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Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,
Wie stehen Sie zum Bereuungsgeld?
Frau Dr. Merkel sagte dem "Westphallen-Blatt":
"Das Betreuungsgeld ist zusammen mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen ein fester Bestandteil unserer Politik für die Wahlfreiheit von Eltern"
Hier ein Beispiel aus der Realität:
In Mörfelden-Walldorf soll am 15 Mai in der Sadtverordnetenversammlung eine neue Gebührensatzung für Kindertagesstätten beschlossen werden.
Nach der neuen Satzung soll man für eine U3 Betreuung in der Zeit von 7:00 – 16:30 Uhr zw. 402 € und 474 € + 60 € Verpflegung bezahlen. Die Höhe ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 EstG.
Jetzt mal angenommen man hat zwei Krippenkinder (fürs zweite zahlt man die Hälte der kleineren Gebühr):
min. Gebühr in der Zeit 7:00 – 16:30 Uhr: 402€ + 201 € + 120 € Verpflegung = 723 €
max. Gebühr in der Zeit 7:00 – 16:30 Uhr: 474 € + 237 € +120 € Verpflegung = 831€
Die minimale Gebühr zahl man bis zu einem monatlichen Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 EstG von 3000 € den maximalen Betrag ab 6000 €.
Wie soll ein Eheparter in dem Niedrieglohnland Deutschland erstmal 700€ - 800€ netto verdienen?
Auch wenn man mehr verdienen würde, arbeitet der Parter dann fast nur für die Kinderbetreuungskosten. Dann bleibt man doch lieber Zuhause und kassiert 300 €.
Wo wäre hier die von der Frau dr. Merkel genannte WAHLFREIHEIT, wenn man sich das Eine gar nicht leisten kann?
Mit freundlichen Grüßen

Quellen:
www.handelsblatt.com
ksd.moerfelden-walldorf.de