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Hallo Frau Lips,
wie ich heute auf heise.de gelesen habe plant Ihre Partei eine Sperrung des Internetzugangs nach Urheberrechtsverstoessen
www.heise.de ).
Meine Fragen an Sie:
Wie soll eine Unterscheidung zw. legalen und illegalen Download aussehen? Bedenken Sie, dass z.b. auch OpenOffice.org als legaler Download ueber eine sogenannte Tauschboerse moeglich ist (
distribution.openoffice.org ). Hier findet beim Download kein Urheberrechtsverstoss statt.
Was passiert, wenn z.b. Studenten einer TU Urheberrechtsverstoesse begehen. Wird dann der Internetzugang der Uni gesperrt? Nach dem Vorschlag Ihrer Partei wuerden Sie Tausende bestrafen, obwohl Einer einen Urheberrechtsverstoss begangen hat. Dies steht in keinem Verhaeltnis.
IP Adressen (welche ja im Falle eines Urheberrechtsverstosses ermittelt werden muessen) lassen sich leicht mit entsprechenden Know-How faelschen bzw. IP Adressen werden auch durch den Internet Service Provider dynamisch vergeben. Schliessen Sie den kleinen Handwerker mit 5 Mitarbeitern vom Internet aus, wenn ein technisch versierter Mensch dessen IP Adresse "faelscht"?
Ein weiteres Szenaro waeren offene Wireless Access Points, die von einem Downloader mitbenutzt werden. Die Betreiber (Home-User) sind sind i. d. R. nicht so technisch versiert um den Wireless Acces Points mit geeigneten Mitteln abzusichern, durch den Vorschlag Ihrer Partei werden auch Unschuldige getroffen.
Ich moechte ausserdem anmerken, dass das Internet genauso ein Medium wie Zeitung, Radio, Fernsehen ist; fuer Betroffene kommt eine Sperrung fast einer Zensur gleich. Weiterhin nutzen viele Leute das Internet aus beruflichen Gruenden (Home Office), eine Sperrung der Betroffenen kommt m. E. eines Berufsverbots gleich.
Fuer Fragen stehe ich gerne zur Verfuegung.
Freundliche Gruesse,


(Project Manager)