Der Bundestagspräsident und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter bilden das Bundestagspräsidium. Seine Mitglieder werden für eine Wahlperiode von Bundestag gewählt und können nicht abberufen werden. Das Präsidium berät über Angelegenheiten, die die Leitung des Bundestags betreffen, z.B. Personalfragen in der Bundestagsverwaltung oder Öffentlichkeitsarbeit.
Der Präsident leitet die Bundestagssitzungen. Er vertritt den Bundestag nach außen und erhält als erster alle Gesetzentwürfe und -vorlagen der Regierung, des Bundesrats und der Abgeordneten des Bundestags. Ihm stehen das Hausrecht und die Polizeigewalt im Bundestag zu und er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsbeamten. Ferner überprüft er Rechenschaftsberichte der politischen Parteien, überwacht die Einhaltung der Parteispendengesetze und setzt jährlich die Höhe der staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung fest.
Präsidium