Patricia Lips (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Patricia Lips
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
21.12.1963
Berufliche Qualifikation
Handelsfachwirtin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Rödermark
Wahlkreis
Odenwald
Ergebnis
40,4%
Landeslistenplatz
11, Hessen
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(...) Diese Kritik begründet sich vor allem darin, dass die überwiegende Anzahl der aktuell geltenden Mehrwertsteuerermäßigungen auf das Jahr 1968 zurück geht und der Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze deshalb nicht mehr zeitgemäß sei. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
22.08.2011
Von:

"Sondern anderes ist es gewesen, was jene groß machte, was wir nicht besitzen: daheim Tätigkeit, draußen gerechte Herrschaft, ein Sinn, beim Beraten unabhängig und keinem Vergehen und keiner Leidenschaft verfallen. Statt dessen haben wir Verschwendungssucht und Habgier, im Staate Armut, zu Hause Üppigkeit. Wir loben den Reichtum, hängen aber der Trägheit nach. Zwischen Guten und Schlechten ist kein Unterschied, alle Belohnungen für Tüchtigkeit hat üble Ehrsucht in Besitz. Und so ist es kein Wunder: da ihr jeder für seine eigenen Belange gesondert eure Pläne faßt, da ihr daheim Sklaven eures Vergnügens, hier des Geldes und eurer Verbindungen seid, daher kommt es, dass ein Angriff auf das herrenlose Gemeinwesen gemacht werden kann."

Solchermaßen soll sich ein gewisser Marcus Porcius zu Zeiten Cäsars im Senat geäußert haben, Frau Lips. Die Einmaligkeit unserer heutigen Situation, welche Sie am 07. Jan. 2010 bekunden, ist von daher zu hinterfragen.

Das will ich tun und und Sie fragen: Gleichen sich die Beschreibungen dessen was ist nicht und hat sich Dr. Westerwelle in seinen Äußerungen über die heutigen Dekadenzerscheinungen in Bezug auf Rom etwa lediglich in der Zuordnung der Zeit damals schlicht vertan?

Halten Sie den Lösungsvorschlag des Herrn Porcius nicht ebenso für vernünftig wie ich und wenn das der Fall sein sollte - ließe sich das auch Frau Dr. Merkel, Herrn Dr. Schaüble und Herrn Dr. Rösler nahe bringen?

Mit freundlichem Gruß aus dem Nibelungenmeuchelrevier
Antwort von Patricia Lips
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04.10.2011
Patricia Lips
Sehr geehrter Herr ,

mit Freude habe ich als humanistisch geschulte Person Ihr Zitat gelesen. Zeigt es doch, dass Sie sich in der klassischen Literatur auskennen. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich meinen Zeilen vom 7.1.2010 nichts hinzuzufügen habe.

Mit freundlichen Grüßen,
Patricia Lips
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Frage zum Thema Finanzen
13.10.2011
Von:

Sehr geehrter Frau Lips,

Kontostände sind nichts anderes als Zahlungsversprechen, von denen bereits im Voraus feststeht, dass sie nicht eingehalten werden können. Vom praktischen Standpunkt her gesehen könnte man es als ungedeckten (bzw. kaum gedeckten) Scheck sehen. Wenn Sie als Privatperson einen ungedeckten Scheck ausstellen, dann fällt das unter (schweren) Betrug (StGB §147 Abs. 1). Banken machen das mit jeder Kreditgewährung. Banken haben somit das Recht zum schweren Betrug ohne Rechtsfolgen. Prof. Franz Hörmann drückt es so aus: "Es gibt ein systemisches Betrugsmodell einer Institution, der in unserem Wirtschaftssystem das Monopol zur Geldschöpfung über Kredite eingeräumt wird."

Prof. Franz Hörmann: "Wenn man Geld aus Luft erfindet und das, was vorher noch nicht existiert hat, verzinst weitergibt und dinglich absichern lässt, dann ist das, wenn das Geschäftsmodell schief geht, in Wahrheit ein Enteignungsmodell. Das ist auch der Hintergrund des Bankgeheimnisses. Banken können überhaupt nicht offen legen, wo beispielsweise die Zinsen für Sparbücher, Bausparverträge oder Sonstiges herkommen. Denn wenn sie das täten, müssten sie zugeben, dass das alles in Wirklichkeit verkettete Pyramidenspiele sind."

Wieso ist das in unserem Land möglich?
Mfg.
P.
Antwort von Patricia Lips
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19.10.2011
Patricia Lips
Sehr geehrter Herr ,

die Geldschöpfung durch Kreditvergabe ist grundlegendes Prinzip des Wirtschafts-und Währungssystems.
Ich gestehe gerne zu, dass es angesichts der gegenwärtigen Währungs- und Finanzkrise zahlreiche Ansatzpunkte notwendiger Verbesserung der Aufsicht über Kreditinstitute etc. gibt. Im Bereich der Bankenregulierung ist in den letzten Jahren, v.a. durch Deutschland initiiert, aber auch sehr viel erreicht worden.
Andererseits werde ich mich nicht an der rechtstheoretischen Grundsatzdiskussion im Detail beteiligen, ob die Geldschöpfung per Kreditvergabe durch Kreditinstitute den Tatbestand des schweren Betruges nach § 147 des österreichischen Strafgesetzbuches erfüllt (denn darauf bezieht sich Herr Prof. Hörmann aus Wien offensichtlich, oder ob hilfsweise der Betrugstatbestand nach § 263ff. des deutschen Strafgesetzbuches einschlägig ist). Dies mag der akademischen Diskussion vorbehalten bleiben.
Nach meiner Kenntnis lehnt der von Ihnen zitierte Autor das gegenwärtige Währungs- und Wirtschaftssystem und diese Weltordnung an sich ab. Ich teile diese Auffassung nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Patricia Lips
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Frage zum Thema Internationales
10.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Lips

im Bundestag hat eine "große Koalition" von Vertretern aller Parteien einen Aufruf für einen Entwicklungspolitischen Konsens zur Erreichung des 0,7%-Ziels gestartet. Dabei geht es um die Steigerung der Mittel für Entwicklungshilfe auf 0,7% der Wirtschaftskraft (BNE) bis zum Jahr 2015, um international gegebene Versprechen einzuhalten.

Auch wenn es zwischen den Parteien sicher große Unterschiede in der Frage gibt, wie zusätzliche Mittel für die Armutsbekämpfung verwendet werden, so sollte es doch im Sinne aller sein, als global verantwortungsvoller und verlässlicher Partner zu gelten. Deshalb muss Deutschland Wort halten.

Ich habe festgestellt, dass Sie als Abgeordneter meines Wahlkreises den Aufruf noch nicht unterzeichnet haben.
Meine Frage dazu ist: Gibt es bestimmte Gründe, warum sie diesen Konsens noch nicht unterschrieben haben, und wenn ja, welche. Andernfalls würde ich Sie herzlich bitten, demn Konsens beizutreten.

Über eine Antwort zu diesem m.E. wichtigen Thema würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

, Pastor
Antwort von Patricia Lips
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18.11.2011
Patricia Lips
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Eingabe zum entwicklungspolitischen Konsens, in der Sie Ihr Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass ich eine Resolution zur Umsetzung des 0,7%-Zieles nicht unterzeichnet habe.

Lassen Sie mich dazu klarstellen: Natürlich bin ich nicht gegen die Entwicklungshilfe und die Realisierung des 0,7%-Ziels. Andererseits nehme ich grundsätzlich nicht an Absichtserklärungen teil. Dann müsste man konsequent zahlreiche andere Forderungen nach sinnvollen Ausgaben ebenfalls öffentlichkeitswirksam unterstützen; Sie können sich vorstellen, dass uns einige immer wieder erreichen. Ich möchte mich hingegen nicht quasi symbolisch für ein einziges Ausgabenziel positionieren, respektiere aber, wenn andere dies tun, vornehmlich, so sie im zuständigen Fachausschuss sind. Es gibt Haushaltsberatungen, um hier im Diskurs zu Kompromissen bei der Ausgabenverteilung zu kommen.

Allerdings kann ich Ihnen versichern, dass ich in stetem und engem Kontakt mit unserer Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Fachpolitikern unserer Arbeitsgruppe bin. Sie setzen sich in ihrer Zuständigkeit nachdrücklich dafür ein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Beweggründe nachvollziehbar darlegen, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Patricia Lips
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Frage zum Thema Finanzen
23.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Lips,

Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und FDP wurde unter anderem ausgeführt:

"Wir werden insbesondere:

  • die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten neu ordnen,

  • dafür sorgen, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird"

Keines dieser Vorhaben wurde bisher tatsächlich umgesetzt. Tatsächlich wurden sogar für die Finanzverwaltung unliebsame Entscheidungen teils durch rückwirkende Gesetzesänderungen ausgehebelt.

So hatte zum Beispiel der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28.7. 2011, VI R 38/10 entschieden, das Kosten der Erstausbildung regelmäßig als Werbungskosten abzugsfähig sind. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften wurde diese höchstrichterliche Rechtsprechung auch schon wieder aufgehoben. Trotz gegenteiliger Äußerungen im Koalitionsvertrag wurde der alte Rechtsstand wieder festgeschrieben.

Ein weiterer "gesetzgeberischer Nichtanwendungserlass" betrifft den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten. Auch hier hatte der Bundesfinanzhof eine den Steuerpflichtigen begünstigende Entscheidung getroffen. Mit Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist auch diese Rechtsprechung nicht mehr anwendbar.

Anhand der Aufzählung ist erkennbar, das hier regelmäßig Steuerzahlerfreundliche Urteil des höchsten Finanzgerichts Deutschland durch Änderung der Steuergesetze nicht angewendet werden sollen. So wird die Praxis der Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung einfach durch das Gesetzgebungsverfahren ersetzt.

Wie stehen Sie als Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dieser Praxis der "gesetzgeberischen Nichtanwendungserlasse"?

Wird hierdurch nicht die grundgesetzlich festgeschriebene Gewaltenteilung umgangen, wen die Exekutive (Finanzverwaltung) in die Arbeit des Gesetzgebers eingreift und praktisch die Gesetzesänderungen zumindest mit veranlasst?
Antwort von Patricia Lips
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08.02.2012
Patricia Lips
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung, die Sie gleichlautend an Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss gerichtet haben. Demnach möchte ich Ihnen unseren übereinstimmenden Standpunkt darlegen:

Wie Sie zutreffend darstellen, haben CDU/CSU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückzuführen. In diesem Zusammenhang ist es zunächst wichtig, sich die Zahlen anzuschauen. Seit Beginn der laufenden Legislaturperiode, welche die Halbzeit deutlich überschritten hat, wurden 8 Nichtanwendungserlasse herausgegeben. Zuvor waren dies jeweils 17 (15. Legislaturperiode) bzw. 27 (16. Legislaturperiode).

Wir halten weiterhin an dieser restriktiven Handhabung fest. Dies schließt nicht aus, in besonders gelagerten Ausnahmefällen von dem Grundsatz abzuweichen. Da Sie das Thema Ausbildungskosten angesprochen haben, möchte ich diesen Punkt stellvertretend vertiefen.

Wie Sie wissen, hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des am 27. Oktober 2011 verabschiedeten Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auch eine Regelung zu den Ausbildungskosten mit aufgenommen. Danach wird die bisherige - vom Gesetzgeber gewollte - Rechtslage gesetzlich festgeschrieben, wonach die Kosten für die Erstausbildung bzw. das Erststudium der privaten Lebensführung zuzuordnen sind und nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Ein Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zusätzlich wird der Sonderausgaben-Höchstbetrag von 4.000 € auf 6.000 € angehoben

Die Urteile des VI. Senats des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2011, welche die bis dahin bestehende Gesetzeslage als nicht ausreichend für den Ausschluss des Werbungskostenabzugs angesehen hatten, waren für alle sehr überraschend gekommen. Dem Vernehmen nach soll die Entscheidung auch im BFH selbst sehr kontrovers aufgenommen worden sein. Die Koalitionsfraktionen haben sich die Entscheidung, wie auf die Rechtsprechung zu reagieren ist, nicht leicht gemacht. In einem Fachgespräch des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2011 waren sieben Sachverständige geladen, deren Einschätzung wir uns zunächst anhörten. Unter den Sachverständigen war auch ein Richter des Bundesfinanzhofs. Keiner der sieben Sachverständigen vertrat die Auffassung, dass eine Einordnung der Ausbildungskosten als Werbungskosten rechtlich zwingend oder geboten sei.

Letztlich sprachen überzeugende Gründe für die im Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz getroffene Lösung:

Der konkrete Veranlassungszusammenhang zwischen Erstausbildung bzw. Erststudium und späterer Berufstätigkeit ist typischerweise nicht hinreichend konkret, so dass es aus der Sicht des Gesetzgebers konsequent ist, diesen Bereich nicht im Rahmen der Einkünfteermittlung zu regeln. Die Änderung vermeidet zudem erhöhten Verwaltungsaufwand, der ansonsten durch massenhaft durchzuführende Verlustfeststellungsverfahren für die Auszubildenden, die während der Ausbildung keine wesentlichen eigenen Einkünfte erzielen, entstehen würde.

Auch enthalten die Urteile des BFH keine Aussage zu den Wechselwirkungen mit den Instrumenten der Ausbildungsförderung (z. B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende, Stipendien etc.) und den steuerlichen Begünstigungen bei den Eltern (z. B. Ausbildungsfreibetrag, das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag bei volljährigen Kindern in Berufsausbildung). Hier besteht die Gefahr der Doppelberücksichtigung von Kosten.

Schließlich würden bei einer uneingeschränkten Umsetzung der BFH-Urteile Studierende, die ihr Studium durch Ferienjobs oder andere Nebentätigkeiten selbst finanzieren müssen, regelmäßig nicht profitieren, weil die Ausbildungskosten jährlich mit den Einnahmen aus den Nebentätigkeiten verrechnet werden, ohne dass sich ein besonderer steuerlicher Vorteil ergibt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Patricia Lips
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Frage zum Thema Gesundheit
18.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Lips,
das neue Jahr hat begonnen und die politischen Entscheidungen machen wenig Hoffnung, dass sich die Situation in den Krankenhäusern, zumindest für die Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen und für uns Beschäftigte in der psychiatrischen Versorgung, zum Positiven ändern.

Jetzt arbeitet das BGM auch noch an einem Gesetzesentwurf, der die Psychiatrie Personalverordnung (PsychPV) abschaffen soll. Diese vom Gesetzgeber Anfang der 1990er Jahre erlassenen Verordnung sorgte letztendlich dafür, dass endlich die Behandlung und Pflege der psychisch erkrankten Menschen menschenwürdig wurde.

Um es klar zu sagen. Die Abschaffung der PsychPV wird für psychisch erkrankte Kassenpatienten und-patientinnen einen Rückschritt in die 1970er und -80er Jahre bedeuten. Eine Entwicklung, und ein weiterer Beleg, dass die politisch Verantwortlichen mehr die Drei - Klassen - Medizin fördern als den Sozialstaat. Welche Meinung haben Sie zu dieser Entwicklung?

mfg

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