Lieber


,
sehr gerne beantworte ich Ihre Fragen, denn die von Ihnen geschilderte Verfahrensweise einiger Firmen stellt leider keinen Einzelfall dar. Bereits in der derzeitigen Wahlperiode haben wir uns mit einem Antrag (Bundestagsdrucksache 16/4909) um ein gesetzliches Verbot sogenannter Einfühlungsarbeitsverhältnisse bemüht. Dabei handelt es sich um Arbeiten, häufig in der Gastronomie anzutreffen, in denen der Arbeitgeber "mal sehen will, was man kann" aber durch den oder die Betroffene weiterhin Arbeitslosengeld bezogen werden soll. Viele Betroffene haben auf diese Weise für Nichts gearbeitet, allein in der Hoffnung, einen Job zu bekommen. Diese Verfahrensweise muß nach unserer Auffassung verboten werden. Jeder, der arbeitet muss auch einen Rechtsanspruch haben, für diese Arbeit entlohnt zu werden und zwar von der ersten Stunde an. Mein Kollege Werner Dreibus hat zu dieser Problematik kürzlich auch eine Pressemitteilung veröffentlicht, die Sie hier finden:
www.linksfraktion.de
Die Notwendigkeit der Erstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrages ist im Nachweisgesetz geregelt und gilt für alle Arbeitsverhältnisse, es sei denn, es handelt sich nur um vorübergehende Aushilfsarbeitsverhältnisse "von höchstens einem Monat". Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Ein Arbeitsverhältnis kann also bereits nach einer mündlichen Vereinbarung zustande kommen, wenn die Bedingungen zu Arbeitsaufgabe, Beginn der Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitsentgelt u.a. ausgehandelt wurden. An diesen mündlichen Arbeitsvertrag sind beide Seiten auch gebunden.
Zu Ihrer Frage der Zeitarbeit: Zeitarbeit in der jetzigen Form wollen wir abschaffen. Für uns sollte Zeitarbeit zukünftig nur noch eine besonders qualifizierte flexible Art der Tätigkeit innerhalb einzelner Berufsgruppen sein, die allein aus diesem Grund eine wesentlich höhere Entlohnung, als vergleichbare Festangestellte erfahren müßte. Bereits eine solche Regelung würde dazu führen, daß Zeitarbeit deutlich begrenzt sein würde und nicht zur Verdrängung regulärer Arbeitsplätze führt. Reguläre Einstellungen würden damit wieder an Attraktivität gewinnen.
Und abschließend noch eine Anmerkung zum Kündigungsschutz, den Sie ja ebenfalls ansprechen: Nein, wir sind nicht für eine Lockerung des Kündigungsschutzes. Wir treten dafür ein, den Kündigungsschutz zu verstärken und auszuweiten und haben einen dementsprechenden Antrag (Bundestagsdrucksache 16/2080) in den Bundestag eingebracht. Auch künftig werden wir uns für die Stärkung der Rechte von ArbeitnehmerInnen einsetzen. In diesem Sinne, lieber Herr

, wünsche ich Ihnen alles Gute. Vielleicht können Sie ja die ein oder andere Position der Fraktion DIE LINKE teilen. Übrigens gibt es in Saalfeld auch ein Büro der Partei, falls Sie Interesse an einem persönlichen Austausch haben sollten. Die nötigen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:
www.die-linke-saalfeld-rudolstadt.de
Mit freundlichen Grüßen
Nele Hirsch