Otto Fricke (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Otto Fricke
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt in Sozietät
Wahlkreis
Krefeld I - Neuss II
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Tunnel-Trog-Lösung kann nicht meinen, dass auf dem ganzen Streckenverlauf die Autobahn durch einen Tunnel führt. Vielmehr ist dort, wo die höchste Lärmbelastung ist, ein Tunnel notwendig, und muss dort ein Trog Anwendung finden, wo auch auf diese Weise die Lärmbelastungen noch einen vertretbaren Rahmen gesenkt werden. Bei der Tunnel-Trog-Lösung geht es also nicht nur um einen Tunnel. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
enthalten
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
Fragen an Otto Fricke
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Frage zum Thema Banken-Rettungspaket
17.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Fricke,

wie werden Sie als Vorsitzender des Haushaltsaschusses, der vermutlich für das Bankenrettungspaket gestimmt hat, mit dem schwerwiegenden Vorwurf von Renate Künast fertig, das Rettungspaket sei ein "500-Milliarden-Euro-Blankoscheck"?

Haben Sie Argumente parat, welche die Feststellung von Frau Künast widerlegen können?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Otto Fricke
1Empfehlung
29.10.2008
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage nach der Beteiligung des Parlaments am Vollzug des Gesetzes über den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Art. 1 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes). Genau jene Frage - nämlich den rechten Ausgleich zu finden zwischen dem Willen, sachkundige und rasche Entscheidungen zu ermöglichen, und der Notwendigkeit, auch dieses Handeln verlässlich und parlamentarisch zu kontrollieren - hat den Haushaltsausschuss in der vergangenen Woche lange, vor allem am Donnerstag bis spät in die Nacht, beschäftigt. Dabei ist es dem Ausschuss unter wesentlicher Mitarbeit der FDP gelungen, Veränderungen durchzusetzen, die eine vielleicht nicht optimale, aber doch hinreichende Parlamentsbeteiligung vorsehen. Der Vorwurf von Frau Künast wäre vielleicht zutreffend gewesen, wenn das Parlament das "Rettungspaket" in der Form beschlossen hätte, in der es die Bundesregierung dem Bundestag ursprünglich vorgelegt hatte. Nimmt man aber die geänderte Fassung, wie sie im Bundesgesetzblatt steht, so verbindet die Rede von einem "Blankoscheck" geringe Sachkenntnis mit einem Ansatz von Polemik, wie ich ihn angesichts der Bedeutung der hier getroffenen Entscheidungen für unangemessen halte.

Politiker sind keine Banker, und die Details der Bilanzen von Banken können kein Gegenstand öffentlicher Debatte sein. Denn wenn diejenigen über einzelne Geschäftsfragen von Banken zu entscheiden haben, die von Banken und Finanzmärkten nicht viel verstehen, und wenn Bilanzen von Banken im Bundestag öffentlich verhandelt werden, erreicht man nur eins: dass man Banken aus dem durch das Gesetz eingerichteten Stabilisierungsfonds einerseits mit viel Geld unterstützen muss, andererseits aber die Banken nicht auf die Beine kommen. Deshalb kann man sich parlamentarische Kontrolle nicht so vorstellen, dass wir Abgeordnete im Bundestag öffentlich darüber debattieren und dann entscheiden, wie im Einzelnen die Geschäftspolitik der aus dem Fonds unterstützten Banken auszusehen hat. Gerade die Banken, bei denen sich Politiker in der Vergangenheit eingemischt haben (Landesbanken, IKB) haben doch die grössten Probleme.

Parlamentarische Kontrolle braucht daher in diesem Fall eine besondere Form, und die hat dieses Gesetz - auf Vorschlag meiner Fraktion hin - geschaffen. Es sieht (in § 10a) ein "Gremium zum Finanzmarktstabilisierungsfonds" vor, das aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht und das vom Bundesministerium der Finanzen über alle den Fonds betreffenden Fragen unterrichtet werden muss (§ 10a Abs.2 S.1 des Gesetzes). Es ist außerdem befugt, die für die Verwaltung des Fonds Verantwortlichen - die Mitglieder des Lenkungs- und des Leitungsausschusses - jederzeit zu laden und damit von ihnen Bericht zu verlangen. Über dieses Gremium hat das Parlament umfassende Informationsrechte. Weil es um die Geschäftsgeheimnisse, letztlich auch der Kunden der Banken, geht - und Geschäftsgeheimnisse sind notwendig, damit eine Bank, also stets auch immer eine Sparkasse, wirtschaften und bestehen kann -, muss dieses Gremium geheim tagen.

Anders geht es nicht, und deshalb muss man das hinnehmen, mag es auch im Sinne von Transparenz nicht optimal sein. Aber nochmals: Die Öffentlichkeit der Beratungen würde hier den Zweck des Fonds, nämlich die Banken zu stabilisieren, auch damit Sie am Ende die Finanzmittel zurückzahlen, massiv gefährden. Deshalb ist hier Transparenz nicht in gleicher Weise möglich.

Schließlich bedarf eine Abwicklung oder Auflösung des Fonds nach § 13 Absatz 4 auch der Zustimmung dieses neuen, parlamentarischen Gremiums.

Die Kenntnisse, die dieses Gremium im Laufe seiner Arbeit über die Wirkungsweise des Fonds erlangt, können natürlich ferner auch zu Korrekturen auf gesetzlicher Ebene durch den Bundestag selber führen.

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat zugleich die Bundesregierung in relativ großem Umfang zu Rechtsverordnungen ermächtigt. Damit gibt das Parlament, welches aber jederzeit die Ermächtigung durch Gesetz zurückholen kann, gewiss einen Teil seiner Einflussmöglichkeiten ab. Man muss aber auch sehen: Viele dieser Regelungen und Einzelfallentscheidungen könnten nicht ohne weiteres - und nicht hinreichend schnell - im Parlament beschlossen und ggfs. geändert werden.
Deshalb finde ich einen etwas größeren Spielraum der Regierung hier - aber auch nur ausnahmsweise - hinnehmbar. Wichtig war in diesem sehr eiligen, sehr konzentrierten Gesetzgebungsverfahren, dass der Bundestag sich nicht in solchen Fragen verzettelte, sondern dass er sich auf die wesentlichen Regelungen konzentrierte - und mit dem Gesetz einen geschlossenen Rahmen schuf, innerhalb dessen die Bemühungen für eine Stabilisierung der Finanzmärkte erfolgen können.

Aber auch bei den Rechtsverordnungen gilt: Parlamentarische Kontrolle ist gewährleistet. Das Gesetz sieht an zahlreichen Stellen (in § 3 Abs.7, § 4 Abs. 2, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 5, § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 5) vor, dass Haushalts- und Finanzausschuss des Bundestag, also die beiden zuständigen Ausschüsse, über Erlass und Änderungen der Rechtsverordnungen unverzüglich unterrichtet werden. Weitere Unterrichtungspflichten sind in § 11 Abs. 3 vorgesehen.

Ich gebe zu: Ich bin durchaus nicht mit jedem Punkt dieses Gesetzes glücklich. Aber wenn man über fehlende parlamentarische Kontrollrechte lamentiert, dann gilt es auch zu beachten, was hier konkret möglich ist, und dann sollten sich Parlamentarier nicht deshalb in den Schmollwinkel begeben, nur weil nicht das erreicht ist, was für sie wünschenswert wäre. Dafür ist dieses Gesetz zu wichtig und unsere staatspolitische Verantwortung zu groß.

Es grüßt Sie freundlich
Ihr Otto Fricke, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
18.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Fricke,

da der Ausgangspunkt der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise in den USA liegt, lohnt der Blick auf dortige, hier jedoch nicht medienrelevant erscheinende Aktivitäten: der Kongreßabgeordnete Ron Paul (bis Juni 2008 auch Präsidentschaftsbewerber) hat bereits 2007 den Gesetzesantrag HR 2755 eingebracht, mit dem er die Abschaffung der amerikanischen Zentralbank fordert. Ansonsten steht er insbesondere für die Einhaltung der amerikanischen Verfassung, ganz speziell der Sektionen 8 und 10 des Artikels 1.

Wie beurteilen Sie, sehr geehrter Herr Fricke, festgemacht an dieser Einzelposition und unter Berücksichtigung der außerordentlichen Komplexität des Geschehens, Notwendigkeit und Wahrscheinlichkeit einer WELTWÄHRUNGSREFORM?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Otto Fricke
bisher keineEmpfehlungen
29.10.2008
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

die aktuellen Verwerfungen auf den Finanzmärkten stellen auch die Politik - national wie international - vor die Frage, wie sich die offenbar gewordenen Fehler in der Architektur der Finanzmärkte korrigieren lassen und neue Stabilität erzielen lässt. Diese wichtige Fragen werden Finanz- und Haushaltspolitik noch auf absehbare Zeit befasst halten.

Die von Ihnen angesprochene sog. "Weltwährungsreform" (wie auch immer Sie diesen Begriff verstehen) gehört nicht zu den Maßnahmen, die nun zu treffen sind.

Es grüßt Sie freundlich
Otto Fricke, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
06.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Fricke,

mein Name ist und ich besuche das Gymnasium Jüchen in der Jahrgangsstufe 8. Im Differenzierungskurs Erdkunde/Politik müssen wir uns in einer Gruppenarbeit mit dem Thema "Die Parteien des Bundestages und ihre Ideen zum Klimaschutz" auseinandersetzen und eine Plakatpräsentation vorbereiten. Daher hätte ich ein paar Fragen an Sie zum Thema Klimapolitik und wollte fragen, ob sie mir die klimapolitischen Ziele der FDP erläutern könnten bzw. ob Sie mir auch mit Informationsmaterial weiterhelfen könnten. Meine Gruppe und ich würden uns sehr über eine Antwort freuen. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen!

Antwort von Otto Fricke
1Empfehlung
26.11.2008
Otto Fricke
Sehr geehrte Frau ,

vielen, herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Für Ihren Vortrag "Ideen zum Klimaschutz" habe ich Ihnen drei Punkte der FDP zusammengestellt, die natürlich nicht abschließend sind:

(1) Umweltschutz mit marktwirtschaftlichen Mitteln
(2) Die Forderung, dass das Kyoto-Protokoll endlich in Kraft tritt
(3) Eine vernunftgeleitete Chemikalienpolitik

Zu 1:

Eine nachhaltige zukunftsverträgliche Entwicklung, die ökologische Belastungen weiter reduziert und die Ressourcenproduktivität erhöht hat Priorität.

Die FDP tritt für europaweite verbindliche Umweltstandards ein, die in allen Mitgliedstaaten streng kontrolliert werden müssen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Wir sind gegen eine ausufernde und sinnlose europäische Ökobürokratie, die den Mitgliedstaaten aufgezwungen wird. Das Subsidiaritätsprinzip muss auch im Bereich der Umweltpolitik konsequent eingehalten werden.

Eine durchschlagende Verminderung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen ist nur durch eine konsequente Nutzung vorhandener und die Entwicklung weiterer ökologischer Verbesserungspotenziale aller Verkehrsträger realistisch. Für eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich liefern unter anderem die Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie vielversprechende Ansätze. Auch der Verkehrssektor muss in den Handel mit CO2-Zertifikaten einbezogen werden.

Zu 2:

Für eine erfolgreiche internationale Klimapolitik ist das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls von entscheidener Bedeutung. Daher ist eine zentrale Aufgabe im Rahmen einer gemeinsamen Strategie in Verhandlungen einzutreten, mit dem Ziel der Ratifikation des Kyoto-Protokolls durch weitere Länder.

Die FDP lehnt eine weitere Subventionierung der Steinkohleförderung ab. Sie verteuert die Energiekosten der Wirtschaft und benachteiligt umweltfreundliche Energieträger (wie Erdgas).

Zu 3:

In der Chemikalienpolitik gilt es, für Mensch und Umwelt Sicherheit zu gewährleisten. Hierfür müssen Regelungen gefunden werden. Zugleich darf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemiewirtschaft nicht unnötig beeinträchtigt werden. Es gilt zu verhindern, dass sich die chemische Industrie in Länder verlagert, die niedrigere Umweltschutzanforderungen haben.

Weitere Informationen kann ich Ihnen bei Bedarf in den nächsten Tagen zukommen lassen. Sie können sich unter otto.fricke@bundestag.de direkt an mich wenden.

Unter
www.fdp-fraktion.de
html können Sie sich noch weiter Informieren.

Mit bestem Gruß

Otto Fricke
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Frage zum Thema Finanzen
21.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Fricke,

viele Politiker sprechen sich für weitere Kreditaufnahmen des Bundes aus, um die Finanzkrise bewältigen zu können. In dieser Ausnahmesituation müsse die Haushaltskonsolidierung zurücktreten. Es sieht allerdings so aus, als leben wir schon seit 1969 in einer Ausnahmesituation, denn damals wurde zu letzten Mal ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt.


Nun frage ich Sie:
Halten Sie diese Politik für verantwortungsvoll?
Haben wir in diesen Jahren nicht über unsere Verhältnisse gelebt?

Nach der letzten Wahl wurde die Mehrwertsteuer erhöht, die größte Steuererhöhung in der Bundesrepublik. Was für eine Summe! Von allen verkauften Produkten wurden 3% zusätzlich in die öffentlichen Kassen gespült, die florierende Wirtschaft sorgte für erhebliche zusätzliche Einnahmen und trotzdem wurden neue Schulden gemacht. Wann und wie sollen diese wieder zurückgezahlt werden?

Die Wahlen im nächsten Jahr verführen wieder zu weiteren Ausgaben. Ich appelliere daher an die Politiker: Ändern Sie dieses Verhalten und sagen Sie den Wählern die Wahrheit! Leider verhalten sich diese auch nicht verantwortungsvoller und belohnen die Versprechungen mit ihrer Stimme.

Über eine Stellungnahme würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Otto Fricke
3Empfehlungen
26.11.2008
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

in Ihren Fragen sprechen Sie sehr wichtige Probleme an. Sie haben mit der darin enthaltenen Analyse den Nagel auf den Kopf getroffen. In der Tat haben wir in den vergangenen Jahren in Deutschland über unsere Verhältnisse gelebt. Für die Politik war das Versprechen immer neuer Leistungen und Geschenke auch relativ leicht, zumal die Verschuldung zunächst einmal anonym ist und den Alltag nicht weiter stört. Der Bund genießt noch immer den besten Ratingwert von AAA und hat damit ungebremsten Zugang zu Krediten. Es ist eben viel leichter und bequemer, an der Schuldenuhr zu drehen, als den Bürgern nötige Reformen zu erklären. So versucht die schwarz-rote Koalition die großen Reformbaustellen einfach mit Geld zuzuschütten. Deutlich wird dies beim Gesundheitsfonds, der nur durch einen Steuerzuschuss künstlich am Leben gehalten werden kann. In diesem Jahr sind es noch 2,5 Mrd. ?, im kommenden Jahr werden es bereits 4 Mrd. ? sein und danach jährlich 1,5 Mrd. ? mehr. Gleichzeitig steigen für die meisten Versicherten die Beiträge. Hier kann doch jeder auf den ersten Blick erkennen, dass diese "Reform" nichts anderes als ein großer Murks ist. Zu einer wirklichen Reform, in welcher beispielsweise eine Grundversorgung definiert wird, fehlt offenkundig der Mut.

Dieses ist nur eines von vielen Beispielen. Als Arbeitsgruppe Haushalt der FDP-Bundestagsfraktion legen wir seit nunmehr 5 Jahren Einsparvorschläge in Form konkreter Kürzungsanträge in den Haushaltsberatungen vor. Diese werden sodann in einem "Liberalen Sparbuch" zusammengefasst und für jeden nachvollziehbar ins Internet (auch auf unserer Homepage) gestellt. Wir machen uns bei den von unseren Kürzungsanträgen Betroffenen damit natürlich nicht unbedingt immer beliebt. Sich beliebt zu machen ist aus meiner Sicht jedoch auch nicht die vordringliche Aufgabe der Politik. Ihre Aufgabe ist vielmehr das Lösen von Problemen. Das Liberale Sparbuch vom vergangenen Jahr hatte ein Einsparvolumen von 11,8 Mrd. ? identifiziert. Damit hätte die Neuverschuldung bereits in diesem Jahr auf Null gebracht werden können. Sämtliche unserer mehr als 400 Einsparvorschläge sind jedoch mit Koalitionsmehrheit abgelehnt worden. Die "große" Koalition wird ihr selbst gestecktes Ziel der Haushaltskonsolidierung mit ihrer Politik der Ausgabensteigerung nie erreichen, was bei der aktuell veranschlagten Erhöhung der Nettokreditaufnahme um 8 auf 18,5 Mrd. ? eindrucksvoll dokumentiert wird. Jedoch ist selbst diese Annahme leider nur allzu optimistisch und bildet die realen Risiken in keiner Weise ab, weshalb ich davon ausgehe, dass wir Ende des Jahres 2009 bei etwa 30 Mrd. ? Neuverschuldung landen werden.

Dieses Dilemma jedoch ist zu einem Großteil selbst verschuldet. Schwarz-Rot hat die Ausgaben des Bundes seit 2005 um rund 30 Mrd. ? erhöht. Man hat die sehr guten vergangenen drei Jahre mit Steuermehreinnahmen von insgesamt rund 160 Mrd. ? (Geld der Steuerzahler) nicht genutzt, um das Ruder in der Verschuldungspolitik herum zu reißen. Nach dieser erschreckenden Bilanz von Schwarz-Rot wird es Zeit für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Staatsfinanzen. Hierfür braucht es allerdings einen politischen Neuanfang.

Weitere Informationen zum Thema Haushalt und Verschuldung finden Sie unter: www.ottofricke.de


Es grüßt Sie freundlich

Otto Fricke, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
25.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Fricke,
aus der Presse (HAZ vom 14.11.2008) entnehme ich, daß bei dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (Protokoll des Bundestages- 16.Periode-186.Sizung. Berlin, Mittwoch, den 12.November 2008) bei der "wirkungsgleichen" Umsetzung der rentenreduziernden Maßnahmen auf die Beamtenschaft bei der Anerkennung der Hochschulzeiten, die bei Rentnern um 3 Jahre gekürzt wurde, bei den Spitzenbeamten lediglich um acht Monate gekürzt wird.
Da nicht WIRKUNGSGLEICH sondern WERTEGLEICH umgesetzt wurde, entstehen ungeplante Mehrkosten bis 2016 von 4Mio € jährlich, ab 2020 steigen die Kosten auf über 12 Mio € jährlich.
Wie kann es sein, dass der Innenausschuß ohne Rücksprache mit dem Haushaltsausschuss eigenmächtig über Zusatzausgaben entscheidet ?
Sind diese Zusatzausgaben bereits im Haushalt 2008 enthalten?
Antwort von Otto Fricke
4Empfehlungen
22.12.2008
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Frage vom 25.11.2008 zum Dienstrechts­neuordnungsgesetz. Ich bitte es zu entschuldigen, dass ich für die Antwort ein paar Tage länger als üblich gebraucht habe, aber das Ende des Jahres birgt meist viele parlamentarische Überraschungen. Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich auf Ihre Anfrage eine Antwort als Vorsitzender des Haushaltsausschusses gebe, welche nicht unbedingt im vollen Umfang mit meiner Meinung bzw. mit der Meinung meiner Partei übereinstimmen muss.

Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass die im Rahmen der Beratungen im Innenausschuss vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung dem Haushaltsausschuss bei seinen Beratungen in Form von Änderungsanträgen vorlagen. Sie fanden auch bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs ihre Berück­sichtigung mit der Feststellung, dass die Fortentwicklung des Bundesdienstrechtes innerhalb des gegenwärtigen finanzpolitischen Handelsspielraums erfolgt. Die in der Startphase der Reformmaßnahmen möglicherweise vorübergehend entstehenden Mehrkosten können gleichfalls durch vorhandene Ressourcen gedeckt werden. Diese Mehrkosten werden gerechtfertigt im Rahmen des vom Bund am 13. September 2006 beschlossenen Programms "Zukunftorientierte Verwaltung durch Innovationen" um die Leistungsbezogenheit des Dienstrechts und einen flexibleren Personaleinsatz zu fördern sowie die Effizienz und Transparenz öffentlichen Handelns zu steigern.

In diesem Zusammenhang sei mir sogar der Hinweis erlaubt, dass die versorgungs­rechtlichen Maßnahmen dieses Gesetzentwurfs insgesamt zu Einsparungen auf der Bundesseite führen. Aufgrund der vom Innenausschuss vorgenommenen Änderungen fallen diese Einsparungen allerdings etwas geringer aus als ursprünglich erwartet aus. Zu Mehrkosten kommt es aber nicht. Gleichfalls muss sich auch die Wirtschaft – insbesondere mittelständische Unternehmen – nicht auf zusätzliche Kosten einstellen.

Ich hoffe, damit etwas zur Klärung des Sachverhalts beigetragen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Otto Fricke, MdB
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