Miriam Gruß (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Miriam Gruß
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Generalsekretärin der bayerischen FDP, Politikwissenschaftliche Doktorandin
Wahlkreis
Augsburg-Stadt
Landeslistenplatz
9, Bayern
weitere Profile
Ein Verbot der Ü-Eier war von der Kinderkommission, der neben mir auch Abgeordnete der vier weiteren im Bundestag vertretenen Parteien angehören, niemals geplant. Ziel unserer Stellungnahme war, auf Gefahren aufmerksam zu machen, die bei der Kombination aus Lebensmitteln und Spielzeug entstehen können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Wirtschaftsberaterin, selbständig, MLP AG, Heidelberg

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Miriam Gruß
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Frage zum Thema Sicherheit
09.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Gruß,

bitte teilen Sie mir doch bitte den Grund mit, warum Sie auf die Frage von Herrn Meissner vom 10. März 2009 bis dato nicht geantwortet haben.

Frage von Herrn Meissner vom 10.3.09, nachzulesen unter:
www.abgeordnetenwatch.de

Egal welche und wieviele Frage der/die Bürger/-in an die Bundestagsabgeordneten stellt, sind diese nach meiner Rechtsauffassung auch zu beantworten, denn schliesslich war es der/die Wähler/-in, die Sie zu dieser Postion gebracht haben.

Daher meine Bitte an Sie, so schnell wie möglichst, die Frage von Herrn Meissner, unter Beachtung der Präambel - \\\"Vor Gott sind alle Menschen gleich\\\" -, zu beantworten. Besten Dank im voraus!

Herzliche Grüße aus der Landeshauptstadt München, die Weltstadt mit Herz und die Weltstadt der Sieben Biere von aus München
Antwort von Miriam Gruß
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20.08.2009
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Ich habe die Frage von Herrn Meißner beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Gruß
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
22.09.2009
Von:

Moin Moin Frau Gruß,

wie erklären Sie sich und uns Wählern, das das Mandat der UNO von den meisten Parteien in Bezug auf den Militäreinsatz in Afghanistan als bindend angesehen wird. Die volle Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (General Comments Nr. 6) jedoch in Deutschland noch nicht vollzogen ist.

Bitte nehmen Sie zu Ihrer persönlichen Verantwortung als MdB dieses Landes zur mangelnden Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Stellung.

Vielen Dank

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Frage zum Thema Gesundheit
02.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Gruß,

der Privatpatient erhält, entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), eine Arztrechnung zur Prüfung und Weitergabe an seine private Versicherung.
Würden Sie diese Vorgehensweise auch bei gesetzlich Versicherten unterstützen? Freue mich auf Ihre Antwort. Danke.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Miriam Gruß
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07.10.2009
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Oktober 2009 zum Thema Gesundheitspolitik.

Bisher haben Kassenpatienten keine Möglichkeit, die vom Arzt abgerechneten Leistungen auf einer Rechnung einsehen zu können, stattdessen werden Sie unmündig gehalten.

Deshalb fordert die FDP bereits seit Jahren, eine einfache und transparente Gebührenordnung, sowohl für Patienten, als auch für Ärzte, damit beide nachvollziehen können, wie die Leistungen im Gesundheitswesen honoriert werden. Dabei soll zwischen Privat- und Kassenpatienten keine Unterscheidung gemacht werden.

Wir wollen diesen Ansatz in einer umfassenden Gesundheitsreform einbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Gruß
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Frage zum Thema Aufenthalts- und Asylrecht
08.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau MdB Miriam Gruß,

Die letzte Regierung hat neue Regelungen und Verschärfungen des Zuwanderungsrechts beschlossen. Der dabei gravierendste Punkt ist der Erwerb von Sprachkenntnisen bereits im Ausland. Diese Sprachkenntnisse sind auch von den Ehepartnern von Deutschen nachzuweisen. Im Gesetzestext heisst es dazu, es waeren einfache Sprachkenntnisse nachzuweisen. Die Praxis an den Botschaften sieht dabei völlig anders aus. Der Test erfordert die Kenntnis von ca 1400 Vokabeln. Die Ausnahmen die im Gesetz vorgesehen sind werden in der Praxis aeusserst restriktiv gehandhabt und finden nur selten Berücksichtigung.

Für Menschen die nicht mehr der ganz jungen Generation angehören ist diese Hürde nahezu unüberwindlich. Wohlgemerkt, ich schreibe hier auch über die Ehepartner von Deutschen denen jede Möglichkeit genommen ist ihre Ehe in unserem Land zu leben.

Sehr geehrte Frau Gruß, werden Sie als Mitglied im entsprechenden Fachausschuss in den Koalitionsverhandlungen darauf bestehen dass diese Rechtspraxis, die nicht dem Gesetzestext entspricht beendet wird und sich von nun an an das gehalten wird, was die Abgeordneten des Bundestags beschlossen haben? Nämlich einfachste Deutschkennnisse und nicht ein Zertifikat des Goetheinstituts das vom Level in etwa dem Sprachniveau A2 oder darüber entspricht. Auch die Ausführungsbestimmungen des Innenministeriums sehen eine viel leichtere Handhabung der Gesetzestexte vor. Warum halten sich die Botschaften nicht an die Gesetze?

2. Halten Sie es für richtig das Zusammenleben von zwei Menschen, die die Ehe leben wollen überhaupt von einem Test abhängig zu machen? Kann der Staat verlangen, dass Ehepaare getrennt leben oder ins Ausland ziehen müssen? Wird die FDP darauf bestehen, dass in Zukunft wieder Sprachkenntnisse in Deutschland erlangt werden können und diese Inhumanität die zweifellos die grösste Menschenrechstverletzung (Verstoss gegen Art.16) in der Geschichte der BRD ist, beendet wird?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Miriam Gruß
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26.10.2009
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Oktober 2009 zum Zuwanderungsrecht.

Die von Ihnen geschilderte Situation beim Familiennachzug und die restriktive Handhabung der gesetzlich normierten Ausnahmen ist mir bekannt.

Die FDP hat bereits im Januar 2009 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um die derzeit vorherrschenden unzumutbaren Hindernisse beim Ehegattennachzug abzubauen. Ich gebe Ihnen Recht, daß die Integration zuziehender Ehegatten in Deutschland erleichtert werden muß.

Wir setzen uns ein für die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Visavergabe, um ein einfacheres Zusammenleben von Ehepartnern zu ermöglichen.

Deshalb wollen wir, daß die deutschen Auslandsvertretungen angewiesen werden, neben dem Angebot der Goethe-Institute auch auf andere vor Ort tätige Sprachkursanbieter zu verweisen.

Die Prüfungsabnahme soll nicht faktisch allein bei den Goethe-Instituten belassen werden, sondern auf alle entsprechende Qualität verbürgende Anbieter ausgeweitet werden. In Einzelfällen bei Vorliegen zwingender Gründe soll die Sprachprüfung durch Mitarbeiter der deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt werden können.


Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß
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