Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen versichern, dass wir eine höhere Belastung für Wohnmobilbesitzer durch die Kraftfahrzeugsteuer zum 1. Mai 2005 verhindern wollten (vgl. Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Bundestagsdrucksache 15/5347, vom 20.04.2005).
Tatsache ist: schwere Geländewagen wurden bei der Kfz-Steuer deutlich niedriger belastet als "einfache" Pkw. Auch gibt es bei diesen schweren Geländewagen keine Differenzierung nach Schadstoffausstoß, die Besteuerung erfolgte nur nach Gewicht. Die Privilegierung hatte sich im Laufe der Zeit praktisch automatisch entwickelt, weil Fahrzeuge mit über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht als Nutzfahrzeuge eingestuft und deshalb niedriger besteuert werden. Schwere Geländewagen sind in der Regel aber gar keine Nutzfahrzeuge, sondern werden regelmäßig im ganz normalen Straßenverkehr eingesetzt.
Dieses Steuerprivileg für schwere Geländewagen ist seit 1.05.2005 abgeschafft. Bereits Mitte 2004 haben wir die Bundesregierung aufgefordert, hier Abhilfe zu schaffen. Die Länder haben dieses Ziel mitgetragen und zusammen mit der Bundesregierung die notwendige Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beschlossen.
Allerdings war sehr bald klar, dass dies nicht ausreicht, denn auch Wohnmobile mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen werden damit höher belastet.
Und das wollten wir verhindern.
Da die Kfz-Steuer eine reine Ländersteuer ist, sind die Bundsländer in der Verantwortung. Im Bundesrat wurde eine Arbeitsgruppe unter der Federführung Bayerns gebildet, um eine Mehrbelastung der Wohnmobile zu vermeiden. Die lange Frist zwischen Beschluss und Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sollte das sicherstellen.
Aber es kam anders: Die Bayerische CSU-Staatsregierung hatte im Bundesrat die Federführung übernommen, um die Wohnmobile von der Steuererhöhung um bis zu 300 Prozent freizustellen. Weil dieses Vorhaben nicht rechtzeitig in den Bundesrat eingebracht wurde, hat jetzt der bayerische Finanzminister Faltlhauser „die Finanzämter in Bayern angewiesen, Wohnmobile über 2,8 t ab dem 1.05.2005 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zunächst nach der bisherigen Rechtspraxis zu besteuern.“
Bereits am 13.04.2005 hatte die damals noch rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Initiative ergriffen und einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der die Wohnmobile von der KFZ-Steuererhöhung befreien soll. (Bundesratsdrucksache 229/05) Wir haben dies Initiative begrüßt und werden sie im Bundestag unterstützen. Leider ist dieser Gesetzentwurf, der noch von der alten rot-grünen NRW-Landesregierung eingebracht wurde, von der neuen schwarz-gelben Landesregierung nicht weiterverfolgt worden, so dass er im Bundestag vor den Neuwahlen nicht mehr beschlossen werden konnte.
Wir setzen uns weiterhin für diese Änderung des KFZ-Steuergesetzes zu Gunsten der Wohnmobile ein. Das Thema wird sicher kurz nach der Bundestagswahl erneut auf die Tagesordnung kommen.
Mit besten Grüßen,
Omid Nouripour