Prof. Dr. Annette Schavan (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Prof. Dr. Annette Schavan
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
10.06.1955
Berufliche Qualifikation
Studium katholische Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin für Bildung und Forschung
Wohnort
Ulm
Wahlkreis
Ulm
Ergebnis
42,8%
Landeslistenplatz
2, Baden-Württemberg
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(...) Eltern, die einen längeren Aufenthalt im Ausland planen und ihre Kinder dort an einer kostenpflichtigen Privatschule anmelden möchten, sollten sich daher im Vorfeld genau überlegen, ob sie diese finanzielle Verpflichtung unter Umständen über Jahre hinweg auf sich nehmen wollen und können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin, Bundesministerin
    Verdienst, monatlich: über 7.000 €
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Deutsche Telekom Stiftung, Bonn, Mitglied des Stiftungsrates
  • Max-Planck-Gesellschaft e.V., München, Mitglied des Senats
  • VolkswagenStiftung, Hannover, Mitglied des Kuratoriums
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Familie
30.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,

Wie stehen Sie zum Bereuungsgeld?

Frau Dr. Merkel sagte dem "Westphallen-Blatt":
"Das Betreuungsgeld ist zusammen mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen ein fester Bestandteil unserer Politik für die Wahlfreiheit von Eltern"

Hier ein Beispiel aus der Realität:

In Mörfelden-Walldorf soll am 15 Mai in der Sadtverordnetenversammlung eine neue Gebührensatzung für Kindertagesstätten beschlossen werden.
Nach der neuen Satzung soll man für eine U3 Betreuung in der Zeit von 7:00 – 16:30 Uhr zw. 402 € und 474 € + 60 € Verpflegung bezahlen. Die Höhe ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 EstG.
Jetzt mal angenommen man hat zwei Krippenkinder (fürs zweite zahlt man die Hälte der kleineren Gebühr):
min. Gebühr in der Zeit 7:00 – 16:30 Uhr: 402€ + 201 € + 120 € Verpflegung = 723 €
max. Gebühr in der Zeit 7:00 – 16:30 Uhr: 474 € + 237 € +120 € Verpflegung = 831€

Die minimale Gebühr zahl man bis zu einem monatlichen Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 EstG von 3000 € den maximalen Betrag ab 6000 €.


Wie soll ein Eheparter in dem Niedrieglohnland Deutschland erstmal 700€ - 800€ netto verdienen?

Auch wenn man mehr verdienen würde, arbeitet der Parter dann fast nur für die Kinderbetreuungskosten. Dann bleibt man doch lieber Zuhause und kassiert 300 €.

Wo wäre hier die von der Frau dr. Merkel genannte WAHLFREIHEIT, wenn man sich das Eine gar nicht leisten kann?


Mit freundlichen Grüßen



Quellen:
www.handelsblatt.com

ksd.moerfelden-walldorf.de
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
bisher keineEmpfehlungen
11.05.2012
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Argumentation vom 30. April 2012.

Die Diskussion um das geplante Betreuungsgeld wird im Moment sehr emotional geführt. Auf der einen Seite stehen die Argumente Wahlfreiheit und Anerkennung privater Erziehungsleistungen. Auf der anderen Seite wird auf mögliche Fehlanreize hingewiesen sowie den Punkt Erwerbsarbeit von Frauen. Auch darf man nicht übersehen, dass die Mehrzahl der Eltern von unter dreijährigen Kindern nach wie vor die Erziehung in der Familie der Krippe vorzieht.

Leider verzerrt die derzeitige öffentliche Debatte das ernsthafte Bemühen der Bundesregierung, eine Regelung, die bereits von der Großen Koalition 2008 im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Krippenausbau beschlossen wurde, konkret auszugestalten. Sie dürfen versichert sein, dass auch die von Ihnen genannten Argumente im weiteren Prozess berücksichtigt werden.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt. Ihre Annette Schavan
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Frage zum Thema Kultur
02.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Schavan,

berufsbedingt (als Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie, Anatomie) und angesichts des von vielen beklagten moralischen Versagens von Angehörigen der so genannten Elite interessiere ich mich sehr für Ihre Dissertationsarbeit mit dem Thema "Person und Gewissen. Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung", von deren Exeistenz ich ausgehe, nachdem ein "Schavanplag" dieses so darstellt (1).

Ist es Ihnen möglich, hier kurz mitzuteilen, was an der "heutigen Gewisssensbildung" anders sein sollte - und dürfte - als an der "gestrigen"?

Ich würde mich auch gern ausführlich mit Ihren angewandten Methoden befassen.

Könnten Sie mir zu diesem Zweck bitte ein Exemplar Ihrer Arbeit übersenden?

Dafür wäre ich Ihnen dankbar.

Meine Anschrift würde ich Ihnen bekanntgeben, sobald Sie Ihre Bereitschaft erklärt haben.


Mit frdl. Gruß
Dipl. Mediziner
Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr

1) schavanplag.wordpress.com

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Frage zum Thema Bildung und Forschung
06.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin;

im Zusammenhang mit der Plagiatsaffäre "Guttenberg" haben Sie öffentlich gesagt: "Als jemand, der vor 31 Jahren promoviert hat und in seinem Berufsleben viele Doktoranden begleiten durfte, schäme ich mich nicht nur heimlich."

Warum tun Sie nicht das, was auch der damalige Verteidigungsminister getan hat?
Oder müssen wir Wähler uns jetzt für Sie schämen?

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