Peter Weiß (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Peter Weiß
Geburtstag
12.03.1956
Berufliche Qualifikation
Referatsleiter, Geschäftsführer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Emmendingen
Wahlkreis
Emmendingen - Lahr
Ergebnis
42,1%
Landeslistenplatz
3, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Auch darin wird deutlich, dass die Rente mit 67 letztlich ohne Alternative ist. Von Kritikern wird immer noch vorgetragen, die Rente mit 67 sei letztendlich ein Instrument zur Rentenkürzung. Der Sozialbeirat stellt jetzt fest, dass die Gruppen, die durch die Anhebung der Altersgrenzen rentenrechtliche Einbußen hinnehmen müssen, deutlich kleiner sind, als gemeinhin angenommen wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
01.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

als Betroffener habe ich am vergangenen Donnerstag die Debatte "DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge..." aufgrund der Anträge der Opposition verfolgt. Ich war nach dem Abschluss der Debatte und dem Beschluss sehr betroffen und konnte mir nicht vorstellen, dass diese Debatte soeben im Deutschen Bundestag stattgefunden hatte ! Hier trafen seitens der Oppositionsparteien Sachkenntnis und erkennbare Einarbeitung in die langjährig bekannten Details auf vollständige Konfusion der Regierungsparteien aufeinander ! Auf Vorschläge der Opposition, Alternativen zu den Anträgen abzustimmen, ist die Regierungskoalition nicht eingegangen, es war ersichtlich, dass Sie und ihre Mitstreiter an einer Lösung nicht interessiert sind und selbst keine Vorstellungen zu einer gerechten Lösung ausgearbeitet hatten. Es war beschämend, Ihren Ausführungen und denen der Herren Schiewerling und Kolb zuhören zu müssen. Ihre Verweise auf die Untätigkeit der Oppositionsparteien bei deren Verantwortung in einer vorherigen Regierung waren peinlich, diese haben da ebenfalls versagt, aber deshalb jetzt nichts zu tun, ist seitens der jetzt in der Verantwortung stehenden Koalition erbärmlich. Die Regierungskoalition hätte vortragen müssen, welche Lösung sie der von der Opposition vorgeschlagenen vorzieht - nicht nur ablehnen ! Ihre Unkonzentriertheit zu Beginn Ihrer Ausführungen zeigte, dass Sie wussten, das Sie nur Unausgegorenes vortragen würden ! Auch wenn zu später Stunde nur noch wenige Abgeordnete anwesend waren, sollte sich die Regierungskoalition für diesen Abend schämen. Ich frage Sie daher, wann können Sie mir den gegenwärtigen Stand der Bemühungen der Regierungskoalition mitteilen, die zu einer zeitnahen und alternativlosen Rücknahme der ungerechtfertigten und verfassungswidrigen rückwirkenden Umwandlung von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zu DDR-Bürgern in Bezug auf die FRG/RÜG-Anwendung für die Rentenberechnung mitteilen.

Antwort von Peter Weiß
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21.03.2012
Peter Weiß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Debatte über die Anträge der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema "DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen - Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern".

Ich kann gut verstehen, dass Sie als Betroffener diese sehr emotional geführten Debatte in besonderer Weise verfolgt haben.

Ich kann Ihnen nur nochmals versichern, dass sich die CDU/CSU Bundestagsfraktion sehr intensiv mit den Argumenten und Anliegen der Betroffenen und namentlich der Interessenvereinigung ehemaliger DDR- Flüchtlinge auseinandergesetzt und ich auch persönlich dazu zahlreiche Gespräche und Konsultationen mit dem zuständigen Ministerium für Arbeit und Soziales und verschiedenen Fachleuten geführt habe.

Mit dem jetzt vorliegenden Antrag wird nach unserer Überzeugung leider gerade kein rechtlich gangbarer Weg zur Lösung des Problems aufgezeigt, der einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würde. Die Einführung einer neuen Stichtagsregelung führt sicher dazu, dass sich einige Menschen damit gerechter behandelt fühlen, allerdings werden dadurch auch neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Wie auch am Schluss meiner Rede gesagt, bleibt allerdings weiterhin zu prüfen, ob es einen anderen gangbaren Weg, gegebenenfalls auch außerhalb des Rentenrechts geben kann, um dem Anliegen der DDR- Altübersiedler und -Flüchtlinge Rechnung zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
12.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

In Neuseeland soll der Anbau eigener Nahrungsmittel genehmigspflichtig
werden:
www.legislation.govt.nz ---
green-express.blogspot.com ---
investmentwatchblog.com

Ist Ihnen bekannt ob es innerhalb der EU bzw. in der BRD schon Gespräche,
Ausarbeitunge, Planungen oder dergleichen gibt, um ebenfalls so ein Gesetz
einzuführen?

Welche Informationen haben Sie darüber?

Wie stehen Sie zu dem Gesetz, welches in Neuseeland eingeführt werden
soll?

Halten Sie es persönlich für sinnvoll ein derartiges Gesetz auch in der
EU bzw. der BRD einzuführen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Peter Weiß
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20.03.2012
Peter Weiß
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail und die Informationen zur Food Bill in Neuseeland vom 13.02.2012. Gerne beantworte ich Ihre Rückfrage.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht für eine Politik für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die Sicherheit gibt und Selbstbestimmung ermöglicht. Den Landwirten stehen wir als verlässlicher Partner zur Seite. Sicherheit, Transparenz und Verlässlichkeit bestimmen unseren Kurs in der Bundesregierung.

Die von Ihnen angesprochene Food Bill wurde von 2010 von der Regierung Neuseelands eingebracht. Ausgangspunkt war, anders als bei uns in Europa, dass die Krankheitsraten infolge verseuchter Lebensmittel sehr hoch ist und die Gesetze zum Lebensmittelrecht von 1981 und veraltet sind.

Anders als bei uns ist dort eine Gesetzesinitiative wohl notwendig: gerade im Bereich Sicherheit und Eignung von Lebensmitteln und Regeln zum Risikomanagement.

Ihre Befürchtung, dass der Anbau eigener Nahrungsmittel auch in Deutschland oder EU-weit genehmigungspflichtig wird, kann ich entgegentreten. Keine solcher Initiativen sind hier in Planung.

Auch in Neuseeland gilt jedoch: Wer nur sein eigenes Gemüse zieht und verspeist, den soll der volle Umfang des hier verhandelten Gesetzesvorhabens nicht treffen.

Nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB
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Frage zum Thema Soziales
07.03.2012
Von:

Meine Frage lautet.Wann erfolgt endlich die Angleichung der Ostrenten ?Ich bin ein ehemaliger DDR-Bürger und wohne seit 1991 in NRW.Rentner bin ich seit 2002.Der Lebensunterhalt ist ja bekanntlich in den alten Bundesländern teurer.Mit meiner ostrente wird es für mich immer schwieriger die laufenden Kosten abzufangen.Wird die Vereinbarung des Koalitionsvertrages zur Angleichung der Ostrenten bis 2013 noch umgesetzt? Ich wäre Ihnen für eine positive Antwort sehr dankbar.
Antwort von Peter Weiß
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29.03.2012
Peter Weiß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre mail zum Thema Rentenangleichung Ost- West.

Die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts Ost und West ist für uns ein großes Anliegen und hat deshalb auch Eingang in unseren Koalitionsvertrag gefunden.

Noch in dieser Legislaturperiode soll dazu ein entsprechendes Verfahren stattfinden.

Ende Mai 2011 haben wir im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Gleiches Rentenrecht in Ost und West" und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE "Für eine gerechte Angleichung der Renten in Ostdeutschland" erneut eine ausführliche Debatte zu diesem Thema geführt.

Die Vereinheitlichung des Rentenrechts war und ist eine der größten sozialpolitischen Leistungen des deutschen Einigungsprozesses und eine großartige Solidarleistung der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die umlagefinanzierte gesetzliche Rente ist es erst möglich geworden, die deutsche Einheit mit einer Eingliederung der Alterssicherung in das deutsche Rechtssystem zu verbinden.

Die unterschiedliche Vorgeschichte in Ost- und West und das unterschiedliche Lohnniveau erforderten jedoch besondere Regelungen, die sich aus unserer Sicht ebenfalls grundsätzlich bewährt haben.

Nach derzeit geltendem Recht folgen die Renten seit 1992 auch in den neuen Ländern den Löhnen. Der Rentenwert Ost nähert sich in dem Maße dem Rentenwert West an, in dem sich die Verdienste der Beschäftigten in Ost und West annähern.
Die Entgeltberechnung im Osten war mit der Hoffnung auf konstantere Lohnsteigerungen verbunden.

Der Prozess der Höherwertung der Renten wurde unter der unionsgeführten Bundesregierung bis Ende 1998 deutlich beschleunigt (Anstieg des Rentenwerts (Ost) von 1992 von 23,57 DM auf 40,87 DM im Jahr 1998).
Die Entgeltberechnung im Osten ist mit der Hoffnung auf konstante Lohnsteigerung geschehen. Durch die Abschwächung der konjunkturellen Entwicklung vor allem in den Jahren 2001 bis 2005 hat sich der Aufholprozess leider stark verlangsamt.

Während sich der Durchschnittslohn Ost in den vergangenen Jahren auf 85 Prozent des Durchschnittslohns West erhöht hat, beträgt der Rentenwert Ost heute schon 89 Prozent des Rentenwerts West. In der DDR wurden gerade einmal 30-40 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens ausbezahlt, und im ersten Jahr der Vereinigung auch nur 35 Prozent der Westrente. Darüber hinaus ist durch das Rentenüberleitungsgesetz in den neuen Ländern eine Sicherheit im Alter geschaffen worden, die sich viele zu DDR-Zeiten nicht hätten erhoffen können und die sich bei Fortbestehen der DDR womöglich gar nicht realisiert hätte.

Unser Ziel ist die weitgehende Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West bis zum Jahr 2019, ohne die Bestandsrenten zu mindern und ohne die jetzt erarbeiteten Anwartschaften zu verschlechtern. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion ist für eine gleiche Berechnung der Rentenwerte durch gleiche Rentenpunkte. Eine alleinige Angleichung der Ostrentner an den Westen hieße eine erneute Ungerechtigkeit.

Richtig ist, dass die Zielsetzungen der Angleichung heute noch nicht erreicht sind. Dies liegt vor allem daran, dass die Auswirkungen auf die heute noch geltende Hochwertung der Löhne in den neuen Ländern oder die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen bedacht werden müssen.

Was immer wieder unterschätzt wird, ist die Vielschichtigkeit und Komplexität, die die Vereinheitlichung der beiden Systeme in sich birgt. Angesichts dieser Komplexität und angesichts der Schwierigkeit dieser Materie dürfen wir das Problem der Rentenangleichung zwischen Ost und West aber gerade nicht in einer emotionalen Debatte angehen.

Eine gute Lösung im Sinne aller Beteiligten erfordert Sorgfalt und Sensibilität, um ein Ergebnis zu finden, das in Ost und West akzeptiert werden kann.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Weiß MdB
Ergänzung vom 02.01.2013
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Angleichung der Ostrenten.

Derzeit liegt die Eckrente eines Arbeitnehmers, der 45 Jahre lang durchschnittlich verdient hat, im Osten bei knapp 90 Prozent des Westniveaus.

Allerdings profitieren die Rentnerinnen und Rentner im Osten derzeit noch von einer Sonderregelung: Sie erhalten einen Aufschlag, der den Lohnrückstand in den alten Ländern ausgleichen soll. Für den gleichen Beitrag erhalten sie somit einen höheren Rentenanspruch.

Nimmt man beide Effekte zusammen, den niedrigeren Rentenwert und den Sonderaufschlag-Ost, sind die Ostrentner gegenüber den Westrentnern derzeit sogar leicht im Vorteil.

Zwar können die Ostrentner meist mehr Versicherungsjahre vorweisen. Tatsächlich sind die Renten sowohl bei ostdeutschen Frauen als auch bei den ostdeutschen Männern im Durchschnitt deswegen höher als die der Männer und Frauen im Westen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß

Im Internet ist es einige Seiten welche die volle Souveränität der BRD in Zweifel stellen.
auch gibt es ein Video von ihren Kollegen Ulrich Mauer von der Partei der Linken

www.youtube.com

In diesem Video sagt er wörtlich " Deutschland ist kein souveränes Land-befindet sich im Nachkriegszustand- Wir haben eine Staatliche Ordnung"

Wie ist es in einem Souveränem Land möglich das Schalck-Golodkowski im Januar 1996 wegen des Verstoßes gegen das Militärregierungsgesetz der Alliierten verurteilt wurde ?

Warum haben wir immer noch ein Grundgesetzt FÜR die BRD und keine Verfassung ?
Auch einige Artikel aus dem Grundgesetzt legen diesen Schluss nahe z.b

Artikel 125
Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,
1. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,

Artikel 133
"Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein."

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Antwort von Peter Weiß
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02.01.2013
Peter Weiß
Sehr geehrter Herr ,

im Internet finden sich seriöse und weniger seriöse Informationen. Bezüglich der Souveränität der Verfassungsfrage sollten Sie auf seriöse Quellen zurückgreifen, beispielsweise in einem Kommentar von Maunz/Dürig zum Grundgesetz. Dort heißt es unter anderem:

Völkerrechtliche Verträge der Bundesrepublik Deutschland in jüngster Zeit hatten das Ziel, die Souveränität wiederzugewinnen, die durch die Kapitulation des Deutschen Reiches am Ende des zweiten Weltkrieges verloren gegangen war. Die Siegermächte, die die Verantwortung für Deutschland als Ganzes in Anspruch genommen hatten, machten den Verzicht auf ihre Rechte vom Abschluß und Inhalt solcher Verträge abhängig. Als wesentliches Souveränitätsrecht erschien die Unabhängigkeit von außerstaatlichen Gewalten, hier insbesondere auch die Unabhängigkeit von den vorbehaltenen Rechten der Siegermächte. Als Souverän wird ein Staat bezeichnet, in dessen Territorium keine eigenständige staatliche Kompetenz eines anderen Staates ausgeübt werden darf. Nach Abschluß der genannten Verträge waren die Siegermächte damit einverstanden, daß im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Einheit der deutschen Staatsgewalt wieder hergestellt und eine homogene Rechts- und Kompetenzordnung geschaffen wurde. Der Grundsatz der Nichteinmischung eines anderen Staates in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland (Interventionsverbot) besteht nunmehr für das wiedervereinigte Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Weiß MdB
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Frage zum Thema Internationales
30.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

Als Deutscher mit Migrationshintergrund (ich wurde hier geboren, aber mein Vater stammt aus Palästina) und jemand, der die Lage im Nahen Osten wie auch den Kurs der Bundesregierung diesbezüglich sehr genau verfolgt, finde ich es beschämend, dass so selten jemand den Mut findet, sich (zurecht) gegen Israel auszusprechen.
Wie sie wahrscheinlich wissen, protestierten Israelis, im Zusammenhang mit der Mordserie in Toulouse, gegen einen Vergleich zwischen jüdischen und palästinensischen Kindern. Vom Deutschen Bundestag hörte nichts dazu. Überhaupt scheint die CDU sich stets bedeckt zu halten, wenn es um Israels Greuel geht.

Ich bin kein Freund der Politik des Syrischen Präsidenten, halte jedoch die Tatsache, dass der Großteil der westlich unterstützten Opposition, gegen die da gerade die Regierung kämpft, kaum aus etwas anderem als Fanatikern und Terroristen besteht, für bezeichnend, wenn ich mir die Frage stelle, warum Israels ständige Angriffe auf und offene Diskriminierung von (nicht in Israel lebenden) Palästinensern (zum Beispiel bei der Verteilung von Wasser, bei Grenzkontrollen oder bei der illegalen Besiedlung des Autonomiegebietes), die weit mehr Todesopfer gefordert haben als die Syrienkrise, unbeantwortet bleiben, während alle Welt ein Ende der Gewalt in Syrien.

Meine Frage ist: Was ist für uns Deutsche, angesichts unserer Geschichte, wichtiger? Der Welt ins Gewissen zu reden, wenn es um Holocaust-ähnliche Zustände geht (der Vergleich des Gaza-Streifens mit dem Warschauer Ghetto ist absolut angemessen, wenn sie jemals die Lage dort mit eigenen Augen gesehen haben) oder den Israelis einen Blankoscheck für Gewalttaten auszustellen?
Letzteres deutete vor kurzem ein Grünenabgeordneter an (paraphrasiert: man sei unverbrüchlich bündnistreu Israel gegenüber, selbst, wenn sie den Iran angreifen).

Haben sie den Mut, diese Debatte offentlich anzufangen.
Verbrechen bleiben Verbrechen, egal, wer sie begeht.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Peter Weiß
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30.03.2012
Peter Weiß
Sehr geehrter Herr ,

Deutschland steht zu seiner historischen Verpflichtung zu Israel. Das hindert uns nicht, auch Kritik an der israelischen Politik zu äußern. Demnächst werde ich mit einigen Kollegen Israel besuchen. Wir werden uns auch mit Vertretern der Palästinenser treffen. Und wir werden die kritischen Themen offen ansprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB
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