Olaf Scholz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Olaf Scholz
© DBT/Avila
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Bundesminister für Arbeit und Soziales, MdB
Wahlkreis
Hamburg-Altona
Landeslistenplatz
3, Hamburg
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(...) Das ist noch lange keine Angleichung der Altersversorgungssysteme. Ein Unterschied zwischen Beamten und den Arbeitern und Angestellten beim Renteneintrittsalter und Pensionsalter lässt sich nicht rechtfertigen. Diese Anpassung hat auch nichts mit der Abschaffung des Beamtentums zu tun. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

das jüngste Vorkommnis in Hamburg, in dem ein dunkelhäutiger Mensch von NPD-Mitgliedern brutal niedergeschlagen wurde, nehme ich zum Anlass, zu fragen, welche Gründe eigentlich gegen ein NPD-Verbot sprechen. Wäre es nicht sinnvoll, endlich diese Partei zu verbieten? Wenn sie dann im Untergrund arbeiten würde, ist bei unseren heutigen Informationsmöglichkeiten doch ein viel besseres Aufspüren möglich! Und ein Mann wie Rieger könnte nicht irgendwelche Hotels für Zusammenkünfte, Trainingslager o.Ä. pachten!
Wäre es nicht auch für das Ansehen im Ausland gut, diese Nazis und Neonazis endlich aus dem Alltagsbild verschwinden zu sehen? Was kostet das Polizeiaufgebot bei NPD-Kundgebungen eigentlich den Steuerzahler?
Bitte, nennen Sie mir stichhaltige Gründe, die das Verbot dieser Partei verhindern.

Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Olaf Scholz
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07.09.2009
Olaf Scholz
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Kampf gegen Rechtsextremismus ist eine gesellschaftliche und eine staatliche Aufgabe, die wir sehr ernst nehmen müssen. Gerade die Geschichte der SPD verpflichtet uns, unsere Demokratie gegen Nazis zu verteidigen.

Die Statistik des letzen Jahres zeigt wieder die erschreckende und vor allem zunehmende Gewaltbereitschaft der rechtsextremen Szene. Die NPD ist eine Partei, die den Nationalsozialismus offen verherrlicht und eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung gegenüber unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufweist. Parteien, die unsere demokratische Ordnung beseitigen wollen, sind verfassungswidrig. So schreibt es das Grundgesetz fest. Aus diesem Grund hat sich die SPD in ihrem Regierungsprogramm dafür ausgesprochen, einen neuen Anlauf für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu unternehmen.

Die SPD hat zudem schon vor geraumer Zeit eine Stiftung ins Spiel gebracht, die eine dauerhafte und direkte Finanzierung von zivilgesellschaftlicher Arbeit gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit leisten könnte. Wolfgang Tiefensee hat gerade den Plan für eine solche Bundesstiftung vorgelegt. Die Förderschwerpunkte der Bundesstiftung werden vor allem Jugendarbeit und Schule, Opferschutz und -hilfe, Stärkung der demokratischen Jugendkultur und kommunaler Netzwerke sowie die finanzielle und unbürokratische Unterstützung von Kleinstprojekten sein.

In meinem Aufgabenbereich als Bundesminister für Arbeit und Soziales fördern wir gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds durch das Programm XENOS Aktivitäten gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus in arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen an der Schnittstelle zwischen Schule, Ausbildung und Arbeitswelt. So unterstützen wir etwa Projekte, die den Ausstieg aus der rechten Szene mit dem Einstieg in Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung flankieren.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Hamburg-Altona beantworte ich gerne persönlich per Brief oder E-Mail. Schreiben Sie mir unter

Olaf Scholz, MdB
Max-Brauer-Allee 20
22765 Hamburg
E-Mail: olaf.scholz@hamburg.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
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Frage zum Thema Finanzen
30.08.2009
Von:

Sehr geehrter H.Scholz,

Ich verstehe nicht wie in der heutigen Zeit, wo alle Welt kurzarbeitet und event. eine Entlassungswelle vor uns liegt, einige bekannte deutsche Autofirmen Kurzarbeitergeld
aus Steuergelder für Ihre Mitarbeiter beziehen können, aber hunderte von Millionen Euros für die Formel 1 jedes Jahr rausschmeissen. Da fühle ich mich als Steuerzahler doch
total verarscht!

Als Steuerzahler kann ich das nicht mehr nachvollziehen. Aber ich hoffe, dass Sie mir darauf eine plausible Antwort geben können.

Danke,

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Olaf Scholz
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21.09.2009
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Dass Unternehmen, die Kurzarbeit einsetzen, auch ihre übrigen Unternehmensentscheidungen gut abwägen sollten, zeigt Ihre Empörung. Darauf hat aber die Bundesagentur für Arbeit (BA) keine Einfluss.

Dank der Kurzarbeit werden derzeit die Arbeitsplätze von vielen hunderttausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhalten. Verglichen mit anderen Ländern in Europa stehen wir sehr gut da. Obwohl die Wirtschaftsleistung bei uns mit am stärksten zurückgegangen ist, haben wir einen der geringsten Anstiege der Arbeitslosigkeit. Und nichts spricht dafür, dass es demnächst Massenentlassungen geben wird. Denn für einen Betrieb ist es nur dann sinnvoll, die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen, wenn er damit rechnet, die Beschäftigten im nächsten Jahr wieder zu brauchen. Die Kurzarbeit ist eine Brücke in wirtschaftlich bessere Zeiten. Die allermeisten der betroffenen Arbeitsplätze werden erhalten bleiben. Das ist ein großer Erfolg sozialdemokratischer Arbeitsmarktpolitik.
Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III). Konjunkturell bedingt kann es grundsätzlich gewährt werden, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung oder zwischen Arbeitgeber und den betroffenen Beschäftigten eine arbeitsrechtliche Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb oder einer Betriebsabteilung vereinbart wurde und damit ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall einhergeht.

Die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist dabei an strenge Bedingungen geknüpft. Der Arbeitsausfall muss auf bestimmten gesetzlich anerkannten Gründen beruhen, vom Unternehmen unmöglich vermeidbar und vorübergehender Natur sein. Das alles wird von der Bundesagentur für Arbeit sehr genau überprüft. Auf die Unternehmenspolitik nimmt sie - wie gesagt - keinen Einfluss.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz




Ursprüngliche Nachricht-----
Von: abgeordnetenwatch.de [mailto:antwort@abgeordnetenwatch.de]
Gesendet: Montag, 31. August 2009 12:11
An: Olaf Scholz
Betreff: Eine Frage an Sie vom 30.08.2009 16:25

Sehr geehrter Herr Scholz,

aus Niederkrüchten hat als Besucher/in der Seite
www.abgeordnetenwatch.de bzgl. des Themas "Finanzen" eine Frage an Sie.

Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem
eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale Mail
beantworten würden).



Sehr geehrter H.Scholz,

Ich verstehe nicht wie in der heutigen Zeit, wo alle Welt kurzarbeitet und
event. eine Entlassungswelle vor uns liegt, einige bekannte deutsche
Autofirmen Kurzarbeitergeld
aus Steuergelder für Ihre Mitarbeiter beziehen können, aber hunderte von
Millionen Euros für die Formel 1 jedes Jahr rausschmeissen. Da fühle ich
mich als Steuerzahler doch
total verarscht!

Als Steuerzahler kann ich das nicht mehr nachvollziehen. Aber ich hoffe,
dass Sie mir darauf eine plausible Antwort geben können.

Danke,

mit freundlichen Grüßen






Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:
www.abgeordnetenwatch.de

Mit freundlichen Grüßen,
www.abgeordnetenwatch.de
(i.A. von )

Ich erkläre mich durch Beantwortung dieser e-Mail mit der
Veröffentlichung meiner Antwort auf www.abgeordnetenwatch.de
einverstanden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse beim Beantworten
dieser e-Mail gespeichert, aber nicht veröffentlicht.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Scholz,

mein Name ist und ich bin Oberstufenschülerin des Heilwiggymnasiums.
Im Rahmen eines Projektes meines Leistungskurses Gemeinschaftskunde, zum Thema Bundestagswahl, da wir zum ersten Mal wahlberechtigt sind, führe ich eine kleine Umfrage durch.
Es geht darum, wie der Zusammenhang zwischen Wahlkampf und Wahlprognosen/ Meinungsforschungsergebnissen ist und darum, wie die Medien den Wahlkampf der Parteien beeinflussen.

Ich würde Ihnen sehr dankbar sein, wenn Sie sich fünf Minuten Zeit nehmen könnten, um meine Fragen zu beantworten.

1. Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen Wahlkampf und Wahlprognosen, wenn ja, welchen?
2. Lassen Sie/ Ihre Partei sich im Wahlkampf oder beim Wahlprogramm von Prognosen beeinflussen, wenn ja/ nein, warum?
3. Erstellen Sie Ihr Wahlprogramm unter anderem auf Grundlage von Meinungsforschungsergebnissen, wenn ja/ nein, warum?
4. Sind Sie der Meinung, dass Wahlprognosen die Psyche der Wähler beeinflussen und somit auch ihr Wahlverhalten, wenn ja/ nein, warum?

Ich danke Ihnen vielmals, für die Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Olaf Scholz
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17.09.2009
Olaf Scholz
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In den letzten Jahren konnten wir unsere Wählerinnen und Wähler immer erst in der heißen Phase des Wahlkampfs überzeugen. Deswegen messe ich den Umfragen, die schon seit Monaten veröffentlicht werden, auch nicht allzu viel Bedeutung bei. Als Abgeordneter muss ich wissen, was die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises bewegt. Ich führe dazu viele Gespräche und bin viel vor Ort. Das hilft mir mehr als Prognosen, die immer nur Tendenzen wiedergeben. Zu Ihrer dritten Frage nach dem Regierungsprogramm kann ich Ihnen sagen, dass ich als Leiter der Antragskommission für das SPD-Regierungsprogramm durchaus intensive Diskussionen in meiner Partei bei vielen Punkten erlebt habe, aber nicht aufgrund von Umfrageergebnissen, sondern weil es um die Inhalte gingt. Abschließend möchte ich Ihnen sagen, dass ich Respekt vor dem Wählerwillen habe. Ich werde von den Wählerinnen und Wählern selten auf die Umfragewerte der SPD angesprochen, fast immer geht es um Anliegen aus dem persönlich Bereich jedes Einzelnen, etwa um die Bildungschancen der Kinder, um einen gerechten Lohn, um Ausbildungsplätze, um Gleichberechtigung von Frauen und Männern – das sind Beispiele für Themen, mit denen Wählerinnen und Wähler zu mir kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
02.09.2009
Von:

Bundestagswahl September 2009:
Sehr geehrter Herr Scholz,als Vorstandsmitglied im Verein Deutsche Sprache darf ich Ihnen folgende Fragen stellen und um Beantowrtung bitten:

1. Welche Bedeutung hat für Sie und Ihre Partei die Pflege und Förderung der deutschen Sprache als kulturpolitische Aufgabe?

2. Wollen Sie dafür eintreten, dass Gesetze, Verordnungen, offizielle Verlautbarungen und Bezeichnungen in gepflegtem, bürgernahem und verständlichem Deutsch formuliert werden?

3. Wollen Sie sich für eine aktive Sprachpolitik in den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Medien einsetzen?

4. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie Deutsch als Wissenschaftssprache fördern?

5. Für wie wichtig halten Sie gute Deutsch-Kenntnisse für die Integration von Einwanderern, vor allem im Blick auf die demografische Entwicklung und auf die mögliche Bildung von Parallelgesellschaften? Welche Maßnahmen befürworten Sie?

6. Wollen Sie sich dafür einsetzen, Deutsch als offizielle Landessprache der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz zu verankern?

7. Wie wollen Sie dazu beitragen, dass Deutsch im Rahmen der EU seiner Bedeutung gemäß gleichberechtigt als Arbeitssprache neben Englisch und Französisch benutzt wird?

Mit freundlichen Grüßen,

Hans Gebhard
Antwort von Olaf Scholz
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11.09.2009
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr Gebhard,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen gerne anhand einiger Beispiele verdeutlichen, welche Bedeutung die deutsche Sprache für mich und meine Arbeit hat.

Aus meinem Arbeitsbereich als Bundesminister für Arbeit und Soziales kann ich Ihnen berichten, dass gute Kenntnissen der deutschen Sprache eine wesentliches Kriterium bei der erfolgreichen Stellensuche sind. Wer die deutsche Sprache sicher beherrscht, hat es auch leichter, einen Arbeitsplatz zu finden.

Für gute Sprachkenntnisse brauchen wir vor allem gute Bildung von Anfang an. Dazu gehört eine Sprachförderung, die rechtzeitig schon vor der Einschulung ansetzt. Auf dem Bildungsgipfel in Dresden wurde vereinbart, dass künftig flächendeckend der Sprachstand vor der Einschulung geprüft werden soll. Das ist aus meiner Sicht eine vernünftige Vorgehensweise.

Wir müssen uns aber auch um die kümmern, die nach Deutschland kommen und hier Fuß fassen wollen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat deshalb ein Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund gestartet. Unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Dauer des Aufenthalts in Deutschland können die Betroffenen zielgruppenspezifische Maßnahmen der Sprachförderung, kombiniert mit Elementen beruflicher Qualifizierung, in Anspruch nehmen, und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Ihre Fragen zielen auch darauf ab, inwieweit die Institutionen unseres Landes Vorbild sein können und müssen. Im Bundesministerium der Justiz hat beispielsweise am 1. April 2009 der Redaktionsstab Rechtssprache seine Arbeit aufgenommen. Sprachwissenschaftler beraten seitdem die Mitarbeiter aller Bundesministerien bei der Formulierung von Rechtsvorschriften. Damit wird das vor zwei Jahren in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für deutsche Sprache begonnene Pilotprojekt "Verständliche Gesetze" fortgeführt und ausgeweitet. Der Redaktionsstab Rechtssprache soll die Gesetzestexte analysieren und Vorschläge unterbreiten, wie sie verständlicher gefasst werden können. Oft werden durch eine Außensicht bislang unentdeckte inhaltliche Probleme eines Entwurfs offenbar. Die zuständigen Fachleute müssen sich dann mit den Juristen und den Sprachberatern gemeinsam auf eine treffende Formulierung verständigen, die sowohl fachlich und juristisch einwandfrei als auch sprachlich richtig und verständlich ist.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Hamburg-Altona beantworte ich gerne persönlich per Brief oder E-Mail. Schreiben Sie mir unter

Olaf Scholz, MdB
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Frage zum Thema Familie
06.09.2009
Von:

Die Änderung der Arbeitslosengeld II Verordnung betrifft die Bereinigung von Einkünften von Kindern die über § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören und von deren Einkommen folgerichtig nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II -Vo (auch aller alten Verordnungen von 2005 bis 07/2009) die 30 EUR - Versicherungspauschale in Abzug zu bringen war. Nach der Neuregelung verhält es sich so, dass das Kindereinkommen nun ab 01.08.2009 nicht mehr um die Versicherungspauschale zu bereinigen ist.
Von diesen Änderungen sind besonders Alleinerziehende und Familien mit älteren Kindern betroffen, deren Einkommen um 30 EUR monatlich geringer ausfallen wird.

(Text alte Fassung)

1. von dem Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger und von dem Einkommen minderjähriger Hilfebedürftiger, soweit diese nicht mit volljährigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind,


(Text neue Fassung)

1. von dem Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind,

2. von dem Einkommen Minderjähriger ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind, wenn der oder die Minderjährige eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat,

Meine Frage:

Bitte erklären Sie mir den Grund der Änderung und weshalb Sie jetzt zwischen volljährige und nicht volljährige Hilfebedürftige unterscheiden.
Antwort von Olaf Scholz
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12.10.2009
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Durch die außer Kraft getretene Regelung sollte ursprünglich für Minderjährige, die nicht mehr im Haushalt der Eltern leben, sichergestellt werden, dass auch von ihrem Einkommen ein Beitrag für Versicherungen abgezogen werden kann, weil sie nicht kostenfrei bei den Eltern mitversichert werden können. Vor dem Hintergrund der Mitversicherung bei den Eltern sollte die Versicherungspauschale hingegen nicht abgesetzt werden für Minderjährige, die zwar im Haushalt der Eltern wohnen, aber selbst keine Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten, weil sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Mai 2009 führte dazu, dass die Berücksichtigung der Versicherungspauschale davon abhing, ob das in einem bedürftigen Haushalt lebende Kind über so viel Einkommen verfügte, dass es seinen Bedarf decken konnte: Stand dem Kind lediglich Kindergeld zur Verfügung, so wurde die Versicherungspauschale nicht berücksichtigt. Stand dem Kind daneben noch weiteres Einkommen zur Verfügung, so dass das Kind für sich genommen nicht mehr hilfebedürftig war, so sollte die Pauschale nach Auffassung des Bundessozialgerichts berücksichtigt werden. Diese Ungleichbehandlung erscheint nicht gerechtfertigt, da keine unterschiedlichen Bedarfslagen in den Fallgestaltungen bestehen. In beiden Fällen sind die Kinder in der Regel kostenfrei über die Eltern mitversichert. Diese Ungenauigkeit wurde durch die Neufassung beseitigt. Es soll sichergestellt werden, dass es in den seltenen Fällen von Bedarfsgemeinschaften, die ausschließlich aus Minderjährigen bestehen und nicht gleichzeitig in einer Haushaltsgemeinschaft mit ihren Eltern wohnen, zu keiner Schlechterstellung kommt, und sie also nach wie vor die Versicherungspauschale absetzen können.

Weitere Fragen aus dem Aufgabengebiet des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de .

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
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