Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Die Gefahren von Cannabis können Sie unter anderem dem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht der deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht entnehmen: www.drogenbeauftragte.de Demnach wies ein Drittel der Personen, die wegen Drogenproblemen 2011 eine Suchtberatungsstelle aufsuchten, einen problematischen Cannabiskonsum auf. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

wie kommt es dazu, dass eine Partei wie die FDP, welche die Aufassung des mündigen, selbstbestimmten Bürgers mit mir teilt, es duldet den Staat in einen der privatesten Bereiche dieses Bürgers, nähmlich den Drogenkonsum, eingreifen zu lassen? Welcher Schutz der Allgemeinheit wird durch diese extreme Beschneidung persönlicher Freiheitsrechte erreicht? Bitte helfen Sie mir zu verstehen, wieso der liberale Grundgedanke Ihrer Partei nur noch im Gesundheits-/Wirtschaftsbereich anzufinden ist, sich aber nicht mehr auf die Rechte des einzelnen Bürgers konzentriert.

Vielen Dank und gutes Gelingen in der neuen Regierung.
Antwort von Mechthild Dyckmans
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13.01.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre guten Wünsche für die neue Regierung.

Der Konsum von illegalen Drogen birgt gesundheitliche Gefahren für den Einzelnen. Es besteht parteiübergreifend Übereinstimmung, dass der einzelne Bürger vor diesen gesundheitlichen Gefahren geschützt werden muss. Deshalb sind der Anbau, der Handel, Besitz und das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln nach den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes grundsätzlich verboten.

International hat sich die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie 166 weitere Staaten durch die Ratifizierung des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Daneben verlangt Artikel 3 Abs. 2 des VN-Suchtstoffübereinkommens von 1988 von allen Vertragsparteien, "vorbehaltlich ihrer Verfassungsgrundsätze und der Grundzüge ihrer Rechtsordnung ... den Besitz, den Kauf oder den Anbau von Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen für den persönlichen Verbrauch ... als Straftat zu umschreiben".

Der liberale Grundgedanke steht dem nicht entgegen. Denn liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt darauf, den Menschen ein von Sucht und Abhängigkeit freies, selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Prävention steht dabei deutlich im Vordergrund. In der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung sind aber auch Therapie, Hilfe zum Ausstieg und, wo es notwendig ist, Repression wichtige Elemente.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
22.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

in ihrer Antwort auf eine Frage von Herrn Marchl schreiben Sie

"Ich sehe die von Ihnen aufgeführten Drogen nicht als harmlos an; deshalb sehe ich auch keine Veranlassung, diese zu legalisieren."

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass keine Droge an sich harmlos oder bedenklich ist. Nur der Konsum einer Droge kann harmlos oder bedenklich sein und eben dieser ist "nicht strafbewehrt" aus Gründen der Selbstbestimmung.

Kaum etwas ist per se gefährlich, harmlos, nützlich oder schlimm. Unser Umgang entscheidet darüber, welchen Schaden und welchen Nutzen wir haben.
Mit einer Waffe beispielsweise kann ich Leid anrichten, wenn ich sie zum Kriegsführen nutze. Genauso kann ich eine Waffe gewinnbringend verwenden, wenn ich sie bei der Jagd einsetze. Durch den Einsatzzweck wird die Waffe nicht "gut" oder "schlecht" und auch nicht "gefährlich" oder "harmlos". Allein der Einsatzzweck ist gut oder schlecht, gefährlich oder harmlos.

Selbiges gilt auch für Drogen: ein unverantwortlicher Umgang kann viel Schaden anrichten. Im Gegenzug kann ein verantwortlicher Umgang äußerst nutzbringend sein. Deswegen sind Drogen per se aber nicht schädlich oder nützlich.

Meine Fragen

In welche Richtung lenken Sie die Politik? In Richtung des aufgeklärten und damit schadensminimierten Konsums oder in Richtung des verhinderten Konsums und damit des verhinderten Schadens?

Verstehen Sie, worauf ich hinauswill? Um Schäden durch/infolge Drogenkonsum zu reduzieren gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder verhindere ich den Konsum und damit indirekt Schäden durch Konsum. Oder ich minimiere die Schäden, indem ich Aufklärung betreibe und Konsumenten die Fähigkeiten zur Gefahrenabschätzung in die Hand gebe.

Falls Sie in Richtung Prohibition weitersteuern, wie wollen sie den Konsum verhindern? Wollen Sie den Konsum überhaupt verhindern? Ist das sinnvoll? Sind andere Ansätze sinnvoller? Warum - warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen und hoffentlich neuem Input,

Antwort von Mechthild Dyckmans
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25.01.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihrer pauschalen Auffassung, dass nur der Gebrauch über die Schädlichkeit einer Droge entscheidet, kann ich nicht zustimmen. Sie setzen dabei voraus, dass jeder Mensch stets vollständig über Nutzen und Risiken informiert und in der Lage ist, die Folgen eines Drogengebrauchs stets objektiv abzuschätzen. In der Realität sind Menschen aber oft unzureichend oder falsch informiert; es kommt auch vor, dass Menschen irrational und ohne Rücksicht auf andere handeln - dann ist das Risiko einer Schädigung der eigenen Gesundheit oder der Gesundheit anderer hoch. Es ist aber wichtig, für eine möglichst große Zahl von Menschen die geeigneten Mittel und Wege zu finden, diese Risiken zu minimieren. Bei dem einen wirkt hierfür Information besser, bei dem anderen die Einschränkung der Verfügbarkeit; und wer bereits abhängig ist, sollte ein Therapieangebot erhalten können.

Die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung stellt daher Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg und die Bekämpfung der Drogenkriminalität in den Mittelpunkt. Sie hat zum Ziel, gesundheitliche und soziale Schäden durch den Gebrauch von Drogen zu verringern, und wirkt jeweils in unterschiedlichen Bereichen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
23.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Meine Fragen resultieren zum Teil aus den von Ihnen o. g. Antworten.

Ich habe mit meiner Schmerztherapeutin auch die Anwendung von THC und Dronabinol besprochen, sie hat mir jedoch wenig Erfolg versprochen, da ich nicht als schwer krank eingestuft werden würde, und eine Therapie mit den synthetischen Präparaten sehr teuer ist. Ich habe als chronischer Schmerzpatient verschiedenste Schmerzmittel ausprobiert. Ohne Erfolg, bzw. die Nebenwirkungen waren oft schwerwiegender als die Linderung. Hierbei sehe ich den Rausch in Zusammenhang mit THC als positiven Effekt bei maßvollem und niedrig dosiertem Gebrauch.

Warum wird das THC nicht aus vom Staat kontrolliertem Anbau von potenten Cannabispflanzen gewonnen, was sehr viel günstiger wäre? Studien aus den USA und der Beitrag von Hr. Junker s. o. belegen dies. Und warum wird bei THC so auf die Vermeidung und Unterdrückung des Rausches geachtet, was bei vielen anderen Medikamenten nicht der Fall ist. Siehe Beipackzettel unter Straßenverkehrstauglichkeit.

Weiter sprechen Sie von einer hohen Missbrauchsgefahr bei Cannabis als Prohibitionsgrund. Warum gibt es hier diese Doppelmoral? Denn auch bei Alkohol wird erheblicher Missbrauch betrieben mit weitaus schwerwiegenderen Folgen für die Gesellschaft und deren Gesundheit.

Warum ist es nicht möglich für Cannabis eine Regelung zu finden, die den Missbrauch bestraft, nicht jedoch den maßvollen Genuss der Droge wie bei Alkohol?

Das hierfür weitere Studien nötig wären will ich nicht gelten lassen, denn diese Ausrede wird schon seit Jahren genannt. Wäre Cannabis für die Pharmaindustrie lukrativ und kein günstiges Konkurrenzprodukt für teure Schmerzmittel, wären wir hier schon weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Mechthild Dyckmans
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25.01.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

ich danke für Ihre Fragen.

Niemand kann und will einem Kranken die Linderung seiner Beschwerden verweigern. Aber wie ich schon in anderen Antworten ausgeführt habe, muss die Wirksamkeit eines Arzneimittels auf der Basis von Cannabis im Einzelfall nachgewiesen werden. Dieser Nachweis ist in Deutschland bisher nur für Dronabinol und Nabilon erfolgt, die daher als verschreibungsfähige Medikamente in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen wurden.

Die Zulassung weiterer Medikamente zur Schmerztherapie auf der Basis von Cannabis kann erst dann in Betracht gezogen werden, wenn sie einen Zusatznutzen für die Schmerzlinderung bringen, der Schweregrad einer Erkrankung dies erfordert und alle anderen zumutbaren Behandlungen erfolglos waren. Der Rauschzustand ist dabei eine unerwünschte Nebenwirkung, da er nicht nur die kognitive und körperliche Leistungsfähigkeit einschränkt, sondern sich für Dritte durchaus negativ auswirken kann (zum Beispiel wenn man berauscht Auto fährt), und weil er zur Ausbildung einer psychischen Abhängigkeit beitragen kann.

Zu dem von Ihnen herangezogenen Vergleich von Cannabis und Alkohol stimme ich Ihnen insoweit zu, als auch missbräuchlicher Alkoholkonsum gesundheitsschädigend ist. Diese Tatsache kann aber nicht dazu führen, dass diesen Risiken weitere gesundheitliche Risiken durch die Legalisierung von Cannabis hinzugefügt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
13.01.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,
wie stehen sie als Drogenbeauftragte zu dem am 1. 1.2010 in kraft getretenen Drogengesetz in der Tschechei und der Abgabe von Cannabis zu medizinischen zwecken in der USA? Diese Staaten müssten doch auch das von ihnen beschworene VN-Suchtstoffübereinkommen ratifiziert haben, wenn ich mich nicht täusche
MfG
Antwort von Mechthild Dyckmans
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15.02.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In meiner Antwort auf eine ähnlich lautende Frage von Herrn Schwab vom 9. Dezember 2009 zu der neuen tschechischen Regelung habe ich mich bereits zu der Thematik geäußert. Ergänzend möchte ich hervorheben, dass der Cannabiskonsum auch in der Tschechei weiterhin illegal bleibt, worauf die tschechische Regierung ausdrücklich hingewiesen hat.

Als weiteres Beispiel führen Sie die Erlaubnis zum medizinischen Einsatz von Marihuana in den USA an. Zu den diesbezüglichen rechtlichen Regelungen und Möglichkeiten in Deutschland habe ich in diesem Forum bereits mehrmals Stellung genommen. Zusätzlich soll geprüft werden, inwieweit Cannabis-Arzneimittel bei schweren Erkrankungen zur medizinischen Anwendung kommen können.

Ich vertrete die Auffassung, dass jedes Land eigene Mittel und Wege in der Drogen- und Suchtpolitik finden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
14.01.2010
Von:

Guten Tag Frau Dyckmans,

ich verfolge eine Zeit lang Ihre Antworten zum Thema Cannabis als Medizin! Jedoch in der Antwort von Guido Friedewald meinten Sie, dass Ihre Meinung hier zu diesem thema zur Geltung kommt.

Ich kann aber eher eine ablehnende Haltung Ihrerseits dazu erlesen und das ist wie Gesetzlich verankert nicht im Sinne der Patienten!

Wie stehen sie genau zu dem Thema Cannabis als Medizin? Ein positiv oder negativ ist hier als Antwort ausreichend.

Des weiteren die Rauschwirkungen:
Morphine haben (aus eigener Krankenhauserfahrung) eine sehr "starke Rauschwirkung". Wie soll demnach bei Cannabisprodukten (Ihrer Meinung nach) komplett die Rauschwirkung entfallen wenn die Einstellphase auf die Medikamente erfolgt ist und der Patient mit der Medikation gut zurecht kommt?
Ist die Rauschwirkung nicht auch ein Teil der Therapie? Vergleichen Sie hier bitte auch mal andere potente Medikamente.

Vielen Dank für Ihre Antwort

MfG
Antwort von Mechthild Dyckmans
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08.02.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Ich befürworte Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame zugelassene Arzneimittel auf der Basis von Cannabis für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen in den Verkehr gebracht werden können. Wie bei allen Arzneimitteln kann dies jedoch im Interesse der Patienten nur auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfolgen. Dazu müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels wissenschaftlich nachgewiesen sein.

Dies ist aufgrund klinischer Prüfungen für die Cannabis-Wirkstoffe Nabilon und Dronabinol erfolgt, für die im Ausland zugelassene Arzneimittel verfügbar sind. Bei natürlichen Gemischen (z.B. Cannabis-Extrakt, Cannabis-Blüten) hingegen sind diese Voraussetzungen bisher nicht erfüllt, da weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt sind.

Eine medizinische Anwendung und eine damit verbundene Umstufung dieser Zubereitungen von Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in die Anlage III des BtMG (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) ist derzeit nicht zu verantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckamns
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