Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Fragen.
Seit einigen Jahren werden über Headshops und im Internet Stoffgemische vertrieben, die offiziell als "Räuchermischungen", "Badesalze" und "Raumduft" bezeichnet werden, aber oft synthetische psychoaktive Substanzen enthalten und zu Rauschzwecken konsumiert werden. Der Konsum dieser Substanzen hat in einigen Fällen zu erheblichen Gesundheitsgefährdungen geführt. Um die Möglichkeiten einer Reduzierung des sich schnell ausbreitenden Angebots solcher Substanzen auszuloten, hat das Bundesministerium für Gesundheit die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens vorgelegt, in dem vorgeschlagen wird, durch eine neue Anlage IV zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Möglichkeit zu schaffen, nicht mehr nur konkrete Stoffe, sondern zusätzlich Stoffgruppen einschließlich Derivaten dem BtMG zu unterstellen, wenn mit Ihnen zu Missbrauchszwecken operiert wird. Die in dem Gutachten getroffenen Annahmen werden zur Zeit von der Bundesregierung geprüft.
Zu Ihren weiteren Fragen: Mitragyna speciosa (Kratom) und Kanna (Sceletium tortuosum) unterliegen nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Besitz und Erwerb sind in Deutschland nach dem Betäubungsmittelrecht nicht strafbar. Eine Beschlussfassung zu Kratom wurde in der 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel am 3. Mai 2010 vertagt.
Allerdings ist davon auszugehen, dass Kratom und Kanna unter die Definition von §2 Abs 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) fallen, sobald sie für die Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt sind. Somit sind Herstellung, Handel und Verkauf beider Substanzen nach dem AMG reguliert, unabhängig davon in welcher Form die Substanzen vorliegen. Der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln, die Kratom oder Kanna enthalten, wäre ohne eine entsprechende Genehmigung nach dem Arzneimittelgesetz strafbar.
Ich teile auch nicht Ihre Ansicht, dass unsere Politik immer repressiver wird. Erstmals hat diese Regierung z.B. die Möglichkeit geschaffen, Cannabis als Fertigmedizin zuzulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans