Prof. Gert Weisskirchen (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Prof. Gert Weisskirchen
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Fachhochschulprofessor
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rhein-Neckar
Landeslistenplatz
18, Baden-Württemberg
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(...) Niemand, der politische Verantwortung übertragen bekommt, kann der Pflicht ausweichen, einen Prozess des Ausgleichs und der Verständigung im Nahen Osten neu zu beginnen. Dabei kommt niemand an der Erkenntnis vorbei, dass der Terrorismus der Hamas die Ursache der gegenwärtigen Krise ist. Beenden die Extremisten ihr menschenfeindliches Handeln, kann ein Prozess eröffnet werden, der Schritt für Schritt auf alle von Ihnen aufgeworfenen Fragen eine konstruktive Antwort finden muss. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weisskirchen,

wie ich durch diverse Medien mitbekommen habe, versucht die Bundesregierung erneut privaten Unternehmen zugriff auf vertrauliche Daten zu erteilen und sich erneut über das Grundgesetz zu stellen ( www.golem.de ). Wie stehen Sie zu dem Thema? Werden auch Sie wie ein Großteil Ihrer Partei zum Abbau der Bürgerrechte stehen und Parteikonform abstimmen? Kann auch ich als Bürger an die Daten meiner Mitmenschen bekommen, wenn schon die MI diese bekommt?
Antwort von Prof. Gert Weisskirchen
1Empfehlung
09.04.2008
Prof. Gert Weisskirchen
Sehr geehrter Herr ,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich als Außenpolitiker zu der von Ihnen gestellten, sehr speziellen urheberrechtlichen Frage, welche den Schutz geistigen Eigentums betrifft, nicht äußern kann und will. Kompetente Antworten dazu können Sie bei meinen Fraktionskollegen Dieter Wiefelspütz und Jörg Tauss einholen.

Mit freundlichen Grüßen

PROF. GERT WEISSKIRCHEN, MdB
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Frage zum Thema Internationales
01.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Professor Weisskirchen,

am 14. März verabschiedete die UNO-Vollversammlung eine Resolution, die die Zugehörigkeit der Republik Berg-Karabach zu Aserbaidschan bestätigte. Deutschland enthielt sich zusammen mit rund drei Viertel der UNO-Mitglieder der Stimme.

1. Sind Sie mit dem Abstimmungsverhalten der Bundesregierung einverstanden? Warum?

2. Halten Sie eine spätere Anerkennung der Republik Berg-Karabach (parallel zur Anerkennung der Unabhängigkeit Kosovas) für denkbar oder wünschenswert?

3. Unter welchen Umständen halten Sie eine Eingliederung Berg-Karabach in die Republik Aserbaidschans für möglich?

Berg-Karabach ist seit 20 Jahren faktisch unabhängig bzw. mit Armenien assoziiert. Stimmen Sie zu, dass nach so langer Zeit eine Eingliederung in einen (zudem verfeindeten) Nachbarstaat nicht mehr zumutbar ist? Immerhin hat Berg-Karabach noch nie zu Aserbaidschan gehört, zur Zeit der Sowjetunion war es ein autonomes Gebiet, das von Baku aus verwaltet wurde, aber kulturelle Eigenständigkeit hatte.

Vielen Dank für die Antwort

Antwort von Prof. Gert Weisskirchen
3Empfehlungen
23.06.2008
Prof. Gert Weisskirchen
Sehr geehrter Herr ,

zur Abstimmung über die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen "Die Situation in den besetzen Gebieten von Aserbaidschan" vom 14.03.2008 hat die EU durch die slowenische Ratspräsidentschaft eine Erklärung abgegeben. Darin wird darauf verwiesen, dass die EU der Ansicht ist, dass die OSZE Minsk-Gruppe die Führung bei der Lösung des Bergkarabach-Konflikts beibehalten solle.

Eine dauerhafte, friedliche Lösung des Konflikts ist nach Ansicht der Bundesregierung nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Armenien und Aserbaidschan möglich. Die Bundesregierung hat keinerlei Präferenz, wie eine solche einvernehmliche Lösung aussehen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

PROF. GERT WEISSKIRCHEN
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weisskirchen,

im November 2007 haben Sie dem Gesetz zur Diätenerhöhung zugestimmt, welches in Rekordzeit von nur einer Woche beschlossen wurde - trotz Bekundungen der Parteispitzen der Großen Koalition, eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber vor der Verabschiedung führen zu wollen.

In der Gesetzesbegründung wurde festgelegt, dass die nächste Diätenerhöhung frühestens im Jahre 2010 kommt. Ein halbes Jahr später wird jetzt wieder ein Gesetz zur Diätenerhöhung von der Großen Koalition eingebracht, was eine Erhöhung schon im Jahre 2009 vorsieht.

Wie werden Sie abstimmen?

MfG
Antwort von Prof. Gert Weisskirchen
1Empfehlung
06.06.2008
Prof. Gert Weisskirchen
Sehr geehrter Herr

wie Sie sicher der Presse entnommen haben, wurde die geplante Diätenerhöhung auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion von der großen Koalition gestoppt. Von daher wird es auch keine Abstimmung darüber geben.

Mit freundlichen Grüßen

Gert Weisskirchen
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Weisskirchen,

warum ratifiziert der Deutsche Bundestag die UN Konvention gegen Korruption nicht?? Welche Partei sträubt sich gegen die Ratifizierung?? Meines Wissens haben fast alle EU Länder dieses bereits seit längerer Zeit getan. Insbesondere da dieses Übel im Moment überall auftaucht. (Siemens. Kohl etc.)

mfg


Sinsheim
Antwort von Prof. Gert Weisskirchen
2Empfehlungen
23.06.2008
Prof. Gert Weisskirchen
Sehr geehrter Herr Müller,

ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Rechtsinstrumente der UN-Konvention gegen Korruption ist von der Bundesregierung eingebracht worden.

Schon in der vergangenen Legislaturperiode waren zu diesem Zweck von der SPD-geführten Regierung entsprechende Vorarbeiten aufgenommen worden, konnten aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht weitergeführt werden. Wir Sozialdemokraten möchten also, dass die UN Konvention gegen Korruption so schnell wie möglich ratifiziert wird.

Mit freundlichen Grüßen

PROF. GERT WEISSKIRCHEN
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Weißkirchen,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Frage "Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption"
Ihrer Antwort entnahm ich, daß ein Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht wurde. Warum wird dieser dann nicht ratifiziert, wo doch die Vorarbeit von der SPD in der vorherigen Legislaturperiode schon stattgefunden hat und die jetzige Legislaturperiode im nächsten Jahr schon wieder ausläuft!! Andere Gesetze werden innerhalb kürzester Zeit umgesetzt .( siehe Lissabon Vertrag etc.) Kann es sein das ihr Koalitonspartner sich dagegen sträubt?
Kann man diesen Gesetzentwurf irgendwo nachlesen? Denn ich gehe davon aus daß dieser erheblich von der UN Konvention abweicht!

mfg


Sinsheim
Antwort von Prof. Gert Weisskirchen
1Empfehlung
07.07.2008
Prof. Gert Weisskirchen
Sehr geehrter Herr Müller,

zur Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten - unter anderem auch des VN-Übereinkommens gegen Korruption - liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor. Sie finden ihn unter: dip21.bundestag.de

Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen allerdings auch die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Entwurf nicht enthalten, weil sich die gesetzgeberische Aktivität hierzu aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen.

Nach dem geltenden Recht sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e Strafgesetzbuch (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstanden Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.1.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003) enthalten Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten und führen daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht. Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund der BGH-Rechtsprechung (Wuppertaler Korruptionsskandal und Kölner Müllskandal), da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche Lücke besteht. Der BGH entschied im sog. "Wuppertaler Korruptionsskandal", dass kommunale Mandatsträger keine Amtsträger i.S.v. § 11 Abs.1 Nr.2 StGB sind, soweit sie nicht mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind.

In der letzten Wahlperiode hatte wie bereits beschrieben die rot–grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen, Sichversprechenlassen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Durch die vorgezogene Neuwahl kam es jedoch nicht zum Abschluss. Die Fortsetzung der Beratungen mit der auf diesem Gebiet eher zögerlichen CDU/CSU sind jedoch sehr schwierig. Bislang konnten wir leider noch keine Einigung mit unserem Koalitionspartner erzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Gert Weisskirchen MdB
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