Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Im Bundestag über Drogen- und Suchtfragen zu informieren ist eine meiner Hauptaufgaben. Dazu gehört auch bei Bedarf darauf hinzuweisen, dass nicht jeder, der Cannabis konsumiert, später auch andere Drogen konsumiert. Allerdings haben Studien auch gezeigt, dass fast alle Konsumenten von Heroin, Kokain oder Ecstacy mit Haschisch oder Marihuana begonnen haben (Hall, W. (2006). (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.09.2012
Von:

Werte Abgeordnete Dyckmans,

zur Zeit ist das Thema der Abgeordnetenbestechung in den Medien, z.b. www.ftd.de

So sei Deutschland ist eines der letzten Länder der Welt, die die UN-Konvention gegen Abgeordnetenbestechung (UNCAC) aus dem Jahr 2003 zwar unterschrieben, aber noch nicht umgesetzt haben. 35 deutsche Großunternehmen, darunter die Allianz, Bayer, Lufthansa und RWE, finden diesen Zustand unerträglich und sogar schädlich für ihr Auslandsgeschäft - und fordern den Bundestag zum Handeln auf.

Tatsächlich findet sich die Bundesrepublik derzeit, gemeinsam mit Japan, Saudi-Arabien und Tschechien, in einer Reihe mit Staaten wie dem Sudan, Syrien und der Elfenbeinküste wieder.

Was ist Ihre Meinung zu diesem Missstand und wie wollen Sie diesen mit Ihren Kollegen lösen?

mfg,
Antwort von Mechthild Dyckmans
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11.09.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption durch die Bundesrepublik Deutschland.

Der Einsatz der deutschen Wirtschaft für fairen und korruptionsfreien Wettbewerb wird von der FDP-Bundestagsfraktion selbstverständlich unterstützt. Gerade wegen der hohen Qualität deutscher Produkte und Dienstleistungen ist die deutsche Wirtschaft ein besonderer Profiteur eines fairen Wettbewerbs. Die Schaffung eines verzerrungsfreien internationalen Wettbewerbs ist daher auch ein zentrales Anliegen der FDP.

Die Ratifikation der UN-Konvention gegen Korruption erscheint dennoch nicht sinnvoll. Dies liegt insbesondere daran, dass frei gewählte Abgeordnete gerade nicht mit Beamten oder beamtenähnlichen Personen verglichen werden können. Diese Differenzierung sieht die UN-Konvention allerdings nicht vor. Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 9. Mai 2006 (Aktenzeichen: 5 StR 453/05) noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass Abgeordnete keine Amtsträger sind.

Anders als bei Beamten, ist es die ureigene Aufgabe eines Abgeordneten, bestimmte Interessen zu vertreten und in das Parlament zu tragen. Dazu muss es ihm auch weiterhin möglich sein, sich mit einzelnen Interessensgruppen zu treffen. Eine mögliche Strafbarkeit, der sich Abgeordnete etwa durch das Folgen einer Einladung zu einem gemeinsamen Essen aussetzen würden, halten wir für nicht zumutbar.

Ferner möchte ich auf den in Deutschland bereits geltenden § 108e StGB zur Ahndung von Abgeordnetenbestechung hinweisen, der den Kauf oder Verkauf von Stimmen – völlig zu Recht - unter Strafe stellt. Die UN-Konvention geht jedoch weit darüber hinaus.

Die FDP ist der festen Überzeugung, dass es Deutschland wegen seines ausgeprägten Rechtsstaats, der nicht etwa mit der Lage in Saudi-Arabien, Sudan oder Syrien verglichen werden kann, gelingt, auch ohne Ratifikation der UN-Konvention weiterhin international glaubwürdig für die Bekämpfung von Korruption einzutreten.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.09.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmanns!

Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass es anscheinend nicht möglich ist, den wahren Grund für den Austritt zu erfahren. Deshalb bitte hier noch einmal klipp und klar:
Warum hat die Bundesregierung OHNE DIES DEM PARLAMENT BEKANNT ZU MACHEN entschieden, die Pompidou Gruppe zu verlassen?
Eine Gruppe, deren UNABHÄNGIGKEIT WAHRHAFTE ERGEBNISSE ERZIELT,
eine Gruppe, die NICHT von "zweifelhaften Gutachtern" durch finanziell gebundene "Spezialisten" an der Aussagekraft Zweifel aufkommen lassen!
Bitte beantworten sie diese Frage einmal konkret, ohne sich auf andere "Gruppen", deren unabhängige Ergebnisse und Wissenschaftlichkeit NICHT in allen Fällen europaweit übernommen wurden/werden, da sie große Zweifel an ihrem Realitätsbezug aufkommen lassen könnten.

Danke für ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Mechthild Dyckmans
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02.10.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage vom 22. August 2012 ausgeführt habe, sind die Gründe für den Austritt Deutschlands nicht in der inhaltlichen Arbeit der Pompidou-Gruppe begründet. Der Austritt erfolgte vor dem Hintergrund geringer werdender Ressourcen der Bundesressorts. Viele Themen der Pompidou-Gruppe werden in anderen Gremien wie der Horizontalen Gruppe Drogen (HDG) oder der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen bearbeitet, in denen Deutschland auch weiterhin vertreten ist und aktiv mitarbeiten wird. In der Pompidou-Gruppe waren von deutscher Seite die gleichen "Spezialisten" vertreten wie in den anderen genannten Gremien. Ihre Argumente sind daher nicht nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
10.09.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

aus eigenem Interesse verfolge ich den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum sog. "Kinderwunschgesetz" dipbt.bundestag.de Können Sie erläutern, wann hier mit einer Beratung im Bundestag zu rechnen ist und wie Sie und Ihre Partei zu diesem Entwurf stehen, vor Allem vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung und der sinkenden Geburtenzahlen? Die finanzielle Belastung einer Kinderwunschbehandlung ist für meine Frau und mich nicht unerheblich. Eine Förderung des Kinderwunsches beruflich und privat mit beiden Beinen im Leben stehender Ehepaare sollte dem Staat meiner Meinung nach eigentlich ein Anliegen sein.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Mechthild Dyckmans
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25.09.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Kinderwunschförderungsgesetz.

Die FDP lehnt den Gesetzesentwurf des Bundesrates ab, weil sie - gemeinsam mit dem Koalitionspartner - ein eigenes Modell zur Förderung der Kinderwunschbehandlung entwickelt und dafür auch bereits Mittel in den Haushalt eingestellt hat.

Schon im Haushalt 2012 hat die Bundesregierung ihre Verantwortung wahrgenommen und Mittel in Höhe von 7 Mio. € in den Haushalt des Familienministeriums eingestellt. Für den Haushalt 2013 soll diese Summe auf 10 Mio. € erhöht werden. Die Mittel sind vom Haushaltsausschuss entsperrt worden und stehen bereits seit dem 1. April 2012 zur Verfügung. Voraussetzung für die Zuwendungen ist, dass sich das Hauptwohnsitzland des betroffenen Paares mit der Ausführung eigener Förderprogramme finanziell mindestens in gleicher Höhe wie der Bund beteiligt. Das BMFSFJ führt derzeit Gespräche mit den Bundesländern, um eine schnellstmögliche Umsetzung des Förderprogrammes im Sinne der Betroffenen zu erreichen. Über die finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern hinaus leistet die gesetzliche Krankenversicherung unverändert ihren Beitrag zur Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde darüber hinaus ein weiterer wichtiger Schritt unternommen, indem nunmehr auch eine ergänzende finanzielle Unterstützung ungewollt kinderloser Paare über zusätzliche Satzungsleistungen der einzelnen Krankenkassen ermöglicht wird.

Die Koalition hat also bereits gehandelt und die Bedingungen für ungewollt kinderlose Paare verbessert. Es ist nun an den Ländern, durch eigene Förderprogramme mitzuwirken. Für eine Beratung des Gesetzesentwurfes des Bundesrates gibt es noch keinen Termin.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
16.09.2012
Von:

Hallo Frau Dyckmans,

hier ( www.rki.de ) meldet das Robert-Koch Institut den vierten Toten durch Anthrax-verseuchtes Heroin.

Was werden Sie als Drogenbeauftragte unternehmen bevor aus diesen 4 vielleicht 400 oder 4000 werden ?

Antwort von Mechthild Dyckmans
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13.12.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst einmal kann ich Ihnen versichern, dass ich die Berichterstattung zu Milzbrandfällen bei i.V. Drogenkonsumierenden sehr genau verfolge. Ich kann Ihre Sorge um eine mögliche Ausweitung der Infektion, wie Sie sie befürchten, nachvollziehen. Damit die wenigen bisher bekannt gewordenen Fälle weiterhin eine seltene Ausnahme bleiben, ist es wichtig, den Erreger schnell zu erkennen. Milzbrandinfektionen sind durch Antibiotikagaben sehr gut heilbar; die Voraussetzung dafür ist aber, dass Infektionen schnell erkannt werden. Daher müssen die Symptome von Milzbrandinfektionen bei Gesundheits- und Drogenhilfeeinrichtungen besser bekannt gemacht werden. Hier leistet das Robert Koch-Institut (RKI) bereits gute Informationsarbeit. Auch ich warne auf meiner Homepage bei aktuellen Vorfällen. Da Milzbrand nicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist, helfen zur Vermeidung der Übertragung von Milzbrandsporen präventive Maßnahmen wie das Bereitstellen von Konsumräumen, die kostenlose Bereitstellung steriler Utensilien, der Verkauf steriler Utensilien zur Injektion (z.B. Automaten, Verkauf in der Einrichtung), Aufklärungsmaßnahmen über die Risiken injizierenden Drogenkonsums einschließlich des Ziels zur Veränderung der Konsumform. Auf diese Weise soll der Zunahme der Neuerkrankungen entgegengewirkt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
18.09.2012
Von:
i

Leider wurden meine Fragen bisher nicht verstanden, daher bitte ich um eine Stellungnahme.

Die Aussagen bezüglich www.earsandeyes.com widersprechen sich selbstverständlich. Laut Ears and Eyes sind 38 % tatsächlich dagegen. Ihre Behauptung nach sind spricht die Studie von 60 %. Von welchen Angaben kann hier nun ausgegangen werden?

Ihr Argument bezüglich des Suchtstoffübereinkommens ist das Einzige, welches hier noch nicht rational widerlegt wurde. Eine Antwort bleiben sie auch hier schuldig. Wird die Repression, aufgrund der Beschlüsse von 1961, dem Gesellschaftswandel der letzten 51 Jahren gerecht?

In dem aufgeworfenen Zusammenhang über den Diskussionsbedarf würde ich sie auch bitten zu erläutern wie das vonstattengehen soll, wenn sie aus den wichtigsten dazu nötigen Gremien wie der Pompidou-Gruppe des Europarates austreten?
Antwort von Mechthild Dyckmans
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18.10.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr i,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Ihre beiden ersten Fragen habe ich bereits in meiner Antwort auf Ihre gleichlautenden Fragen vom 7. August 2012 beantwortet. Diesen Antworten gibt es nichts hinzuzufügen. Zu Ihrer dritten Frage hinsichtlich des Austritts aus der Pompidou-Gruppe könnte ich auf meine bisherigen Antworten zu diesem Thema in diesem Forum verweisen, wiederhole aber gern an dieser Stelle noch einmal, dass die Bundesregierung sich zu einem Austritt aus der Pompidou-Gruppe entschlossen hat, da viele Themen der Pompidou-Gruppe in anderen Gremien wie der Horizontalen Gruppe Drogen (HDG) oder der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen bearbeitet werden und der Diskussionsstand laufend weiterentwickelt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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