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Sehr geehrte Frau MdB Miriam Gruß,
Die letzte Regierung hat neue Regelungen und Verschärfungen des Zuwanderungsrechts beschlossen. Der dabei gravierendste Punkt ist der Erwerb von Sprachkenntnisen bereits im Ausland. Diese Sprachkenntnisse sind auch von den Ehepartnern von Deutschen nachzuweisen. Im Gesetzestext heisst es dazu, es waeren einfache Sprachkenntnisse nachzuweisen. Die Praxis an den Botschaften sieht dabei völlig anders aus. Der Test erfordert die Kenntnis von ca 1400 Vokabeln. Die Ausnahmen die im Gesetz vorgesehen sind werden in der Praxis aeusserst restriktiv gehandhabt und finden nur selten Berücksichtigung.
Für Menschen die nicht mehr der ganz jungen Generation angehören ist diese Hürde nahezu unüberwindlich. Wohlgemerkt, ich schreibe hier auch über die Ehepartner von Deutschen denen jede Möglichkeit genommen ist ihre Ehe in unserem Land zu leben.
Sehr geehrte Frau Gruß, werden Sie als Mitglied im entsprechenden Fachausschuss in den Koalitionsverhandlungen darauf bestehen dass diese Rechtspraxis, die nicht dem Gesetzestext entspricht beendet wird und sich von nun an an das gehalten wird, was die Abgeordneten des Bundestags beschlossen haben? Nämlich einfachste Deutschkennnisse und nicht ein Zertifikat des Goetheinstituts das vom Level in etwa dem Sprachniveau A2 oder darüber entspricht. Auch die Ausführungsbestimmungen des Innenministeriums sehen eine viel leichtere Handhabung der Gesetzestexte vor. Warum halten sich die Botschaften nicht an die Gesetze?
2. Halten Sie es für richtig das Zusammenleben von zwei Menschen, die die Ehe leben wollen überhaupt von einem Test abhängig zu machen? Kann der Staat verlangen, dass Ehepaare getrennt leben oder ins Ausland ziehen müssen? Wird die FDP darauf bestehen, dass in Zukunft wieder Sprachkenntnisse in Deutschland erlangt werden können und diese Inhumanität die zweifellos die grösste Menschenrechstverletzung (Verstoss gegen Art.16) in der Geschichte der BRD ist, beendet wird?
Mit freundlichen Grüßen