Peter Kalley (UWG)
Kandidat Bürgermeisterwahlen Nordrhein-Westfalen 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Peter Kalley
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Regionalkoordinator für Integration
Wohnort
Gütersloh
Stadt
Gütersloh
Ergebnis
2,0%
(...) Als Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender einer Stadtwerke würde ich mich zunächst einmal informieren, aus welchen Gründen Kunden ihre Rechnung nicht bezahlen können. Sollten Stundungsvereinbarungen mit einer betreuenden Beratung alleine nicht greifen, würde ich gemeinsam mit meiner örtlichen Sparkasse einen gemeinnützigen Hilfsfond einrichten. Alle meine Nebeneinkünfte, über die ich als Bürgermeister verfüge und die ich nicht an die Kommune abtreten muss, würde ich in diesen Fond spenden. (...)
 
Persönliche Website
www.uwg-guetersloh.de
Fragen an Peter Kalley
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.07.2009
Von:

Lieber Herr Kalley,

die Frage, die ich Ihnen stelle, habe ich auch den anderen Kandidatinnen und Kandidaten gestellt:

Wieviel Mitglieder hat Ihre Wählergemeinschaft in der Stadt Gütersloh?

Für die Beantwortung der Frage herzlichen Dank im Voraus
Antwort von Peter Kalley
2Empfehlungen
26.07.2009
Peter Kalley
Sehr geehrter Herr Zimmermann,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten kann: das politische Mitwirken in unserer Wählergemeinschaft ist nicht von einer Mitgliedschaft der UWG Gütersloh abhängig. Ohne Mitglied zu sein, kann man im Gegensatz zu den etablierten Parteien, in der UWG Gütersloh mitwirken, mitgestalten und mitreden. Da auch nicht jeder die 25,-Euro Jahresbeitrag zahlen kann, stellen wir diese Mitglieder unbürokratisch beitragsfrei. Zahlende und nicht zahlende Mitglieder sind zurzeit insgesamt 49 Mitglieder.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Kalley

PS: Auch große Elefanten werden mit kleinen Stöcken angetrieben...
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Frage zum Thema Soziales
04.08.2009
Von:

Umgang der Stadtwerke Gütersloh mit Energiesperren

Wie beantworten Sie als Bürgermeisterkanditat folgende Fragen?

Wie würden Sie als Bürgermeister schwerbehinderte, hilflose, alte Menschen schützen, wenn sich Vermieter rücksichtslos verhalten, in dem sie die Abschläge von Mietern für Wasser und Strom nicht vertragsgemäß an die Stadtwerke weiterleiten, und die Stadtwerke dann durch Energiesperren rigeros mit den alten Leuten umgehen, was juristisch zwar in Ordnung sein mag, aber moralisch verwerflich ist?

Wie könne Sie die Stadtwerke Gütersloh zu sozialverträlichern Handeln bewegen, damit denen klar wird, dass durch Energiesperren bei hilflosen alten Leuten unnötig Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden? Dieses wird von den Stadwerken billigend in Kauf genommen.

Dabei angedrohten Energiesperren Handeln erforderlich ist, um das Leben von alten
hilflosen Menschen zu schützen, kann man vor Gericht gehen.
Was passiert, wenn das Gericht den Vermieter freispricht und der leidtragende ( hier die kranke alte Dame) die Gerichtskosten zahlen muß? Besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Gütersloh ein Fond gründet durch den Härtefälle ausgeglichen werden können?
Wenn ja, wie könnte dieses umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort von Peter Kalley
3Empfehlungen
06.08.2009
Peter Kalley
Lieber Herr ,

die Rechtmäßigkeit der - aus Ihrer Sicht unangemessenen - Energiesperren, unter denen Ihre alte und kranke Mutter zu leiden hatte, kann ich nicht beurteilen. Hierzu fehlen mir die juristischen Kenntnisse. Es ist aber mit meinem Rechtsempfinden unvereinbar, dass man Kunden, die über Jahre die Dienste der Stadtwerke in Anspruch genommen und für diese gezahlt haben, bei einer offensichtlich unverschuldeten Notlage mit Energiesperren droht oder diese sogar anwendet. Dabei spielen das Alter, die Erkrankung oder andere Lebensumstände für mich keine Rolle. Durch den Entzug der Versorgung mit Energie wird für mich die Würde des Menschen und damit ein Grundrecht verletzt.

Als Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender einer Stadtwerke würde ich mich zunächst einmal informieren, aus welchen Gründen Kunden ihre Rechnung nicht bezahlen können. Sollten Stundungsvereinbarungen mit einer betreuenden Beratung alleine nicht greifen, würde ich gemeinsam mit meiner örtlichen Sparkasse einen gemeinnützigen Hilfsfond einrichten. Alle meine Nebeneinkünfte, über die ich als Bürgermeister verfüge und die ich nicht an die Kommune abtreten muss, würde ich in diesen Fond spenden. Meine Steuerersparnis würde ich gleichfalls diesem Fond zuführen. Die Kunden der Stadtwerke würde ich mit der nächsten Jahresrechnung bitten, sich damit einverstanden zu erklären, dass ihre Rechnung, hinter dem Komma auf einen Euro aufgerundet wird und dieser Differenzbetrag gleichfalls dem Notfond zugeführt wird. Mit einem beigefügten, bereits ausgefüllten Überweisungsträger könnte zusätzlich auch ein weitere Betrag gespendet werden. Damit sollte in relativ kurzer Zeit ausreichend Geld zur Verfügung stehen, um den Kunden der Stadtwerke, die unverschuldet ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können, zu helfen.. Gerade bei einer immer stärker alternden Gesellschaft werden wir uns alle miteinander stärker in die Pflicht nehmen müssen, um insbesondere alten, behinderten, und schwachen Mitbürgern zu helfen. Hier sind pragmatische Lösungen gefordert und keine bürokratischen Monster.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Mutter, dass Sie zukünftig von Energiesperren verschont bleiben und dass die Verantwortlichen einmal überlegen ob es auch andere Lösungen gibt. Mein Vorschlag ist sicherlich nicht der Stein des Weisen, aber regt vielleicht zu Nachdenken an.
Herzlichen Dank für die Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kalley
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Frage zum Thema Wirtschaft
20.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kalley,

unter der Rubrik "Meine Ziele" finde ich die Aussage - das interkommunale Gewerbegebiet in Verl und kein Gewerbe am Hüttenbrink - . Bitte erklären Sie mir doch einmal, warum diese Variante, der Gewerbefläche - Lösung Ihrer Meinung nach die Bessere ist??? Bitte beachten Sie, dass wir hier über eine Fläche reden die nur ca. 200 Meter von dem, vom Kreis Gütersloh finanzierten FFH- Gebiet (FFH = besonders schützenswertes Naturschutzgebiet) entfernt ist. Hier stehen 26, in diesem Gebiet lebende Tier - und Pflanzenarte auf der ROTEN LISTE und weitere 17 auf der VORWARNLISTE von NRW. Des weiteren liegt die Bodenfläche von der wir reden, in der Punktebewertung bei 30 Punkten, also besonders guter Boden. .....nötig für Ihre und unsere täglichen Mahlzeiten!! Die in Gütersloh, am Hüttenbrink hingegen, liegen meines Wissens nach, nur bei 27 Punkten. Aus diesem Grund haben in der Region Verl, nördlich der A2 viele Bio-Landwirte jahrelang auf ihre Zulassung als Bio - Hof hin gearbeitet. Wie wollen Sie diesen Landwirten äquivalente Ausgleichsflächen zu Verfügung stellen???

Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort

Mit freundlichem Grüßen
W.
Antwort von Peter Kalley
2Empfehlungen
22.08.2009
Peter Kalley
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Für mich ist die Variante interkommunales Gewerbegebiet Gütersloh mit Verl die bessere Variante, weil die verkehrstechnische Erschließung über einen direkten Autobahnanschluss zu lösen ist. Eine verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes am Hüttenbrink ist, wenn überhaupt, nur äußerst schwierig zu lösen. Die am 16.10.2008 im Planungsausschuss der Stadt Gütersloh vorgestellte Umweltstudie ( nachlesbar im Ratsinformationssystem der Stadt Gütersloh ) kommt zu dem Ergebnis, dass Umweltgesichtspunkte kein Zulassungshemmnis darstellen. Zwingend Voraussetzung für die Ausweisung ist für die Unabhängige Wählergemeinschaft Gütersloh allerdings die Errichtung einer neuen Autobahnabfahrt. Die von uns favorisierte, beste Fläche für ein Gewerbegebiet ist in Gütersloh der Bereich nördlich Marienfelder Straße, für die sich trotz mehrfacher Anläufe durch meine Fraktion bisher keine Mehrheit gefunden hat.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kalley
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