Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Prof. Dr. Karl Lauterbach
© spdfraktion.de
Geburtstag
21.02.1963
Berufliche Qualifikation
Universitätsprofessor
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Köln
Wahlkreis
Leverkusen - Köln IV
Ergebnis
37,1%
Landeslistenplatz
49, Nordrhein-Westfalen
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Universitätsklinikum Köln, Köln, Wissenschaftliche Beratung
    Verdienst, 2009: über 7.000 €
Funktionen in Unternehmen
  • Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt/Saale, Mitglied des Aufsichtsrates, 2009, Stufe 3; 2010, Stufe 3; 2011
    Verdienst: über 7.000 €
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Gesundheit
13.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lauterbach,

ich wende mich an Sie als gesundheitspolitischen Sprecher der SPD.
Nachdem die Krankenkassen Überschüsse erwirtschaftet haben, bitte ich um Mitteilung, ob die umstrittene Beitragslage auf Kapitlleistung abgeschafft werden kann. Ich habe eine LV auf 12 Jahre abgeschlossen,aus gesundheitlichen Gründen verließ ich über ATZ das Berufsleben. Die Kapitalleistung floss im letzten Monat meiner ATZ-Freistellungsphase, hatte also keine Rentenaufstockung zum Gegenstand. Die Barmer beharrt darauf, dass der Arbeitnehmer die Beiträge abgeführt hat und ich zahlungspflichtig sei. 10 Jahre mtl. 24,69 € für eine Kapitalleistung vom 16.980,80 €. Ich habe die Beiträge alleine über mein Weihnachtsgeld finanziert, der Arbeitnehmer hat keine Zusatzleistung gewährt, vielmehr Ersparnisse, weil kein AG-Beitrag fällig wurde. Heute nun soll ich den vollen Beitragssatz alleine tragen. Ich bitte um Mitteilung, ob geplant ist, hier entgegen zu steuern. Wenn der KV u. Pflegevers. Beitrag zukünftig ansteigt, muss ich wieder höhere Beiträge an die KV abführen? Wenn schon nachträglich ein Gesetz zu meinen Lasten geändert wurde, so erwarte ich doch zumindest, dass dann die Beitragshöhe zum Tragen kommt, die seinerzeit bestand, als ich mein Weihnachtsgeld habe umwandeln lassen und ich nur mit dem AN-Beitrag belastet werde.

Vielen Dank für Ihre Antwort,

mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Umwelt
17.04.2012
Von:

Herr Dr. Lauterbach,
wie stehen Sie zu der angedachten Neuregelung der Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen privater Ein- und Zweifamilienhäuser?

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Frage zum Thema Gesundheit
25.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Professor,

ich vermute, dass Sie auch diese Fragen nicht beantworten werden. Trotzdem versuche ich es, da Sie ja vom Volk gewählt wurden und diesem vielleicht nicht nur anlässlich von Wahlterminen Antworten geben ...

A) Es bestehen Rücklagen in den GKVen + Gesundheitsfonds von 19,5 Mrd €. Bei einem Beitragsaufkommen von 169 Mrd € + Zuschüssen des Bundes von rd. 15 Mrd € = 184 Mrd € entspricht die Rücklage 11% der Beitragseinnahmen. Rechnerisch hätten also 71 Mio Beitragszahler (=85 % der Bevölkerung) - JEDER- ca. 300 € überzahlt, was 25 € im Monat entspricht. Angesichts dieser Rücklagen - wie soll eine Deckelung der Rücklagen erfolgen? Muss nicht zumindest die Praxisgebühr wieder wegfallen?

B) Der § 305b SGB V wird geändert. Warum soll die Bilanzierung nach SGB und nicht nach HGB erfolgen? Warum? Was soll versteckt werden? Werden die Pensionsrückstellungen analog dem BilMoG bbehandelt? Wer testiert die Jahresabschlüsse? Wird mit der Änderung des § 305 b SGB auch die "doppelte Buchführung" bei den GKVen eingeführt?

D) In welchem Umfang fallen Verwaltungskosten für nicht ärztliche Leistungen (außerhalb der GKVen) an, z.B. um Rückfragen GKVen für Verordnungen zu beantworten oder um Leistungen zu dokumentieren? Gibt es hier Erhebungen? Wie wird "nichtproduktive Verwaltungszeit" von Ärzten oder Pflegepersonal in Kliniken dokumentiert? Welche Kosten verursachen diese Zeiten?

E ) Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKVen vom BMG für 2011 beliefen sich die Beiträge der ALG II-Empfänger auf rund 4,4 Mrd Euro. Von wem wurden diese Beiträge geleistet? Wie partizipieren die nicht ges. Versicherten (z.B. Beamte) an den Zahlungen? Wird der Bund sich künftig (weiter?) an den Beitragszahlungen für ALG II-Bezieher beteiligen und in welchem Umfang?

F) Ließe sich die Solidarität der Organspender nicht durch Zuschuss für Beerdigungskosten oder durch Beitragssenkungen belohnen?

Ich danke für die Beantwortung der Fragen.


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