Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage zur Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption durch die Bundesrepublik Deutschland.
Der Einsatz der deutschen Wirtschaft für fairen und korruptionsfreien Wettbewerb wird von der FDP-Bundestagsfraktion selbstverständlich unterstützt. Gerade wegen der hohen Qualität deutscher Produkte und Dienstleistungen ist die deutsche Wirtschaft ein besonderer Profiteur eines fairen Wettbewerbs. Die Schaffung eines verzerrungsfreien internationalen Wettbewerbs ist daher auch ein zentrales Anliegen der FDP.
Die Ratifikation der UN-Konvention gegen Korruption erscheint dennoch nicht sinnvoll. Dies liegt insbesondere daran, dass frei gewählte Abgeordnete gerade nicht mit Beamten oder beamtenähnlichen Personen verglichen werden können. Diese Differenzierung sieht die UN-Konvention allerdings nicht vor. Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 9. Mai 2006 (Aktenzeichen: 5 StR 453/05) noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass Abgeordnete keine Amtsträger sind.
Anders als bei Beamten, ist es die ureigene Aufgabe eines Abgeordneten, bestimmte Interessen zu vertreten und in das Parlament zu tragen. Dazu muss es ihm auch weiterhin möglich sein, sich mit einzelnen Interessensgruppen zu treffen. Eine mögliche Strafbarkeit, der sich Abgeordnete etwa durch das Folgen einer Einladung zu einem gemeinsamen Essen aussetzen würden, halten wir für nicht zumutbar.
Ferner möchte ich auf den in Deutschland bereits geltenden § 108e StGB zur Ahndung von Abgeordnetenbestechung hinweisen, der den Kauf oder Verkauf von Stimmen – völlig zu Recht - unter Strafe stellt. Die UN-Konvention geht jedoch weit darüber hinaus.
Die FDP ist der festen Überzeugung, dass es Deutschland wegen seines ausgeprägten Rechtsstaats, der nicht etwa mit der Lage in Saudi-Arabien, Sudan oder Syrien verglichen werden kann, gelingt, auch ohne Ratifikation der UN-Konvention weiterhin international glaubwürdig für die Bekämpfung von Korruption einzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB