Sehr geehrter Herr

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danke für Ihre Anfrage. Meine öffentliche Äußerung bezog sich auf die Frage vom ZDF, ob das Betreuungsgeld verfassungsrechtlich angreifbar wäre. Mit Bezug auf namhafte Verfassungsrechtler, wie beispielsweise Prof. Wieland aus Speyer habe ich Zweifel geäußert, ob das Betreuungsgeld dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht. Denn nur weil eine Familie ein öffentlich subventioniertes Angebot wie einen Betreuungsplatz in einer Kita nicht annimmt, muss sie nicht entschädigt werden, da die Nichtinanspruchnahme keinen Nachteil darstellt, was allerdings Voraussetzung für den Anspruch auf eine Geldleistung wäre. Diese Frage muss verfassungsrechtlich unabhängig vom Einkommen der Empfänger bewertet werden. Als Vergleich wird angeführt, dass ein Radfahrer auch keine Geldleistung vom Staat bekommen nur weil er die öffentlich subventionierte Straßenbahn oder U-Bahn nicht benutzen. Das heißt eine verfassungsrechtliche Besserstellung wäre mit dieser "Prämie" tatsächlich gegeben. Auch wenn es leider keine landesweit einheitliche Gebührentabelle mehr gibt, so ist doch in den Kommunen sichergestellt, dass Geringverdiener oder ALG II Empfänger keine Kita-Gebühren zahlen und die Inanspruchnahme eines Kita-Platzes nicht vom Einkommen abhängig ist. Wenn dies so wäre, gäbe es in der Tat ein Gerechtigkeitsproblem, denn Bildung, zu der ich die Kita zähle, darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein. Grundsätzlich unabhängig von dieser Frage ist die Förderung von Familien durch das Steuerrecht zu diskutieren, wo man sicher noch vieles verbessern könnte. Auch sehe ich dringenden Handlungsbedarf für mehr Ganztagsangebote an Schulen und Unterstützungsangebote für Problemfamilien. Ebenfalls sehe ich die HartzIV Regelsätze für die Kinder als nicht ausreichend an, um Chancengleichheit herzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Düker