Olaf Scholz (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Olaf Scholz
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Hamburg-Altona
Ergebnis
45,9%
Landeslistenplatz
3, Hamburg
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www.olafscholz.de
Fragen an Olaf Scholz
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Frage zum Thema Bürgerrechte
17.09.2005
Von:
von

Sehr geehrter Herr Scholz,

für mich ist nur die folgende Frage wichtig, dafür aber um so heftiger: wann wird es bundesweite Volksentscheide, wie regelmäßig von 70-90% der Wähler gefordert, und obligatorische Referenden in Deutschland/auf Europäischer Ebene geben?
Dazu meine konkreten Fragen:

1. Werden Sie sich für bundesweite Volksentscheide einsetzten?
2. Wie wollen Sie dies tun, wie können Sie mich davon überzeugen, das genau SIE der Direktkandidat sind, die für dieses Thema im Vergleich zu Ihren Konkurrenten am meisten tun wird?

Natürlich wird es darum gehen, Skeptiker – die es wohl, wie auch die Befürworter, in allen Lagern noch gibt – zu überzeugen. Da aber die Befürworter sich ebenso durch alle Lager ziehen ist, sind zumindest keine harten Fronten zwischen den Parteien gebrochen – und vor dem Hintergrund der Referenden über die EU-Verfassung, als auch der Schweiz, sind die Argumente der Skeptiker eigentlich schon wiederlegt.

Und die Vorteile von Volksentscheiden liegen auf der Hand: Demokratisierung – und damit Rettung des Vertrauens in Demokratie; als Mittel der friedlichen Vermittlung von auseinandergehenden Individualinteressen – und damit der Rückgewinnung eines Grundkonsenses ohne den keine Gesellschaft bestehen kann; Steigerung der Legitimität und Akzeptanz politischer Entscheidungen; demokratisch einzig richtige Antwort auf die vielen grundlegenden Richtungsentscheidungen in denen wir uns befinden (Privatisierung Schulen/Bildung? Wasserversorgung? Krankenhäuser...) – und damit neue Entscheidungsfähigkeit der Politik; Schutz vor Radikalisierung, Populismus und Extremismus; Ich könnte weiter machen. Aber ich denke es wird schon klar: jedes einzelne Argument reicht schon um endlich diese wichtige Reform unserer Demokratie durchzuführen – und sei es in einem vorerst kompromissreichen Vorschlag. Tun Sie was!

Was tun Sie?

MfG
C.v.
Antwort von Olaf Scholz
1Empfehlung
18.09.2005
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr von ,

die SPD hat widerholt versucht, Volksentscheide auch auf Bundesebene möglich zu machen. Leider sind bisher alle Versuche an der CDU/CSU gescheitert. Deren Zustimmung ist aber für die dazu nötige Verfassungsänderung erforderlich. Denn dafür muss eine 2/3 Mehrheit im Parlament zusammen kommen. Wir bleiben aber dran.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
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Frage zum Thema Sicherheit
17.09.2005
Von:

Eine kritische Frage zu Ihrer Wiederwahl:

sind Sie als Abgeordneter (un)verantwortlich für die Ergebnisse ihres Verhaltens und der von Ihnen mitgetragenen Gesetzgebung bzw. ist es die Sache des Bürgers auszubaden, ws seine Politiker für ihn beschliessen ?

2 konkrete Fälle:

deas Gesetz zum EU-Haftbefehl wurde von Ihnen mitbeschlossen. Hierbei wurde - wie wir mittlerweile wissen - zentrale Grundrechte übergangen und die Auslieferung von Bundesbürger ermöglicht für "Vergehen", die bei uns nicht strafbar sind. Ähnliche Vorfälle gab es mit weiteren Gesetzen des Polizeirechts, der Überwachung usw., in denen Politiker Angriffe auf die verfassungsmässigen Grundrechte vorgenommen haben, so dass der Eindruck entsteht: ohne das Eingreifen des Verfassungsgerichs lebten wir längst in einem Polizeistaat, dank einer grossen Mehrheit der Politiker, die regelmässig die Bürgerrechte und die Verfassung attackieren oder die diese Attacken dulden und absegnen.

Ähnlich im Fall der EU-Verfassung.
Hier haben uns die Politiker die Katze im Sack aufgetischt und verkauft wie eine Mogelpackung: Europa soll grösser, besser und schöner werden, so das großspurige Etikett, das eine grosse Koalition aller Parteien draufgeklebt hat.
Erst wer sich die Müh machte, hineinzuschauen in diesen Sack erfuhr, welche Folterinstrumente er enthielt: die Verpflichtung zur Aufrüstung Art.I-41 & III-311, Angriffskrieg ohne Parlamentsbeschluss Art.III-309/310, die Verpflichtung öffentliche Dienste dem Wettbewerb / der Privatisierung zu unterwerfen (mit meist erheblichen Nachteilen für den Bürger), Mangel an Demokratie/ein in seinen Rechten verstümmeltes Parlament, keine Sozialverpflichtung des Eigentums mehr, aber viele Dinge, die in eine Verfassung nicht hineingehören bzw. unsere Grundrechte beschädigen - mit Ihrem Segen (info zb: hh-online.net/eu)

Müssen wir immer auf höhere Mächte (die französischen Wähler usw) vertrauen daß sie uns bewahren vor den Kollateralschäden unserer Politik(er) ?

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