Petra Heß (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Petra Heß
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Kindergärtnerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Gotha - Ilm-Kreis
Ergebnis
37,2%
Landeslistenplatz
3, Thüringen
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Frage zum Thema Bürgerrechte
11.08.2005
Von:

Hallo Frau Heß,

unser Innenminister Otto Schily hat zusammen mit Justizministerin Brigitte Zypries Gesetze erlassen, die die Abwehr von Terrorangriffen erleichtern sollen.

Dazu gehört u.a. das Luftsicherheitsgesetzt, welches erlaubt, Passagierflugzeuge im Terrorfall abzuschießen und welches allen privaten Motorpiloten eine regelmäßige geheimdienstmäßige Zwangsüberprüfung aufbürdet, sie sie auch noch selbst bezahlen sollen.

Ich finde dies unverhältnismäßig den Privatpiloten gegenüber. Schließlich stellt z.B. auch ein LKW ein großes Betriebsrisiko dar und damit eine ernste Terrorgefahr. Ich habe den Eindruck, das das LuftSG hier auch eine Antwort auf die latente Angst der Bürger vor "allem was fliegt" geben möchte. Dies ist in dieser Form auch nur mit einer Minderheit zu machen, die sich mangels Lobby kaum gegen diese Einschränkung von Bürgerrechten wehren kann. Versuchen Sie sich vorzustellen, dies würde den 40 Mio Autofahrern vorgeschrieben werden. Schon wenn man vernünftige Dinge wie eine regelmäßige Gesundheitsüberprüfung oder den zeitlich befristeten Führerschein (der immer wieder verlängert werden kann, wie z.B. bei den Pilotenlizenzen üblich) einführen wollte, müßte man sich auf überwältigende Proteststürme einrichten.

Ich bin Angestellter und Hobbypilot (Segelflug) und stelle keine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Ich fühle mich unfair behandelt von den Politikern Schily und Zypries. Meine Umschulung auf den Motorsegler stelle ich nun erstmal zurück, weil ich es mir als Familienvater nicht leisten kann, jedes Jahr 100 Euro für die Zwangsüberprüfung zurückzulegen.

Können Sie mein Anliegen nachvollziehen? Würden Sie sich für eine Abschaffung der Zwangsüberprüfung für private Motorpiloten einsetzen? Ich möchte ergänzen, daß ausländische Piloten nicht betroffen sind und hoffe, daß der Politik nicht daran liegt, langfristig die private Fliegerei in Deutschland zu dezimieren.

Wenn Sie möchten, kommen Sie mal zu einem Rundflug zum Fliegerclub Ilmenau (www.fliegerclub-ilmenau), damit ich Ihnen etwas von der Schönheit dieses Sports zeigen kann.

Schöne Grüße
Antwort von Petra Heß
1Empfehlung
05.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Luftsicherheitsgesetzes. Sie wenden sich in Ihrem Schreiben gegen die im Luftsicherheitsgesetz angeordnete Zuverlässigkeitsüberprüfung. Der Luftverkehr unterliegt im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einer besonderen terroristischen Bedrohung. Es ist auch davon auszugehen, dass diese Bedrohung sich in absehbarer Zeit nicht verringern wird. Dem ist durch das Luftsicherheitsgesetz durch ein gestaffeltes System an Sicherheitsmaßnahmen am Boden und in der Luft Rechnung tragen worden. Die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftsicherheitsgesetz auf die sog. Privatpiloten entspricht den erhöhten Sicherheitsanforderungen in der Luftfahrt sowie einer Forderung der deutschen Innenministerkonferenz vom 14. /15. Mai 2003. Durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung soll verhindert werden, dass unzuverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten erlangen oder ein Luftfahrzeug führen. Es darf nicht verkannt werden, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen selbstverständlich keinen hundertprozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs bieten können, gleichwohl aber eine wichtige präventive Komponente darstellen.

Dass es bisher überhaupt keinen Fall gegeben haben soll, in dem ein aktiver Luftsportler im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten aufgefallen sei, ist nicht zutreffend. In Brandenburg hat ein türkischer Staatsbürger 2002 unter Angabe einer falschen Identität eine Pilotenlizenz erworben. Die Person ist zwischenzeitlich wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (Goldschmuggel) zu 5 Jahren Haft verurteilt worden und mutmaßliches Mitglied einer Tätergruppierung um den Tunesier G., der unter dem Verdacht steht, arabische Studenten für Anschläge in Deutschland angeworben zu haben und gegenwärtig in Berlin vor Gericht steht.
Zutreffend ist, dass ausländische Piloten durch § 7 LuftSiG nicht
erfasst werden. Dies ergibt sich aber aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes. Deutschland kann keine Schutzmaßnahmen in ausländischen
Staaten anordnen. Der Umstand, dass bestimmte Schutzmaßnahmen nicht
weltweit praktiziert werden, stellt keinen Grund dar, hiervon in
Deutschland abzusehen.

Dass Personen ohne Pilotenlizenz, die sich gewaltsam in den Besitz eines Flugzeuges bringen (Frankfurter Motorseglerfall), keiner Zuverlässigkeitsüberprüfung unterliegen, ist offenkundig. Dies spricht aber nicht gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung, sondern für eine bessere Sicherung von Flugplätzen und Fluggerät. Das Vorbringen, dass in Luftsportvereinen "eine hohe Selbstkontrolle durch die Vereinsstrukturen gegeben sei", vermag die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nicht in Frage zu stellen. Eine – wie auch immer geartete - "Selbstkontrolle durch Vereinstrukturen" steht einer behördlichen Überprüfung durch Abfrage der Sicherheitsbehörden nach dort vorliegenden Erkenntnissen in keiner Weise gleich. Die Aussage, dass das Gefährdungspotenzial durch Kleinflugzeuge wesentlicher geringer als das durch Kfz und Lkw sei und erst recht nicht mit dem eines Airbus A 380 vergleichbar sei, ist so nicht zutreffend. Nach gemeinsamer Auffassung der deutschen Sicherheitsbehörden sind genügend Tatszenarien vorstellbar, in denen durch Nutzung eines Kleinflugzeugs als Tatwaffe massive Schäden angerichtet werden können, z.B. wenn dieses mit Sprengstoff oder anderen Explosivstoffen beladen wird. Mit ausschlaggebend für die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf alle Flugzeugführer ist auch das Bedrohungspotential, das insbesondere aus der Mobilität des Fluggeräts resultiert. Schon von relativ kleinen Flugzeugen kann eine erhebliche Gefährdung für Personen insbesondere in Sicherheitsbereichen ausgehen, die gegen Angriffe vom Boden aus hinreichend geschützt sind. Das Bundesministerium des Innern erarbeitet z.Z. unter Hochdruck die Rechtsverordnung zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die besondere Gefährdung, der der Luftverkehr unterliegt, erlaubt es jedoch nicht, mit der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zu warten, bis diese Verordnung in Kraft ist. Das Bundesministerium steht in engem Kontakt mit den Ländern, um auch jetzt schon ein möglichst einheitliches Vorgehen der Länder sicher zu stellen.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung sieht ein abgestuftes Prüfverfahren vor. Nach § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes darf die Luftsicherheitsbehörde Anfragen bei den Polizei- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder stellen. Bei den weiteren Sicherheitsbehörden wie z. B. dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem Bundesnachrichtendienst darf nur angefragt werden, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Diese Erforderlichkeit unterliegt auch der gerichtlichen Überprüfung. Vereinzelt wird der Vorwurf erhoben, dass durch die im Einzelfall erforderliche Einbeziehung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Verleumdungen durch sog. inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Zuverlässigkeit eines Flugzeugführers in Frage stellen könnten. Solche rechtsstaatswidrig gewonnenen Informationen sind für die Beurteilung der Zuverlässigkeit grundsätzlich nicht geeignet und damit für die Zuverlässigkeitsüberprüfung auch nicht bedeutsam. Vereinzelt wird ein unverhältnismäßiges Vorgehen der Luftsicherheitsbehörden insbesondere bei Auslandsbezügen, wie z.B. bei früheren Wohnsitzen im Ausland, beklagt. Die zuständige Facharbeitsgruppe meiner Fraktion hat das Bundesministerium des Innern bereits aufgefordert, im Rahmen der erforderlichen Rechtsverordnung eine Umsetzung der Zuverlässigkeitsüberprüfung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sicher zu stellen. Der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird ausnahmslos das gesamte fliegende Personal der Luftfahrtunternehmen und alle Beschäftigte auf unseren Verkehrsflughäfen bis zur Reinigungskraft unterworfen, ohne dass daran Kritik geübt wird. Ich kann nicht erkennen, dass die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Privatpiloten unverhältnismäßig ist oder dass dadurch Privatpiloten gegenüber bislang schon der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterworfenen Personen benachteilgt werden. Die Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden bei ca. € 25,- liegen. Es ist auch beabsichtigt, zukünftig die Wiederholungsprüfung nur alle 3 Jahre durchzuführen. Die Grundlagen hierfür werden gerade im Bundesministerium des Innern erarbeitet.

Ich bitte um Ihr Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen. Ihr Angebot, dass wir uns im Fliegerclub Ilmenau treffen, nehme ich sehr gern an. Mein Ilmenauer Büro wird sich zwecks Terminabsprache nach der Bundestagswahl mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Petra Heß
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Frage zum Thema Umwelt
11.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Heß,

der NABU als ein bundesweit agierender Naturschutzverband hat auch vor dieser Bundestagswahl an die Programme der Parteien eigene Forderungen formuliert. In Ihrem Wahlkreis verfügt der NABU über die Kreisverbände Ilmkreis und Gotha mit ca. 800 Mitgliedern.
Bezogen auf unseren Wahlkreis möchten wir Ihnen nachstehende Fragen zumailen und Sie um ein persönliches Statement dazu bitten.

1.) Soll aus Ihrer Sicht das bürgerliche Ehrenamt im Umwelt-und Naturschutz weiter gestärkt werden und wenn ja wie?

2.) Der ungebremste Flächenverbrauch für eine Neuversiegelung muss minimiert werden. Wie stehen Sie der bevorzugten Nutzung von bereits vorhandenen Industriebrachen, leerstehenden erschlossenen Flächen und Ähnlichem gegenüber?

3.) Wie schätzen Sie das künftige Arbeitsplatzpotential im Bereich des Natur-und Umweltschutzes im Wahlkreis ein?

4.) Das Nationale Naturerbe soll den Ländern und Naturschutzverbänden zur dauerhaften Sicherung übertragen werden. Thüringen hat im Gegensatz zu den anderen NBL nur ca. 1.450 ha angemeldet. Reichen diese wenigen Flächen für eine repräsentative Sicherung der Lebensräume auf Dauer nach Ihrer Meinung in Thüringen aus oder sollten weitere Flächen hinzukommen?

5.) Wie stehen Sie zu den Nutzungen der Erneuerbaren Energien? Sollte die Windenergie weiterhin so stark ausgebaut werden?

6.) Wie ist Ihre Position zur Schaffung eines einheitlichen Umweltgesetzbuches in Deutschland?

7.) Reichen die Importbeschränkungen für Tropenholz Ihrer Meinung nach aktuell aus?

8.) Brauchen wir in Deutschland ein Urwaldschutzgesetz?

9.) Die Naturschutzprogramme in Thüringen wurden stark reduziert, statt dessen soll das KULAP die Leistungen auffangen. Aktuell gelingt dies nur unzureichend. Wie soll es nach 2007 mit dem KULAP in Thüringen weitergehen?

10.) Im Bundessortenamt in Dachwig wird auf 700m² Genmais getestet. Soll Ihrer Meinung nach in Thüringen genmanipulierten Pflanzen ein Anbau ermöglicht werden?

11.) Thüringen schlägt in zunehmenden Maße Holz ein, um für die Forstwirtschaft eine "schwarze Null" zu erreichen. Halten Sie dieses Ansinnen für sinnvoll?

12.) Der Waldumbau ist seit Jahren ein Hauptthema der Forstwirtschaft. "Wald vor Wild", d.h. auch ohne Zaun sollte ein neuer Wald entstehen können. Sollten die Jäger in Thüringen mehr Wild strecken um die Schädigungen geringer zu halten?

13.) Thüringen ist durch Autobahnen sehr gut erschlossen. Wie würden Sie die Emissionen (CO2, Feinstaub, NOX, Lärm) wirksam reduzieren?

14.) Was halten Sie von einer verbindlichen Einführung von Rußfiltern bei PKW, LKW, Bussen und Lokomotiven?

15.) Wie stehen Sie zur Besteuerung des Flugbenzins?

16.) Für IKEA wurde der Regionale Raumordnungsplan geändert. Der Bau in die Klimaschutzzone der Stadt Erfurt wird dort nach-haltig Auswirkungen auf das Stadtklima nach sich ziehen. Trotz freien Platzes im GVZ neben dem IKEA-Verteilzentrum musste wertvolle Landschaft zubetoniert werden? Halten Sie dieses Vorgehen für gerechtfertigt?

17.) Thüringen leistet sich neben Erfurt und Altenburg-Nobitz zwei subventionierte Flugplätze.
Reicht als mitteldeutscher Airport nicht Halle-Leipzig mit seinem neuen ICE-Anschluß um die Thüringer an das Internationale Netz anzubinden?

18.) Der NABU beteiligt sich seit Jahren mit der Bereitstellung von Plätzen beim Thüringenjahr. Es ist festzustellen, daß auch hier immer mehr gespart werden muss. Welche alternativen Finanzierungsinstrumente würden Sie vorschlagen, um zumindest die Platzanzahl zu halten?

19.) 1990 haben Sie gefordert "Weg mit dem TÜP Ohrdruf", seit einigen Jahren haben Sie selbst die Offizierslaufbahn eingeschlagen und sind Staats-sekretärin bei Herrn Struck. Wie lässt sich Ihr Wandel in dieser Frage plausibel erklären?


Für die Beantwortung der Fragen würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Vors. NABU Großfahner
Antwort von Petra Heß
bisher keineEmpfehlungen
06.09.2005
Zu Frage 1 (Stärkung des Ehrenamts im Naturschutz)

Das ehrenamtliche Engagement im Naturschutz ist heute unverzichtbar und verdient daher Unterstützung. Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes hat die rot-grüne Bundesregierung die Beteiligungsrechte der Verbände gestärkt. Darüber hinaus halte ich eine verbesserte Mitwirkung und Anerkennung der Interessenvertreter des Naturschutzes außerhalb der klassischen Beteiligungsrechte für geboten. Beispielsweise sollten Mitwirkungsmöglichkeiten der Vertreter des Naturschutzes in der Thüringer Stiftung Naturschutz, die über wichtige Fragen im Naturschutz entscheidet, verbessert werden. Auch die Einbindung der Verbände in schulische Projekte kann dem Ehrenamt im Naturschutz wichtige Impulse geben.

Zu Frage 2 (Flächenverbrauch)

Die bevorzugte Nutzung bereits vorhandener Industriebrachen muss Ziel einer Flächen sparenden Bodenpolitik sein. Instrumente im Bereich des Planungs- und des Förderrechts müssen künftig die Attraktivität der sog. Industriebrachen gegenüber der grünen Wiese deutlich erhöhen. Nur so kann langfristig das Ziel der Bundesregierung, den Flächenverbrauch auf 30 ha/Tag bis 2020 zu reduzieren, erreicht werden.

Neben der direkten Inanspruchnahme von Altflächen sollte auch eine stärkere (indirekte) Verknüpfung von Versiegelung und Entsiegelung zum Beispiel über Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung diskutiert werden.

Zu Frage 3 (Arbeitsplatzpotenzial im Wahlkreis)

Eine hinreichend genaue quantitative Einschätzung des Arbeitsplatzpotenzials im Naturschutz ist mir nach meinem Kenntnisstand nicht möglich. Angesichts der naturräumlichen Voraussetzungen erwarte ich aber für viele Bereiche meines Wahlkreises einen Anstieg der direkten und indirekten Beschäftigung im Naturschutz und in der Landschaftspflege. Als Beispiel aus meinem eigenen Wirkungskreis möchte ich hierbei den Truppenübungsplatz Ohrdruf erwähnen. Durch eine mit der militärischen Nutzung vereinbaren Pflege und Entwicklung der Flächen auf Teilen des Truppenübungsplatzes können auch in diesem Bereich weitere Arbeitsplätze entstehen.

Zu Frage 4 (Flächenübertragung an Verbände)

Ob und inwieweit weitere geeignete Flächen zur Anmeldung durch das Land im Freistaat vorhanden sind, kann ich nicht ohne weiteres beurteilen. Unabhängig davon glaube ich, dass Thüringen seiner Verantwortung für die Erhaltung seines Naturerbes auch an anderer Stelle, wie z.B. in der Hohen Schrecke, nur unzureichend nachkommt.

Zu Frage 5 (Erneuerbare Energien, Windenergie)

Thüringen besitzt im Bereich der Erneuerbaren Energien erhebliche Potenziale; insbesondere im Bereich der Biomassenutzung. Diese Potenziale müssen auch künftig ausgebaut werden. Die rasant steigenden Ölpreise zeigen, dass das Ziel der Bundesregierung, den Anteil der Erneuerbaren Energien zu erhöhen, richtig ist. Auch der Ausbau der Windenergie ist ein wichtiger Baustein zur Erfüllung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung. Allerdings halte ich es derzeit in Thüringen weder für politisch vertretbar noch für technologisch sinnvoll, in erheblichem Umfang weitere Standorte der Windkraftnutzung auszuweisen. Der Ausbau in diesem Bereich sollte zunächst vor allem durch Verbesserung der Effizienz der vorhandenen Anlagen auf den bisherigen Standorten erfolgen (Repowering).

Zu Frage 6 (Umweltgesetzbuch)

Ein solches Umweltgesetzbuch ist längst überfällig. Dessen Umsetzung werden wir daher weiter verfolgen. Eine Systematisierung und Kodifizierung des zersplitterten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch (UGB) wird dazu beitragen, das Umweltrecht auch in der Praxis vollzugsfreundlicher, effizienter und unbürokratischer zu gestalten.

Zu Frage 7 (Importbeschränkungen für Tropenholz):

Selbstverständlich müssen den Schwellen- und Entwicklungsländern wirtschaftliche Perspektiven auch im Rahmen einer nachhaltigen Forstwirtschaft eröffnet werden. Der Import von Tropenholz darf jedoch die Vernichtung der letzten noch vorhandenen Urwälder weder direkt noch indirekt fördern. Die wieder zunehmenden Importe illegal eingeschlagener Hölzer ruinieren zudem sowohl nachhaltig wirtschaftende Forstbetriebe in den betroffenen Ländern als auch die heimische Forstwirtschaft. Der Gesamtverband Holzhandel arbeitet derzeit an einer freiwilligen Selbstverpflichtung zum Ausschluss illegaler Holzherkünfte insbesondere aus Raubbau in schützenswerten Urwäldern. Dieses Anliegen verdient volle Unterstützung. Der Stopp illegaler Importe wird dazu beitragen, den Schutz der Urwälder zu verbessern, und die Nutzung und den Absatz gerade des in Deutschland nachhaltig und vielfach bereits nach den Regeln der naturgemäßen Waldwirtschaft produzierten Holzes voranzubringen.

Zu Frage 8 (Urwaldschutzgesetz)

Neben der in Frage 7 genannten freiwilligen Selbstverpflichtung des Gesamtverbands Holzhandel diskutiert die Bundesregierung auch ein Urwaldschutzgesetz. Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist ein Nachweissystem vom Einschlag bis zum Verkauf in Deutschland. Ich sehe in einem entsprechenden Nachweissystem ein wichtiges Instrument, um einen wirksamen Urwaldschutz zu gewährleisten.

Zu Frage 9 (Vertragsnaturschutz)

Die Mittel des Vertragsnaturschutzes reichen bereits seit Jahren nicht aus, um alle die Flächen ausreichend zu pflegen, für die KULAP-Programme entweder nicht geeignet sind oder den Landwirten zu geringe wirtschaftliche Anreize bieten. Angesichts einer äußerst angespannten Haushaltslage ist es erforderlich, Ziele des Naturschutzes klarer als bisher zu definieren. Es muss deutlich werden, in welchen Bereichen naturschutzfachliche Pflege im gesellschaftlichen Interesse unverzichtbar ist und daher auch bezahlt werden muss.

Zu Frage 10 (Gentechnik)

Wie die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung bin ich noch nicht von dem versprochenen Nutzen der grünen Gentechnik überzeugt. Einem kommerziellen Anbau genmanipulierter Pflanzen in Thüringen stehe ich daher kritisch gegenüber. Ich sehe darin auch ein Risiko für den guten Ruf Thüringer Lebensmittel. Der Anbau in Dachwig zu Testzwecken ist, soweit ich dies beurteilen kann, jedoch bundes- und europarechtlich zulässig, und dient auch zur Einschätzung des Risikopotenzials.

Zu Frage 11 (zunehmender Holzeinschlag)

Eine Steigerung des Holzeinschlags in unseren Wäldern ist dann sinnvoll und für den Wald verträglich, wenn dieser nach den Gesichtspunkten der forstlichen Nachhaltigkeit und der naturgemäßen Waldwirtschaft erfolgt. Derzeit wächst in Thüringen erheblich mehr Holz nach als genutzt wird. Eine Erhöhung des Einschlags ist daher durchaus sinnvoll, um den nachwachsenden Rohstoff Holz möglichst umfassend stofflich und energetisch (s. Frage 5) zu nutzen. Dabei ist aber zu beachten, dass dies nicht zu Lasten der Qualität und Stabilität unserer Wälder gehen darf.

Eine effektivere Holznutzung kann dazu beitragen, die Holznachfrage aus heimischer Produktion zu befriedigen, und auch dadurch den Import z.B. von Tropenholz weniger attraktiv zu gestalten (s. Frage 8).

Das Ziel einer "schwarzen Null" sollte aber keine starre Vorgabe sein. Da anderenfalls bei Holzüberangebot und schlechten Preisen noch mehr Holz eingeschlagen und auf den Markt gebracht würde, um mit dem Holzverkauf die Kosten zu decken.

Zu Frage 12 (Jagd)

Insbesondere zur Unterstützung des Waldumbaus kann eine stärkere Bejagung erforderlich sein. Vor allem bei der Umwandlung von Monokulturen in Mischwälder treten besondere Probleme auf, da vorrangig die Baumarten verbissen werden, die in der Minderheit vorhanden sind. Eine Waldumwandlung ohne Zaunbau kann hier zumindest vorübergehend einen höheren der waldbaulichen Situation angepassten Abschuss verlangen.

Zu Frage 13 (CO2, Feinstaub, NOX, Lärm)

Zur Reduzierung der verkehrsbedingten Emissionen ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen erforderlich. Gerade die Belastung der Innenstädte mit Schadstoffen geht zu einem großen Teil auf den Autoverkehr zurück. Bereits vorhandene Technologien z.B. zur Minderung des Feinstaubs (wie der Dieselrussfilter) müssen in Deutschland stärker zur Anwendung kommen und weiterentwickelt werden. Auch bau- und verkehrsplanerische sowie verkehrsleitende Maßnahmen können und müssen Belastungsspitzen mit Schadstoffen insbesondere in den Innenstädten vermindern. Die Wirksamkeit der Luftreinhalteplanung muss erhöht werden.

Der Ausstoß von CO2 und NOX muss vor allem durch eine Reduzierung des Benzinverbrauchs erreicht werden. Insbesondere die Verteuerung der Energiepreise hat hier bereits ein Umsteuern eingeleitet. Der Anreiz für die Wirtschaft, sparsamere und schadstoffärmere Autos zu konzipieren und auf den Markt zu bringen, nimmt zu. Die deutsche Wirtschaft muss dies als Chance begreifen, und die Technologieführerschaft in diesem Bereich sichern.

Zu Frage 15 (Besteuerung des Flugbenzins)

Weder umwelt- noch verkehrspolitisch ist eine Privilegierung bei der Besteuerung des Flugbenzins sinnvoll. Problematisch ist dabei jedoch, dass der Luftverkehr vielfach im europäischen und internationalen Wettbewerb stattfindet, was eine Besteuerung nach nationalen oder selbst europäischen Gesichtspunkten sehr erschwert. Gleichwohl muss aber auf Europäischer Ebene ein Modus einer gerechten sowie wirtschafts- und arbeitsplatzverträglichen Besteuerung gefunden werden. Auch der ehemalige CDU-Umweltminister und jetzige Direktor des UN-Umweltprogramms Töpfer fordert eine Besteuerung des Flugbenzins.

Zu Frage 16 (IKEA)

Mit den Gründen der Entscheidung bin ich nicht ausreichend vertraut, um darüber ein abschließenden Urteil fällen zu können. Allerdings zeigt offenbar auch dieses Beispiel die Probleme und Schwierigkeiten der Entscheidungsträger bereits vorhandenen oder beplanten Flächen im Einzelfall den Vorrang vor der sog. grünen Wiese einzuräumen. Hier brauchen wir bessere und effektivere Instrumente einer sparsamen Bodenpolitik (S. Frage 2).

Zu Frage 17 (Flugplätze)

Die Frage der Flughafenstandorte hätte bereits Anfang der 90er Jahre gestellt und gegebenenfalls anders beantwortet werden müssen. Aus heutiger Sicht ist eine Unterstützung sowohl des Erfurter als auch – wenn auch in geringerem Umfang – des Altenburger Flughafen berechtigt und zur Sicherung bereits erbrachter erheblicher Investitionen auch erforderlich. Über Art und Umfang dieser Unterstützung wurde bereits politisch gestritten.

Problematisch, da Markt verzerrend, erscheint aus meiner Sicht aber die direkte Subventionierung von Fluglinien. Diese Praxis muss deutschlandweit eingeschränkt werden, da dies angesichts knapper Haushaltskassen dem Steuerzahler kaum zugemutet werden kann.

Zu Frage 18 (Thüringenjahr, alternative Finanzierungsmodelle)

Das Thüringen Jahr bietet interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, freiwillig ganztägig in den unterschiedlichsten Bereichen unserer Gesellschaft tätig zu sein, sich zu engagieren und sich dabei persönlich zu entwickeln.

Es ist ein gutes Instrument für junge Menschen, um sich nach dem Schulabschluss beruflich zu orientieren und in einem Berufsfeld praktisch auszuprobieren.
Finanziert wird das Thüringen Jahr durch den Europäischen Sozialfonds, den Bund, den Freistaat Thüringen und die Einsatzstellen. Angesichts der leeren öffentlichen Kassen wäre es unehrlich, wenn man den Eindruck erwecken würde, dass der finanzielle Anteil, der durch die Einsatzstellen zu erbringen ist, durch höhere Zuschüsse der öffentlichen Hand reduziert werden könnte. Letztlich hängt es von der Situation vor Ort und von der Kreativität der Träger ab, ob der zu erbringende Eigenanteil der Einsatzstellen durch Kooperationen mit anderen Akteuren vor Ort reduziert werden kann. Andere alternative Finanzierungsmöglichkeiten sehe ich derzeit nicht.

Zu Frage 19 (TÜP Ohrdruf)

Es ist richtig, dass ich mich 1990 gemeinsam mit anderen Anwohnern des Gebietes gegen eine weitere Nutzung des Truppenübungsplatzes Ohrdruf unter den gleichen Bedingungen, wie dies bei den Sowjetsoldaten der Fall war, ausgesprochen habe. Im Gegensatz zu den Russen wird bei der jetzigen Nutzung durch die Bundeswehr auf die Belange der Anwohner Rücksicht genommen, was auch die gute Integration des Truppenübungsplatzes innerhalb der Region beweist. Die Bundeswehr beräumt seit Jahren das Areal von alten Munitions- und Kampfstoffresten, was von keiner der anliegenden Gemeinden geleistet werden könnte. Außerdem gewährt die Sperrung des Platzes für die Öffentlichkeit, dass dort wichtige Rückzugsgebiete für Flora und Fauna entstanden sind. Ich denke, dies ist ein wichtiger Beitrag zum Naturschutz. Seit 2002 gehöre ich dem Deutschen Bundestag an und bin dort Mitglied im Verteidigungsausschuss. Es gehört zu meinem Selbstverständnis, dass ich mich meiner Arbeit zu 100 Prozent widme. Das bedeutet für mich, dass ich nur über Dinge reden und entscheiden kann, wenn ich sie von innen heraus kenne und nicht nur an der Oberfläche kratze. Ich habe deshalb in der Sommerpause 2003 alle 23 Bundeswehrstandorte in Thüringen aufgesucht, um einen Einblick in die Arbeit der Soldatinnen und Soldaten zu bekommen. Außerdem war es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass ich an einer Wehrübung der Bundeswehr teilgenommen habe, um so das Innenleben der Armee und die Befindlichkeiten der Soldatinnen und Soldaten besser kennen zu lernen. Diesen Kontakt will ich auch weiterhin pflegen, was mir als Reservesoldatin auch sehr gut gelingt. Das Sie mich in Ihrer Frage zur Staatssekretärin bei Verteidigungsminister Struck gemacht haben, nehme ich freudig zur Kenntnis, darf Ihnen aber versichern, dass dies nicht der Fall ist und Sie diesbezüglich leider nicht ganz korrekt recherchiert haben. Aber es kann ja noch werden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Heß
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Frage zum Thema Steuern
07.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Hess,

ich zolle der SPD großen Respekt, dass mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ein seit langem notwendige Reform angegangen wurde. Angesichts der überhohen Arbeitslosigkeit und der enormen Verschuldung des Staates ist jedoch offensichtlich, dass dies nur ein erster Schritt war, dem noch viele weitere Reformen folgen müssen.

Mir stellen sich zwei Fragen:
1) Warum tritt Ihre SPD gegen die Abschaffung der Steuerfreiheit von Sonntags-, Nachts- und Feiertagszuschlägen ein? Jemand der für die Post nachts Pakete fährt bekommt die Vergünstigung. Ein anderer, der aber selbstständig als Vertragspartner der Post die gleichen Pakete fährt, hat sie nicht! Da werden doch zwei, die das Gleiche machen, total ungleich behandelt! Die gleiche Ungleichbehandlung stellt sich bei Bäckern, Hebammen, Sicherheitsdiensten, etc. Macht die SPD Unterschiede beim kleinen Mann je nach Arbeitsverhältnis?

2) Jeder weiss, dass der Staat völlig überverschuldet ist. Entweder werden Ausgaben gesenkt oder Steuereinnahmen erhöht, denn zaubern kann niemand. Was wird die SPD tun? Welche Steuer wird erhöht oder welche Ausgabe soll wegfallen?

Ich danke für Aufhellung,

Ihr
Antwort von Petra Heß
bisher keineEmpfehlungen
09.09.2005
Sehr geehrter Herr ,


ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zur Steuerpolitik der rot-grünen Bundesregierung, die ich gerne beantworte.

zu 1)
Der Erhalt der Steuerfreiheit für Zuschläge auf Sonntags-, Nachts- und
Feiertagsarbeit ist aus sozialen Gesichstpunkten notwendig, da Arbeitnehmer in der Regel wirtschaftlich schwächer dastehen als Selbständige und somit eines besonderen Schutzes bedürfen. Dadurch wird die besonders harte Arbeit in diesen Zeiträumen sinnvoll entlohnt und somit auch attraktiver gemacht. Die Auswirkungen einer Abschaffung, wie sie die CDU/CSU mit ihrem Schattenminister Paul Kirchhof durchsetzen will, sind klar erkennbar, nämlich eine deutliche Schlechterstellung dieser Arbeitnehmer. Verständlicherweise würde die Motivation der Personen, die z.B. am Wochenende arbeiten müssen stark sinken. Eine Krankenschwester und Mutter, die am Wochenende nicht bei Ihren Kindern sein kann, würde somit keine Vergünstigung für diesen schweren Umstand.
Besonders solche Arbeitnehmer sind jedoch auf ihren Arbeitsplatz angewiesen und nicht in der Lage sich gegen Sonntags-, Nachts- und Feiertagsarbeit, wenn sie weiter in ihrem Beruf arbeiten wollen. Diese unsoziale Politik zeigt den kalten Grundton des Konzeptes von Herrn Kirchhof und wird besonders den von Ihnen angesprochenen "kleinen Mann" treffen.


zu 2)
Seit 1998 hat die SPD ein historisch einmaliges Steuersenkungsprogramm durchgesetzt.
Davon haben besonders private Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen und Familien profitiert. Die untersten 20% der Einkommen sind von der Steuer befreit. Eingangs- und Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer sind historisch niedrig. In einer neuen Legislaturperiode streben wir die Senkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 19% an. Diese Senkung des nominalen Steuersatzes in Verbindung mit der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage führen zu einer Erhöhung der Attraktivität des Standortes Deutschland. Gleichzeitig rückt Deutschland bei der Unternehmensbesteuerung im Vergleich zu den wichtigsten EU-Ländern in eine sehr gute Position. Die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag auf Unternehmensebene sinkt von derzeit rund 39% auf rund 33%.
Des Weiteren soll es bei Betriebsübergängen durch Erbschaft zu steuerlichen Erleichterungen kommen. Dies geschieht bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Stundung der Erbschafts- und Schenkungsteuer auf produktiv eingesetztes Vermögen über einen Zeitraum von 10 Jahren und Abschmelzen der Steuerschuld in den gleichen Jahresraten, sofern der Betrieb forgeführt wird.
Zusätzlich will die SPD die Einkommensteuer für hohe Individualeinkommen- ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro (Ledige) bzw. 500.000 Euro (Verheiratete) - um zweckgebundene 3% erhöhen. Diese zusätzlichen Einnahmen werden ausschlißlich für Bildung, Forschung und Entwicklung genutzt. Dieses Ziel soll weiterhin durch die Abschaffung der Eigenheimzulage finanziert werden.
Letztlich sollen alle Reformschritte in der Steuerpolitik zu einer gerechten Besteuerung aller Bürger führen. Dazu dient z.B. die Entwicklung einer rechtsform- und finanzierungsneutralen Unternehmensteuer, der Erhalt der Gewerbesteuer, die Reform der privaten Erbschaftsteuer und die effektivere Anwendung des Steuerrechts durch Vereinfachung.

Ich würde mich freuen, wenn Sie am 18.09.2005 zur Wahl gehen und wünsche Ihnen für Ihre persönlich Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

Petra Heß
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Frage zum Thema Sicherheit
15.09.2005
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Heß,

mich interessiert, was konkret Sie persönlich tun, um in den Bundestag drängende ehemalige Stasischergen ebenso abzublocken etwa wie die Neonazis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr .
Antwort von Petra Heß
2Empfehlungen
15.09.2005
Sehr geehrter Herr Dr.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die SPD, genauso wie ich persönlich, treten ohne Einschränkung für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ein. Daher bin ich der festen Überzeugung, dass jeder Bürger, der sich gegen diese Werte wendet, keinen Platz in unserem Parlament haben darf. Persönlich versuche ich die Bevölkerung in meinem Wahlkreis über etwaige Kandidaten mit Stasivergangenheit aufzuklären, um eine Wahl dieser Personen zu verhindern.
In gleicher Form ist es mir ein Anliegen, vor Neonazis zu warnen, um möglichen Wahlerfolgen dieser Gruppierungen zuvor zu kommen. Dieses Vorgehen vor der Wahl ist besonders wichtig, da eine Wahl dieser Personen sie zu demokratisch legitimierten Volksvertretern macht. Sollte es soweit kommen, kann man zumindest gegen ihre Anwesenheit im Parlament nichts tun.
Deshalb werde ich auch weiterhin meine Bemühungen fortsetzen, um solche Szenarien zu verhindern.

Ich bitte Sie, am 18.09.2005 zur Wahl zu gehen und einer demokratischen Partei Ihre Stimme zu geben. Damit würden auch Sie ein Zeichen setzen gegen Extremisten von links und rechts.

Ich wünsche ihnen alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihre

Petra Heß
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