Omid Nouripour (GRÜNE)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Omid Nouripour
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
k.A.
Ausgeübte Tätigkeit
Promovent
Wohnort
-
Wahlkreis
Hochtaunus
Ergebnis
5,1%
Landeslistenplatz
6, Hessen
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Frage zum Thema Bürgerrechte
26.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Nouripour,

ein großes Ärgernis ist, dass man als bereits längere Zeit privat Krankenversicherter die Versicherung faktisch nicht wechseln kann, da die Altersrückstellung dabei verfallen würde. Man ist daher der Krankenkasse ausgeliefert - es gibt keine staatliche Prüfung der Tarife mehr. Es besteht keine Möglichkeit, selbst die Berechnungsgrundlagen der Versicherung zu prüfen, und ob der „unabhängige“ Treuhänder, der die Tarife prüft, immer die Interessen der Versicherten hinreichend berücksichtigt, kann auch nicht geprüft werden. Es liegt vielmehr der Verdacht nahe, dass Treuhänder unter dem Aspekt, dass sie eine Vertragsverlängerung bekommen wollen, versicherungsfreundlich entscheiden und z.B. höhere Gewinnmargen und Verwaltungskostenanteile billigen.

Ich halte es daher für dringend geboten, die Eigentumsrechte der Versicherten an der Altersrückstellung zu sichern und ihnen die Mitnahme der Altersrückstellung bei Versicherungswechsel zu ermöglichen. Streben Sie dies an? Oder wollen Sie zumindest mehr Transparenz bei der Berechnung der Beiträge verlangen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Omid Nouripour
bisher keineEmpfehlungen
29.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung.

Dass in der Privaten Krankenversicherung langjährig Versicherte faktisch ihrem Versicherungsunternehmen „ausgeliefert“ sind, wird seit vielen Jahren beklagt. In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Vorschläge gegeben, wie dies zu ändern wäre. Allerdings hat sich bisher keiner dieser Vorschläge als realisierbar erwiesen.

Allerdings legen wir Grünen keinen Schwerpunkt auf Reformen innerhalb der Privaten Krankenversicherung. Wir befürworten statt dessen einen grundsätzlichen Systemwechsel. Konkret halten wir die Zweiteilung unseres Krankenversicherungssystems in einen privaten und einen gesetzlichen Zweig für falsch. Diese Doppelstruktur führt dazu, dass die wirtschaftlich leistungsfähigsten und im Durchschnitt auch gesündesten Bevölkerungsgruppen nicht am Solidarausgleich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sind. Außerdem wird damit der Wettbewerb am Krankenversicherungsmarkt stark behindert. Wir setzen uns deshalb für die Zusammenführung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in einer Bürgerversicherung ein.

In einer solchen Bürgerversicherung wären Altersrückstellungen nicht mehr erforderlich. Die Begrenzung der Beiträge im Alter würde – wie heute schon in der gesetzlichen Krankenversicherung – durch den Generationenausgleich zwischen älteren und jüngeren Versicherten erfolgen.

Beim Übergang in die Bürgerversicherung müssten die bereits aufgebauten Altersrückstellungen den privat Krankenversicherten selbstverständlich erhalten bleiben. Das gebietet schon die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Diese Rückstellungen könnten von den Versicherten möglicherweise dazu genutzt werden, um Zusatzversicherungen zu finanzieren. Wissenschaftler arbeiten zurzeit an entsprechenden Modellen.

Mit freundlichen Grüßen
Omid Nouripour
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Frage zum Thema Frauen
30.08.2005
Von:
Max

Sehr geehrter Herr Nouripour,

Sie gestatten, daß ich mir Ihre Antwort an Frau Hoppenstedt-Krause vornehme, um Ihnen ein paar gänzlich andere Fragen zu stellen? Dankeschön.

Sie schrieben:

Die Idee, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern in jedem gesellschaftlichen Handeln zu berücksichtigen, ist in der Grünen Programmatik von Anfang an verankert.

Meine Fragen dazu:

1. Müssen wir es nicht für reichlich beschränkt halten, "unterschiedliche Lebenssituationen" der Individuen an ihrem jeweiligen Geschlecht festmachen zu wollen?
2. Wenn wir es dennoch tun: Welche Hybris treibt uns bei der Annahme, daß wir das politisch so regeln könnten, daß es den "unterschiedlichen Lebenssituationen" jedes einzelnen Mannes und jeder einzelnen Frau gerecht werden könnte? Werden wir dadurch allen gerecht oder werden wir dadurch allen gegenüber gleich UNGERECHT?
3. Wenn wir aus der Geschichte etwas gelernt haben, ist es dann nicht die Erkenntnis, daß es einer deutschen Regierung, auch einer deutschen Partei schlicht und einfach nicht zusteht, die Bevölkerung bspw. in Schwarze und Weisse, in Arier und Juden oder in OpferInnen und Täter auseinanderzudividieren und dementsprechende Gesetze zu erlassen?
4. Wenn Sie annehmen, daß die Lebenswirklichkeit von (allen?) Frauen in der BRD immer noch meilenweit vom Geiste des Artikels 3, Absatz 2 Gg. entfernt sei: Woran, glauben Sie, liegt das dann? Weil irgendjemand Frauen daran hindert, ihre Rechte wahrzunehmen? Soweit ich informiert bin, ist mittlerweile die überwiegende Zahl der Studienanfänger weiblich, um nur ein Beispiel zu nennen.
Für die maßlose - durch Legislative und Justiz geschaffene - Überprivilegierung von Frauen könnte ich Ihnen noch mindestens ein weiteres Dutzend Beispiele liefern. Das fängt nicht erst bei der dreifach höheren Suizidrate männlicher Jugendlicher an und beim Fehlen eines jährlichen Männergesundheitsberichtes hört es noch lange nicht auf.

Gruß - Max
Antwort von Omid Nouripour
bisher keineEmpfehlungen
02.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sicherlich wäre es unsinnig die unterschiedlichen Lebenssituationen von Individuen ausschließlich an ihrem Geschlecht fest zu machen. Allerdings kann auch nicht von der Hand gewiesen werden, dass die Zugehörigkeit zum männlichen oder weiblichen Geschlecht eine prägende und bedeutsame gesellschaftliche Unterscheidung ist.

Ein gerechtes demokratisches Zusammenleben respektiert die unterschiedlichen Lebensentwürfe von Individuen und gesteht jedem Mann und jeder Frau das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zu. Dabei geht es mitnichten um „klassische“ Geschlechterrollen. Das Ziel unserer Politik ist die gerechte Teilhabe beider Geschlechter an allen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Aufgaben. Trotz der aktiven Gleichstellungspolitik der Bundesregierung tragen Frauen nach unserer Auffassung häufig noch immer die doppelte Last, wenn sie Familie nd Beruf vereinbaren wollen. Deswegen ist es nötig, Frauen gezielt zu fördern und zu unterstützen. Dabei wollen wir nicht, dass Frauen überprivilegiert werden, sondern wir setzen uns für eine praktische Geschlechtergerechtigkeit ein. Dies bedeutet auch eine Stärkung der Rechte der Männer beispielsweise in ihrer Rolle als Väter.

Zweifelsfrei haben Sie recht, dass die spezifische Situation der Männer nicht vergessen werden darf. Sicherlich gibt es auf diesem Gebiet noch viel zu tun und bisher zu viele Tabuthemen wie beispielsweise häusliche Gewalt gegen Männer. Wir werden uns auch in Zukunft für Gleichstellung und Gleichberechtigung stark machen – für Männer gleichermaßen, wie für Frauen.


Mit freundlichen Grüßen,

Omid Nouripour
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Frage zum Thema Steuern
08.09.2005
Von:
F.

Guten Tag, Herr Nouripour,

gerade Hessen ist neben Bayern einer der Vorreiter dabei, die Kfz-Stauer fuer Wohnmobile ueber 2.8 to. zGg. drastisch anzuheben, indem nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum und Schadstoffausstoss besteuert werden soll.

NRW stellt sich (neben anderen Bundeslaendern) ganz klar gegen entsprechende Aenderungsplaene - wie stehen Sie zu den hessischen Plaenen?

Einerseits wird damit gerade "die Villa des kleinen Mannes" von zB. 172 EUR auf ca. 1200 EUR jaehrlich ungefaehr versiebenfacht (!) - wer soll sich das noch leisten koennen? Ein als LKW zugelassener Kuriertransporter (zB. fuer die Post fahrende Subunternehmer) kommt auf bis zu 200 000 km im Jahr (kein Tippfehler!), ein Wohnmobil durchscnittlich auf nur ca. 5 000!

Andererseits kann ich mir aber auch gut vorstellen, dass Firmen mit entsprechenden (Vermiet-)Fahrzeugflotten aber auch ihre Fahrzeuge in andere Bundeslaender "ausflaggen" werden, sofern das moeglich ist, um entsprechende Kosten zu sparen.

Ich freue mich (als in beiden Szenarien Betroffener, Kreis HG) schon auf Ihre Antwort!

mfg

pfl.
Antwort von Omid Nouripour
bisher keineEmpfehlungen
12.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen versichern, dass wir eine höhere Belastung für Wohnmobilbesitzer durch die Kraftfahrzeugsteuer zum 1. Mai 2005 verhindern wollten (vgl. Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Bundestagsdrucksache 15/5347, vom 20.04.2005).

Tatsache ist: schwere Geländewagen wurden bei der Kfz-Steuer deutlich niedriger belastet als "einfache" Pkw. Auch gibt es bei diesen schweren Geländewagen keine Differenzierung nach Schadstoffausstoß, die Besteuerung erfolgte nur nach Gewicht. Die Privilegierung hatte sich im Laufe der Zeit praktisch automatisch entwickelt, weil Fahrzeuge mit über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht als Nutzfahrzeuge eingestuft und deshalb niedriger besteuert werden. Schwere Geländewagen sind in der Regel aber gar keine Nutzfahrzeuge, sondern werden regelmäßig im ganz normalen Straßenverkehr eingesetzt.

Dieses Steuerprivileg für schwere Geländewagen ist seit 1.05.2005 abgeschafft. Bereits Mitte 2004 haben wir die Bundesregierung aufgefordert, hier Abhilfe zu schaffen. Die Länder haben dieses Ziel mitgetragen und zusammen mit der Bundesregierung die notwendige Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beschlossen.

Allerdings war sehr bald klar, dass dies nicht ausreicht, denn auch Wohnmobile mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen werden damit höher belastet.

Und das wollten wir verhindern.

Da die Kfz-Steuer eine reine Ländersteuer ist, sind die Bundsländer in der Verantwortung. Im Bundesrat wurde eine Arbeitsgruppe unter der Federführung Bayerns gebildet, um eine Mehrbelastung der Wohnmobile zu vermeiden. Die lange Frist zwischen Beschluss und Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sollte das sicherstellen.

Aber es kam anders: Die Bayerische CSU-Staatsregierung hatte im Bundesrat die Federführung übernommen, um die Wohnmobile von der Steuererhöhung um bis zu 300 Prozent freizustellen. Weil dieses Vorhaben nicht rechtzeitig in den Bundesrat eingebracht wurde, hat jetzt der bayerische Finanzminister Faltlhauser „die Finanzämter in Bayern angewiesen, Wohnmobile über 2,8 t ab dem 1.05.2005 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zunächst nach der bisherigen Rechtspraxis zu besteuern.“

Bereits am 13.04.2005 hatte die damals noch rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Initiative ergriffen und einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der die Wohnmobile von der KFZ-Steuererhöhung befreien soll. (Bundesratsdrucksache 229/05) Wir haben dies Initiative begrüßt und werden sie im Bundestag unterstützen. Leider ist dieser Gesetzentwurf, der noch von der alten rot-grünen NRW-Landesregierung eingebracht wurde, von der neuen schwarz-gelben Landesregierung nicht weiterverfolgt worden, so dass er im Bundestag vor den Neuwahlen nicht mehr beschlossen werden konnte.

Wir setzen uns weiterhin für diese Änderung des KFZ-Steuergesetzes zu Gunsten der Wohnmobile ein. Das Thema wird sicher kurz nach der Bundestagswahl erneut auf die Tagesordnung kommen.

Mit besten Grüßen,

Omid Nouripour
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Frage zum Thema Außenpolitik
09.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Nouripour,
angesichts sich verschärfender Tonlage hinsichtlich Iran, möchte ich anfragen, wie Sie im Falle Erlangung eines Bundestagsmandates angesichts eines möglichen militärischen Einsatzes nach US-Aufforderung reagieren werden. Immerhin hat der Bündnispartner sich jede, also auch miltärische Interventionen vorbehalten, sollten die Verhandlungen scheitern.
Antwort von Omid Nouripour
2Empfehlungen
12.09.2005
Sehr geehrter Herr ,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine militärische Option in der Iran-Frage. Meine ausführliche Position können Sie unter folgendem Link nachlesen: www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,373255,00.html

Mit freundlichem Gruß,

Omid Nouripour
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