Peri Arndt (SPD)
Abgeordnete Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
MA phil.
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Musikerin, Musikpädagogin
Wohnort
Hamburg-Bergedorf
Wahlkreis
Bergedorf , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
keinen
(...) Aus heutiger Sicht, nach dem tragischen Tod des Mädchens Chantal in Wilhelmsburg, stehen wir umso mehr in der Verantwortung, dieses Spannungsfeld von vertrauensvoller Zusammenarbeit und achtsamer, aufmerksamer Beobachtung und kritischer Begleitung sowie einer vernünftigen, regelhaften und regelmäßigen Qualitätsprüfung so zu unterstützen, daß es erfolgreich JEDES Kind in Hamburg schützt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
19.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Arndt,

die Vorgänge hinsichtlich der (ambulanten) Hilfen zur Erziehung unter Anderem in Bergedorf stellen ja massiv den Rechtsanspruch solcher Hilfen in Frage.
Wie gedenken Sie, sicherzustellen, daß hilfesuchende Familien weiterhin zu ihrem Recht kommen und Hilfe in Anspruch nehmen können?
Antwort von Peri Arndt
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13.02.2012
Peri Arndt
Sehr geehrter Herr ,

der Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung war nie in Zweifel gezogen worden. Er besteht und wird bestehen bleiben. An oberster Stelle steht der Schutz des Kindeswohls. Ihn zu gewährleisten, bleibt die gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendämtern und Politik. Eine täglich neu zu bewältigende Aufgabe. Sie kann nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit, gegenseitiger Unterstützung und inbesondere seitens der Politik durch eine breite Palette an Hilfsangeboten gelingen.
Aus heutiger Sicht, nach dem tragischen Tod des Mädchens Chantal in Wilhelmsburg, stehen wir umso mehr in der Verantwortung, dieses Spannungsfeld von vertrauensvoller Zusammenarbeit und achtsamer, aufmerksamer Beobachtung und kritischer Begleitung sowie einer vernünftigen, regelhaften und regelmäßigen Qualitätsprüfung so zu unterstützen, daß es erfolgreich JEDES Kind in Hamburg schützt.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Arndt,

in der kommenden Woche wird die Bürgerschaft über die 25,1-prozentige Beteiligung Hamburgs am Strom- und Gasnetz abstimmen. Ich bin, gelinde gesagt, befremdet darüber, dass die Bürgerschaft entschlossen zu sein scheint, den Willen der hamburger Bevölkerung zu ignorieren.
In einem erfolgreichen Volksbegehren wurde die Bürgerschaft aufgefordert, eine vollständige Übernahme der Energienetze in die Wege zu leiten, keine Minderheitsbeteiligung.
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass, sollte die Bürgerschaft der Minderheitsbeteiligung zustimmen, diese Entscheidung durch einen Volksentscheid 2013 widerrufen würde. Mit dem Volksentscheid wären erhebliche Kosten verbunden, die die Bürgerschaft leicht vermeiden könnte. Von den diversen Fallstricken in den derzeitigen Verträgen, durch die auch der Landesrechnungshof finanzielle Risiken auf die Stadt zukommen sieht, ganz zu schweigen.
Warum also will die Bürgerschaft den erklärten Willen der Bevölkerung ignorieren, und werden Sie sich daran durch Zustimmung zur Minderheitsübernahme beteiligen?

Mit freundlichem Gruß,

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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
15.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Arndt,

zu den ausgehandelten Beteiligungsverträgen zwischen der Stadt Hamburg und Vattenfall bzw. E.on sind mehrere Gutachten erstellt worden. Das Gutachten der Kanzlei Boos, Hummerl & Wegerich ist zu folgenden Ergebnissen gekommen, zu denen ich Ihnen jeweils eine Frage stelle:

1. Die Mitbestimmung bei der Minderheitsbeteiligung von 25,1% geht nicht über den hierbei üblichen Einfluss hinaus und ist sehr gering. Sehen Sie das auch so?
2. Während der Konzessionsvergabe hat es keine zusätzlichen Verhandlungen mit anderen Unternehmen gegeben. Anderenfalls wären höchstwahrscheinlich bessere Ergebnisse für die Stadt Hamburg erzielt worden. Welche Gründe gab es für den Verzicht auf Verhandlungen mit weiteren Unternehmen?
3. Die Art der Kaufpreisermittlung birgt ein hohes Risiko stark überhöhter Kaufpreise. Wie schätzen Sie das Risiko ein und wie sehen Sie die Möglichkeiten einer späteren Kaufpreisanpassung?
4. Die Garantiedividende, die die Energiekonzerne der Stadt auf den Kaufpreis zahlen, ist zu niedrig bemessen. Sie kann einseitig von den Konzernen gekündigt werden. Bei zu hohem Kaufpreis kann die Stadt den Kredit nicht mehr aus der Gewinnbeteiligung bedienen und müsste aus der Beteiligung aussteigen, wobei die Konzessionen bei den Konzernen verbleiben. Wie beurteilen Sie diese Regelung?
5. Wird z.B. der Volksentscheid gewonnen, wird die Beteiligung beendet und die Stadt erhält nur den Kaufpreis zurück, aber keinen Ausgleich für Inflation oder eine mögliche Wertsteigerung der Unternehmen. Die Stadt könnte außerdem auf einem bereits aufgenommenen und weiter laufenden Kredit sitzen bleiben. Wie beurteilen Sie hier die Risiken für die Stadt Hamburg?
6. Über Dienstleistungsverträge zwischen den Netzgesellschaften und anderen Vattenfall-Töchtern können große Beträge in den Vattenfall-Konzern abgezogen werden. Die Stadt kann dies aber erst nach fünf Jahren überprüfen und beschränken. Wie sehen Sie diese Problematik?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.05.2012
Von:

Ich bitte um Ihre Stellungnahme zum Thema ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlbezirksleitung bei der Bürgerschaftswahl 2008 und 2011:
Ich bin Wahlbezirksleitung in einem Wahllokal in Hamburg-Mitte. Bei der Bürgerschaftswahl wurde allen WahlhelferInnen eine relativ hohe Aufwandsentschädigung pauschal von 400,-- € steuerabzugsfrei von der Wahlgeschäftsstelle überwiesen. Darüber hinaus erhielten die Wahlbezirksleitungen je 80,-- € Mehraufwandsentschädigung für die ausgelegten Kosten für Handy, Porto, Fahrgeld usw.Das Arbeitsamt bewertet diese Aufwandsentschädigung (AE) von ALG II Empfängern als Einkommen und hat die Abführung der Hälfte des Regelsatzes an das Arbeitsamt verlangt, das habe ich jedes Mal umgehend überwiesen.
Außerdem wurden mir die 80,-- € Mehraufwandsentschädigung angerechnet vom Arbeitsamt. Die Wahlgeschäftsstelle hatte mir die von mir ausgelegten Kosten überwiesen und ich mußte die 80,-- € an das Arbeitsamt zahlen. D. h. ich trage noch anteilig Kosten der Wahlorganisation. Nach der Büwahl 2008 habe ich vor dem Sozialgericht insofern Recht bekommen, als mir die Kosten zurückerstattet wurden. Ich wollte bürokratischen Aufwand einsparen, muss aber die Rückzahlung meiner Auslagen erneut einklagen!
1. Warum kann die Aufwandsentschädigung für die einen WahlhelferInnen als ehrenamtliche Aufwandsentschädigung steuerabzugsfrei und für ALG II EmpfängerInnen als Einkommen bewertet werden?
2. Warum darf das Arbeitsamt die mir erstatteten Auslagen einfach einbehalten, so daß ich gezwungen bin sie einzuklagen?
3. Warum darf der Bund, in dem Fall das Arbeitsamt, von dem hamburgischen Haushalts-posten Wahlorganisation profitieren? Eine m.E. merkwürdige Umverteilung.
Ich betrachte das als aktive Behinderung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit und halte den ganzen Vorgang für ein intransparentes und undemokratisches Vorgehen und Einmischung des Arbeitsamtes in meine ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelferin/Bezirksleitung.


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