Peter Götz (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Peter Götz
Geburtstag
24.09.1947
Berufliche Qualifikation
Diplom Verwaltungswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Rastatt
Wahlkreis
Rastatt , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
48,0%
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Funktionen in Unternehmen
  • Steinbeis Business Academy (SBA), Gernsbach, Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V., Rheinstetten, Mitglied des Beirates
  • Bundesstiftung Baukultur, Potsdam, Mitglied des Stiftungsrates
  • Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., Berlin, Mitglied des Parlamentarischen Beirates
  • Eberhard-Schöck-Stiftung, Baden-Baden, Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Stiftung Berliner Schloss - Humboldt-Forum, Berlin, Stellv. Mitglied des Stiftungsrates
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Peter Götz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Götz!

10 bisher hier an Ihre Adresse gestellten Fragen be"antworten" Sie mit folgender Standardantwort:

"Ich habe grundsätzlich davon Abstand genommen Anfragen zu beantworten, die mich über "abgeordnetenwatch" oder andere Portale erreichen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Portale, in dem Fragen und Antworten anonym ins Netz gestellt werden, dafür genutzt werden, aus ganz Deutschland an viele Abgeordnete dieselben Fragen zu stellen. So hat sich eine "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" für die Abgeordneten entwickelt.

Mir persönlich ist ein unmittelbarer Gedankenaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis sehr wichtig. Ich bevorzuge diesen direkten und transparenten Kontakt ohne Umwege über Dritte."

www.abgeordnetenwatch.de

Ihre "Antwort" lässt vermuten, dass Sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit kommunizieren wollen, für einen Berufspolitiker, der gerade für diese Öffentlichkeit agieren sollte, ein schlechtes Omen.

Frage 1:

Können Sie Belege für Ihre Behauptung erbringen, dass Abgeordnetenwatch dafür genutzt würde, "aus ganz Deutschland an viele Abgeordnete dieselben Fragen zu stellen"?

(Es müsste ja auf Grund der von Ihnen benannten Erfahrung für Sie ein leichtes sein, solche Fragen zu verlinken)

Alle auf Abgeordnetenwatch veröffentlichten Fragen, werden namentlich unterzeichnet bzw. gekennzeichnet. Ich kann die von Ihnen unterstellte Anonymität nicht erkennen.

Frage 2:

Würden Sie bitte Ihre Behauptung der Anonymität konkreter fassen und belegen?

Frage 3:

Wenn ich Ihnen eine e-mail sende, was ist daran persönlicher?

Alle Fragen auf abgeordnetenwatch werden zudem moderiert, wobei m.E. sinnvolle Qualitätsmaßstäbe Verwendung finden, die nur eher sinnvolle Fragen zulassen.

Frage 4:

Auf 10 m.E. sinnvolle Fragen öffentlich zu antworten, ist für Sie eine "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme"?

Frage 5:

Ist die Demokratie für Sie zu anstrengend?

Viele Grüße,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Götz,

ich beziehe mich auf Ausschussdrucksache 17(4)636 – Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Ist es richtig:

1. Dass mit § 32 Abs. 1 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen?

Nach Rechtsprechung ist z. Zt. nur die Frage nach Vorstrafen zulässig.

2. Dass mit § 32 Abs. 6 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, öffentlich zugängliche Daten über Beschäftigte zu erheben; zugleich die bisher nach § 33 Abs. 1 BDSG für derartige Datenerhebungen bestehende Informationspflicht entfallen soll?

Warum sollen Arbeitnehmer im Verhältnis zu Arbeitgebern damit schlechter gestellt werden als andere Betroffene?

3. Dass durch § 32 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich die Frage nach einer Behinderung zulässig sein und nur die Frage nach einer Schwerbehinderung durch § 32 Abs. 3 ausgeschlossen sein soll?

Im Ergebnis würde eine Diskriminierung behinderter Menschen möglich werden; zudem fehlt es beim Begriff "Behinderung" im Unterschied zu der nach SGB IX festgestellten "Schwerbehinderung" an präzisen Maßstäben.

4. Dass durch § 32c Abs. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, für die Planung von Versetzungen Persönlichkeitsprofile der Beschäftigten zu erstellen?

Was wäre dies anders als Vorratsdatenspeicherung auf betrieblicher Ebene?

5. Dass durch § 32c Abs. 3 Nr. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, ärztliche Untersuchungen durchführen zu können, wenn eine Versetzung geplant ist?

Wäre dies nicht die Lizenz für Arbeitgeber, eine Beförderung vom Gesundheitszustand abhängig zu machen?

6. Dass durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine Lizenz zur Kontrolle erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?

Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z.B. bei der Bahn).

Mit freundlichen Grüßen,
Standard-Antwort von Peter Götz
bisher keineEmpfehlungen
01.02.2013
Peter Götz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die ich über "abgeordnetenwatch.de" erhalten habe.

Ich habe grundsätzlich davon Abstand genommen Anfragen zu beantworten, die mich über "abgeordnetenwatch" oder andere Portale erreichen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Portale dafür genutzt werden, aus ganz Deutschland an viele Abgeordnete dieselben Fragen zu stellen. So hat sich eine "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" für die Abgeordneten entwickelt.

Mir persönlich ist ein unmittelbarer Gedankenaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis sehr wichtig. Ich bevorzuge diesen direkten und transparenten Kontakt ohne Umwege über Dritte.

Sehr gerne beantworte ich an mich persönlich gerichtete Anfragen und bitte Sie, dafür meine E-Mail-Adressen peter.goetz@bundestag.de oder peter.goetz@wk.bundestag.de zu nutzen. Sie erreichen mich auch unter der Anschrift: Peter Götz MdB, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin bzw. über mein Wahlkreisbüro: In der Heizenau 37, 76437 Rastatt-Wintersdorf.

Wenn Sie sich für meine politische Arbeit interessieren, können Sie gerne darüber hinaus weitergehende Informationen meiner Internetpräsenz unter www.goetzpeter.de entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Götz
Bundestagsabgeordneter
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Frage zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung verhindern (Grünen-Antrag)
12.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Götz,

im Septemeber ist Bundestagswahl und ich mache mir bereits heute Gedanken über geeignete Kandidaten.

Warum sollte ich einen CDU-Kandidaten wählen, der sich am 28.02.2012 im Bundestag bei der Abstimmung "Wasser ist Menschenrecht - Privatisierung verhindern" dagegen entschieden hat?

Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie den Zugang zu Wasser für kein Menschenrecht erachten?

Glauben Sie, dass Sie mit einer solchen Abstimmung und der regelmäßigen Nichtbeantwortung von Fragen hier im Forum Wähler gewinnen?

MfG.

Standard-Antwort von Peter Götz
bisher keineEmpfehlungen
13.03.2013
Peter Götz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die ich über "abgeordnetenwatch.de" erhalten habe.

Ich habe grundsätzlich davon Abstand genommen Anfragen zu beantworten, die mich über "abgeordnetenwatch" oder andere Portale erreichen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Portale dafür genutzt werden, an viele Abgeordnete dieselben Fragen zu stellen. So hat sich eine "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" für die Abgeordneten entwickelt.

Mir persönlich ist ein unmittelbarer Gedankenaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis sehr wichtig. Ich bevorzuge den direkten und transparenten Kontakt ohne Umwege über Dritte.

Sehr gerne beantworte ich an mich persönlich gerichtete Anfragen und bitte Sie, dafür meine E-Mail-Adressen peter.goetz@bundestag.de oder peter.goetz@wk.bundestag.de zu nutzen. Sie erreichen mich auch unter der Anschrift: Peter Götz MdB, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin bzw. über mein Wahlkreisbüro: In der Heizenau 37, 76437 Rastatt-Wintersdorf.

Wenn Sie sich für meine politische Arbeit interessieren, können Sie gerne darüber hinaus weitergehende Informationen meiner Internetpräsenz unter www.goetzpeter.de entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Götz
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