lediglich einem Anteil von knapp 0,7 Prozent. Zählt man die Ölexporte der Staaten im Nahen Osten nach Deutschland im Jahr 2010 zusammen, kommt man auf ca. 6,4 Millionen Tonnen exportiertes Rohöl. Dies entspricht ca. 6,8 Prozent der gesamten Ölimporte der Bundesrepublik im Jahr 2010.

Ich denke, Sie werden mir angesichts dieser Zahlen zustimmen, dass Deutschland die Entwicklungen im Nahen Osten nicht zuerst aus der Perspektive der Ölversorgung betrachtet. Unser Land hat in dieser Region eine Reihe von Interessen, die wichtiger sind, als die Sicherstellung unserer Ölversorgung, da die von dort bezogenen Anteile unseres Ölverbrauchs sicher auch aus anderen Quellen zu decken wären.

Der Nahe Osten ist leider seit Jahrzehnten eine konfliktbelastete Gegend, die nicht zur Ruhe kommt. Deutschland ist natürlich daran gelegen, dass die Probleme dort gelöst werden. Das zeigt die Vermittlerrolle, die Deutschland in den vergangenen Jahren immer wieder im Nahost-Konflikt eingenommen hat. Ein Erfolg wird jedoch ohne ein Mindestmaß an Stabilität und Verlässlichkeit nicht möglich sein. Eine solche stabilisierende Funktion hat Saudi-Arabien in den vergangenen Jahren eingenommen und Deutschland zum Beispiel auch in der Terrorabwehr unterstützt.

Deshalb glaube ich, dass es gute Gründe für eine Kooperation Deutschlands mit Saudi-Arabien gibt. Ob diese Kooperation letztlich auch dazu führen sollte, dass Panzer dorthin geliefert können, muss durch den Bundessicherheitsrat intensiv geprüft werden. Dabei muss man sich natürlich mit den internationalen Partnern absprechen, aber sich auch über die Situation in Saudi-Arabien selbst und über die politischen Auswirkungen einer solchen Lieferung auf die arabische Halbinsel informieren. In der Vergangenheit hat sich dieses Gremium sehr verantwortungsbewusst bei Rüstungsentscheidungen gezeigt, ohne dass dabei die parteipolitische Besetzung eine Rolle gespielt hätte. Ich bin überzeugt, dass dies auch in diesem Fall so sein wird. Da mir über eine endgültige Entscheidung bisher nichts bekannt ist, möchte ich über eventuelle Gründe für eine Zustimmung oder Ablehnung an dieser Stelle vorerst nicht weiter spekulieren.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters
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Frage zum Thema Internationales
01.08.2011
Von:
-

Sehr geehrte Fr. Grütters,

Sie unterstützen die Einrichtung einer Kulturakademie in Istanbul für deutsche Künstler. Können Sie mir bitte erklären, warum Sie angesichts eines Haushaltsdefizits von mehreren 10 Mrd.Euro, einer stetig ansteigenden Staatsverschuldung ein Projekt fördern, dessen Notwendigkeit doch stark hinterfragt werden muss. Sollten wir uns nicht darauf konzentrieren, die wirklich wichtigen Dinge zu regeln und zu unterstützen und unnötiges zu unterlassen.

Sinn und Zweck muss doch sein, den Haushalt zu konsolidieren und den Schuldenberg abzubauen. Ich bin mir sicher, dass Sie zu Hause auch so agieren, dass Sie mit Ihren Mitteln hinkommen und nicht ständig über Ihre Verhältnisse leben.

Ich frage Sie: Warum gehen Sie mit unseren Steuergeldern anders um?

MfG
-
Antwort von Prof. Monika Grütters
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04.08.2011
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich weiß, dass es zuweilen unhöflich wirkt, eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten. Bitte sehen Sie mir es deshalb nach, dass ich dies hier ausnahmsweise tue. Ich frage mich nämlich, wieso Sie glauben, dass "die Notwendigkeit" eines Projektes wie Tarabya "stark hinterfragt werden muss"?

In unserem Land leben mehr als drei Millionen Menschen mit einem türkischen Migrationshintergrund. Seit vielen Jahren führen wir in Deutschland eine engagierte Integrationsdebatte, in deren Zentrum häufig auch diese Menschen stehen und die Frage, wie wir sie am besten integrieren und uns einander besser kennenlernen können. Ich denke daher, dass eine engere Verbindung zwischen Deutschland und der Türkei vor diesem Hintergrund im Interesse unseres Landes ist. Nicht nur, weil die Türkei durch ihre aufstrebende Wirtschaft zu einem immer wichtigerem Handelspartner wird, sondern eben auch, um ein Gefühl für die kulturellen Hintergründe zu entwickeln, die in Deutschland inzwischen viele Menschen mitgeprägt haben.

In Tarabya wollen wir es Künstlerinnen und Künstlern und Intellektuellen aus Deutschland ermöglichen, den kulturellen Austausch mit der Türkei zu suchen. Dank anderer Stipendiatenprogramme in Italien und den USA, die seit Jahrzehnten etabliert sind, wissen wir, dass dieser Austausch nicht nur auf diese Personen beschränkt bleibt, sondern dass sie anschließend als Vermittler auch in anderen gesellschaftlichen Zusammenhängen auftreten und mit ihren Werken den Gedanken der Verständigung oft mit großem Erfolg unterstützen.

Wer die Bedeutung des Gelingens der Integration der großen Gruppe türkischstämmiger Menschen in unserem Land für ein zentrales Zukunftsprojekt in Deutschland hält, sollte daher aus meiner Sicht ein möglichst enges deutsch-türkisches Verhältnis befürworten. Und wer könnte mehr dazu beitragen als Vertreter der meinungsbildenden Milieus beider Gesellschaften?

Nun kann man natürlich noch kritisch hinterfragen, ob eben der kulturelle Austausch ein sinnvoller und erfolgversprechender Weg ist, um möglichst viele Menschen für die deutsch-türkische Verständigung zu gewinnen.

Aus meiner Sicht hilft hier ein Blick gerade in unsere deutsche Geschichte. Mit dem Begriff "verspätete Nation" ist häufig der Umstand beschrieben worden, dass Deutschland zuerst eine Kulturnation war und erst später auch politische Nation wurde. Es waren vor allem Dichter des deutschen Idealismus, also die Künstler, die im ausgehenden 19. Jahrhundert die Einheit der deutschen Nation im Geiste beschworen haben und sie im lebendigen Gedächtnis der Menschen gehalten haben - wohlgemerkt in einer Zeit, in der Deutschland noch in unzählige Kleinstaaten zersplittert war.

Dieser Blick in die Geschichte macht zweierlei deutlich: er zeigt, dass die Kultur in den vergangenen Jahrhunderten in Deutschland immer eine besondere Rolle gespielt hat. Sie war das geistige Band gerade in jenen Zeiten, in denen die staatliche Einheit noch nicht verwirklicht war. Dieser Blick zurück zeigt aber auch, dass Identität vor allem aus dem kulturellen Leben eines Landes erwächst. Kunst und Kultur sind es, die auch heute in unterschiedlichen Medien und auf vielfältigen Wesen die Identität unseres Landes und seiner Bewohner mitprägen. Ob affirmativ oder herausfordernd, die Auseinandersetzung mit dem Bild von uns selbst ist immer Teil von Kunst und Kultur.

Gerade vor diesem Hintergrund denke ich, dass die politische Herausforderung von Verständigung, Verständnis und Integration im deutsch-türkischen Verhältnis gerade über Kunst und Kultur am besten beantwortet werden kann. Der finanzielle Aufwand, der im Übrigen vergleichsweise überschaubar ist, kann im Erfolgsfall dazu beitragen, die Integration von Menschen mit türkischem Migrationshintergrund zu erleichtern und das bilaterale Verhältnis nachhaltig zu stärken. Die Mittel, die wir hier nun einsetzen, stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die entstehen, wenn Integration scheitert. Häufig wird an die Politik der Wunsch herangetragen, sie möge Problemen doch frühzeitig begegnen und Auswirkungen mit präventiven Maßnahmen entgegenwirken. Die Künstlerakademie Tarabya ist so eine präventive Maßnahme. Natürlich wird sie nicht allein das Gelingen der Integration in Deutschland sichern, aber sie ist mehr als ein Symbol, sie wird im besten Fall ein Ort der gegenseitigen Verständigung, der ehrlichen Diskussion und Auseinandersetzung werden. Genau diese Orte brauchen wir, wenn wir Integration erfolgreich gestalten wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters
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Frage zum Thema Internationales
05.08.2011
Von:

S. g. Fr. Prof. Grütters,

ich kuerze wg. Zeichenbeschr. ab:

Ich habe Ihre Antwort an H. mit grossem Interesse gelesen - inhaltsreich, aufklaerd., mit kultur-ideellem, integrations-ideellem, -unterstuetzendem und prohibitivem Bezug.

Es gibt extr. viele sinnvolle andere Beisp., z. B. die a.o. gute Arbeit der Goethe-Institute, etc.

Wenn ich darf, Fr. Prof. Grütters, ohne unhoeflich sein zu wollen:

Sie sind nicht auf H. Kernfrage eingegangen:

"Warum gehen Sie (die meist. Parlamentarier) mit unseren Steuergeldern anders um (als im Privathaushalt) ?"

So wie Sie argument. d. meisten:

FDP - Steuersenkung wichtiger als Schuldenabbau. NRW - Regierungscheffin meint, dass Ueberschreitg. der verfassungsmaess. Maximalschuldengrenze rechtens sei aus "vorbeugenden" Gruenden / wg. Investit. in die Zuk., sich das spaeter auszahle, also, wenn sie und die and. Reg.verantw. nicht mehr in der Verantwortg. sind (!!!). Bei Frau Merkel sind d. gefasst. Euro-Rettungsbeschluesse alle "alternativlos" - und wir duerfen uns inzw. echt grosse Sorgen machen - bezueglich der Haftung durch Steuergelder sowie d. inzw. sehr grosse Gefahr d. Ersprarnisvernichtung, Altersvorsorgereduziergn., etc.. Gerhard Schroeder und Joschka Fischer haben urspr. die von Helmut Kohl und Theo Weigel in den Eurovertraeg. urspr. sicher gestellten Verschuldungsobergrenzen zus. m. Nicolas Sarkozy aufgehoben, etc. etc.

Also, H. Frage an Sie ist unbeantwortet.:

"Warum gehen Sie mit Stuergeldern anders um ?"

(Natuerlich haette d. Frage an die meisten Parlementarier so gerichtet werden koennen, nicht an alle !)

Und:
Wie waere Ihr Steuergeldausgabeverhalt., wenn Sie z. B. zumind. teilweise mit Ihren Pensionsabsich. dafuer haften muessten, dass uns. Staatshaushalt zu Ihren Lebenzeit. ausgeglich. wird ?
(...natuerlich dann f. alle Parlamentarier.)

Und:
Inwieweit beschaeftigt und "drueckt" Sie persoenlich dieses riesige Staatsdverschuldungsthema, ?
tun Sie persoenlich etwas dagegen, was ?

MfG,
Antwort von Prof. Monika Grütters
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08.09.2011
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es war nicht meine Absicht, einer "zentralen Frage" auszuweichen. Mein Eindruck war, dass Herrn Plischka vor dem Hintergrund des Haushaltsdefizits vor allem die Gründe für meine Unterstützung der Künstlerakademie "Tarabya" interessiert haben. Die Einrichtung dieser Akademie zu hinterfragen, hielt Herr Plischka für notwendig. Daher habe ich in meiner Antwort großen Wert darauf gelegt, noch einmal die Argumente darzulegen, die für die Einrichtung dieser Akademie sprechen.

Ich wollte mich damit vor einer Antwort zur Frage der Staatsverschuldung nicht drücken und danke Ihnen für die Gelegenheit, auch hierzu noch einmal Stellung nehmen zu können. Erlauben Sie mir den kurzen Hinweis, dass auch viele Privathaushalte immer wieder auf Kredite angewiesen sind, um große Anschaffungen (zB beim Bau eines Eigenheims) finanzieren zu können. Grundsätzlich ist die Kreditaufnahme also kein Alleinstellungsmerkmal öffentlicher Haushalte. Die Notwendigkeit, eine Überschuldung zu vermeiden, ist jedoch natürlich eine Gemeinsamkeit, die sowohl öffentliche als auch private Haushalte betrifft.

Zunächst darf ich Ihnen versichern, dass das Thema der Staatsverschuldung mich als Parlamentarierin natürlich sehr bewegt. Im Jahr 2011 hat der Schuldendienst bereits einen Anteil von 12,4 Prozent des Gesamthaushalts ausgemacht. Nach dem Bereich Arbeit und Soziales (42,9 Prozent) ist dies schon der zweitgrößte Posten des Haushalts. So wird mir als Abgeordnete bei jeder Haushaltsverhandlung aufs Neue bewusst, dass die Staatsverschuldung begrenzt werden muss, um der Politik Spielräume und Flexibilität zu bewahren.

Lassen Sie mich einmal kurz auf Ihre Kritik an der Europolitik der Bundeskanzlerin eingehen, bevor ich mich dem Ansatz der Bundesregierung für die Konsolidierung des Haushalts zu wende. Sie kritisieren, dass die Bundeskanzlerin die Rettungspakete für den Euro als "alternativlos" bezeichnet hat und damit nun aus Ihrer Sicht auch Steuergelder und Ersparnisse gefährdet werden. Ich glaube, dass die Bundeskanzlerin mehrfach deutlich gemacht hat, dass es natürlich alternative Handlungswege gibt. Allerdings würde dies bedeuten, einen Weg zu beschreiten, von dem man nicht weiß, welche Auswirkungen er mit sich brächte. Als Regierungschefin kann man aus meiner Sicht einen solchen Weg des absoluten Risikos nicht gehen. Die Folgen wären unabsehbar, und viele Fachleute sind der Meinung, dass die Gefahr von Ersparnisverlusten oder katastrophalen Verwerfungen im Finanz- und Wirtschaftssystem unseres Landes und der ganzen Welt in diesen alternativen Szenarien noch deutlich größer wäre.

Wir Deutschen profitieren überproportional vom Euro, da er es unseren hochspezialisierten Unternehmen ermöglicht, ihre oftmals nur in Industrienationen benötigten Produkte auch in den europäischen Ländern ohne die Gefahr von Wechselkursschwankungen oder wettbewerbswidrigen Auf –und Abwertungen zu exportieren. Berechnungen haben ergeben, dass Deutschlands Wirtschaft durch die Einführung des Euro in jedem Jahr mehrere Milliarden Euro zusätzlich umsetzen konnte, die bis dahin an den Währungsgrenzen verloren gingen. Daher unterstütze ich die Politik von Angela Merkel, den Euro mithilfe des europäischen Rettungsschirm zu stabilisieren. Diese Politik liegt im deutschen Interesse. Dass Deutschland langfristig nicht die Probleme und Schulden anderer europäischer Staaten ausgleichen kann, ist aus meiner Sicht offenkundig. Daher muss sich die deutsche Hilfe am Prinzip der Subsidiarität (Hilfe zur Selbsthilfe) orientieren. Hierauf wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Beratungen großen Wert legen.

Nach diesem kurzen europapolitischen Exkurs komme ich aber gerne auf die Frage der Haushaltskonsolidierung zurück. Hier hat die Bundesregierung mit dem "Zukunftspaket" deutlich gemacht, dass sie es mit der Anfang 2009 eingeführten Schuldenbremse ernst meint: bis 2014 werden mit diesem Paket mehr als 80 Milliarden Euro im Bundeshaushalt eingespart.

So wird schon in diesem Jahr die von Ihnen angesprochene Maastricht-Grenze für die Neuverschuldung mit 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes deutlich unterschreiten. Dazu plant der Bund für das Jahr 2012 nunmehr nur noch mit einer Nettokreditaufnahme von gut 27 Milliarden Euro. Dies ist natürlich noch immer keine befriedigende Situation. An dieser Stelle darf man aber auch nicht vergessen, dass gerade in den vergangenen Jahren mit der internationalen Wirtschafts –und Finanzkrise auch eine außergewöhnlich schwierige Situation zu bewältigen war. Im Rückblick wird die Politik der Bundesregierung in der Krise von fast allen wichtigen Akteuren gelobt: Deutschland ist gut durch die Krise gekommen und die große Mehrzahl der Menschen ist glücklicherweise von direkten Auswirkungen verschont geblieben.

Dass der sich nun entfaltende Aufschwung genutzt werden muss, um die in der Krise getätigten Mehrausgaben zu kompensieren, finde ich richtig. Aus meiner Sicht sollte es grundsätzlich Aufgabe einer jeden Regierung sein, möglichst nur so viel Geld auszugeben, wie eingenommen wird. Das bedeutet, dass das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts grundsätzlich die Richtschnur politischen Handelns bilden sollte. Diesem Ziel haben sich CDU und CSU mit der Verankerung der "Schuldenbremse" im Grundgesetz im Jahr 2009 glaubwürdig verschrieben. Dem Bund wird es damit ab 2016 nicht mehr möglich sein, im größeren Umfang neue Schulden aufzunehmen. Stattdessen wird mit der "Schuldenbremse" eben das Ziel des ausgeglichenen Haushalts zum Grundsatz erhoben. Mit etwas Glück kann es der Bundesregierung gelingen, dieses Ziel im Jahr 2014 zu erreichen. Mit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz ist die Möglichkeit geschaffen worden, im Bereich der Staatsverschuldung einen Mentalitätswechsel zu vollziehen. Ich unterstütze diesen Kurs in meiner Fraktion ganz ausdrücklich und werde in meinem politischen Engagement dafür werben, dass die Vorgaben der Schuldenbremse auch zukünftig eingehalten werden, um eine Überschuldung unseres Landes zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters
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Frage zum Thema Finanzen
11.08.2011
Von:

Werte Frau Grütters

Es ist endlich eine Möglichkeit,Fragen an MDB zu stellen,welche schon vielen auf dem herzen (auf der zunge)liegen.Hierzu gibt es ja bei den Tagungen des Bundestages (ich schaue immer bei Phönix) keine Erklärungen.
Warum hat es so lange gedauert (ein1/2 Jahr),bis man eine Entscheidung über eine Erhöhung des Hartz IV um 5,-€ zugestimmt hat?
Warum dauerte es aber ganze 3 Stunden dass durch 56 MDB die Entscheidung getroffen wurde, die Diäten der MDB´s um 600,-€ sprich sechshundert zu erhöhen?
siehe Vergleich Erhöhung Hartz Iv und Erhöhung Diäten.
In diesem Zeitraum von Beginn des Hartz IV wurden einige Zahlungen durch die Bürger erhöht.So z.B. die Mehrw.st.oder die Strompreise.
Vielen Dank für die Beantwortung

mit freundlichen Grüßen
W.
Antwort von Prof. Monika Grütters
bisher keineEmpfehlungen
07.09.2011
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die unterschiedliche Dauer des Gesetzgebungsverfahrens in den von Ihnen genannten Fällen ergibt sich im Wesentlichen durch unterschiedliche Beteiligungsrechte in den jeweiligen Verfahren. Das Grundgesetz schreibt vor, dass unser Land als föderaler Bundesstaat organisiert sein soll. Das bedeutet unter anderem, dass der Bund nur über wenig eigene Verwaltung verfügt und Länder und Kommunen Verwaltungsaufgaben für den Bund übernehmen.

Soll auf Bundesebene nun ein Gesetz verabschiedet oder verändert werden, das durch die Verwaltung der Länder umgesetzt werden soll, dann bedarf dieses Gesetz unter Umständen der Zustimmung des Bundesrats als Vertretung der Bundesländer. Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass ein föderaler Akteur die Kosten seiner Gesetzgebung auf einen anderen Akteur "abwälzen" kann, ohne dass dieser dagegen Einspruch erheben kann. Im Fall der letzten Änderungen im Rahmen der Gesetzgebung zu den Regelungen im SGB-II trat genau diese Situation ein. Bundesrat und Bundestag sind zunächst zu keiner Einigung gelangt, wie die anfallenden Kosten der Neuregelung fair verteilt werden können. Deshalb wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, dessen Einberufung in Art. 77, Abs. 2 des Grundgesetzes für solche Konflikte vorgesehen ist. Hier kam es zu langwierigen Verhandlungen zwischen Vertretern des Bundes und der Länder, so dass eine Einigung erst im Februar erzielt wurde.

Dagegen ist für die Festlegung der Entschädigung der Bundestagsabgeordneten durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 1975 eindeutig in die Zuständigkeit des Parlaments selbst verwiesen worden. Eine Auslagerung der Entscheidung über die Höhe der Diäten, etwa an eine Expertenkommission oder auf eine andere Stelle außerhalb des Bundestages hat das Bundesverfassungsgericht untersagt. Daher ist für die Festlegung der "Diäten" nur der Bundestag allein verantwortlich, so dass dieses Verfahren deutlich einfacher abzuschließen ist.

Dabei muss ich aber noch einmal deutlich machen, dass die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung nicht willkürlich erfolgt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1975 nämlich auch die Vorgabe gemacht, dass die Vergütung der Abgeordnetentätigkeit die Stellung des Bundestagsmandates im Verfassungsgefüge berücksichtigen soll. Daraufhin hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 1977 festgelegt, dass die Abgeordnetenentschädigung sich an die Bezüge von (Ober-) Bürgermeistern kleinerer Städte und Gemeinden mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern anlehnen soll. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass auch Abgeordnete des Bundestages in der Regel einen Wahlkreis vertreten, der zwischen 150.000 – 250.000 Einwohner umfasst.

Dieser Bezugsrahmen für die Abgeordnetenentschädigung ist aus meiner Sicht eine transparente und vernünftige Richtschnur für die Entwicklung der sogenannten "Diäten". Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Entschädigung verzichtet. So blieben die "Diäten" zum Beispiel in den Jahren 2010 und 2011 unverändert. Zu Beginn der jetzigen Wahlperiode lag die Abgeordnetenentschädigung mit ca. sechs Prozent unter den vorgegebenen Bezugsgrößen. Durch die Nullrunden in 2010 und 2011 hat sich dieser Abstand weiter vergrößert. Selbst durch die nun beschlossene Erhöhung wird der eigentliche Bezugsrahmen, nicht erreicht. Die Abgeordnetenentschädigung ist daher kein Selbstbedienungsladen für Abgeordnete, sondern an eine klare transparente Richtschnur gebunden, die insbesondere in den letzten Jahren sogar teilweise deutlich unterschritten wurde. Daher bin ich der Meinung, dass auch vor dem Hintergrund der derzeit günstigen wirtschaftlichen Entwicklung die Annäherung an diesen Richtwert durchaus vertretbar ist.

Mit freundlichen Grüßen


Monika Grütters
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