Ole Thorben Buschhüter (SPD)
Abgeordneter Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1976
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB,
Wohnort
Hamburg-Rahlstedt
Wahlkreis
Rahlstedt , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
keinen
weitere Profile
(...) Anträge auf Mittel aus der Tronc-Abgabe sind - anders als Anträge auf Bezirkssondermittel - nach gängiger Praxis über die Regierungsfraktionen zu stellen, Oppositionsfraktionen haben hierauf keinen Einfluss. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Ole Thorben Buschhüter
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

seit langem verfolge ich Ihre spannenden schriftlichen Anfragen in der Sie so manche Details ans Tageslicht brachten. Vorweg vielen Dank hierfür!

In den Monaten November und Dezember haben Sie allerdings keine einzige kleine schriftliche Anfrage gestellt. Woran liegt das? Haben Sie durch den Prüfungsausschuss der Elbphilharmonie zu viel zu tun oder haben Sie keine offenen Fragen mehr?

Viele Grüße
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
1Empfehlung
19.12.2011
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner parlamentarischen Arbeit. In der Tat hat die Anzahl meiner Schriftlichen Kleinen Anfragen an den Senat in dieser Wahlperiode im Vergleich zur vorherigen abgenommen. Mit Ihrer Vermutung liegen Sie nicht verkehrt: Der Vorsitz im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) "Elbphilharmonie" nimmt einen nicht unwesentlichen Teil meiner Zeit in Anspruch. Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, Recherche und Presseanfragen im Zusammenhang mit dem PUA, um nur einige Beispiele zu nennen, drängen andere Möglichkeiten parlamentarischer Betätigung derzeit in den Hintergrund.

Ich will aber nicht unerwähnt lassen, dass sich durch den Regierungswechsel auch unter den Abgeordneten ein Rollenwechsel vollzogen hat. Schriftliche Kleine Anfragen sind die Königsdisziplin der Oppositionsabgeordneten. Als neuerdings Mitglied der Regierungsfraktion habe ich hingegen kein Interesse daran, den eigenen Senat durch unangenehme Fragen vorzuführen. Derartige Fragen klärt man deshalb besser erst einmal intern. Trotzdem mache ich auch als Abgeordneter der Regierungsfraktion weiterhin von meinem Recht Gebrauch, Anfragen an den Senat zu stellen. 27 waren es seit dem Zusammentritt der neu gewählten Bürgerschaft bislang. Einige weitere Kleine Anfragen sind derzeit in Vorbereitung, Sie dürfen also gespannt sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
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Frage zum Thema Soziales
27.12.2011
Von:
Kim

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

wie ich eben in der Onlineausgabe des Hamburger Abendblattes gelesen habe, wurde in Mecklemburg Vorpommern ein Gesetz verabschiedet, welches dort ehrenamtliches Engagement mit einem Einstellungsbonus im Öffentlichen Dienst belohnt ( mobil.abendblatt.de ).

Wie stehen Sie zu dem Verfahren? Halten Sie dieses für sinnvoll? Könnten Sie sich ein entsprechendes Gesetz für Hamburg vorstellen?

Viele Grüße
Kim
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
2Empfehlungen
02.01.2012
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat sich mit dieser Frage bislang nicht befasst. Ich habe jedoch Ihre Frage zum Anlass genommen, unsere sozialpolitische Sprecherin, Frau Bekeris, auf das Thema aufmerksam zu machen.

Maßstab für alle Personalentscheidungen des öffentlichen Dienstes sind zuvorderst die grundgesetzlich festgelegten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG). Ich gehe davon aus, dass bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten als so genannte "soft skills" (soziale Kompetenz) auch schon jetzt im Einzelfall bei Auswahlentscheidungen berücksichtigt werden, sofern die vorrangigen Kriterien von mehreren Bewerbern gleichermaßen erfüllt werden.

Gegenwärtig gilt in Hamburg ohnehin ein "geregeltes Einstellungsverfahren". Einstellungen von außen sind danach bis auf Weiteres auf Ausnahmebereiche beschränkt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es bislang kein Gesetz, das ehrenamtliches Engagement mit einem Einstellungsbonus belohnt. Die Meldung im Hamburger Abendblatt basiert auf einer Pressemitteilung der CDU Mecklenburg-Vorpommern vom 27.12.2011, in der die Ziffer 353 des Koalitionsvertrages mit der SPD besonders hervorgehoben wird. Dort heißt es wörtlich: "Die Koalitionspartner unterstreichen das Ziel, bei der Auswahlentscheidung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst Tätigkeiten zu berücksichtigen, die dem Allgemeinwohl dienen und besonderes soziales Engagement erfordern." So weit, so gut. Allerdings steht dieser Satz am Ende eines längeren Absatzes, in dem es um die Gewährleistung eines flächendeckenden Brandschutzes durch die Freiwilligen Feuerwehren geht. An anderer Stelle (Ziffer 288) steht wiederum: "Zusatzqualifikationen, die im Ehrenamt erworben werden, werden bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst mit berücksichtigt." Ich zitierte den Koalitionsvertrag an dieser Stelle deshalb, weil es den Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern offenbar nicht darum geht, jedwedes ehrenamtliche Engagement bei Einstellungen zu bevorzugen.

Wir dürfen gespannt sein, wie die Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern das Anliegen aus ihrem Koalitionsvertrag konkret umsetzen werden und welche Erfahrungen sie damit machen. Vielleicht dient das dann ja tatsächlich auch als Vorbild für andere Bundesländer.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.01.2012
Von:
Kim

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

ich schreibe Ihnen, weil Sie auf Abgeordnetenwatch der Abgeordnete mit den meisten Fragen und zudem einer Antwortquote von 100% sind. Ich finde es schön, dass Ihnen die Bürgeranfragen wichtig sind, und Sie diese stets so ausführlich beantworten.

Andere Mitglieder Ihrer Fraktion wie z.B. Herr Grote (11 Fragen/ 4 Antworten), Herr Pochnicht (5 Fragen / 2 Antworten) und Herr Kühn (2 Fragen/ keine Antworten) beantworten seit Monaten, die wie ich finde, auch spannenden Fragen anderer Bürger nicht (mehr).

Meine Frage: Gibt es eine Fraktionsrichtlinie o.Ä. wie mit den Fragen umgegangen werden soll? Wenn ja, wie sieht diese aus? Warum beanworten einige (z.B. die genannten) Ihrer Genossen die Bürgeranfragen nicht? Werden Sie ggf. bei Ihren Kollegen für Abgeordnetenwatch werben und sie zur Beantwortung der Fragen motivieren?

Viele Grüße
Kim
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
bisher keineEmpfehlungen
10.01.2012
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrte Frau ,

zunächst einmal freue ich mich über das Lob, allerdings fällt es mir schwer, auch diese Frage ausführlich zu beantworten. Eine Fraktionsrichtlinie o.Ä. über den Umgang mit Fragen bei abgeordnetenwatch.de kenne ich nicht. Warum einige Kollegen Fragen nicht beantworten, kann ich Ihnen nicht sagen. Letztlich ist auch das ein Ausfluss des freien Mandats: Nach Artikel 7 der Hamburgischen Verfassung sind die Bürgerschaftsabgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. Jeder handhabt das auf seine Weise.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
22.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Buschhüter,
laut Bild-Zeitung ( www.bild.de ) soll bei der U-Bahn in Zukunft die Ansage "zurückbleiben bitte" gestrichen werden, um Energie zu sparen. Stimmt das? Ist das aus Ihrer Sicht richtig?

Ich selbst finde die Ansagen hilfreich, insebsondere wenn bei zwei Zügen am selben Bahnsteig etwa "Richtung Farmsen zurückbleiben bitte" durchgesagt wird. Ich finde das besser als dieses Gepiepe (wie jetzt schon bei der S-Bahn).

Ist es nicht sicherer wenn das "Zurückbleiben bitte" beibehalten wird?

Viele Grüße
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
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27.01.2012
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Es hört sich skurril an, dass durch den Verzicht auf die Ansage "Zurückbleiben, bitte!" fünf bis sieben Millionen Kilowattstunden Strom sollen eingespart werden können. Zum besseren Verständnis und weil in den Medien die Meldung häufig verkürzt wiedergegeben wurde, hier zunächst die offizielle Pressemitteilung der HOCHBAHN vom 22. Januar 2012 zu dem Thema:

"Projekt zur Energieeinsparung gestartet
Neues Abfertigungsverfahren bei der U-Bahn ab 2014

Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) hat ein neues Projekt zur Energieeinsparung im U-Bahn-Bereich gestartet. Durch ein modifiziertes Abfertigungsverfahren wird der Stromverbrauch um fünf bis sieben Millionen Kilowattstunden pro Jahr reduziert. Die HOCHBAHN investiert dafür 1,4 Millionen Euro.

Rund 12 Millionen mal pro Jahr fährt eine U-Bahn in eine Haltestelle ein und verlässt sie wieder, nachdem die Fahrgäste aus- und eingestiegen sind. Hierbei spielen Sicherheit für den Fahrgast und Pünktlichkeit eine wichtige Rolle. Die HOCHBAHN wird in einem Projekt das Abfertigungsverfahren so anpassen, dass – bei konstantem Zeitfenster für den Fahrgastwechsel – die Standzeit des Zuges auf der Haltestelle verkürzt werden kann. Durch technische Umstellungen kann der Zugfahrer künftig unmittelbar nach dem Fahrgastwechsel den Vorgang des Türenschließens einleiten. Akustisches und optisches Signal zum Türschließen werden parallel laufen. Die Ansage "Zurückbleiben bitte" kann entfallen. Dieses Verfahren ist international üblich und wird auch von den anderen U-Bahnen in Deutschland angestrebt.

Die eingesparte Zeit kann als Puffer genutzt werden, um mögliche Verspätungen wieder aufzuholen. Dies sichert die Pünktlichkeit des Betriebes. Kernstück des Projekts ist aber die Verringerung des Stromverbrauchs, weil Beschleunigung, Abbremsen und Höchstgeschwindigkeit optimal kombiniert werden können ("flexible Abschaltgeschwindigkeit"). Die HOCHBAHN geht davon aus, dass pro Jahr zwischen fünf und sieben Millionen Kilowattstunden gespart werden können. Die Investitionskosten des Projekts belaufen sich auf rund 1,4 Millionen Euro.

Das aktuelle Projekt reiht sich ein in zahlreiche Energiesparmaßnahmen bei der U-Bahn, die in den letzten Jahren zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs um rund 15 Prozent führten."

Um konkret Ihre Frage zu beantworten: Ich kann nicht erkennen, dass ein Beibehalt dieser Ansage aus Sicherheitsgründen erforderlich wäre. Ein akustisches und optisches Signal wird es weiterhin geben. Auch anderswo soll die Ansage "Zurückbleiben, bitte!" abgeschafft werden. Und bei der DB AG reicht ja schon seit Ewigkeiten häufig nur der Achtungspfiff.

Wichtig ist: Beim neuen Abfertigungsverfahren wird nicht die Zeit für das Ein- und Aussteigen verkürzt, sondern nur die Zeit bis zur Abfahrt des Zuges nach Abschluss des Einsteigevorgangs. Wenn sich durch solche, vergleichsweise geringen Eingriffe nicht unerhebliche Energieeffizienzgewinne erzielen lassen, dann ist die Hochbahn gut beraten, sie auch zu nutzen. Ich bin erstaunt, wo offenbar überall noch Energieeinsparmöglichkeiten bestehen, ohne dabei auf Komfort verzichten zu müssen.


Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
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Frage zum Thema Gesundheit
21.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

ich habe soeben in der Zeitung gelesen, dass das Hamburger Nichtraucherschutzgesetz zum Teil Verfassungswidrig ist (siehe www.ndr.de ).

Weiter heißt es, ab sofort dürfen wieder abgetrennte Raucherräume eingerichtet werden.

Wie ist Ihr weiteres Vorgehen? Werden Sie nun wie es bereits in Bayern mittels Volksentscheid beschlossen wurde ein komplettes Rauchverbot einführen? Eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses strikte Rauchverbot wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt und das Gesetz als rechtmäßig erklärt (siehe www.bverfg.de ).

Viele Grüße
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
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21.02.2012
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Hamburger Passivraucherschutzgesetz ist eine schallende Ohrfeige für die damaligen Regierungsfraktionen von CDU und GAL. Die SPD-Fraktion hat bereits damals auf die rechtlichen Risiken des faulen politischen Kompromisses der Koalitionäre von CDU und GAL hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat genau das aufgespießt: Als Differenzierungsgrund mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes reicht es nicht aus, "dass die unterschiedliche Regelung für Schank- und Speisewirtschaften das Ergebnis eines politischen Kompromisses der damaligen Regierungsfraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft war." Die SPD-Fraktion wird den Beschluss aus Karlsruhe jetzt sorgfältig auswerten. Dann wird es von uns einen Vorschlag zur verfassungskonformen Korrektur geben.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
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