Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Änderungen im Stiftungsrecht werden zwar immer mal wieder diskutiert; ein konkretes Vorhaben steht jedoch zur Zeit nicht an. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
12.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

der Drogenkrieg in Mexiko forderte bis jetzt bereits fast 50000 Todesopfer von unschuldigen Menschen, insbesondere von JournalistInnen, PolitikerInnen, PolizistInnen und ZivilistInnen. Grund für diesen grausamen Krieg ist die wachsende Macht der Drogenkartelle bedingt durch die Prohibition. Unter ExpertInnen ist man sich einig, dass das einzige Mittel um den Krieg zu beenden nur die vollständige Legalisierung aller Drogen, unabhängig vom Gefahrenpotenzial der Drogen sein kann. Eine Legalisierung von Drogen, erhöht entgegen Ihrer Auffassung auch nicht die Zahl der Todesopfer, sondern verringert sie radikal, wie die Zahlen aus der Tschechischen Republik oder Portugal beweisen. Dazu müssten doch auch gerade Sie als liberale Politikerin auch wissen, dass Verbote die Freiheit des Einzelnen sehr stark einschränken. Zusammengefasst stellt sich also fest, dass die Prohibition Menschenleben kostet, teuer ist, die Demokratie gefãhrdet, gesundheitspolitisch destruktiv ist und die Freiheit des Einzelnen einschränkt. Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren weiter an der Prohibition festzuhalten? Sehen Sie Tod, Elend, Kartelldiktatur und Unfreiheiheit als Kollateralschäden im Kampf für eine drogenfreie Welt?

Mit freundlichen drogenpolitischen Grüßen,

Antwort von Mechthild Dyckmans
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28.11.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Ihre Ansicht, dass eine vollständige Legalisierung aller Drogen die Lösung aller drogen- und suchtbedingten Probleme darstellt, teile ich nicht, sie ist auch in der Fachwelt höchst umstritten. Der Konsum vieler psychoaktiver Substanzen birgt große gesundheitliche Risiken, die auch nach einer etwaigen Legalisierung weiterbestehen würden.

Daher ist meiner Ansicht nach eine vielseitige und ausbalancierte Sucht- und Drogenpolitik, welche Prävention, Aufklärung, Beratung, Behandlung und Schadensreduzierung in Verbindung mit gesetzlichen Einschränkungen des Angebots vereint, erfolgversprechend. Dieser ausbalancierte Ansatz wird in Deutschland schon seit geraumer Zeit erfolgreich angewendet.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
13.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

bereits am 15.07.2011 habe ich hier eine Frage zur Beteiligung der PKVen an der Kampagne "Alkohol - kein dein Limit" und ggf. an weiteren suchtpräventiven Maßnahmen gestellt.

Könnten Sie hier bitte zeitnah darstellen, was dazu geführt hat, dass sie sich bislang nicht in der Lage sahen, meine Frage zu beantworten und wann Sie beabsichtigen, dies zu tun?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Mechthild Dyckmans
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16.11.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider ist Ihre Frage vom 15.07. bei mir versehentlich "untergegangen". Ich bitte dies zu entschuldigen. Ich habe die Antwort inzwischen nachgeholt und bitte um Verständnis für das Versäumnis.

Mit freundliche Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

wie ich mitbekomme habe wollen Sie eine neue Anlage IV im Betäubungsmittelgesetz einführen. Dort werden dann betäubungsmittelähnliche Substanzen (Muskatnuss ?) untergebracht und somit aus dem Verkehr gezogen. Ohne neutrale wissenschaftliche Studien. Somit wären viele harmlose Pflanzen direkt verboten (zum Beispiel Kratom und Kanna usw.). Obwohl diese Pflanzen das Potential haben in der Medizin verwendet zu werden. Von Kratom und Kanna ist bis heute kein Mensch gestorben. Eine starke Abhängigkeit ist von den beiden Pflanzen nicht zu erwarten und somit wären Schäden für die Gesellschaft widerlegt. Unsere Nachbarländer (Tschechien, Portugal und Spanien) passen ihre Drogenpolitik an und werden immer liberaler, aber nur ihr Politiker in Deutschland könnt es nicht einsehen, dass durch eure repressive Drogenpolitik nichts besser wird. Es ist zwar gut, wenn unbekannte synthetische Substanzen erst mal aus dem Verkehr gezogen werden - und dazu gehören auch die Rächermischungen, die mit diesen Substanzen verseucht sind, aber wieso müssen rein pflanzliche Substanzen wie Kratom und Kanna verboten werden ? Wem schaden diese Pflanzen ? Zeigen Sie mir die Studien, die Sie durchgeführt haben. Und ich verlange neutrale Studien von unabhängigen Instituten. Außerdem möchte ich wissen, ob Sie von der Pharmaindustrie unter Druck gesetzt werden oder sogar Geld geflossen ist, um die repressive Drogenpolitik und den Cannabisverbot weiterzuführen. Sind Sie wirklich unabhängig ? Ist das Bundesministerium für Gesundheit unabhängig ? Ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unabhängig ? In den letzten Jahren kam der Verdacht auf, dass es nicht so ist. Ihre Drogenpolitik wird immer repressiver.

Kritischer Report zum War on Drugs & der repressiven Drogenpolitik: www.globalcommissionondrugs.org
Mehrere Artikel die an der Unabhängigkeit von BfArM & BMG zweifeln: selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de

Antwort von Mechthild Dyckmans
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28.11.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Seit einigen Jahren werden über Headshops und im Internet Stoffgemische vertrieben, die offiziell als "Räuchermischungen", "Badesalze" und "Raumduft" bezeichnet werden, aber oft synthetische psychoaktive Substanzen enthalten und zu Rauschzwecken konsumiert werden. Der Konsum dieser Substanzen hat in einigen Fällen zu erheblichen Gesundheitsgefährdungen geführt. Um die Möglichkeiten einer Reduzierung des sich schnell ausbreitenden Angebots solcher Substanzen auszuloten, hat das Bundesministerium für Gesundheit die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens vorgelegt, in dem vorgeschlagen wird, durch eine neue Anlage IV zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Möglichkeit zu schaffen, nicht mehr nur konkrete Stoffe, sondern zusätzlich Stoffgruppen einschließlich Derivaten dem BtMG zu unterstellen, wenn mit Ihnen zu Missbrauchszwecken operiert wird. Die in dem Gutachten getroffenen Annahmen werden zur Zeit von der Bundesregierung geprüft.

Zu Ihren weiteren Fragen: Mitragyna speciosa (Kratom) und Kanna (Sceletium tortuosum) unterliegen nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Besitz und Erwerb sind in Deutschland nach dem Betäubungs­mittelrecht nicht strafbar. Eine Beschlussfassung zu Kratom wurde in der 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel am 3. Mai 2010 vertagt.

Allerdings ist davon auszugehen, dass Kratom und Kanna unter die Definition von §2 Abs 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) fallen, sobald sie für die Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt sind. Somit sind Herstellung, Handel und Verkauf beider Substanzen nach dem AMG reguliert, unabhängig davon in welcher Form die Substanzen vorliegen. Der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln, die Kratom oder Kanna enthalten, wäre ohne eine entsprechende Genehmigung nach dem Arzneimittelgesetz strafbar.

Ich teile auch nicht Ihre Ansicht, dass unsere Politik immer repressiver wird. Erstmals hat diese Regierung z.B. die Möglichkeit geschaffen, Cannabis als Fertigmedizin zuzulassen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

aus welchem Grund empfiehlt der Sachverständigenrat die Aufnahme von Methylon ins BtMG?
Bei meiner Recherche nach Fallberichten und Studien wurde mir der Grund nicht ersichtlich. Wie wird die Empfehlung daher begründet?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
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04.11.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Sachverständigenrat sitzt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Er ist ein unabhängiges Gremium. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Informationen direkt bei der Geschäftsstelle des Rates einzuholen:

Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Tel.: +49 (0)228 99-307-0 (Zentrale)
Fax: +49 (0)228 99-307-5207

E-Mail: poststelle@bfarm.de .

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
20.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Ich wende mich an Sie als Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

Von 1985 bis 1991 nahm in Deutschland die Anzahl der Tatverdächtigen bei den Drogendelikten mit Heroin auf etwa das Vierfache zu (Polizeiliche Kriminalstatistik = PKS 1985-1991). Deshalb schien eine Zunahme der Heroinkonsumentenzahl den zeitgleichen Anstieg der Drogentodesfälle auf das 6,5-Fache verursacht zu haben (PKS 1991, "Rauschgiftkriminalität"). Doch es wurde lediglich die Strafverfolgung forciert.

Nachweis 1: Ein massenhafter Zustrom von Konsumanfängern hätte sich zuerst bei den jüngeren Altersstufen bemerkbar gemacht, da Konsumanfänger vorwiegend hier vertreten sind. Doch von Beginn an fällt die Zunahme bei den älteren Tatverdächtigen der Drogendelikte mit Heroin deutlicher aus als bei den jüngeren (PKS 1985-1991, Tabelle 20). Einen solchen Effekt kann nur eine forcierte Strafverfolgung erzielen.

Nachweis 2: Bei einer dramatischen Erhöhung der Konsumanfängerzahl hätte sich bei den Drogendelikten mit Heroin der Anteil der "erstmals Tatverdächtigen" deutlich erhöht, da Konsumanfänger zunächst nur in geringem Maße bereits als Tatverdächtige ermittelt worden sind. Doch bei diesen Delikten ist der Anteil der "erstmals Tatverdächtigen" von 1985 bis 1991 sogar rückläufig (PKS 1985-1991, Tabelle 22). Deshalb kann die Anzahl der Heroinkonsumenten nicht zugenommen haben.

Meine Ihnen bereits vorliegende Studie "Falsche Angaben zu Drogentodesfällen" enthält weitere Nachweise.

Es wurden also viermal mehr Tatverdächtige ermittelt infolge der forcierten Strafverfolgung. Diese polizeilichen und strafrechtlichen Maßnahmen verursachten offenbar auch den Anstieg der Drogentodesfälle auf das 6,5-Fache. Noch heute ist die deutsche Drogenpolitik von einem hohen Niveau der Strafverfolgung geprägt, die Tausende Menschenleben fordert. Wann und auf welche Weise wird die Politik auf diese neuen Erkenntnisse reagieren?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
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16.11.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die Entwicklung der letzten 10 Jahre zeigt, dass immer weniger Menschen an ihrem Drogenkonsum sterben und das Durchschnittsalter der Drogentoten ansteigt. Das zeigt, dass es durch die Angebote zur Überlebenshilfe gelungen ist, immer mehr Drogenabhängige gesundheitlich zu stabilisieren, ihr Überleben zu sichern und ihnen einen Ausstieg aus der Sucht zu ermöglichen. Deshalb werden wir in der Drogenpolitik an diesen erfolgreichen Hilfs- und Behandlungsangeboten festhalten. Zu diesen Angeboten zählen: die qualitätsgestützte Substitutionsbehandlung mit Methadon oder Buprenorphin, die diamorphingestützte Behandlung, Drogenkonsumräume mit Spritzentausch, Kontaktläden, Beratung sowie medizinische und soziale Hilfsangebote.

Die Drogen- und Suchtpolitik wird deshalb den eingeschlagenen Weg von Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensminimierung und Strafverfolgung konsequent fortsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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