Michaela Noll (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Michaela Noll
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwältin
Wahlkreis
Mettmann I
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
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Gerne wiederhole ich an dieser Stelle noch einmal, dass ich eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Inhalte als Kinderpornographie ausdrücklich nicht befürworte. Wir streben eine Klarstellung des Gesetzeswortlauts an, aus der dies sowie der Gesetzeszweck Prävention unzweifelhaft hervorgehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Förderkreis ZNS Langenfeld e.V., Langenfeld, Präsidentin, ehrenamtlich

Franziskus-Hospiz Hochdal, Erkrath, Schirmherrin, ehrenamtlich

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Michaela Noll
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Frage zum Thema Internetsperren
24.07.2009
Von:

Hallo Noll,

bei dem Zugangserschwernisgesetz sind mir einige Fragen aufgekommen die bis heute nie beantwortet wurden. Damit die Fragen eventuell besser verstanden werden können führe ich ein einfaches Beispiel an.

Nehmen wir an ein Familienvater hostet bei einem kleinen Provider eine Internetpräsenz wo er die letzten Urlaubsbilder seiner Familie onlinestellt, der Provider hat natürlich auf dem Server nicht nur die Seite unseres Familienvaters sondern die von verschiedenen Firmen usw. Jetzt hat aber einer der auf dem selben Server liegt, verbotenes Material und der Server wird durchs BKA mit Hilfe der IP-Adresse gesperrt. Jetzt gibt unser Familienfeier in der Firma bekannt, schaut euch mal die super Urlaubsbilder an und die Kollegen versuchen die Seite zu öffnen. Jetzt kommen diese auf das Stoppschild und unser Familienvater wird dadurch in einem falsches Licht dargestellt. Natürlich versteht der Arbeitgeber nicht, das die Seite seinem Mitarbeiters fälschlicher Weise gesperrt wurde und der Arbeitgeber entlässt den Mitarbeiter. So zieht sich dann für unsren Familienvater die Spirale immer weiter nach unten.

Durch dieses Beispiel stellen sich für mich die Fragen, warum man bei der Verabschiedung sich darüber keine Gedanken gemacht hat, obwohl man sich hat einschlägig von Spezialisten beraten lassen. Weiter, wie sind die Mechanismen um seine Seite wieder entsperren zu lassen und wie schnell und unter welchen Kriterien man dies tun kann. Weiter hätte ich die Frage wie der Staat den Bürger vor einem fälschlichen Generalverdacht schützen will und wer für den event. entstehenden Schaden aufkommt.

Daher die Frage wie Sie als Familienpolitikerin dazu stehen, unbescholtene Bürger unter einem eventuellen Generalverdacht zu stellen.

MfG
N.F.
Antwort von Michaela Noll
bisher keineEmpfehlungen
03.08.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz ist intensiv geführt worden. Ich selber habe vielfach und umfassend zu den aufgeworfenen Fragen Stellung genommen.

Die von Ihnen geäußerte Sorge, Internetnutzer könnten ungerechtfertigter Weise in den Verdacht geraten, Kinderpornographie zu konsumieren, war einer der Schwerpunkte der Diskussion.

Ursprünglichen hatte das Bundesjustizministerium vorgesehen, dass die beim Stoppserver anfallenden Daten ohne konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte Person zur Strafverfolgung genutzt werden dürften. Dies hätte jedoch genau dazu geführt, dass jeder, der - auch zufällig und unabsichtlich - auf eine Seite mit kinderpornographischem Inhalt gelangt, unter Generalverdacht gestellt worden wäre. Deswegen haben wir uns gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Verkehrs- und Nutzerdaten, die beim Stoppserver anfallen, werden bei den Providern nicht gespeichert und dürfen nun nicht mehr für die Strafverfolgung genutzt werden.
Davon abgesehen ist leider niemand von uns davor sicher, unschuldig unter Verdacht zu geraten. Daher bin ich froh darüber, dass wir ein Rechtssystem haben, das die entsprechenden Wege bereithält, um sich gegen falsche Vorwürfe zur Wehr zu setzen.

In dem Fall, dass Streitigkeit über die Aufnahme eines Telemedienangebotes in eine Sperrliste besteht, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Eine Haftung der Dienstanbieter besteht nur bei schuldhaftem Verhalten. Das Sperrlistenverfahren für Seiten mit kinderpornographischen Inhalten und die dafür erforderliche Infrastruktur dürfen nicht zur Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber den Dienstanbietern oder sonstigen Dritten genutzt werden. Zudem hat das BKA seinerseits in der vertraglichen Verbindung mit den Internetservice-Providern weitgehende Haftungspositionen akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
17.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Noll,

am 27.09.09 treten Sie an, um den Wahlkreis Mettmann-Süd gegen Herrn Steinbrück wieder zu gewinnen. Was können Sie jetzt und nach der Wahl hierfür tun:

Die Walder Straße verbindet Solingen-Ohligs und Hilden. Über sie führt u. a. auch der ganze Berufsverkehr aus Solingen-Merscheid, Solingen-Wald und Solingen-Ohligs nach Düsseldorf sowie in die Gegenrichtung. Seit mehr als 10 Jahren beklagen sich Autofahrer über die chaotische Ampelschaltung auf dieser Strecke, die keine Grüne Welle kennt und immer zu fürchterlich langen Staus führt. Letztmalig hat die Rheinische Post das Thema am 27.04.2007 aufgegriffen, Veränderungen zum Besseren gab es seither keine.

Quelle: www.rp-online.de

Eine Fahrzeit von knapp einer Stunde für 8 km ist nach eigenen Erfahrungen zu Spitzenzeiten durchaus drin.

Es kann doch nicht sein, dass Regierung und Parlament einerseits Steuer-Milliarden an marode Banken verschenken, die damit für die eigenen Fehler noch mit einer Überlebensgarantie belohnt werden und andererseits ein paar Hunderttausend Euro fehlen, die denen Nutzen bringen würden, die jeden Tag zum Erarbeiten dieser verschenkten Steuern zur Arbeit fahren müssen. Übrigens wirken unter diesem Aspekt alle Überlegungen zum Gesundheits-, Klima- und Ressourcenschutz durch irgendwelche Feinstaubplaketten und höhere Energiebesteuerungen wie pure Heuchelei, da Kraftfahrzeuge mit fossilen Kraftstoffen die höchsten Feinstaub- und Schadgasemissionen bei Anfahr- und Beschleunigungsvorgängen verursachen. Es kann natürlich auch sein, dass man das Ampelchaos mit Blick auf den dadurch verursachten höheren Spritverbrauch und Materialverschleiß und damit verbundene höhere Mineralöl- und Umsatzsteuereinnahmen vorsätzlich verursacht.
Was werden Sie tun, damit sich dieser unhaltbare Zustand kurzfristig ändert?

Freundliche Grüße aus Hilden,

Antwort von Michaela Noll
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10.09.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zu der Ampelschaltung auf der Walder Straße.

Ich kann Ihren Unmut über die Situation sehr gut nachvollziehen, muss Ihnen aber leider mitteilen, dass ich in dieser Sache nicht die richtige Ansprechpartnerin bin, da die Walder Straße eine Landesstraße ist, die Zuständigkeit für die Ampelschaltung also beim Landesbetrieb Straßen.NRW liegt.

Ich möchte Sie deshalb bitten, sich an meine Kollegen im Landtag zu wenden. Gerne hätte ich Ihre Anfrage selbst an diese weitergeleitet, über Abgeordnetenwatch werden uns aber weder Emailadressen noch Anschriften übermittelt, so dass keine Antwort an Sie möglich wäre, sollte ich Ihre Email weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
28.08.2009
Von:
Tim

Sehr geehrte Frau Noll,

ich finde es gut, dass Sie engagiert im Kampf gegen die Verbreitung von kinderpornographischen Schriften sind. Leider vermisse ich eine kurze und präzise Auflistung zur folgender, bereits schon gestellter Frage:

Ganz konkret: In welchen Ländern ist das öffentliche zur Verfügung stellen von kinderpornographischen Schriften legal?

Mit freundlichen Grüßen

Tim

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Frage zum Thema Kinder und Jugend
23.09.2009
Von:

Moin Moin Frau Noll,

wie erklären Sie sich und uns Wählern, das das Mandat der UNO von den meisten Parteien in Bezug auf den Militäreinsatz in Afghanistan als bindend angesehen wird. Die volle Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (General Comments Nr. 6) jedoch auch in Deutschland noch nicht vollzogen ist.

Bitte nehmen Sie zu Ihrer persönlichen Verantwortung als MdB und Ausschußmitglied dieses Landes zur mangelnden Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Stellung.

Vielen Dank
Antwort von Michaela Noll
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08.10.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

gerne nehme ich Stellung zu Ihrer Anfrage. Die äußerst schwierige Lage in Afghanistan ist bereits jetzt eine der wesentlichen Fragen der deutschen Außenpolitik. Sie wird zu Recht auch weiterhin oben auf der politischen Agenda stehen. Ich hoffe sehr, dass es uns in der neuen Legislaturperiode gelingen wird, eine Lösung für die vielschichtige Problematik zu finden, die sich uns in Afghanistan zeigt.

Im Hinblick auf die UN-Kinderrechtskonvention erlaube ich mir als Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages den Hinweis auf die Pressemitteilung der Kinderkommission vom 20.09.2009 anlässlich des Weltkindertages. Dort verweist die Kinderkommission darauf, dass in Deutschland viel zum Schutz von Kindern getan, aber noch nicht alles erreicht worden sei, etwa die formale Rücknahme der Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention www.bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
29.09.2009
Von:

Hallo Frau Noll,

ich lebe in einem Stadtteil der in dem von der Bundesregierung herausgegeben "Atlas der Wut", als sozialer Brennpunkt gilt.
Frau Schwan und Herr Sommer haben ja schon einigen Monaten von der Gefahr von Unruhen und Bürgerkriegsähnlichen Zuständen in solchen Kultureell Wertvollen Gebieten gesprochen.
Die Bundesregierung bestreitet so etwas. Mein Problem ist folgendes: Versicherungen schließen in Fällen von Bürgerkriegsähnlichen Zuständen Leistungen aus. Woie sieht es also mit Staatsgarantien aus die in Fällen von Unruhen mein Eigentum ersetzen? Da die Regierung ja keine Gefahr für einen Bürgerkrieg oder eine ausweitung von Unruhen wie zum 1. Mai in Berlin oder Schanzenfest in Hamburg sieht dürfte es für Sie als Abgeornete ja ein leichtes sein eine forderung nach so einer Garantie durchzusetzen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Michaela Noll
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28.10.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich dieser nicht entnehmen, wie ich Ihnen konkret weiterhelfen kann.

"Bürgerkriegsähnliche Zustände" sind mir in Deutschland jedoch in der Tat nicht bekannt, so dass ich hier keinen Handlungsbedarf sehe.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll MdB
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