Prof. Dr. Martin Neumann (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Prof. Dr. Martin Neumann
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
27.01.1956
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Vetschau
Wahlkreis
Cottbus - Spree-Neiße
Ergebnis
8,8%
Landeslistenplatz
2, Brandenburg
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Falls sich Ihnen der Eindruck aufgedrängt hat, dass in meinen Ausführungen die Wirkung von Heroin und Cannabis auf eine Stufe gestellt ist, so stelle ich hiermit klar, dass dies keinesfalls Ziel meiner Argumentation war. Weder möchte ich direkt noch indirekt die Folgen von Heroin und Cannabis miteinander vergleichen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Energieberater, Bundesverband Verbraucherzentrale Beratungsstelle Cottbus, Cottbus
  • Hochschullehrer, Hochschule Magdeburg-Stendal, Magdeburg
  • Sachverständiger, Haus- und Umwelttechnik Prof. Dr. M. Neumann, Vetschau
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Bundesverband Verbraucherzentrale, Cottbus, Energieberater
  • Hochschule Magdeburg-Stendal, Magdeburg, Hochschullehrer
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Karl-Hamann-Stiftung, Potsdam, Beisitzer im Vorstand
  • Landesblasmusikverband Brandenburg e.V., Cottbus, Präsident
  • Musikverein Vetschau e.V., Vetschau, Vorsitzender
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Neumann,

Ich habe ein mich sehr bewegende Frage.

Ist es zutreffend , dass am 26.04. Im Deutschen Bundestag durch eine Änderung der Geschäftsordnung das Recht der freien Rede für Abgeordnete eingeschränkt werden soll? Danach soll künftig nur mit der Entscheidung der Fraktion ein zugelassener Abgeordnete sich in der Debatte äußern dürfen. Stimmen Sie mir zu, dass die freie Äußerung eigener Gewissensentscheidungen in der Debatte unmöglich wird und dadurch die parlamentarische Debatte erheblich entwertet wird. In Summe sehe ich die demokratische Kultur entscheidend gefährdet.
Wie werden Sie sich bei dieser Abstimmung verhalten ?

Gestatten Sie mir noch die Anmerkung, dass ich persönlich eine solche Regelung zur "Disziplinierung der parlamentarischen Debatte", sollte sie denn so kommen, für einen Schlag gegen die Demokratie halte.

Mit freundlichem Gruß
W.Gallas
Antwort von Prof. Dr. Martin Neumann
bisher keineEmpfehlungen
24.05.2012
Prof. Dr. Martin Neumann
Sehr geehrter Herr Gallas,

nein, es ist nicht zutreffend, dass der Deutsche Bundestag die Geschäftsordnung dahingehend ändern wollte oder will. Hiergegen würde bereits Artikel 38 des Grundgesetzes stehen.

Richtig ist, dass es Anfang April 2012 irritierende Presseberichterstattungen bezüglich das Rederecht betreffender angedachter Änderungen der Geschäftsordnung gegeben hat. Allerdings hatten die diskutierten Änderungsvorhaben nicht zum Ziel, die Möglichkeiten der Meinungsäußerung einzelner Abgeordneter zu beschneiden. Vielmehr wurde im Geschäftsordnungsausschuss interfraktionell die Frage beraten, inwiefern einzelne Abgeordnete, die von der Mehrheitsmeinung ihrer jeweiligen Fraktion abweichende Auffassungen vertreten, künftig ihr Rederecht wahrnehmen können sollten.
Da bisher keine Regelung in der Geschäftsordnung hierzu besteht, wurde diskutiert, eine solche zu schaffen, auf die sich jeder einzelne Abgeordnete bei Bedarf hätte berufen können. Es sollte aber zu keiner Zeit ein Maulkorb seitens der Fraktionen an sog. "Abweichler" verhängt werden.

In der Öffentlichkeit ist die Diskussion darüber jedoch etwas irritierend geführt worden, weshalb bei vielen der auch von Ihnen beschriebene Eindruck entstanden ist. Bereits am 18. April 2012 haben die Fraktionen von FDP und CDU/CSU daher erklärt, dass es in dieser Wahlperiode keinerlei Änderungen der Geschäftsordnung zum Rederecht der Abgeordneten geben wird.

Mit besten Grüßen aus Berlin

Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
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