Von:

Dr.

Sehr geehrter Herr Frieser,
als selbst beruflich im Kapitalanlagebereich eines großen Versicherers Beschäftigter verfolge ich natürlich sowohl aus professionellen Gründen aber natürlich auch mit Interesse als Bürger die Diskussionen um die EU-Rettungspakete und natürlich auch die Beteiligung privater Gläubiger.
Beim am 21.Juli verabschiedeten Modell der Gläubigerbeteiligung hat sich aber m.E. eine sehr merkwürdige Situation ergeben:
Der Bankenverband IIF (als Interessensvertretung von 350 Banken) hat ein Angebot zur weiteren Finanzierung der griechischen Staatsschuld abgegeben, in dem sehr beeindruckende Zahlen einer Gläubigerbeteiligung im Milliarden-EUR-Bereich genannt sind.
Bei genauerem Hinsehen mit einem Mindestmaß an finanzmathematischer Vorbildung erkennt man jedoch, dass diese Beträge nur unter Zuhilfenahme eines Rechentricks entstehen: Nämlich indem man grundsätzlich erst einmal von einer geforderten Verzinsung von 9 % auf alle vorhandenen Griechenland-Forderungen ausgeht und ausgehend von dieser (mehr als großzügigen) einen - ich möchte ihn einmal "Pseudo-Verzicht" nennen - quantifiziert hat.
Zudem wären die neuen Wertpapiere mit Garantien des EFSF versehen, sodass natürlich eine Rendite-Erwartung von 9% mehr als großzügig erscheint.
Leider hat auch das Institut der dt. Wirtschaftsprüfer (IDW) dies augenscheinlich nicht vollumfänglich erfasst, da es zu dem Schluss kommt, dass Griechenland-Forderungen nach HGB-Rechnungslegung mit 21% und nach IFRS-Rechnungslegung komplett auf den Marktpreis abzuschreiben wären. Dies hat sich in den Bilanzen von bspw. Deutscher Bank, Allianz und Munich Re schon zum Q2 2011 manifestiert.
Somit ergibt sich die kuriose Situation, in der trotz eines faktisch wirtschaftlich nicht vorhandenen Verzichts der Gläubiger (somit keine Hilfe für Griechenland) in den Ergebnissen der Unternehmen Belastungen entstehen.
Sind den Abgeordneten die Rechenmodalitäten dieser "Gläubigerbeteiligung" Ihrer Meinung nach bekannt und transparent?