Dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) mit seinen derzeit neun Mitgliedern kommen weitreichende Rechte bei der Kontrolle der Geheimdienste auf Bundesebene zu.
Die Abgeordneten müssen über bedeutsame nachrichtendienstliche Tätigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes von der Bundesregierung direkt informiert werden.
Allerdings dürfen die Abgeordneten, die über alle Erkenntnisse ihrer Kontrollfunktion in der Öffentlichkeit Stillschweigen bewahren müssen, keinerlei Sanktionen zum Nachteil der Geheimdienste aussprechen.
Ferner kann das PKG mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit externe Experten mit weiterführenden Untersuchungen beauftragen.
Parlamentarisches Kontrollgremium