Petra Hinz (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Petra Hinz
© spdfraktion.de
Geburtstag
10.06.1962
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Essen
Wahlkreis
Essen III
Ergebnis
38,6%
Landeslistenplatz
32, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Die Hundesteuer verfolgt eine zweifache Zielsetzung: Neben der allen Steuern innewohnenden Absicht der Einnahmenerzielung tritt in diesem Fall das ordnungspolitische Anliegen der Eindämmung der Hundehaltung. Gewichtiger ist dabei dieser ordnungspolitische Aspekt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
26.12.2009
Von:
Ott

Was ist die so oft verlangte soziale Gerechtigkeit?

Warum muss die Stadt Essen Millionen für den Osten aufbringen, obwohl sie fast pleite ist?

Warum wird Kindergeld mit der Giesskanne verteilt, an viele die es nicht benötigen und viele die es zweckentfremdet einsetzten, anstatt es zweckgebunden für Kindergärten, Schulen und Ausbildung in unsere Zukunft zu investieren?
Antwort von Petra Hinz
3Empfehlungen
04.01.2010
Petra Hinz
Sehr geehrter Herr Ott,

ich danke Ihnen für die an mich gerichteten Fragen. Meiner Partei, der SPD, ging es in ihrer Geschichte, wie auch heute noch immer darum, neben den rechtlichen auch die materiellen Voraussetzungen der Freiheit, neben der Gleichheit des Rechts auch die Gleichheit der Teilhabe und der Lebenschancen, also soziale Gerechtigkeit, zu erkämpfen. Wir stehen für die Schwächeren unserer Gesellschaft und als erstes für die gleichen Bildungschancen aller Bürger ein. Für diese Gleichheiten, diese soziale Gerechtigkeit, stehe ich und die Sozialdemokratie!

In meiner Zeit im Rat der Stadt Essen habe ich mich als stellvertretende Fraktionsvorsitzende in der Frage des Aufbau Ost bereits dafür stark gemacht den Solidaritätszuschlag zu überdenken und vielmehr bundesweit Projekt bezogen, sowie Maßnahmen bezogen zu fördern und sich nicht unreflektiert an Himmelsrichtungen zu orientieren. Im Laufe der zurückliegenden Jahre hat sich die Verteilung der Finanzen durch den "Soli" als nicht mehr zeitgemäß und mit der Lebenswirklichkeit mittlerweile unvereinbar erwiesen. Dies erkannte Ende des vergangenen Jahres ebenfalls das niedersächsische Finanzgericht und legte dem Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag zur Überprüfung mit der Verfassung vor. Der "Soli" ist nicht zielführend in seinem Anliegen in unserem föderalen Staatssystem Finanzen zum gemeinsamen Vorteil untereinander gewinnbringend einzusetzen, vielmehr muss unabhängig von Regionen gefördert werden!

Entscheidend sind in diesen Fragen auch und vor allem aber die Bedürfnisse der Kommunen zu berücksichtigen, die in Zeiten angespannter Haushaltslagen verlässliche Einnahmequelle benötigen, wie etwa durch die Gewerbesteuer annähernd gewährleistet, die als enorm wichtige Finanzsäule der Gemeinden fungiert. Mit diesem Bewusstsein war es die SPD, die in der vergangenen Legislaturperiode den Erhalt der Gewerbesteuer gegen Widerstände durchsetzte und sicherte. Das in den ersten Wochen der Regierungszeit der schwarz-gelben Koalition hastig beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz belastet finanziell dementgegen durch derartige Vorhaben die Gemeinden auf eklatante Art und Weise. So steuert die neue Regierung auf das finanzielle Desaster in vielen Kommunen zu, die neben den nach Himmelsrichtungen ausgelotete und für viele ausbleibende Förderung noch weitere, zusätzliche Einschnitte zu befürchten haben. Diese neue politische Ausrichtung der noch jungen Regierung widerspricht dem Grundverständnis der Sozialdemokratie!

Zu Ihrer Frage des Kindergeldes möchte ich anfügen, dass zum "Gießkannen"-Prinzip die deutsche Gerichtsbarkeit nicht differenziert zwischen bedürftigen und nicht bedürftigen Empfängern, sondern als Ausfluss des Gleichheitsgrundsatzes jedem Kind das Kindergeld zuspricht, ob nun von wohlhabenden Eltern geboren oder nicht. An dieser Rechtsprechung hat sich der Gesetzgeber in seinem weiteren legislativen Handeln zu orientieren.

Die neue liberal-konservative Koalition hat in Mitten ihrer Startschwierigkeiten den Kinderfreibetrag auf 7008 € angehoben. Damit kann es künftig bis zu rund 275 € pro Kind und Monat geben. Hiervon profitieren jedoch nur Familien mit hohen Einkommen. Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen bekommen stattdessen 184 Euro Kindergeld. Trotz Anhebung des Kindergeldes müssen sich Verdiener kleiner und mittlerer Einkommen folglich mit deutlich weniger zufrieden geben. Die Kluft zwischen Freibeträgen und Kindergeld wird somit noch größer. Kinder wohlhabender Eltern sind der neuen Regierung rund 90 €/Monat mehr wert als Kinder aus finanziell schwächeren Familien - das ist unsozial. Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, wollen wir die Kinderfreibeträge in einen gerechten Kindergrundfreibetrag umwandeln. Dieser Kindergrundfreibetrag zusammen mit dem Kindergeld würde alle Kinder in gleicher Höhe fördern, unabhängig davon, wie viel die Eltern verdienen.

Im Grundsatz wäre das - trotz Finanzkrise und exorbitanten Belastungen der kommenden Jahre - nun zu verteilende Geld besser im Ausbau und in der besseren Qualität der Kinderbetreuung, sowie in der gebührenfreien Bildung ab der Kita angelegt. Mit den hier ohne Not auf Kredit finanzierten Mitteln hätte der dringend benötigte Ausbau an Kindertagesstätten oder die Renovierung von Schulen finanziert werden können. Dies wären intelligente Lösungen und, wie sie richtig sagen, Investitionen in unsere Zukunft! So wäre die Anhebung des Kindergeldes, wie auch das von der Regierung beschlossene Betreuungsgeld in Höhe von 150 €, das lediglich Kinder aus der Gesellschaft ausgrenzt und zuhause belässt, zielgerichteter und effektiver für die Kinder einsetzbar. Die SPD hat mit dem in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Kinderzuschlag und Schulstarterpaket bewiesen und für die jetzige Regierung vorgegeben, wie sozial verantwortliche Politik zu gestalten ist, was der Koalition aus CDU/CSU und FDP offenkundig nicht gelingt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen geben konnte und stehe Ihnen für Rückfragen bzw. weitere Anfragen auch unter 030 - 227 79 000 jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Hinz, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
05.03.2010
Von:

Guten Tag, sehr geehrte Frau Hinz,

bitte erklären Sie mir doch gelegentlich, warum ich für meine Hunde Hundesteuern (ja ja, kommunale Abgaben) entrichten muss – Pferde dagegen (die hier das öffentliche Grün und die Waldwege mehr und mehr zerstören) von jeglicher Steuer befreit sind.

Und: Ist es Ihnen aufgefallen, dass Pferdetransportanhänger immer noch von der Kfz-Steuer befreit – alle anderen Transport-Anhänger (für Hunde, Katzen, Krokodile etc.) dagegen steuerpflichtig sind?

Ach ja, letztlich noch die Frage: Wieso sind eigentlich Boottransportanhänger ebenfalls von der Kraftfahrzeugsteuer befreit?

Sicher spreche ich hier auch eine Art spätrömischer Dekadenz an – aber meinen Sie nicht, dass es an der Zeit ist, dieses Feudalsystem zu ändern?

Nun sagen Sie bitte nicht, Sie hätten das nicht gewusst oder Sie wären nicht zuständig… ?

Mit einem freundschaftlichen Glückauf
Ihr
Antwort von Petra Hinz
1Empfehlung
14.04.2010
Petra Hinz
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Die Hundesteuer verfolgt eine zweifache Zielsetzung: Neben der allen Steuern innewohnenden Absicht der Einnahmenerzielung tritt in diesem Fall das ordnungspolitische Anliegen der Eindämmung der Hundehaltung. Gewichtiger ist dabei dieser ordnungspolitische Aspekt. Die intensive Hundehaltung in Städten und Gemeinden führt, im Vergleich etwa zu der an diesen Orten deutlich geringer auftretenden Pferdehaltung, zu erheblichen kommunalen Aufwendungen, insbesondere durch das Einsammeln von Hundekot, die Einrichtung von Hundetoiletten, Hundewiesen, Auslaufgebieten und Hundesammelbehältern, die besondere Gehwegbereinigung oder die ordnungsbehördliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Hundehaltung.

Vor diesem Hintergrund begründet sich die Steuer und verfolgt das ordnungspolitische Anliegen einer Begrenzung der Hundehaltung im Gemeindegebiet, was aufgrund keiner derartig verbreiteten Pferdehaltung in diesen Bereichen für Pferdehalter gleichermaßen geboten wäre. Diese Zielsetzung der Hundesteuer ist in der Vergangenheit gleichwohl durch die Rechtsprechung (etwa Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.10.1987, Az: II R 11/85, BStBl. II 1988 S. 73) bestätigt worden. Die Steuer ist folglich eine Lenkungssteuer zur Eingrenzung der Hundehaltung. Dieser Lenkungseffekt kann der Abgabenerhebung auch in tatsächlicher Hinsicht nicht abgesprochen werden, da etwa im Vergleich mit dem europäischen Ausland, wie Frankreich, wo keine Hundesteuer erhoben wird, ungefähr dreimal so viele Hunde existieren, wie in Deutschland.

Die Hundesteuer stellt daher eine Art der Gegenleistung für die besonderen Leistungen der Kommune dar, welche diese aufgrund der Hundehaltung der Bürger erbringt. Ich verstehe sehr wohl Ihren Standpunkt, jedoch ist meiner Ansicht nach durch die unzweifelhaft häufigere Haltung von Hunden, statt Pferden, und daraus resultierenden höheren Kosten für die Kommunen ein Umstand geschaffen, der eine Hundesteuer begründen mag, hingegen eine Pferdesteuer nicht.

Bezug nehmend auf Ihre Frage zur Kraftfahrzeugsteuer von Pferdetransport- und Boottransportanhängern gestaltet sich die Rechtslage derart, dass nicht grundsätzlich eine Befreiung der Steuerpflicht gegeben ist. Es wird in zwei Kategorien unterteilt und nach Einstufung und Antrag ein entsprechendes Kennzeichen (grün oder schwarz) ausgegeben, wobei lediglich das grüne Kennzeichen die Steuerbefreiung begründet. Dieses wird für landwirtschaftlich genutzte Anhänger ausgestellt und deren Betrieb aufgrund dieser Nutzung von der Steuerpflicht befreit. Dazu gehören neben landwirtschaftlichen Fahrzeugen, auch Sportgeräte-Anhänger für Boote, Segelflugzeuge und Turnierpferde. Gemäß § 10 Abs. 1 KraftStG wird auf Antrag die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern nicht erhoben, solange die Anhänger ausschließlich hinter Zugmaschinen mitgeführt werden, für die eine um einen ausreichenden Anhängerzuschlag erhöhte Kraftfahrzeugsteuer erhoben wird. So wird das grüne Kennzeichen beispielsweise verwehrt, wenn das Zugfahrzeug ein normal besteuerter PKW ist und folglich ein schwarzes Kennzeichen ausgestellt. Bei Nutzung des Hängers mit einem grünen Kennzeichen muss der Halter gleichsam beachten, dass bei zweckwidriger Verwendung der Anhänger seine Steuerfreiheit verliert. Auch darf etwa der Pferdetransportanhänger ausschließlich für Turnierfahrten und den Pferdetransport genutzt werden. Anhänger, an denen ein schwarzes Kennzeichen angebracht wird, ermöglichen dem Halter hingegen keine Steuerbefreiung, da es dem privaten Nutzer auch gestattet ist mit dem Anhänger andere Güter zu transportieren als Pferde oder ihn für einen Umzug einzusetzen.

Demnach ist die Steuerbefreiung an Kriterien gebunden, die einerseits eine besondere und ausschließliche Verwendung, wie etwa die landwirtschaftliche oder sportliche Nutzung voraussetzen, andererseits entsteht jedoch ebenso für den Fahrzeughalter anderweitig eine Steuerlast durch die vorgeschriebene Zugmaschine. Die Regelung hat daher aufgrund Ihrer Differenzierungen, den besonderen Voraussetzungen und der anderweitigen Steuerlast einen Ausnahmecharakter, der auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung derartiger Tätigkeiten geboten scheint.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte und möchte darauf hinweisen, dass diese Antwort keine verbindliche Rechtsauskunft darstellt. Auch beinhalten die Ausführungen nicht meine persönliche Meinung, sondern lediglich eine Sachverhaltsdarstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Hinz, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
18.04.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz,

alle Parteien sagen, dass Bildung außerordentlich wichtig ist. Mich interessiert besonders die Lage der Dozenten, die unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Deutsch beibringen.

Viele Dozenten müssen noch ergänzendes Hartz IV beantragen. Sie sind Freiberufler, obwohl sie praktisch nur einen Auftraggeber haben. Sie müssen sich selbst kranken- und rentenversichern, falls sie keinen Anspruch auf Hartz IV haben. Während der Ferien und bei Krankheit verdienen sie nichts.

In Ihrem Parteiprogramm lese ich zwar, dass Ihre Partei viel für Migranten tun will. Die CDU und FDP wollen gar eine "Willkommenskultur" etablieren. Das ist erfreulich. Aber keine dieser Parteien (auch nicht die Grünen) setzt sich dafür ein, dass ein Dozent so viel verdient, dass er wenigstens seine Sozialversicheungsbeiträge bezahlen kann.

Seien wir doch mal ehrlich: wer jahrelang bei einem Träger unterrichtet, der ist kein Freiberufler, sondern ein Scheinselbständiger. Der Arbeitgeber müsste 50% seiner Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Manche Träger lassen sich vom Dozenten einfach unterschreiben, dass sie nur 13 Stunden im Monat unterrichten. obwohl die Dozenten in Wirklichkeit viel länger arbeiten. So drücken sich die Träger um ihren Beitrag zur Sozialversicherung.

Es sind jetzt 44 Mio. Euro bewilligt worden, um das Einkommen der Dozenten aufzubessern. Meine Frage ist, wie die SPD dieses Geld an die Dozenten bringen will, damit diese nicht mehr auf Hartz IV angewiesen sind? Wenn Sie das Geld an die Träger weiterleiten, dann wird es da versacken, wie schon bei der letzten Erhöhung.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Petra Hinz
bisher keineEmpfehlungen
26.04.2010
Petra Hinz
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen sehr für das von Ihnen an mich gerichtete Anliegen. Ihre Fragen betreffen die Probleme der Scheinselbstständigkeit. Von dieser sind, wie Sie ausführten, leider auch und vor allem Dozenten betroffen, ob nun an Volkshochschulen, Universitäten oder anderen Lehreinrichtungen tätig. Sie sind als scheinselbstständig zu bezeichnen, wenn sie formell als Selbstständige oder freie Mitarbeiter tätig werden, aber nach der tatsächlichen Ausübung der Tätigkeit Leistungen gegenüber einem Arbeitgeber als ökonomisch abhängig beschäftigte Arbeitnehmer erbringen.

Werden, wie von Ihnen benannt, seitens des Arbeitgebers etwa geringere Arbeitsstundenzahlen angegeben, als real zu leisten sind, kann dies auf eine seitens des Arbeitgebers arrangierte Scheinselbstständigkeit hindeuten. Um aber Klarheit über die Art des Beschäftigungsverhältnisses zu erhalten, muss der Auftrag-/Arbeitgebers, kann jedoch aber auch der Dozent selbst eine schriftliche Statusabfrage zur Klärung der Sozialversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Diese ist zur Prüfung des Arbeitsstatus verpflichtet. Wird von dieser Stelle eine Sozialversicherungspflicht vom Rentenversicherer bestätigt, läuft die Versicherungspflicht mit dem Tag der Bestätigung. Wird die Statusabfrage nachträglich, nach Arbeitsbeginn, nachgewiesen, muss der Auftraggeber die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge der letzten vier Beschäftigungsjahre nachzahlen. Gelingt der Deutschen Rentenversicherung der Nachweis, dass ein Arbeitsverhältnis und keine Selbstständigentätigkeit vorliegt ohne Zahlung von Sozialversicherungsbeiträge, ist der Arbeitgeber also Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags und hat die Beiträge nachzuzahlen.

Es ist folglich Aufgabe der Arbeitgeber keine Scheinselbstständigkeit ihrer Dozenten zu provozieren, um sich hierdurch etwa Sozialbeitragssätze zu ersparen und diese in finanzielle Nöte zu bringen. Wie dargestellt ist der "Selbstständige" einem derartigen Verhalten durch das genannte Verfahren aber nicht schutzlos ausgeliefert und kann dies aufdecken und unterbinden lassen. Die Deutsche Rentenversicherung hat hierfür die benannte bundesweit zuständige "Clearingstelle" in Berlin eingerichtet.

Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt habe ich darüber hinaus an die Fachkollegen unserer SPD-Bundestags-Arbeitsgruppen weitergeleitet, die sich verstärkt mit Ihrem Anliegen in der politischen Diskussion auseinandersetzen und seitens der Politik weitere Lösungen für das Problem erarbeiten werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und möchte an dieser Stelle des Weiteren darauf hinweisen, dass diese Beantwortung keine rechtliche Verbindlichkeit enthält.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Hinz, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
28.04.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz,

werden Sie im Bundestag für die Griechenlandhilfe stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Müllrer

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Frage zum Thema Finanzen
07.05.2010
Von:
-

Sehr geehrte Frau Hinz,
ist die SPD noch wählbar? Es war doch die Rot-Grüne-Regierung Schröder, die den Banken erst den nötigen Spielraum für obskure Finanzprodukte ermöglichte. Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, sich nicht mehr daran zu erinnern und sich der Hilfe für Griechenland zu verweigern, ist doch rein wahltaktisches Manöver und nicht ehrlich. Warum kann eine Partei nicht zu seinen Fehlern stehen?
Mit freundlichen Grüßen
-

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