Mechthild Rawert (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Mechthild Rawert
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Diplom Sozialpädagogin, Diplom Pädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Tempelhof-Schöneberg
Landeslistenplatz
4, Berlin
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(...) Ich bin mir durchaus der Balance zwischen der Anhebung des Renteneintrittalters und der damit verbundenen finanziellen Stabilisierung des Rentensystems und den Sorgen der Menschen, in bestimmten Branchen bis zum 67.Lebensjahr keine Vollzeittätigkeit mehr leisten können, bewusst. (...) Eine Schande ist es, dass in einigen Branchen Menschen über 50 Jahren keine Anstellung mehr finden, obgleich sie gesund sind und nach einer Erwerbsarbeit suchen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
14.01.2007
Von:

Hallo und guten Tag.

Liebe Mechthild Rawert, Sie haben ja die Zustimmumg zum verlängerten Einsatz in Afghanistan gegeben.
Wie stehen Sie zu dem Verschweigen der Opfer, die die Bundeswehr dort hat? Es gibt nur eine kleine Feier bei der Ankunft der Toten in Köln-Wahn und sonst nichts. Keine Todesanzeigen der Bundeswehr in überregionalen Zeitungen, noch vielleicht ein Denkmal für die im Friedensdienst umgekommenen Soldaten. Sollen wir die Opferzahlen nicht wissen? Oder was steckt dahinter?
Antwort von Mechthild Rawert
1Empfehlung
22.02.2007
Mechthild Rawert
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage möchte ich mich bedanken. Ohne den herausragenden Beitrag der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wäre eine nachhaltige Stabilisierung Afghanistans noch schwieriger zu erreichen. Für die Bundesregierung gilt dabei die besondere Wertschätzung und Trauer den bei dem Auslandseinsatz ums Leben gekommenen Soldaten der Bundeswehr. Seit 1990 haben 65 Soldaten ihr Leben im Auslandseinsatz verloren. Minister Dr. Jung plant daher, am Berliner Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung auf dem Gelände des Bendlerblocks ein Ehrenmal der Bundeswehr zu errichten. Persönlich würde ich für dieses einen Standort in der Nähe des Parlaments bevorzugen. Das Ehrenmal soll allen Angehörigen der Bundeswehr gewidmet sein, die seit Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 ihr Leben in Ausübung ihres Dienstes verloren haben. Das Ehrenmal wird öffentlich zugänglich sein und einen geeigneten Rahmen bieten für das Gedenken von Einzelpersonen ebenso wie für offizielle Anlässe.

Die Rückführung verstorbener Soldatinnen und Soldaten bei Todesfällen im Einsatz oder in besondern Verwendungen außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes im Rahmen von humanitären, friedenserhaltenden oder friedensschaffenden Maßnahmen und die zu erweisenden militärischen Ehren verdeutlichen in besonderem Maße die Verbundenheit der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit der/dem Verstorbenen und den Hinterbliebenen. Dazu werden für alle Todesfälle bei Auslandseinsätzen die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um die/den Verstorbene(n) in die Bundesrepublik Deutschland würdig zu überführen und sie/ihn im Regelfall (gemäß des geäußerten Wunsch der/des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen) mit militärischen Ehren bestatten zu können. Hierzu existieren bundeswehrinterne Bestimmungen, die die zu ergreifenden Maßnahmen regeln.

Im Einsatzland findet ein würdiges Trauer- und /oder Überführungszeremoniell statt. Einzelheiten legt der höchste örtlich zuständige deutsche Vorgesetzte fest. Dabei wird die ehrenvolle Zeremonie ausgerichtet auf eine ggf. in Deutschland stattfindende zentrale Gedenkfeier und/oder die Trauerfeierlichkeiten in den Heimatstandorten/-gemeinden. Diese Zeremonielle zeigen in besonderem Maße die Verbundenheit der Bundeswehr mit der/dem/den Verstorbenen und verdeutlichen das Mitgefühl der Kameradinnen und Kameraden. Ich hoffe, mit dem geschilderten Sachverhalt Ihre Frage zufrieden stellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichem Gruß
Mechthild Rawert
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.02.2007
Von:

Liebe Mechthild Rawert,

der Bundestag wird sich demnächst mit dem Thema Patientenverfügungen befassen. Welche Position vertreten Sie zu diesem Thema?

Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen

Antwort von Mechthild Rawert
1Empfehlung
24.05.2007
Mechthild Rawert
Sehr geehrte Frau ,

Sie haben mich zu meiner Position bezüglich der Patientenverfügung gefragt. Vorwegschicken möchte ich, dass sich die Diskussion zu diesem Thema im Bundestag noch in der Anfangsphase befindet. Am 29. März hatte dazu eine erste dreistündige Debatte stattgefunden, in der die verschiedenen Positionen dargelegt wurden. Weitere Beratungen werden in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags folgen, bis hin zur möglichen Anhörung externer Experten/innen.

Bis zu einem gesetzgebenden Verfahren zur Patientenverfügung ist noch viel Arbeit zu leisten. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen noch keine abschließende Positionierung darlegen kann , da es sich um ein Thema handelt, das in der Differenzierung außerordentlich komplex ist. Ich möchte mir bis zu einer endgültigen Entscheidung die Zeit zur Abwägung der verschiedenen Sichtweisen und Probleme nehmen. Aus eigener familiärer Erfahrung weiß ich, welche tiefgreifenden Auswirkungen die gesetzlichen Vorgaben haben.

Allerdings möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich eine gesetzliche Regelung in Form der Patientenverfügung befürworte, um einerseits dem Selbstbestimmungsrecht des Erkrankten nachzukommen und andererseits auch in kritischen Situationen Ärzten/innen, Pflegenden und Angehörigen Rechtssicherheit einzuräumen.

Gerne würde ich die Meinung zur Patientenverfügung von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis aufnehmen, über entsprechende Zuschriften freue ich mich.

Ich hoffe, Sie mit der knappen Form meiner Beantwortung nicht enttäuscht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Rawert
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Frage zum Thema Rente mit 67
10.03.2007
Von:

...eigentlich laeuft es doch auf Rentenkuerznung hinaus, wer findet oder hat in diesem Alter noch einen Job?
Wie konnten Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren da zuzustimmen?
Gruss
Antwort von Mechthild Rawert
2Empfehlungen
30.04.2007
Mechthild Rawert
Sehr geehrter Herr Schröder,

gerne erläutere ich Ihnen, warum ich dem "Rentenversicherungs-, Altersanpassungsgesetz" zugestimmt habe.

Ich bin mir durchaus der Balance zwischen der Anhebung des Renteneintrittalters und der damit verbundenen finanziellen Stabilisierung des Rentensystems und den Sorgen der Menschen, in bestimmten Branchen bis zum 67.Lebensjahr keine Vollzeittätigkeit mehr leisten können, bewusst. Vor dem Hintergrund der glücklicherweise weiter steigenden Lebenserwartung und den sinkenden Geburtenzahlen einerseits und den möglichen gesetzlichen Alternativen andereseits, sehe ich in der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente den sinnvollsten Weg für langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit im Rentensystem.

Die Rentenbezugsdauer wird sich von 1960 bis zum Jahr 2020 aller Voraussicht nach verdoppelt haben. Das Verhältnis der 65-jährigen und Älteren zu den 20- bis 65-jährigen beträgt zurzeit rund 1:3. Auf eine/n Rentener/in kommen drei Menschen, die arbeiten und in die Rentenversicherung einzahlen. Im Jahr 2030 wird sich das Verhältnis auf 1:2 verschlechtern. Würden wir dieser Entwicklung nicht entgegenwirken, hätte das veränderte Verhältnis von Rentnern und Beitragszahler/innen ernste Konsequenzen für die Rentenkasse. Wir möchten jedoch das generationenübergreifende Umlageverfahren der Rentenfinanzierung erhalten.

Die Erhöhung des Rentenalters wir schrittweise erfolgen. Ab 1212 erhöht sich das Rentenalter um einen Monat pro Kalenderjahr, ab 2024 erfolgt die Anhebung in zwei- Monatsschritten. Im Jahr 2029 wird der Renteneintritt ab dem 67. Lebensjahr erfolgen .

Der zukünftige Arbeitsmarkt wird sich infolge der demographischen Entwicklung erheblich von der heutigen unterscheiden. Unsere Bevölkerung schrumpft, das heißt auch das sogenannte "Erwerbspersonenpotential" insgesamt, also diejenigen, die den Wohlstand in Deutschland erwirtschaften können werden weniger. Zuwanderung und höhere Erwerbsquoten können diesen Prozess nur geringfügig abschwächen, aber nicht aufhalten.

Mir ist durchaus bewusst, dass sich die Arbeitsmarktsituation in den letzten Jahren erheblich verändert hat. Die Anforderungen an die Arbeitnehmer/innen insgesamt sind erheblich gewachsen. Hohe Produktivitätsanforderungen in den Unternehmen führen zur Arbeitsverdichtung und in Teilbereichen zu höheren psychischen und physischen Belastungen. In vielen Branchen ist daher eine kontinuierliche Vollzeittätigkeit bis zum 67. Lebensjahr kaum möglich.

Um die Herausforderung einer alternden Gesellschaft zu bewältigen, bleibt keine andere Möglichkeit, als das nominale Renteneintrittsalter zu erhöhen. Voraussetzung , um die Beschäftigungsdauer älterer Arbeitnehmer/innen zu verbessern, ist das laufende Angebot von Fortbildungen und eine gesundheitsschonende Gestaltung des Arbeitsplatzes. Darüber hinaus brauchen wir auch in Zukunft die Möglichkeit gleitender Übergänge in den Ruhestand, die so flexibel wie möglich gestaltet werden müssen.

Eine Schande ist es, dass in einigen Branchen Menschen über 50 Jahren keine Anstellung mehr finden, obgleich sie gesund sind und nach einer Erwerbsarbeit suchen. Viele Arbeitnehmer/innen , die Mitte-Sechzig sind, fühlen sich fit und leistungsfähig. Ihnen muss die Möglichkeit der Erwerbsarbeit gegeben werden.

Trotzdem brauchen wir auch in Zukunft die Möglichkeit gleitender Übergänge in den Ruhestand, die so flexibel wie möglich gestaltet werden müssen. Eine Möglichkeit wäre der flexible Übergang aus dem Erwerbsleben mittels Teilrentenbezug in Verbindung mit einer erhöhten Hinzuverdienstgrenze. Dabei muss die Aufstockungsleistung des Arbeitgebers zur Rentenversicherung ermöglicht werden. Die Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer und die Ermöglichung flexibler Rentenzugänge sind dabei für mich kein Widerspruch, sondern bedingen einander: Nur wenn ältere Arbeitnehmer/innen mit gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit besitzen, den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit ihrem Leistungsvermögen anzupassen, besteht die Chance, dass sie noch erwerbstätig sein können.

Um die Erwerbsquote für ältere Arbeitnehmer/innen zu erhöhen ist an das "Rentenversicherungsanpassungsgesetz" die "Initiative 50 plus" gekoppelt worden. Diese setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: Eingliederungszuschüsse, Kombilohn für Ältere, Befristungsmöglichkeiten, Förderung der Weiterbildung.

Eine weitere Unterstützungsmaßnahme ist die Initiative "Neue Qualität der Arbeit." Hier wird Unterstützung des Bundes für Betriebe angeboten, die Arbeitsbedingungen modern und alternsgerecht gestalten wollen. Der Altersdurchschnitt in der Gesamtbevölkerung und damit auch der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte, wird sich schon in den nächsten Jahren deutlich erhöhen. Absehbar ist der Mangel an Fachkräften, der zunehmen wird und sich bereits jetzt abzeichnet.

Die Rente mit 67 und Initiative 50plus sind notwendige Antworten auf die Herausforderung, die der demographische Wandel für Gesellschaft und Arbeit bringt.

Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die älter werdende Gesellschaft zu einer Chance zu machen. Die Maßnahmen sind notwendig, wenn wir rechtzeitig auf die tiefgreifenden Veränderungen der kommenden Jahre vorbereitet sein wollen.

Lieber Herr Schröder, ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Argumente, warum ich diesem Gesetz zugestimmt habe, so darlegen, dass es für Sie nachzuvollziehen ist, warum ich diese Entscheidung mit meinem Gewissen vereinbaren kann.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Rawert
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Frage zum Thema Familie
21.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Rawert,

Ich unterstütze das Verbot von gewaltverherrlichen Computerspeilen für Jugendliche und bin für ein generelles Verbot der sogenannten Ballerspiele.
Leider muss ich seit einigen Tagen im TV feststellen das für die neue Playstation Werbung betrieben wird die Waffen zeigen.
Entweder ist ein Mann in einer Badewanne zu sehen der eine Pistole in der Hand hält oder in einem weiteren Spot wird eine Handgranate gezeigt. Dies kann ja wohl kaum der Sinn der Sache sein und gehört wohl eher aus dem Programm genommen als im TV gezeigt.
Sie als Diplom Sozialpädagogin, Diplom Pädagogin werden dies bestimmt auch nicht als normal befinden, daher würde ich mich über eine Stellungsnahme sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Rawert
15Empfehlungen
25.10.2007
Mechthild Rawert
Lieber Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Verbot von jugendgefährdenden Computerspielen und Ihrem Wunsch einer Stellungnahme.

Aus meiner Sicht ist und bleibt ein wirksamer Jugendmedienschutz ein zentrales Ziel einer verantwortungsvollen Jugend-, Familien- und auch Medienpolitik.

Der Jugendmedienschutz ist in Deutschland dreistufig geregelt: Relevant sind das Jugendschutzgesetz (JuSchG) für Trägermedien (Offline-Medien wie Bücher Computerspiele, Filme, etc.), der Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) für Telemedien (z.B. Onlinespiele) und das Strafgesetzbuch (StGB) für Träger- und Telemedien.

Alle Medien müssen im System der staatlich überwachten Selbstkontrolle eine Alterskennzeichnung erhalten. Entsprechend dürfen Kinder und Jugendliche nur Zugriff auf Medien haben, die für ihre Altersstufe (ohne Altersbeschränkung, ab 6, 12 bzw. 16 Jahre) freigegeben sind. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) führt die Prüfverfahren zur Altersfreigabe bei Computerspielen, an dem auch die Obersten Landesjugendbehörden mitwirken, durch.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Indizierte Medien dürfen an Kinder und Jugendliche weder verkauft, ihnen überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Auf Grund des Zensurverbotes können Medien aber erst indiziert werden, nachdem sie auf dem Markt sind.

Als weitere Stufe existiert das Verbot von Gewaltdarstellungen gemäß § 131 StGB. Medien, die "grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen" enthalten, sind verboten, wenn sie Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder die Menschenwürde verletzen. Inzwischen ist der Begriff auch auf "menschenähnliche Wesen" ausgeweitet worden.

Aus meiner Sicht ist Deutschland normativ adäquat aufgestellt, um jugendgefährdenden Medien zu begegnen, gleichwohl gibt es an vielen Stellen ein Vollzugsdefizit.

Ich halte die Medienerziehung von Kindern und Jugendlichen und die Stärkung der Medienkompetenz von Heranwachsenden für ausgesprochen wichtig. Um Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsbewussten Umgang mit unserer Vielfalt an Medien beizubringen, sind immer stärker auch die Schule und vor allem auch die Eltern gefordert. Aber Sie haben Recht: Auch die Politik ist gefordert!

Die rot-grüne Bundesregierung hat hierzu die bundesweite Kampagne "SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen" ins Leben gerufen. Darüber hinaus hat die Bundesprüfstelle die Broschüre "Computerspiele - 20 Fragen und Antworten zu gesetzlichen Regelungen und zur Medienerziehung" veröffentlicht.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung derzeit an einer Analyse der gesetzlichen Grundlagen des deutschen Jugendschutzes arbeitet. Der Abschlussbericht hierzu soll am 30. Oktober 2007 veröffentlicht werden. Ich werde mit hohem Interesse die darin sicherlich gegebenen Empfehlungen prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
27.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Rawert,

ich möchte Sie gerne mal nach Ihrem Standpunkt zu einem derzeit nicht ganz so medienwirksamen aber trotzdem sehr bedeutenden Thema fragen: Patente auf Züchtungen.
Zum besseren Verständnis worum es mir geht möchte ich Sie auf folgende Webseite verweisen:
www.heise.de

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

MfG
M.
Antwort von Mechthild Rawert
1Empfehlung
07.11.2007
Mechthild Rawert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider kann ich aus Ihrer Fragestellung nicht genau erkennen, was Sie von mir wissen möchten. Sie fragen nach meiner Meinung zum Thema "Patente auf Züchtungen". Züchtungen beruhen auf Kreuzung und/oder Selektion innerhalb einer Art. Das unterscheidet sie wesentlich von gentechnischen Verfahren, die Artengrenzen überspringen können. Damit sind Züchtungen biologische Verfahren und keine Erfindungen, für sie gilt kein Patentschutz sondern der Sortenschutz. Nach § 2a des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen sind Pflanzensorten und Tierrassen sowie Züchtungsverfahren von der Patentierbarkeit ausgenommen. Ich halte es für sinnvoll, dass auf Züchtungen keine Patente erteilt werden, denn sie bedienen sich biologischer Verfahren und sind keine Erfindungen.

Mit freundlichem Gruß

Mechthild Rawert
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