Ottmar Schreiner (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ottmar Schreiner
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Saarlouis
Landeslistenplatz
1, Saarland
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(...) Vielen Dank für Ihre Frage. Am 15.09.2008 hat es ein Treffen von interessierten SPD-Bundestagsabgeordneten und Betroffenen zum Thema Altübersiedler-Rente gegeben. Hierbei stellte sich heraus, dass es noch einige Unklarheiten bezüglich dieses doch sehr komplexen Themas gibt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
22.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schreiner,
es war mir eine Freude, Sie bei Frau Will zu sehen. Gut, dass Sie Emotionen gezeigt haben. Bei diesem Thema der ungerechten Rentenverteilung kann doch nur noch derjenige ruhig bleiben, den es aufgrund seiner hervorragenden Alterssicherung persönlich nicht betrifft. Ihrem jungen Nachbarn, der darauf verwiesen hat, dass Sie persönlich vor Jahren aus heutiger Sicht falsche Entscheidungen mit gefällt haben hätte ich so gern gesagt, dass gerade deshalb auch Alte - ich bin älter als Sie und darf dies deshalb sagen - unbedingt in einer Regierung mitarbeiten müssen, weil eben die Jungen und Unerfahrenen Fehler machen.
Sehnsüchtig habe ich auf Ihren Hinweis zu der ganz sicher weder den Teilnehmern, noch den Anwesenden oder den Zuschauern bekannten ungerechten Rentenverteilung: Stasi-Spitzler im Vergleich zu den Stasi-Opfern gewartet. Sie gehören doch zu den wenigen Abgeordneten - oder sind Sie der Einzige? - der erkannt hat, dass mit dem sog. Umkehrschluss zum Rentenüberleitungsgesetz eine nicht vertretbare Ungerechtigkeit entstanden ist. MfS-Mitarbeiter, die ihre Linientreue zur DDR-Diktatur z.B. durch die FZR bekundet haben erhalten heute hohe Renten und die Stasi-Opfer mit oder ohne Gefängnis - die DDR-Gefängnisse sind mit unseren nicht vergleichbar -werden nach ihren natürlich geringeren DDR-Beiträgen eingestuft. In meinem Fall wurde die Rente um 1/3 auf 579,91€ verringert. Verhandlungen vor den Sozialgerichten, deren Richter sich auf angeblich geltendes Recht berufen (das hatten wir doch schon mal!!) scheitern - "Die Revision ist nicht zuzulassen, weil..."
Frage: Was sind Ihre nächsten Schritte, um diese himmelschreiende Ungerechtigkeit endlich zu beseitigen.
Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
aus dem verregneten Gechingen
Ihr
Antwort von Ottmar Schreiner
38Empfehlungen
25.04.2008
Ottmar Schreiner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.04.2008 und für die netten Worte zu meinem Auftritt bei Anne Will.

Leider ist es bei einem derart komplexen Thema wie der Rente nicht möglich, in einer Talkshow ins Detail zu gehen oder auf bestimmte Personengruppen wie die von Ihnen angesprochenen MfS-Mitarbeiter oder Stasi-Opfer einzugehen.

Wie in einigen früheren Antworten von mir dargelegt, beschäftigt mich derzeit die Gruppe der Altübersiedler (DDR-Bürger, die zwischen 1971 und 1989 nach Westdeutschland übergesiedelt sind), auf die unzulässigerweise das RÜG-Gesetz angewendet wird. Geplant ist hier ein Treffen von Fraktionsmitgliedern, Betroffenen und Sachverständigen, um uns auf ein Vorgehen zu einigen, wie diese Ungerechtigkeit beendet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Ottmar Schreiner
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Frage zum Thema Soziales
24.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schreiner,

ich habe eine Frage zum Thema Hinzuverdienstregelung beim Armengeld II. Nach jetziger Regelung dürfen Armengeld II Bezieher 100,00€ hinzuverdienen, ohne das davon bei der Grundsicherung etwas angerechnet wird. Da aus meiner Sicht dieser Betrag zu gering ist, würde ich gerne von Ihnen wissen, ob zurzeit in der Politik diesbezüglich eine Änderung (z.B von 100,00€ auf 400,00€ ) vorgesehen ist und was halten Sie davon?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ottmar Schreiner
bisher keineEmpfehlungen
08.05.2008
Ottmar Schreiner
Sehr geehrter Herr ,

durch die Hartz-Gesetze wurden zum einen die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslosengeld-Empfänger ausgeweitet, zum anderen eine Grundsicherung eingeführt, die es Geringverdienern ermöglicht, ergänzende Sozialleistungen zu beziehen. Auf diese Weise hat die Politik de facto ein Kombilohnmodell geschaffen.

Ich lehne dieses Modell ab: Kombilöhne ermöglichen es den Unternehmen, Arbeitnehmer zu Armutslöhnen einzustellen und die zusätzlichen Kosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Überdies gerät auf diese Weise das gesamte Lohnniveau unter Druck.

Als Alternative fordere ich die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, der ein Leben in Würde ermöglicht. Die zwanzig Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die einen Mindestlohn eingeführt haben, beweisen, dass hiervon keine negativen Effekte auf die Beschäftigung zu erwarten sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Ottmar Schreiner
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
24.04.2008
Von:
Ali

Sehr geehrter Herr Schreiner!

Sie haben heute dem EU-Vertrag von Lissabon zugestimmt. Warum haben Sie das gemacht?
Sie haben ja mal kritisiert, dass die soziale Sicherheit in der EU nicht ausreichend gesichert ist.

Mit der Dienstleistungsrichtlinie, EU-Freizügigkeit, vielen Liberalisierungen usw. wird Druck auf die ArbeitnehmerInnen hierzulande ausgelöst.
Herr Kurt Beck hat das ja heute auch kritisiert. Dass das Soziale in Europa viel zu kurz komme!

Außerdem möchte ich als Bürger selbst über etwas entscheiden. Warum machte man zu diesem Thema keine Volksbefragung?

Mit freundlichen Grüßen

Ali
Antwort von Ottmar Schreiner
2Empfehlungen
05.05.2008
Ottmar Schreiner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Zustimmung zum Vertrag von Lissabon ist mir sehr schwer gefallen. Im Vergleich zum derzeit gültigen Vertrag von Nizza bringt der neue Vertrag einige Verbesserungen, v.a. was die Entscheidungsverfahren auf der europäischen Ebene angeht. Besonders wichtig ist mir dabei die Stärkung des Europäischen Parlaments, das mehr Mitentscheidungsrechte und durch die Wahl des Kommissionspräsidenten einen größeren Einfluss auf die Kommission erhält.

Ein großer Schritt in Richtung eines sozialen Europa ist mit dem Vertrag jedoch – da stimme ich Ihnen zu – leider nicht gelungen, die Grundrechtecharta wird zwar rechtsverbindlich, was ein Fortschritt ist, doch leider nicht für alle Länder. Im Sozialkapitel bleibt hingegen (abgesehen von der Aufnahme eines recht unverbindlichen Verfahrens zur Koordinierung der nationalen Sozialpolitik, der sogenannten Offenen Methode der Koordinierung) alles beim Alten, hier gibt es noch viel Verbesserungsbedarf, allerdings hat sich bereits bei der Erarbeitung des Verfassungsvertrages gezeigt, dass dies noch am Veto von Großbritannien und einiger osteuropäischer Staaten scheitert.

Was dringend nötig wäre, v.a. vor dem Hintergrund der jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (Viking, Laval, Rüffert), wäre die Ergänzung des Vertrages um eine "soziale Fortschrittsklausel". In dieser müsste geregelt werden, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten nicht weiter zu "Super-Grundrechten" ausgeweitet werden, die nationale Sozialrechte beschränken. Hierfür werde ich mich, auch in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften, einsetzen.

Eine Volksbefragung ist in Deutschland zu solchen Themen nicht möglich, da sie im Grundgesetz nicht vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Ottmar Schreiner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schreiber,

ich gratuliere Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie einer der letzten "tapferen Musketiere" der sozialen Marktwirtschaft sind, in einem immer größeren Umfeld der von der INSM und von sonstigen sogenannten "Nebenarbeitgebern" bezahlten Abgeordneten. Ich bitte Sie: kämpfen Sie weiter, auch wenn die Presse manchmal einseitig und offensichtlich ebenfalls von Geldgebern gesteuert, gegen Sie oder Leute wie Herrn Rüttgers schreibt. Meine Fragen:

1. Der Sparerfreibetrag für "Kleinstsparer" wurde unter Schröder (rot-grün) massiv reduziert, auf heute knapp 750 Euro für Singles und etwa doppelt soviel für Verheiratete.
Meine Frage:
Wollte Schröder die Kleinstsparer ganz bewusst am "Minivermögensaufbau" hindern? Angeblich sollen wir doch fürs Alter sparen. Warum dann die bewusste Kürzung dieser wirklich "armen" Klientel?

2. In der "Großen Koalition" wurde beschlossen, alle Kapitalerträge mit pauschal 25 Prozent zu besteuern. Das bedeutet:

* der Milliardär muss nur noch 25 Prozent an den Staat auf seine Millionengewinne abgeben und hat damit eine massive Erleichterung von 17 Prozent (Spitzensteuersatz =42 Prozent) durch die Große Koalition geschenkt bekommen. Gratulation an die erfolgreichen "Nebenarbeitgeber".

* der Kleinverdiener, der 15 Prozent Steuersatz hat, bezahlt nicht nur zusätzlich zu der Einkommenssteuer Sozialabgaben auf sein Gehalt - was für den Milliardär nicht gilt - sondern muss jetzt auch noch zusätzlich 25 Prozent Steuer auf die Zinsen seiner Ersparnisse abführen, was einer Steigerung von satten 10 Prozent entspricht. Warum schreien die Sozialpolitiker nicht auf?

Meine Frage:
Kann es sein, dass wir unter Schröder und Merkel ein zutiefst ungerechter und vielleicht auch regelrecht korrupter Staat (Stichwort: "Nebentätigkeit" der Abgeordneten) geworden sind?

MfG
Antwort von Ottmar Schreiner
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26.05.2008
Ottmar Schreiner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.04.2008.

Grundsätzlich sind Steuern sehr wichtig, damit der Staat die notwendigen gesellschaftlichen Aufgaben finanzieren kann. Die Steuererhebung muss aber dem Prinzip der Leistungsfähigkeit folgen: Diejenigen mit hohen Einkommen müssen sich stärker an der Finanzierung beteiligen als diejenigen mit einem geringen Einkommen. Die Politik der letzten Jahre entlastete jedoch – da stimme ich Ihnen völlig zu - vor allem die Bezieher hoher Einkommen und die Unternehmen.

Wichtige Schritte für eine Trendwende wären meines Erachtens eine Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und eine Wiedererhebung der Vermögensteuer. Deutschland liegt hier im europäischen Vergleich sehr weit hinten, Länder wie Großbritannien, Frankreich und sogar die USA haben in diesen Bereichen ein sehr viel höheres Steueraufkommen. Bei der Unternehmenssteuer sollten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeinsame Vorkehrungen treffen, um dem Steuerdumping zumindest innerhalb der EU einen Riegel vorzuschieben. Hierfür werde ich mich auch in Zukunft weiter einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ottmar Schreiner
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Frage zum Thema Soziales
26.04.2008
Von:

Zur FZR (Freiwillige Zusatzversicherung/ Zusatzrente).

Es ist absolut falsch, wenn hier einer behauptet, der Abschluss einer FZR sei Ausweis der Treue zu SED und DDR. Genau das Gegenteil ist der Fall.

Es war der Versuch, die (klägliche) zu erwartende DDR-Rente aus eigener Kraft etwas aufzubessern. Vielleicht der heutigen Riesterrente vergleichbar.

Und genau diese freiwillige Versicherung lässt man bei der Rentenberechnung nach bundesdeutschem Recht völlig unter den Tisch fallen.

Oder ist es etwa anders?

Was können Sie dazu sagen?
Antwort von Ottmar Schreiner
4Empfehlungen
08.05.2008
Ottmar Schreiner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe nie behauptet, dass der Abschluss einer Freiwilligen Zusatzversicherung Ausweis der Treue zur SED oder DDR war und hoffe, in meinen Äußerungen zum Fremdrentengesetz auch nicht so verstanden worden zu sein. Mir ist durchaus bewusst, dass der Abschluss einer solchen Versicherung notwendig war, um eine angemessene Rente zu erhalten.

Meines Wissens wird diese Zusatzrente bei der Rentenberechnung allerdings sehr wohl berücksichtigt: Das Renten-Überleitungsgesetz legt als Berechnungsgrundlage für die Rentenansprüche die Summe aus gesetzlicher Versicherung und FZR fest.

Mit freundlichen Grüßen,

Ottmar Schreiner
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