Patricia Lips (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Patricia Lips
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Handelsfachwirtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Odenwald
Landeslistenplatz
12, Hessen
weitere Profile
(...) Herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich glaube, es gibt keinen Bereich im Zusammenhang mit Völkermord auf der Welt, bei welchem sich Deutschland nicht deutlich und mit Priorität einbringt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Patricia Lips
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Frage zum Thema Finanzen
17.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lips,

in den kommenden Jahren wird die Staatsverschuldung auf rund 2 Billionen Euro anwachsen - eine astronomische Summe.

Wie gedenkt die CDU damit umzugehen? Wie soll der Abbau vonstatten gehen?

Alleine an Zinszahlungen sind gigantische Milliardenbeträge nötig - Geld, das an anderer Stelle bitter fehlt und sicher sinnvoller eingesetzt werden könnte. Ist nicht mittlerweile ein Punkt erreicht, an dem neue Schulden gemacht werden müssen, nur um die Zinsen der alten zu begleichen?

Ich freue mich auf Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Patricia Lips
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18.06.2009
Patricia Lips
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie ein vor dem allem auch vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit fundamentales Problem ansprechen. Die enorme Verschuldung wird den Staat auf allen Ebenen und damit seine Bürger zukünftig stark belasten, da stimme ich Ihnen natürlich völlig zu. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, haben Bundestag und in der letzten Woche auch der Bundesrat mit der Einführung der sog. Schuldenbremse im Grundgesetz einen entscheidenden Schritt getan, der massive Auswirkungen auf künftige Haushalte haben soll. Ausgelöst durch die dramatische Finanz- und Wirtschaftskrise, die in ihrer Einzigartigkeit aktuell deutlich höhere Kredite erforderlich macht, haben sich Bund und Länder in der Föderalismuskommission II auf diesen Schritt geeinigt. Aber -- auch das gehört zur Ehrlichkeit -- es wird in den kommenden Jahren auch in den freiwilligen "Ausgaben" vieles auf den Prüfstand kommen müssen, damit der Staat in seinen Kernkompetenzen handlungsfähig bleibt. Ich darf mich für Ihr Verständnis bedanken, dass ich erst jetzt antworten konnte, jedoch wollte ich die Verabschiedung des o.g. Gesetzes abwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Patricia Lips MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lips,

bezüglich der von Frau von der Leyen geforderte Sperrung von Internetseiten wüsste ich gerne auf Ihre Meinung. Selbstredend ist der Fakt, dass Kinderpornographie besser strafverfolgt wird, statt ein Stoppschild davor zu stellen. Sicherlich ist Ihnen auch bewusst welch weitreichenden Folgen die Einführung eines zentral gesteuerten (BKA) Zensusapparates für das Internet hätten.
Nach gründlicher Abwägung des voraussichtlichen Nutzen und der bevorstehenden Kollateralschäden: Sind Sie für oder gegen eine Änderung des Telemediengesetzes nach Entwurf des Bundeskabinetts vom 22.04.09 - und warum?

Vielen Dank im Voraus
Antwort von Patricia Lips
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19.06.2009
Patricia Lips
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Deutsche Bundestag hat gestern mit überwältigender Mehrheit das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen verabschiedet. Auch ich habe dem Gesetz nach reiflicher Überlegung zugestimmt und begrüße es nach gründlicher Abwägung als geeignete Maßnahme, um mit einem weiteren Schritt diesen abscheulichen Straftaten entgegen zu treten.
Es ist richtig, dass sowohl die Verbreitung von Bild- und Tonträgern sowie Datenspeichern mit kinderpornographischem Inhalt als auch die Beschaffung durch das Strafgesetzbuch verboten sind und natürlich wirksam verfolgt werden müssen. Hier werden wir auch irgendwann personelle Diskussionen zu führen haben. Dies ist aber nur die eine, die repressive Seite der Strafverfolgung.
Zusätzlich erscheint mir aber die Stärkung der Prävention notwendig. Dies wollen wir durch geeignete technische Maßnahmen erreichen, die den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten erschweren. Durch das "Stoppschild" soll den Nutzern auch ein deutliches gesamtgesellschaftliches Signal gesetzt werden: Stopp, hier geht es nicht weiter, der legale Raum wird verlassen! Die Zugangsanbieter werden verpflichtet, durch geeignete technische Maßnahmen den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren auf der Basis täglich aktualisierter Sperrlisten des Bundeskriminalamtes. Zu Ihren diesbezüglichen Einwänden kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bedenken von Bürgern und Sachverständigen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Berücksichtigung gefunden haben. So wird ein Expertengremium durch den Datenschutzbeauftragten benannt, welches berechtigt ist, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.
Sicherlich ist es sehr schwer, Patentlösungen zur effektiven Bekämpfung dieser Form der Internetkriminalität zu finden. In zwei Jahren wird deshalb eine Überprüfung des Gesetzes durch die Bundesregierung stattfinden, um es aufgrund der gewonnenen praktischen Erfahrungen, wo nötig, zu optimieren.

Mit freundlichen Grüßen

Patricia Lips
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lips,

wie wir inzwischen wissen, haben Sie zusammen mit dem Großteil der Regierungskoalition am 18.06.2009 dem ersten gesamtdeutschen Zensurgesetz seit dem Untergang des dritten Reiches zugestimmt.

Muss ich annehmen, dass Sie es Ihrer Bundestagskollegin Frau Renate Gradistanac (SPD) gleichtun - Zitat: "Was die Regierungen nach uns machen, liegt in deren Verantwortung. Wir zumindest wollen nicht, dass es zu einer Ausweitung der Anwendung dieses Gesetzes auf andere Inhalte kommt." - und für den absehbaren Mißbrauch des von Ihnen mitbeschlossen Gesetzes - unter Anderem hat Thomas Strobl (CDU) bereits angekündigt die Sperren auch auf Spiele, die ihm nicht passen, ausweiten zu wollen (siehe www.presseportal.de - keinerlei Verantwort zu übernehmen bereit sein werden? Oder dürfen wir hier auf Konsequenzen Ihrerseits hoffen, sollte solch ein Fall eintreten?

Es ist keineswegs mein Anliegen die Verbreitung von Kinderpornographie zu unterstützen oder zu erleichtern. Im Gegenteil. Aber in meinen Augen ist es eindeutig der falsche Weg einen Vorhang vor diese Verbrechen zu hängen und den Tätern damit einen von der Allgemeinheit nicht einsehbaren Raum zu schaffen, in dem sie ihren kriminellen Aktivitäten in aller Seelenruhe weiter fröhnen können. Glauben Sie ernsthaft daran, dass mit dem Ausblenden der "Dokumentationen" sexuellen Mißbrauchs von Kindern auch nur ein Einziger solcher Mißbrauch verhindert, auch nur einem einzigen mißbrauchten Kind geholfen wird?

Besteht nicht vielmehr die Gefahr, dass das geschaffene Instrumentarium genutzt werden wird um unliebsame Gruppen und Meinungen mundtot zu machen?

Durch Cicero wussten schon die antiken Römer: "Wehret den Anfängen!" Wieso sind Sie nicht gewillt das Grundgesetz gegen die Anfänge seiner Unterhöhlung und unseren Rechtsstaat gegen die Anfänge seiner Aufweichung zu verteidigen?

Ich bin gespannt auf Ihre konkreten Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Patricia Lips
2Empfehlungen
08.07.2009
Patricia Lips
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Zu meiner Motivation, für dieses Gesetz zu stimmen, möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass ich nach sorgfältiger Abwägung zwischen den Rechten der Informationsfreiheit der Internet-Nutzer und den Schutzinteressen der betroffenen Kinder mich dafür ausgesprochen habe, durch technische Maßnahmen den Zugang zu Internet-Seiten mit kinderpornographischem Inhalt zu erschweren. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu der Frage von in diesem Forum vom 19.6.2009: www.abgeordnetenwatch.de

Aber zur Verdeutlichung noch einmal die konkreten Punkte:
  • Die Voraussetzungen in diesem Gesetz sind eindeutig: ein unabhängiges vom Datenschutzbeauftragten bestelltes Gremium überprüft die Listen der gesperrten Seiten, und zwar nur solche mit kinderpornographischem Inhalt.
  • Daher kann ich Ihre Bedenken zur Gefahr einer allgemeinen Zensur und eines umfassenden Missbrauchs durch andere Behörden, um unliebsame Internet-Inhalte zu unterdrücken, nicht teilen.
  • Schließlich kann ich Ihren Ausführungen zur Aushöhlung des Rechtsstaates und Ihrem Hinweis auf das Dritte Reich nur deutlich widersprechen. Für einen angeblich absehbaren Missbrauch dieses Instrumentes durch die zuständigen Behörden sehe ich insoweit keinen Anhaltspunkt.
  • Im Hinblick auf die Wirkung des Gesetzes halte ich überdies die vorgesehene Überprüfung in zwei Jahren für sehr geeignet, um aufgrund der gewonnenen Praxiserfahrungen hier ggf. Korrekturen vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
23.06.2009
Von:

Hallo Frau Lips,

wie ich heute auf heise.de gelesen habe plant Ihre Partei eine Sperrung des Internetzugangs nach Urheberrechtsverstoessen www.heise.de ).

Meine Fragen an Sie:
Wie soll eine Unterscheidung zw. legalen und illegalen Download aussehen? Bedenken Sie, dass z.b. auch OpenOffice.org als legaler Download ueber eine sogenannte Tauschboerse moeglich ist ( distribution.openoffice.org ). Hier findet beim Download kein Urheberrechtsverstoss statt.

Was passiert, wenn z.b. Studenten einer TU Urheberrechtsverstoesse begehen. Wird dann der Internetzugang der Uni gesperrt? Nach dem Vorschlag Ihrer Partei wuerden Sie Tausende bestrafen, obwohl Einer einen Urheberrechtsverstoss begangen hat. Dies steht in keinem Verhaeltnis.

IP Adressen (welche ja im Falle eines Urheberrechtsverstosses ermittelt werden muessen) lassen sich leicht mit entsprechenden Know-How faelschen bzw. IP Adressen werden auch durch den Internet Service Provider dynamisch vergeben. Schliessen Sie den kleinen Handwerker mit 5 Mitarbeitern vom Internet aus, wenn ein technisch versierter Mensch dessen IP Adresse "faelscht"?

Ein weiteres Szenaro waeren offene Wireless Access Points, die von einem Downloader mitbenutzt werden. Die Betreiber (Home-User) sind sind i. d. R. nicht so technisch versiert um den Wireless Acces Points mit geeigneten Mitteln abzusichern, durch den Vorschlag Ihrer Partei werden auch Unschuldige getroffen.

Ich moechte ausserdem anmerken, dass das Internet genauso ein Medium wie Zeitung, Radio, Fernsehen ist; fuer Betroffene kommt eine Sperrung fast einer Zensur gleich. Weiterhin nutzen viele Leute das Internet aus beruflichen Gruenden (Home Office), eine Sperrung der Betroffenen kommt m. E. eines Berufsverbots gleich.

Fuer Fragen stehe ich gerne zur Verfuegung.
Freundliche Gruesse,
(Project Manager)
Antwort von Patricia Lips
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12.08.2009
Patricia Lips
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen in der Tat ein wichtiges Thema an und sind ganz sicher ein guter Kenner der Materie. Vor diesem Hintergrund habe ich mich auch mit den zuständigen Kollegen innerhalb der Fraktion in Verbindung gesetzt, weshalb es zu einer gewissen Verzögerung bei meiner Antwort kam. Zu Ihrer Befürchtung von Internetsperren wg. Urheberrechtsverstößen kann ich Ihnen zumindest aktuell mitteilen, dass dieser Punkt bewusst nicht in das Regierungsprogramm aufgenommen wurde.
Hier bedarf es noch einer intensiven gesellschaftlichen Diskussion auch der Fachpolitiker in der nächsten Legislaturperiode.

Mit freundlichen Grüßen,
Patricia Lips
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Frage zum Thema Sicherheit
24.06.2009
Von:

Hallo Frau Lips.

ich habe zu einem weiteren Thema Fragen, welches auf heise.de www.heise.de Newsmeldung zu: Kfz-Scanning soll in Hessen bald wieder moeglich sein)
gestern veroeffentlicht wurde.

Meine Fragen:

Der Einsatz der Kennzeichen-Scanner ist ja im letzten Jahr schon vom
Bundesverfassungsgericht untersagt worden. Meiner Einschätzung nach wird
auch der neue Vorschlag Ihrer Partei vom BVG gekippt werden. Warum der
zweite Anlauf?

Ist die Bedrohungslage der BRD bzw. Hessens so hoch, dass diese Massnahmen
gerechtfertigt sind?

Fuer Fragen stehe ich gerne zur Verfuegung.

Freundliche Gruesse,
(Project Manager)
Antwort von Patricia Lips
bisher keineEmpfehlungen
17.07.2009
Patricia Lips
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die die hessische Landespolitik betrifft. Es ist richtig, dass inzwischen am 9.7.2009 ein Gesetzentwurf zum Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) in den Landtag eingebracht wurde, der u.a. eine Regelung zu Automatischen Kennzeichensystemen in § 14 a HSOG enthält. Diese Regelung berücksichtigt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2008, in welchem übrigens diese Methode nicht per se als verfassungswidrig beurteilt wurde, vielmehr wurde verlangt, dass die Voraussetzungen ihres Einsatzes im Gesetz näher geregelt werden. Die Maßnahme soll in Hessen zur Gefahrenabwehr z.B. bei Fußballspielen bei Anreise von Hooligans oder bei der Observation gefährdeter Objekte eingesetzt werden, um bekannte Störer gezielt herauszugreifen. Dabei soll die Erfassung der Kennzeichen nach dem Gesetzentwurf nur bei den in den Fahndungscomputern verzeichneten Kfz-Kennzeichen erfolgen, ansonsten soll sie automatisch sofort gelöscht werden, die Datenerhebung und der Datenabgleich dürfen in diesen Fällen also nicht protokolliert werden. Letzteres ist nur im sog. Trefferfall möglich, wenn ein Kennzeichen im Fahndungsbestand verzeichnet ist. Die Erstellung sogenannter Bewegungsbilder, die besonders im Zentrum der Debatte standen, und ein flächendeckender Einsatz werden nicht möglich sein. Mit der klaren Regelung der Voraussetzungen und des Verfahrens wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Patricia Lips
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Ihre Frage an Patricia Lips
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