Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.
Hintergrundinformationen
Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden.

Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor:

  • Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein.
  • Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten.
  • Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam.
  • Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden.
  • Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen.

Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag:


Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

(c) Foto: Gerd Altmann / pixelio

Weiterführende Links:
"Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)
"Patientenverfügung" bei wikipedia
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #15
Ihr Kommentar
von: Ihr Name
am: 22.06.2011 18:41
Kommentar #14
Ich kann mich nur wundern, dass diesmal nicht die schwarze Mafia ( kath. Kirche ) und einige Dummschwätzer aus der Politik die Oberhand behielten.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sich jeder selbsternannte Lebensschützer im weissen Kittel auch an den Willen des Betroffenen hält.
Was geschieht denn zum Beispiel wenn jemand nach einem schweren Verkehrsunfall gegen seinen Willen "aufgepäppelt" wird, nur um dann als evtl. geistig behindert weiter dahin zu vegetieren.
Da wurde ein "Gesetz" verabschiedet, das den Namen nicht verdient.
Das Bestimmungsrecht über mein Leben hatte ich eigentlich schon immer. Was also gab es da zu entscheiden.
Das ganze Problem ist nach wie vor nicht entschieden und es besteht trotz "Jubelmäulern" keine Klarheit.
Erst dann, wenn sich die behandelnten Ärzte vor jeglicher Behandlung informieren können, was der Wille des jeweiligen "Patienten" ist, kann im Sinne des Patienten gehandelt werden.
Dazu ist aber zwingend nötig, dass der Patient ständig seine dementsprechende Verfügung bei sich trägt. Diese so leicht einsehbar ist wie der Ausweis und absolute Beachtung findet.
Davon ist in diesem Gesetz jedoch keine Rede und somit hat das "Gesetz" nicht mehr Wert als das Papier auf dem es geschrieben steht.
Insofern hat also doch die schwarze Mafia und deren willige Gehilfen im Bundestag die Oberhand behalten.

Gruß Fritz Heinz
von: Fritz Heinz
am: 08.08.2010 13:15
Kommentar #13
Meine Eltern hatten eine Patientenverfügung. Meine Frau und ich ebenfalls.
Vor allem meine Mutter hat nicht nur das Papier unterschrieben, sie mir auch 100 mal gesagt: Das ist nicht das Leben, sondern das Leiden verlängert.
Ich musste diese ihre Verfügung beachten. Meine Mutter hat in ihren letzten Tagen nur noch wenig getrunken und den flüssigen Jugurt in der gleichen Tasse abgelehnt. Es war ihre Entscheidung. Ich musste sie respektieren. Nur ich weiß wie weh das tut.
Auch ich möchte sterben können wann ich es will !!!
von: Klaus Hofmann
am: 29.01.2010 21:04
Kommentar #12
Ich habe für die CDU - CSU Abgeordneten Verständnis. Mehrjährige anwaltliche Erfahrungen zeigen, dass Patientenverfügungen vordergründig und schnell zustande kommen, deren Ausführung aber sehr belastend sein kann für diejenigen, die entscheiden sollen. Solche Lebenslagen bedürfen der sorgfältigen Abwägung und erlauben es kaum, die "letzten Fragen" in ein Schema zu pressen. Überregulierungen sind ebenso schädlich wie voreilige Freigaben. Es ist deshalb beruhigend, dass der Bundestag und namentlich die CDU-CSU nicht einheitlich abgestimmt haben und nicht einem Fraktionszwang unterlegen sind. Daraus fehlendes Verständnis zu folgern, ist jedenfalls falsch.
von: H.G.Hüsch
am: 28.11.2009 11:21
Kommentar #11
Lieber Joachim - ich bin sehr betrübt, dakann ich Dich iregensoss ich Dich nicht mehr i,m Bundestag wisasen sdarf.
Nur kurz zur PV: bei deer Vorbereitung euines Vortrags zum Gesetz war ich sehr zufrieden mit dem Ergebnis, wqeil in dem Diskussiojsprozess aus den scheinbR UNVEWREINBaren Fronten "HIe Lebensschutz und Fürsorge - dort SElbstrbesatimmmmung und Individualismus" eine lebenssgerechte Synthese, nämöoicj "Selbastbeatimmug durch Fürsorge" gewqorden ist- Dasa nenne ich einen guten Reiungsprozess. Wenn DXu willst, erkläre ch Dir durchaus mal gerne, wo isach das zu erkennen glaube. Kann ich Dich irgendwo telefonisch erreiche Entscudigung für die "Vertippungen"!
von: Margot von Renesse
am: 05.11.2009 20:22
Kommentar #10
Neben der eigentlichen Sache finde ich vor allem das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten interessant. Umso größer der Anteil der Abgeordneten einer Partei um so einseitiger das parteiinterne Abstimmungsergebniss.
Sind die parteigebundenen Abgeordneten mit zunehmender Größe der Fraktion auch zunehmendem Gruppenzwang ausgesetzt?
Oder sind sie nur ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich? Woher kommen dann diese enormen Unterschiede zwischen den Parteien?

Sollten Politiker, egal welcher Partei, nach dem Wunsch der Mehrheit ihrer Wähler, oder nach einer parteiinternen Direktive, oder nach dem eigenen Gewissen abstimmen? Immerhin sind sie VOLKSVERTRETER!
von: Johannes Günther
am: 09.10.2009 19:11
Kommentar #9
Als Patient kann man eine Behandlung zustimmend oder ablehnend beeinflussen. Das Gesetzt regelt diese übliche Praxis auch für den Fall der Entscheidungs-Unfähigkeit des Patienten, sofern er seine Entscheidung schriftlich kundgean hat. Es ist eine Missachtung des Persönlichkeitsrechtes
eines Patienten, sich über eine Patientenverfügung hinwegzusetzen. Sie hat jetzt begrüssenswerten Vorrang vor ärztlich individuell sehr unterschiedlichen Haltungen in dieser Frage. Ich begrüsse es sehr, dass die Mehrheit des Parlamentes die für mich unverständliche Haltung der CDU/CSU überstimmt hat.Das sage ich als jahrzente langer CDU-Wähler
Ich möchte nicht ein unwürdiges Leben in völliger Abhängigkeit von Dritten
z.B. im Rollstuhl - in diesem Jahr noch 82 Jahre alt - hinnehmen müssen, weil meine Verfügung angezweifelt und missachtet wird. Das Gesetz schafft beruhigende Ordnung. Dafür danke ich dem Parlament.
von: Christian von Hoerschelmann
am: 04.10.2009 22:14
Kommentar #8
ausgerechnet die christen stimmen gegen würdevolles sterben? ich frage hiermit die jesusfreaks, also die christdemokraten und -sozialen, was hätte jesus zu ihrer meinung gesagt? fasst euch an die eigene nase und denkst mal darüber nach was ihr "konservatives" gedankengut überhaupt noch wert ist!

ihr bewahrt auf jeden fall nicht die menschlichkeit!
von: hinzke
am: 12.09.2009 03:30
Kommentar #7
Ich bin sehr dankbar, dass meine Mutter nach unerträglichen Krebsschmerzen würdevoll und selbstbestimmt sterben konnte, da sie ihrem Arzt rechtzeitig eine schriftliche Patientenverfügung gegeben hatte.
von: Carola Liebig
am: 20.07.2009 20:52
Kommentar #6
Obwohl mein Abgeordneter -wohl in üblicher CSU-Solidarität zur Partei- gegen den Stünker-Vorschlag gestimmt hat, freue ich mich dennoch, dass es vielen Abgeordneten der CDU und sogar einigen der CSU gelungen ist, über den engen Parteischatten zu springen und diese vernünftige Regelung zu beschließen.
von: Günther Bartusel
am: 16.07.2009 16:09
Kommentar #5
Dass nach 6 Jahren Beratung dieses Gesetz endlich verabschiedet wurde, war wirklich allerhöchste Zeit. Dass alle CDU-Abgeordneten in meiner Region gegen dieses Gesetz gestimmt haben, macht es für mich nicht einfacher, im September CDU zu wählen.
von: Wolfgang
am: 13.07.2009 17:02
Kommentar #4
Endlich hat der weitaus beste Vorschlag von Joachim Stünker eine Mehrheit erhalten. Stünker gebührt Dank für sein sachgerechtes und zähes Ringen!!
Dass aus praktisch allen Fraktionen Zustimmungen kamen, ist ein ermutigendes Zeichen für unsere Parteiendemokratie.
von: Eberhard Just
am: 04.07.2009 17:44
Kommentar #3
Ich (37) finde es sehr bedauerlich, dass das Thema in die Wahlkampfzeit verwickelt wurde. Wenn sich sowohl die Repräsentanten der Ärzteschaft wie die der Kirchen dafür aussprachen, jetzt keinen der vorgelegten Entwürfe zu beschließen, dann hätte dies in "normalen" Zeiten sicher Berücksichtigung gefunden.
Die Neuregelung wird nicht nur für die Inhaber einer Patientenverfügung eine praktische Umkehrung der bisherigen Situation bringen, sondern auch für die, die keine haben und wollen.
Für mich sieht es nach einem Wahlkampfgeschenk an die wenigen aus, die eine Patientenverfügung haben. Hoffentlich merken die anderen, dass sie davon stark mitbetroffen sind, und zwar aus meiner Sicht deutlich negativ.
Sollen wir uns demnächst rechtfertigen müssen, warum wir nicht für den Fall unserer Äußerungsunfähigkeit schriftlich vorgesorgt haben und stattdessen lieber auf unsere Angehörigen und Ärzte vertrauen?
Wenn überhaupt: Eine Vorsorgevollmacht ist sicher die bessere Lösung als eine Patientenverfügung.
von: Daniel Kästner
am: 30.06.2009 18:53
Kommentar #2
Ich (82 J.) bin überrascht und glücklich, da ich nach den mich teilweise empörenden Erörterungen dieses Themas im FS und in der Presse nicht zu hoffen gewagt hatte, dass dieser Entwurf eine Mehrheit erhalten würde. Dank auch der CSU Abgeordneten meines Wahlkreises, Dagmar Wöhrl, die lt. Internetinfo dafür gestimmt hat (das hätte ich nicht erwartet).
von: Gudula Lenssen-Schenk
am: 28.06.2009 12:29
Kommentar #1
Ich halte den beschlossenen Entwurf für die beste Lösung, die von den Abgeordneten eingebracht wurden, da sie am besten die Wirklichkeit entspricht und unkompliziert ist.
von: Heinz
am: 26.06.2009 16:10
Ihr Kommentar zur Abstimmung
Abstimmungsergebnis