Peter Altmaier (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Peter Altmaier
Geburtstag
18.06.1958
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesumweltminister
Wohnort
Rehlingen-Siersburg
Wahlkreis
Saarlouis
Ergebnis
37,5%
Landeslistenplatz
1, Saarland
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(...) Sogenannte "Bürgernetze" können ein geeignetes Instrument darstellen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
28.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier.

Die Höhe der EEG Umlage steht im Mittelpunkt der politischen und öffentlichen Diskussion, wenn es darum geht die Kosten für die erneuerbaren Energien zu betrachten.
Wie stehen Sie zu dem Paradoxon, dass EEG Strom immer mehr den Börsenpreis senkt, der Abstand zur Vergütung dadurch größer wird, und in Folge dessen die Umlage höher.

Mit freundlichen Grüßen
.
Antwort von Peter Altmaier
1Empfehlung
03.09.2012
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "EEG-Umlage", die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Der von Ihnen beschriebene Effekt ist seit längerem bekannt (Merit-Order-Effekt). Er ergibt sich daraus, dass mit steigenden Strommengen aus erneuerbaren Energien zunächst teure, zunehmend aber Kraftwerke mit sehr geringen variablen Kosten verdrängt werden. Der Einspareffekt der erneuerbaren Energien durch die ersparten variablen Kosten der konventionellen Kraftwerke nimmt somit bei zunehmendem Ausbau der Erneuerbaren immer weiter ab. Zudem spiegelt dies auch den sinkenden Wert des eingespeisten Stroms zu einem bestimmten Zeitpunkt wider: Eine steigende PV-Einspeisung zur Mittagszeit führt bspw. letztlich dazu, dass der zusätzliche Strom zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gebraucht wird; folglich sinkt sein Wert. Da die Erlöse aus dem Verkauf der erneuerbaren Energien somit sinken, die Vergütungen aber über die EEG-Umlage finanziert werden müssen, steigt die EEG-Umlage.

Die gesunkenen Börsenpreise kommen in erster Linie denjenigen Marktakteuren zugute, die an der Börse als Käufer auftreten. Inwieweit dieser Vorteil bei den verschiedenen Endverbrauchergruppen ankommt, hängt insbesondere von der Wettbewerbsintensität ab. Stromverbrauchern ist also zu empfehlen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, zu kostengünstigeren Stromanbietern zu wechseln, um so nicht nur ihre Stromrechnung zu senken, sondern auch den Wettbewerb zu stärken.

Ich hoffe, diese Ausführungen beantworten Ihre Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
28.08.2012
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Altmaier,

momentan sollen die Rahmenbedingungen für ökologisch erzeugten Strom geändert werden. Bei See-Windparks soll eine neue Entschädigung eingeführt werden, wenn der Windpark seinen Strom nicht an Land bringen kann. Diese Entschädigung soll auf den Strompreis umgelegt werden, den die Verbraucher bezahlen. Wieso müssen Risiken von der Allgemeinheit getragen werden, die Gewinne verbleiben aber vollständig bei den Unternehmen? Wieso können die Unternehmen die wirtschaftlichen Risiken nicht selber tragen? Das ist keine Marktwirtschaft mehr, sondern Planwirtschaft.

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Frage zum Thema Umwelt
03.09.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier.

Meine Frage vom 28.08. 12 ist leider, nicht zufriedenstellend beantwortet. Ich habe gefragt wie Sie zu dem "Paradoxon" der EEG Umlagenermittlung im Zusammenhang mit der öffentlichen und politischen Diskussion über die Höhe der Umlage stehen.
Es kann doch nicht sein, dass EEG Strom – wie Sie selbst sagen - durch sinkende Börsenpreise einer Anzahl Marktteilnehmen preisliche Vorteile verschafft, dadurch aber die Umlage erhöht, und in Folge dessen als Preistreiber gebrandmarkt wird. Zumindest für die politische Kostenbetrachtung müsste die Umlage Merit Order bereinigt werden, In neueste Untersuchungen spricht man von 3 Milliarden p.a. oder 2 Cent/Kwh.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Familie
04.09.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

zunächst einmal möchte ich Ihnen sagen, dass ich Ihre politische Arbeit schätze und sie in diesem Amt als sehr klaubwürdig ansehe, was mir bei vielen anderen Politikern schwer fällt. Doch derzeit lehnt sich eine ihrer Mitarbeiter zu einem Themen aus dem Fenster, was nicht das Geringste mit ihren Aufgaben im Umweltministerium zu tun haben. Meine Frage an Sie, wie wollten sie mit den, meiner Meinung nach sehr beleidigenden, Ansichten von Frau Katherina Reiche umgehen. Wird es Konsequenzen für diese Frau geben. SInd diese Äußerungen bezüglich der HOMOEHE nicht eine Ohrfeige für jeden Homosexuellen. Läut die CDU/CSU nicht Gefahr unterstellt zu bekommen, dass man nach Stimmen am rechten Rand fischt? Haben sie keine Angst, das Ihre Politik bzw. Arbeit die Sie in Ihrem Amt leisten dadurch geschmälert oder gar beschädigt werden kann. Wie stehen Sie zu dieser Äußerung? Ist dies auch Ihre Meinung?
Bitte beziehen Sie Stellung zu diesen Fragen! ….und bitte nicht wie man es kennt von Politikern in Talkshows, viel reden, alles umschreiben! Ich schätze Ihre Arbeit und möchte, dass ich die Art und Ihr Auftreten als ein vom Volk gewählter Politiker weiterhin in diesem positiven Licht sehen kann!!!

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Umwelt
09.09.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

ich möchte die Frage von J. Neumann vom 28.08.2012 zur Entschädigung für nicht abgenommmen Strom aus erneuerbaren Energien/See-Windparks noch ergänzen.
Der Grund der Nicht-Abnahme liegt doch in dem nicht fortschreitenden Netzausbau und die unzulänglichen Bemühungen der Netzbetrieber. Daher sollten nicht die Verbraucher, sondern die Netzbetrieber für diesen Missstand zur Kasse gebeten werden. So aber, können die Netzbetreiber weiterhin zurückhalten und der Ausbau wird weiterhin ausbleiben und die Energiewende witerhin ausbremsen.
  • Wieso also müssen die Verbraucher und nicht die Netzbetreiber (mit Umlageverbot!) für den Schaden aufkommen?
  • wie stehen sie persönlich hierzu?
  • Ist es ihnen mit der Enegiewende ernst, und werden sie/Ihre Partei/Ihr Ministerium sich für eine kurzfristige Korrektur in dieser Sache einsetzen?

Vielen Dank.
Antwort von Peter Altmaier
1Empfehlung
25.09.2012
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr t,

für Ihre Anfrage vom 9. September 2012, in der Sie um Auskunft über die jüngst beschlossene Offshore-Haftungsregelung bitten, danke ich Ihnen. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Tatsache, dass Fragen der Haftung bei Unterbrechung oder Verspätung einer Offshore-Netzanbindung bislang rechtlich nicht eindeutig geregelt waren. Das hat dazu geführt, dass Investitionen in Offshore-Windparks in den letzten Monaten nahezu zum Erliegen gekommen sind, weil keine neuen Netzanschlüsse gebaut wurden. Um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, im Jahr 2050 rund 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, ist die Offshore-Windenergie aber unverzichtbar.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Dauer der EEG-Vergütung um den Zeitraum der Schadensersatzzahlung, die übrigens auch niedriger als die EEG-Vergütung ist, verkürzt. Das bedeutet: auf die Stromkunden kommen über den gesamten Zeitraum betrachtet, den die Windparks eine EEG-Vergütung erhalten, außer Zinseffekten keine höheren Kosten zu. Der Nutzen dieser Regelung ist dementsprechend deutlich höher als die möglichen Kosten.

Mit freundlichen Grüßen

Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Raphael Schäfer
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