Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg (CDU)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg
© Landtag NRW
Geburtstag
20.04.1952
Berufliche Qualifikation
Akademiedirektor i.K.
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Münster
Wahlkreis
Münster II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
40,0%
Landeslistenplatz
37
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(...) Ich denke, dass dies deutlich zeigt, dass es keine Änderungswünsche gibt. Auch einen Beleg für die von Ihnen in Ihrer Frage erwähnte Umbruchsituation in der Gesellschaft kann ich nicht ausmachen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Schulen
29.09.2011
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg,

Ende August ging ein offener Brief der "Laizistischen Sozis" an Sie und andere Mitglieder des Ausschusses zur Schulgesetznovelle, bezüglich der Rechtmäßigkeit des Gottesbezugs im Schulgesetz von NRW und der Gerechtigkeit sogenannter "Bekenntnisschulen" – Grundschulen unter kirchlicher Leitung, aber in staatlicher Trägerschaft.
Leider ist bis heute keine Stellungnahme Ihrerseits oder des Ausschusses erschienen (auch keine Empfangsbestätigung). Da das Gesetz eine Dauer bis 2023 haben soll, werden damit langfristig die Weichen gestellt – in einer offensichtlich im Umbruch befindlichen Situation in der Bevölkerung und (ihrer Beziehung zu) den Kirchen.
Darf ich fragen, wie sie zu den Punkten der "Laizistischen Sozis" stehen?

Viele freundliche Grüße von Jan
Antwort von Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg
2Empfehlungen
10.10.2011
Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die mich über die Seite "abgeordnetenwatch.de" erreicht hat und die ich gerne beantworte.

Ihr "offener Brief" der Initiative "Sozis für Laizismus" aus dem August ist hier eingegangen.

Ihre Forderungen, die Sie in Ihrem offenen Brief aufstellen, lehne ich selbstverständlich ab. Eine Änderung des Verhältnisses von Kirche und Staat ist weder im Zusammenhang mit der Änderung des Schulgesetzes noch mit der der Landesverfassung geplant. Es gibt außer der Ihren – und diese ist mir nur durch Ihren einzigen offenen Brief zur Kenntnis gelangt - keinerlei weitere Initiativen, die eine Verfassungsänderung anstreben. Auch in der kürzlich durchgeführten Expertenanhörung zum neuen Schulgesetz hat keiner der angehörten Sachverständigen dieses Thema auch nur angesprochen.

Ich denke, dass dies deutlich zeigt, dass es keine Änderungswünsche gibt. Auch einen Beleg für die von Ihnen in Ihrer Frage erwähnte Umbruchsituation in der Gesellschaft kann ich nicht ausmachen. Es handelt sich dabei mehr um eine Behauptung der Medien als dies der Wirklichkeit entspricht.

Ich empfehle Ihnen, zunächst in Ihrer eigenen Partei um Zustimmung zu werben, auch wenn ich dort keine Tendenzen für eine Zustimmung zu Ihren Forderungen erkennen kann.


Mit den besten Grüßen,

Ihr Thomas Sternberg
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Frage zum Thema Schulen
11.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg,

ich beschäftige mich im Rahmen meiner Examensarbeit mit dem Schulpolitischen Konsens für NRW, unter anderem mit der schulrechtlichen Umsetzung. Dabei haben sich mir die folgenden Fragen ergeben:

1. In der Konsensvereinbarung ist unter 5. als letzter Punkt festgehalten, dass die Sekundarschule in der Regel als Ganztagsschule geführt wird. Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in NRW findet sich diese Regelung allerdings nicht wieder. Warum wurde darauf verzichtet?

2. Unter 9. wurde vereinbart auch die Klassenfrequenzrichtwerte der Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen schrittweise von 28 auf 26 zu senken. In § 82 (1) wird für die Gründung von Realschulen oder Gymnasien aber weiterhin eine Klassengröße von 28 gefordert. Widerspricht dies nicht der vereinbarten Absenkung? Aus welchem Grund wurde die Klassenfrequenz der Hauptschule in diesem Zuge nicht auch abgesenkt?

3. Offensichtlich besteht zwischen den Fraktionen der CDU, SPD und Grünen schon seit Dezember 2010 ein Konsens, dass die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in den Regelunterricht, wie sie auch von der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert wird, umgesetzt werden soll. Weshalb war es nicht möglich dieses auch mit der Umsetzung des Schulpolitischen Konsenses für NRW im Schulgesetz oder gar der Landesverfassung zu verankern?

Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir diese Fragen beantworten würden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg
bisher keineEmpfehlungen
15.03.2012
Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die mich über die Internet-Plattform "Abgeordnetenwatch.de" erreicht hat.

Ich möchte Sie bitten, direkt mit mir Kontakt aufzunehmen, Tel. 0211/884-2173, dann werde ich mit Ihnen sehr gerne über Ihre Fragen sprechen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Thomas Sternberg
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Ihre Frage an Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg
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