Natascha Kohnen (SPD)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Diplom-Biologin
Ausgeübte Tätigkeit
Redakteurin, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
München-Land-Süd
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(...) Ich sehe das Ziel eines qualitativ hochwertigen Bildungssystems - so wie es nach dem PISA-Debakel mit Blick auf die skandinavischen Staaten gefordert wurde - derzeit in weiter Ferne. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.01.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Kohnen;

Verbindungsstraße Unterhaching-Ottobrunn:
Seit es die o.g. BAB-Anschlußstelle gibt (wir sind ja froh drum), frage ich mich: Warum ist an/auf dem Radweg nicht der geringste Hinweis enthalten, dass hier Gegenverkehr erwartet werden muss? Ich hatte dort schon des öfteren gefährliche Begegnungen.

Wenigstens eine Hinweistafel und eine durchgezogene Leitline wären angebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Natascha Kohnen
1Empfehlung
01.03.2010
Natascha Kohnen
Sehr geehrter Herr ,

zu ihrer Frage stehe ich in Verbindung mit dem Rathaus in Unterhaching. Das Ordnungsamt prüft derzeit die Sachlage.

Sobald ich von dieser Seite eine Antwort erhalten habe, lasse ich sie Ihnen zukommen.

Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, mit besten Grüßen,

Natascha Kohnen
Ergänzung vom 23.04.2010
Sehr geehrter Herr ,

heute erreichte uns die Antwort des Landratsamtes zu Ihrer Frage.

Wir hatten mehrmals nachgehakt, dennoch die schriftliche Antwort erst heute erhalten.

Um auch direkt nachfragen zu können, falls sie weitere Anmerkungen haben, sind die Kontaktdaten aus dem LRA in der Mail eingefügt.

Mit besten Grüßen

Ingrid Pflug
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Natascha Kohnen, MdL

Tel 089-4126-2664
Fax 089-4126-1664

Antwort des LRA:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Pflug,

zuständigkeitshalber wurde uns Ihre Bürgeranfrage bezüglich der Radwegsituation an der Anschlussstelle Unterhaching-Ost der A 8 weitergeleitet. Beanstandet wurde, dass bei dem Radweg, welcher entlang der Kreisstraße M 22 verläuft, im Bereich der BAB-Unterführung kein Hinweis auf den Radgegenverkehr angebracht ist.

Bei dem o.g. Weg handelt es sich um einen verpflichtenden gegenläufigen gemeinsamen Geh- und Radweg.
Dies bedeutet, dass er sowohl für Fußgänger als auch Radfahrer in beiden Richtungen benutzungspflichtig ist, wobei sich beide Arten der Verkehrsteilnehmer grundsätzlich den ganzen Weg teilen.
Eine besondere Gefährlichkeit der Geh- und Radwegführung kann aber nicht erkannt werden, da allgemeine verkehrsrechtliche Grundsätze wie das Rechtsfahrgebot und das Gebot der Gegenseitigen Rücksichtnahme auch für Radfahrer auf einem Radweg gelten.
Zudem entspricht die Anmerkung des Herrn nicht den Tatsachen, da sich am Beginn des gemeinsamen Geh- und Radweges in Unterhaching unter der Beschilderung als Geh- und Radweg ein Zusatzzeichen befindet, welches die Gegenläufigkeit anzeigt. Für Radfahrer, welche von Ottobrunn Richtung Unterhaching fahren wollen, befindet sich der Radweg auf der linken Seite, sodass sich bereits aus der Lage des Weges ergibt, dass mit Gegenverkehr gerechnet werden muss.
Zwar ist es technisch möglich, weitere Hinweiszeichen auf die Gegenläufigkeit anzubringen. Nach § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen jedoch nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Umstände zwingend notwendig ist. Eine solche Notwendigkeit liegt im vorliegenden Fall jedoch nicht vor.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Riedlaicher

Landratsamt München
Sachgebiet 9.5 - Verkehrsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-2653
Fax: 089 / 6221 44-2653
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Frage zum Thema Wirtschaft
16.02.2010
Von:
Max

Liebe Frau Kohnen,

Ihrem Abstimmungsverhalten entnehme ich, dass Sie sich gegen eine Liberalisierung des Ladenschlussrechts in Bayern eindesetzt haben. Damit stimmen Sie zwar mit der Haltung Ihrer Partei in Bayern, aber nirgendwo sonst im Bundesgebiet mit überein. Wo die SPD ansonsten mitregiert - und egal in welcher Koalition - wurde in allen anderen Bundesländern eine Liberalisierung vorgenommen, auch bei einer Alleinregierung der SPD wie in Rheinland-Pfalz. Können Sie mir erklären (mit vernünftigen Gründen!), warum die SPD in Bayern hier gegenüber allen anderen SPD-Landesverbänden eine abweichende Haltung einnimmt? Können Sie mir dann auch erklären, warum Ihre Parteifreunde in den anderen Ländern anderer Meinung sind als die Bayern-SPD und warum darin kein parteiinterner Widerspruch zu sehen ist?

Mit freundlichen Grüßen

Max
Antwort von Natascha Kohnen
2Empfehlungen
04.03.2010
Natascha Kohnen
Sehr geehrter Herr ,

als bayerische Landtagsabgeordnete bin ich vor allem Volksvertreterin der Bürgerinnen und Bürger in diesem Bundesland. Mein Abstimmungsverhalten im bayerischen Landtag muss sich daher vor allen Dingen an die Anforderungen in Bayern orientieren.

Eine Gesamtschau im Sinne der Koordination zwischen den Bundesländern macht nur bei Sachgebieten Sinn, in denen einheitliche Standards in allen Ländern zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger sind.

Ob nun in Bayern längere, oder kürzere Ladenöffnungszeiten bestehen, bringt beispielsweise für die Menschen in Berlin keinerlei Vorteil in der Sache, sondern betrifft die Menschen in Bayern. Hier überwiegen die Nachteile für die Betroffenen stark:

Die Arbeitsplätze im Einzelhandel sind überwiegend Frauenarbeitsplätze. Eine Aufhebung des Ladenschlusses wäre ein familienpolitischer Rückschritt. Insbesondere Alleinerziehenden ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nahezu unmöglich. Das öffentliche, wie private Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen für alle Altersstufen in Bayern orientiert sich nicht an den Öffnungszeiten des Einzelhandels.

Bayern hat ein weniger urbanes Profil als die Stadtstaaten oder andere Bundesländer, in denen der ländliche Raum weniger prägend ist. Eine weitere Konzentration von Geschäften auf der "grünen Wiese" und damit eine Verschlechterung des wohnortnahen Einzel- und Fachhandelsangebots - insbesondere außerhalb der Ballungsräume - wäre die Folge. Von der Verödung des ländlichen Raums wären vor allen Dingen Senioren und generell Bevölkerungsschichten, die auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, negativ betroffen.

Für kleinere Einzelhändler, Handwerker und mittelständische Betriebe wäre eine Liberalisierung existenzgefährdend: lange Öffnungszeiten rechnen sich bei gleich bleibenden - oder u.U rückläufigen Umsätzen nicht. Die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger ändert sich ja nicht mit etwaigen Öffnungszeiten.
Untersuchungen für Berlin und Brandenburg ergeben, dass die ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen wegen der höheren Kosten im Vergleich zum Umsatz die großzügigen Öffnungszeiten nicht nutzen können. Der Gesamtumsatz verschob sich zugunsten der Filialisten mit Unternehmens- (und -steuerlichen) Sitz in den anderen Bundesländern (vornehmlich NRW, Ba-Wü und Bayern).

Studien bezüglich der Entwicklung des Einzelhandels ab 2006 infolge der Freigabe der Ladenöffnungszeiten an die Länder, belegen, dass sich verlängerte Öffnungszeiten nicht in Umsatzimpulsen niederschlagen. So verzeichnete Bayern in 2008 für den Einzelhandel ein dreifaches Umsatzplus in Vergleich zu Berlin. Bemerkenswert an der Entwicklung in 2008 ist, dass die Flächenländer Rheinland-Pfalz, Sachsen, Bayern und das Saarland entweder unverändert bzw. in der Ausgestaltung der Ladenöffnungszeiten eher moderate Grenzen der Abendöffnung (bis 22.00 Uhr) geregelt haben, überdurchschnittlich im Umsatz zugelegt haben.

Man kann daher festhalten, dass die Öffnungszeiten Umsatzverschiebungen zugunsten der Großen in der Branchen mit sich bringen, aber keine Umsatzsteigerung in der Einzelhandelsbranche insgesamt.

Hinzu kommt ein gesamtgesellschaftlicher Aspekt: durch verlängerte Arbeitszeiten wäre das Engagement Ehrenamtlicher in Vereinen, Verbänden oder Kirchen stark beeinträchtigt.

Sehr geehrter Herr , angesichts der überwiegenden Nachteile verlängerter Ladenöffnungszeiten bitte ich Sie, uns in dieser Haltung zu unterstützen.

Mit besten Grüßen
Natascha Kohnen, MdL
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Frage zum Thema Schulen
05.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Kohnen

als Landtagsabgeordnete meines Wahrkreises möchte ich Ihnen eine Frage zum Schulsystem stellen:

Das so genannte Zentralabitur hat ja in Bayern eine lange Tradition. Ziel ist meines Wissens unter Anderem, für die Bewertung der Leistungen der Abiturienten eine faire, vergleichbare Basis zu schaffen.

Meine beiden Kinder gehen an meinem Wohnort in ein öffentliches Gymnasium, mit dem wir im Allgemeinen recht zufrieden sind. Allerdings fällt mir auf, dass in einem erstaunlichen Umfang Schulstunden ganz ausfallen, dass oft fachfremder Vertretungsunterricht stattfindet oder dass Refrendare ohne Betreuung durch einen qualifizierten Fachlehrer monatelang -- selten aber ein ganzes Schuljahr -- unterrichtet werden.

Freunde und Bekannte versichern mir, dass die Zustände an anderen öffentlichen Gymnasien nicht besser, oft sogar schlechter sind. Es scheint sich also um ein verbreitetes Phänomen im öffentlichen Schulwesen zu handeln.

Läuft diese Praxis nicht dem Ziel der Vergleichbarkeit der Abiturleistungen zuwider? Wie soll ein Schüler, der möglicherweise 10% des geplanten Unterrichts gar nicht erhalten hat, die gleichen Noten erzielen, wie ein Schüler, dessen Unterrichtsstunden nur zu 5% ausgefallen sind? Oder zu 15%?

Für mich wird hier die Idee des Zentralabiturs ad absurdum geführt. Um eine Vergleichbarkeit zu erreichen, muss geplanter Unterricht auch stattfinden. (Abgesehen von der Frage der Gerechtigkeit beim Zentralabitur ist die Frage natürlich vor Allem für die Zukunft des Landes von zentraler Bedeutung.)

Darf ich fragen, wie Sie dazu stehen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Natascha Kohnen
bisher keineEmpfehlungen
25.03.2010
Natascha Kohnen
Sehr geehrter Herr ,

ich stimme Ihnen zu.

Das Thema Lehrermangel ist eines der zentralen Probleme in der Praxis unserer Bildungslandschaft.

Wir haben bei den Schülern große Zuwachsraten an Gymnasien, Real- und Fachoberschulen. Allein an den Gymnasien stieg bis dato im Vergleich zum Schuljahr 2000/2001 die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Bayern um 60.000.

Unsere Fraktion ist der Meinung, dass der Lehrerberuf attraktiver gestaltet werden muss - im Sinne von besseren Rahmenbedingungen für ein qualitativ hochwertiges Arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern. Nur auf diesem Wege werden sich mehr junge Menschen für einen Lehrberuf entscheiden.

Im Bericht des Wissenschaftlich-Technischen Beirats der Staatsregierung "Schule und Bildung" werden bei der Lehrerausbildung in Bayern Defizite festgestellt, deren "Nicht-Beachtung in der Zukunft die relativ starke Stellung des Bayerischen Schulsystems gefährden würde."

Die SPD-Landtagsfraktion hat aus diesen Gründen einen eigenen Gesetzesentwurf zur Änderung der Bayerischen Lehrerbildung in den Landtag eingebracht.

600 Lehrerinnen und Lehrer haben sich in Bayern nach Abschluss ihres Referendariats zum 1. Februar um die Einstellung am Gymnasium beworben. Nur die Hälfte wird voraussichtlich eine Anstellung bekommen. Nach Protesten haben zudem 100 Referendare befristete Verträge bekommen. Die anderen 200 Referendarinnen und Referendare gehen leer aus, obwohl sie gebraucht würden.

Die reformierte Oberstufe im G8 bringt derzeit ein großes Zusatzpaket an Problemen mit sich. Die Rahmenbedingungen sind völlig unzureichend. Es fehlen Lehrer/innen an allen Ecken und Enden. Die Kursgrößen sind deutlich zu groß, für individuelle Förderung fehlen Personal und Raum an allen Schulen.
Ich sehe das Ziel eines qualitativ hochwertigen Bildungssystems - so wie es nach dem PISA-Debakel mit Blick auf die skandinavischen Staaten gefordert wurde - derzeit in weiter Ferne.

Politik muss Prioritäten setzen. Als bayerische Landtagsabgeordnete spreche ich in Bezug auf Bayern: Ich sehe derzeit nicht die Prioritätensetzung von Mitteln zugunsten unseres Bildungssystems, so wie es für dieses zentrale Zukunftsfeld angebracht wäre.

Falls sie an Experten-Aussagen zum konkreten Lehrerbedarf in Bayern interessiert sind, lasse ich Ihnen diese gerne zukommen.

Mit besten Grüßen

Natascha Kohnen
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.07.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Kohnen,

in den letzten 2 Jahren hat der Schwerlastverkehr (vermeiden der Maut) durch Grünwald auf der Oberhachinger Straße stark zugenommen.
Gibt es Grenzwerte für den dadurch entstehenden Lärm und Höchstwerte beim Feinstaub. Ist die Gemeinde verpflichtet diese Werte zu erheben und zu überwachen?

Mit freundlichen Grüßen

D.
Antwort von Natascha Kohnen
bisher keineEmpfehlungen
15.07.2010
Natascha Kohnen
Sehr geehrter Herr ,

nach Auskunft des Landratsamts München besteht für die Gemeinde Grünwald keine Verpflichtung für eine Erhebung von Lärm und Feinstaub Grenzwerten.
Allerdings steht es der Gemeinde frei, eine Probemessung durchzuführen. Desweiteren ist es ebenso möglich eine Messstelle für Feinstaub an der Oberhachinger Straße zu errichten.
Dafür schlage ich Ihnen vor, sich an eine Gemeinderätin/ einen Gemeinderat Ihres Vertrauens zu wenden, damit diese/ dieser Ihre Idee im Gemeinderat einbringen kann.

Hier kann ich Sie z.B. an Renate Nöbel verweisen, die für die SPD Grünwald im Gemeinderat sitzt. Telefon: 641 27 12; Fax: 64 91 09 56

Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Röslmaier
Mitarbeiter Natascha Kohnen, MdL
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
05.02.2011
Von:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Kohnen,

uns fällt immer wieder auf, dass die ÖRR Werbung nach 20:15 Uhr in deren Programmen schalten.

Beispiel:
ZDF am So, 31.01.2011, 22:13 Uhr Werbung "Rotkäppchen Sekt", dann Spielfilm "Mörderische Versuchung", anschliessend wieder Werbung "Rotkäppchen Sekt".
(wir haben dies auf Band aufgenommen)

Wir können uns nicht erinnern, dass Werbung auf den ÖRR nach 20:15 Uhr nach dem Rundfunkstaatsvertrag erlaubt sein soll.

Wir bezahlen, staatlich verordnet, horrende Gebühren (tatsächlich Steuern, denn Gebühren entrichtet man für etwas, was man möchte) über die GEZ an die ÖRR für das bisschen Werbefreiheit nach 20:15Uhr.

Dürfen die ÖRR gegen den RStV verstossen?
Wie und in welcher Art werden derartige Verstösse gegen die Werbe-Vorschriften durch die ÖRR verfolgt?
Was gedenken Sie in dieser Sache zu unternehmen?

Künftig werden wir unsere Gebührenzahlung für jede unerlaubt eingespielte Werbung der ÖRR um Euro 1.-- kürzen - ab 18 Werbeverstössen pro Monat gibt es dann halt kein Geld mehr für die ÖRR.
Dann können de ÖRR gerne die angeblich ausstehende Gebühren von uns einmahnen - wir werden mit einer negativen Feststellungsklage erwidern und die Sache vor Gericht bringen, um Klärung über die Verpflichtungen der ÖRR und dem Nachkommen derselben einzufordern.

Es kann nicht angehen, dass der Bürger nur zahlen soll und die Nutznieser(resp. Nassauer) halten sich nicht an geltendes Recht.


Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Natascha Kohnen
bisher keineEmpfehlungen
15.02.2011
Natascha Kohnen
Sehr geehrte Frau ,

Sie haben Recht: Werbeeinspielungen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen nach 20 Uhr sind unzulässig. Gestattet allerdings ist in den Hauptprogrammen von ARD und ZDF am Abend das sogenannte "Sponsoring", also die Unterstützung einer Sendung durch Unternehmen der Wirtschaft. Dafür erhalten die Sender einen finanziellen Beitrag, die Unternehmen werden in der Regel als "Präsentatoren" dieses Programms genannt. Im Unterschied zur Werbung ist beim Sponsoring keine offensive "Werbebotschaft" erlaubt, sondern nur die Einblendung des Marken- oder Unternehmensnamens. (Den Passus im Rundfunkstaatsvertrag finden Sie hier: www.juraforum.de )

Das Ausmaß des Sponsorings ist in den vergangenen Jahren durchaus angestiegen. Die berechtigte Kritik daran ist lauter geworden. Deshalb sieht der nächste Rundfunkstaatsvertrag, der in diesem Jahr durch die Parlamente gehen und ab 2013 in Kraft treten soll, das Verbot des Sponsorings vor. Ausgenommen bleiben die Übertragung sportlicher Großereignisse, die ohne eine zusätzliche Finanzierung aus der Wirtschaft von den Sendern allein nicht zu stemmen sind. Dafür haben sich die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten bei der Vorbereitung dieses Staatsvertrags eingesetzt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen gesellschaftlichen Auftrag, nämlich den freien Zugang zur Information sicherzustellen. Ihm kommt als Garant für eine freie und individuelle Meinungsbildung, für Qualität und Vielfalt des Angebots und damit für die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft eine Schlüsselfunktion zu.
Das ist und bleibt die Rechtfertigung dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten hauptsächlich aus Gebühren oder künftig durch Haushaltsbeiträge finanziert werden können.
Wir stehen dazu, dass die Finanzierung der Sender und ihrer Programme ausreichend sein soll. Das Zubrot durch Sponsoring ist aber verzichtbar.

Mit besten Grüßen aus München

Natascha Kohnen
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