Matthias Lietz (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Matthias Lietz
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
12.03.1953
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Lubmin
Wahlkreis
Greifswald - Demmin - Ostvorpommern
Ergebnis
38,0%
Landeslistenplatz
3, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) Als ordentliches Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union liegen mir die derzeitigen europäischen Entwicklungen ganz besonders am Herzen. Die Europäische Union wurde einst gegründet, um die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern und den Frieden der Staaten untereinander zu gewährleisten. Seitdem hat sie sich die Europäische Union zu einer einzigartigen wirtschaftlichen und politischen Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten entwickeln können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
05.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lietz,

in dieser Krisenzeit wird sich wohl zeigen, ob Europa noch so weiterexistieren kann.Barrosos ewige Forderungen den EU-Rettungsschirm auszuweiten, klingen ein wenig nach Endzeitstimmung.Der letzte echte Europäer für mich ist Wolfgang Schäuble.
Wolfgang Schäuble hat ja nicht nur den Vorschlag einer Europäisiserung der Energiewende gebracht, sondern 1994 auch Kerneuropa befürwortet. Wäre es nicht sinnvoller, dass die EU zurück geht auf solch ein Kerneuropa, mit dem Rest Europas auf der Basis eines Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten verbleibt, desweiteren einen Nord- und einen Südeuro einführt und eine verteidigungspolitische Achse Großbritannien-Frankreich-Deutschland eingeht, um die europäische Säule innerhalb der NATO zu stärken und die Europäische Verteidigungs- und Sicherheitspolitik (EVSP)wieder zu beleben.Was spricht dagegen? Wie stehen Sie eigentlich zu dem alten Vorschlag von Franz Josef Strauss eine europäische Atommacht zu gründen? Frankreich hatte Deutschland ja vor kurzer Zeit einmal den Atomschutz der Force de frappe alternativ zum US-Atomschild angeboten.
Warum nicht die Rückkehr zu einem kleineren Europa, das mehr integriert ist als diese Ausfransung nach allen EU-Grenzen. Ist die Erweiterung der Eu auf 27 Mitglieder in kurzer Zeit nicht einfach zuviel, um diesen Haufen überhaupt noch managen zu können? Wäre kleiner aber feiner und mit dem Rest assoziiert nicht besser? Steht Schäuble noch zu seiner eigenen Idee und wie wird diese innerhalb der CDU gesehen?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Matthias Lietz
1Empfehlung
25.08.2011
Matthias Lietz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Als ordentliches Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union liegen mir die derzeitigen europäischen Entwicklungen ganz besonders am Herzen. Die Europäische Union wurde einst gegründet, um die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern und den Frieden der Staaten untereinander zu gewährleisten. Seitdem hat sie sich die Europäische Union zu einer einzigartigen wirtschaftlichen und politischen Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten entwickeln können. Bereits ein halbes Jahrhundert trägt die Union, wie einst erhofft, wesentlich zum Frieden, zur Stabilität und zum hohen Lebensstandard in unserem Land bei.

Aber die Stimmen der Europakritiker verstummen nicht - insbesondere mit Blick auf die derzeit angespannte finanzielle und wirtschaftliche Situation einiger Mitgliedsstaaten. Die Lösung eines de facto "abgestuften Europas" erscheint möglicherweise nicht immer als die beste Variante der Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Dennoch sicherte uns diese Art der Kooperation in der Vergangenheit überhaupt erst das weitere Voranschreiten der Europäischen Integration. Denn die 27 Mitgliedstaaten unterscheiden sich nicht nur mit Blick auf Kultur, Ethnie, Sprache oder Wirtschaftsleistung. Die Regierungen der Länder haben auch unterschiedliche Vorstellungen, was die Arbeitsweise auf EU-Ebene betrifft. Die Idee eines "Kerneuropas", wie Sie sie ansprechen, sehe ich heute teilweise an einigen Stellen bereits umgesetzt, da es im EU-Mehrebenensystem sowohl supranationale als auch intergouvernementale Kompetenzverteilungen gibt. Ich persönlich halte allerdings nichts von einem Europa der unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Und denke, dass es sinnvoller ist, wenn alle Mitgliedstaaten an einem Strang ziehen und die wirtschaftlich stärkeren Länder, wie etwa Deutschland und Frankreich, zusätzlich eine verantwortungsvolle Rolle innerhalb der europäischen Prozesse übernehmen. Mit ihrer diesbezüglichen Nachfrage zu den Äußerungen von Herrn Schäuble vor fast 20 Jahren, würde ich Sie aber bitten, sich vielleicht noch einmal an ihn persönlich zu wenden.

Die Stabilität innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion liegt im besonderen deutschen Interesse. Deutschland profitiert vom Euro, weil er für Wachstum und Arbeitsplätze sorgt und unsere stark exportabhängige Volkswirtschaft nicht negativ durch Wechselkursschwankungen beeinflusst. Deutsche Unternehmer sparen dadurch Jahr für Jahr mehr als 10 Milliarden Euro. Die Verbraucher wiederum genießen durch den stärkeren Wettbewerb geringere Preise und eine größere Vielfalt. Der Euro hat zu einer Vertiefung des europäischen Binnenmarktes mit inzwischen mehr als 500 Millionen Verbrauchern geführt. Circa 2/3 der deutschen Exporte gehen in die Europäische Union. Der Euro sorgt für Arbeitsplätze, eine niedrige Inflationsrate und eine hohe Kaufkraft. Dass die Europäische Krisenbewältigung vor allem in letzter Zeit maßgeblich von Frankreich und Deutschland bestimmt wurde, stellt retrospektiv betrachtet zudem keine neue Situation in der Union dar. So waren es einst Konrad Adenauer und Charles de Gaulle, Helmut Schmidt und Valéry Giscard d‘ Estaing oder Helmut Kohl und Francois Mitterrand, die Europa ebenso aus problematischen Situationen reformierten. Mit der nun geplanten Einführung einer Schuldenbremse, einer Transaktionssteuer und einer Europäischen Wirtschaftsregierung blicke ich zuversichtlich in unsere europäische Zukunft.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Wirtschaftskraft wurde auch eine eigene Außen- und Sicherheitspolitik eingerichtet. Vor allem auf Grund des ursprünglichen Ziels, Frieden in Europa, baut die EU auf den Grundsatz der "soft power", also auf den Einsatz diplomatischer Mittel, notfalls auch mit militärischen Einsätzen. Sei es erst im August 2008 bei der erfolgreichen Vermittlung der EU im Krieg zwischen Georgien und Russland oder bei den Missionen auf dem Balkan: Die EU spricht auch aus militärischer Sicht mit einer nicht zu verachtenden Stimme. Diesen Friedensgedanken werde ich auch zukünftig befürworten. Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Handelns der Mitgliedstaaten in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit ist zweifelsohne äußerst wichtig. Die meisten europäischen Regierungen sehen diese weitreichenden Kompetenzen allerdings nach wie vor nicht auf supranationaler, sondern auf nationaler Ebene angesiedelt. Um dem von der Bundesregierung favorisierten Wunsch einer europäischen, handlungsfähigen Armee schrittweise näher zu kommen, müssen wir daher zuerst die Rahmenbedingungen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik reformieren, um die Handlungsfähigkeiten ausbauen zu können. Denn die reale Ausgestaltung einer solchen europäischen Armee würde momentan noch die Grenzen der politischen Möglichkeiten übersteigen. Eine Weiterentwicklung auf diesem Sektor halte ich dennoch für wichtig und sinnvoll, um ein sichtbares Zeichen zur Stärkung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu setzen. Schließlich dient eine Armee nicht dem Selbstzweck, sondern der gemeinsamen Sicherheitsfürsorge.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Lietz
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Frage zum Thema Wirtschaft
18.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lietz,

Wir hatten ja vor Kurzem die sog. "Energiewende".
Gemäß der EEG-Jahresabrechnung für 2010 in Ostdeutschland arbeitete der gewaltige Maschinenpark der Windkraftanlagen mit einer Auslastung von 16,39%, der ostdeutsche Solarpark brachte es auf eine Auslastung von 6,83%.

Bitte erläutern Sie, wie die CDU und Sie im Speziellen dafür sorgen wollen, dass auch die restlichen ca. 83% der Stromversorgung sicher gestellt werden können.
Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um 83 % Kapazität für 100% Zeit, sondern umgekehrt um die Sicherstellung von 100% Kapazität der Stromversorgung in den restlichen 83% der Zeit eines Jahres handelt.

Zeigen Sie bitte gleichzeitig auf, wie die Energiepreise stabil gehalten werden sollen, wenn (um die kontiniuerliche Versorgung sicher zu stelllen) der Kraftwerkspark zur 100%-igen Versorgung gleich mehrfach vorhanden sein muß, um den Ausfall von Wind und Sonne zu kompensieren.

Mit feundlichen Grüßen

Antwort von Matthias Lietz
1Empfehlung
22.09.2011
Matthias Lietz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Stromversorgungssicherheit und den damit einhergehenden Strompreisen. Um Ihre Frage beantworten zu können, gestatten Sie mir ein paar Anmerkungen.

Unser Konzept zur Energiewende ist weltweit beispiellos. Es ist langfristig angelegt und entspricht der Vision, eine klimafreundliche Energieversorgung bis zum Jahre 2050 zu schaffen. Das Energiekonzept umfasst ein konkretes Maßnahmenpaket inklusive Umsetzung und einer soliden Finanzierung. Wir zeigen damit konkret auf, wie wir den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien gehen wollen, der im Koalitionsvertrag festgelegt ist. Für die Umsetzung des Energiekonzeptes bedarf es eines klaren Kompasses. Der Kompass ist eine im Kern marktwirtschaftlich ausgerichtete Energiepolitik. Markt und Wettbewerb sind der Garant für die notwendigen technologischen Innovationsschübe. Nur so kann der grundlegende Umbau unserer Energieversorgung auch wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet werden.

Die wichtigsten Handlungsfelder des Energiekonzeptes lassen sich in fünf Bereiche aufteilen: I.) den Ausbau der erneuerbaren Energien, II.) den Ausbau der Stromnetze und Speicher, III.) die Energieeffizienz als Schlüsselfrage, IV.) die energetische Gebäudesanierung und V.) die Nutzung der Kernenergie als Brückentechnologie.

In Zukunft sollen die erneuerbaren Energien den Hauptanteil der Energieversorgung übernehmen. Ziel ist es, die Erneuerbaren Energien dynamisch auszubauen, so dass ihr Anteil am Energieverbrauch 30% bis zum Jahr 2030 und 60% bis zum Jahr 2050 beträgt. Bei der Stromversorgung soll der Anteil sogar auf 50 % bis 2030 und auf 80 % bis 2050 steigen. Erneuerbare Energien entwickeln sich damit zunehmend zur zentralen Säule der Energieversorgung und zu einem Treiber für Innovation und Modernisierung der Energiewirtschaft.

Wir wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und zugleich den Druck auf Innovationen und Kostensenkungen weiter verstärken. Nur so bleiben die entsprechenden Branchen international wettbewerbsfähig und die Kosten für die Verbraucher im Rahmen. Wir werden den Einspeisevorrang erhalten und zugleich die Förderung wirtschaftlicher sowie die Einspeisung effizienter gestalten. Das bedeutet insbesondere eine schrittweise, aber zügige Heranführung an den Markt und damit eine stärker bedarfsgerechte Erzeugung und Nutzung der erneuerbaren Energien. Künftig soll das EEG stärker am Markt orientiert werden und der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien in stärkerem Maße marktgetrieben erfolgen. Wir werden dazu u. a. eine optionale Marktprämie und auch einen Stetigkeitsbonus prüfen sowie die Anreize zu einer stärker bedarfsgerechten Erzeugung und Nutzung der erneuerbaren Energien setzen.

Ein modernes und leistungsfähiges Stromnetz ist die entscheidende Voraussetzung für eine Stromversorgung, die weitgehend auf erneuerbaren Energien beruht. So erreichen wir auch, dass Windkraft- und Solarparkanlagen besser ausgelastet werden. Besonders wichtig ist der Ausbau der Nord-Süd-Trassen. Zukünftig wird viel Strom in Offshore-Windparks im Norden produziert, der über "Stromautobahnen" in die Verbrauchszentren im Süden und Westen transportiert werden muss. Wir werden deshalb ein umfassendes "Zielnetz 2050" schaffen, das das Bestandsnetz weiterentwickelt sowie Planungen für den Ausbau der Nord-Süd-Trassen enthält. Eine schnelle Netzanbindung der Offshore-Windparks mit einer so genannten Cluster-Anbindung ist die Voraussetzung dafür, dass zügig investiert wird. Zusätzlich ergänzt wird dies durch den Ausbau von Grenzkuppelstellen zu unseren Nachbarländern.

Die von der christliche-liberalen Koalition beschlossene Energiewende stellt Deutschland vor große ambitionierte Herausforderungen aber ich bin mir dennoch sicher, dass die Zielsetzung realisierbar ist und wir europaweit ein vorbildliches Zeichen setzen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Matthias Lietz
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Frage zum Thema Internationales
28.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lietz,

auf www.welt.de steht geschrieben, dass die Türkei einem Mitglied der EU militärisch droht.
Dazu habe ich ein paar Fragen:
  • Warum bekommt Zypern keine Unterstützung durch die EU?
  • Ist Deutschland nur EU, wenn es darum geht deutsches Geld nach Griechenland zu überweisen?
  • Warum werden die Verhandlungen mit der Türkei nicht beendet?
  • Warum wird kein erhöhter Zoll auf Waren aus der Türkei erhoben?
  • Warum werden keine EU-Sanktionen gegen die aggressiv verhaltende Türkei gefordert?
  • Warum scheint es völlig in Ordnung zu sein, wenn die Türkei einem Mitglied der EU praktisch den Krieg erklärt?
  • Die Türkei hat rechtswidrig Zypern besetzt. Dennoch wird politisch mit der Türkei gekuschelt. Hat die Türkei bereits allen EU-Staaten mit einem Krieg gedroht?
  • Ist die EU nur eine Finanzunion, oder steht man innerhalb der EU auch zueinander?
  • Schämen Sie sich für das feige Verhalten der Abgeordneten im Bundestag, und im Europarat?
  • Wie wird Deutschland reagieren, sollte die Türkei militärisch auf Zypern einwirken?
  • Warum lässt sich die EU das Verhalten der Türkei gefallen?

Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen.
Antwort von Matthias Lietz
1Empfehlung
08.11.2011
Matthias Lietz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Außenpolitik der EU gegenüber der Türkei.

Es sei erwähnt, dass ich als Mitglied des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union nicht mit Entscheidungen befasst bin, die originär von der Europäischen Union als eigener Institution getroffen werden. Von Seite der Europäischen Union ist aber die generelle Normalisierung des bilateralen Verhältnisses seitens der Türkei gegenüber der Republik Zypern eine der integralen Bedingungen, um über eine eventuelle EU-Mitgliedschaft der Türkei zu sprechen. Dabei ist die Zypern-Frage auch nicht der einzige Punkt, bei dem es Differenzen zwischen der Türkei und anderen Staaten gibt. Der im Artikel der WELT vom 28. August 2011 angesprochene Sachverhalt stellt sich aus meiner Sicht als politisches Säbelrasseln der Türkei dar. Dabei muss politisch sehr genau abgewogen werden, wann die Grenzen zur Aggression überschritten sind und - wie von Ihnen in den Fragen gefordert - entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen. De facto beschränkte sich die Türkei jedoch auf verbale Äußerungen, die zwar als aggressiv betrachtet werden können, aber die Türkei griff nicht tatsächlich in irgendeiner Form militärisch an. Unangebrachte Äußerungen sind jedoch in unserer Zeit glücklicherweise kein Grund mehr, militärisch oder anderweitig einzugreifen. Die Entscheidung, wie und ob auf ein derartiges Verhalten eines Drittlandes gegenüber eines EU-Mitgliedsstaates zu reagieren ist, liegt bei den entsprechenden Institutionen. Als souveränem Staat liegt es aber vor allem in der Hand der Regierung der Republik Zypern, inwiefern sie andere EU-Mitglieder um Unterstützung bittet. Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) wird bestimmt, wie und wann und in welcher Form in Fragen der Sicherheit und Verteidigung gehandelt wird. Weiterführende Informationen dazu stellt die EU im Internet unter
europa.eu bereit.

Mit Blick auf die Beitrittsperspektiven der Türkei zur EU hat sich unsere christlich-liberale Regierung im Koalitionsvertrag festgelegt: "Deutschland hat ein besonderes Interesse an einer Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen zur Türkei und an einer Anbindung des Landes an die Europäische Union. Die 2005 mit dem Ziel des Beitritts aufgenommenen Verhandlungen sind ein Prozess mit offenem Ende, der keinen Automatismus begründet und dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt. Sollte die EU nicht aufnahmefähig oder die Türkei nicht in der Lage sein, alle mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen voll und ganz einzuhalten, muss die Türkei in einer Weise, die ihr privilegiertes Verhältnis zur EU weiter entwickelt, möglichst eng an die europäischen Strukturen angebunden werden." Der Außenpolitische Sprecher meiner Fraktion, Philipp Mißfelder, hat sich in einem Interview mit dem Deutschlandradio am 14. Oktober 2011, auf das ich Sie gerne hinweisen möchte, auch noch mal zu den Beitrittsperspektiven der Türkei geäußert. Sie finden es unter folgendem
Link: www.dradio.de


Mit freundlichen Grüßen

Matthias Lietz
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Frage zum Thema Soziales
22.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lietz,

in Landkreis Demmin und im neuen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es offenbar kein geregeltes Vorgehen zur Umsetzung des SGB II durch die örtlichen Jobcenter.

Nach der BVerfG-Klage wurde ein Regelbedarfsermittlungsgesetz erlassen zur Anwendung ab Januar 2011. Der Jubel über 5 Euro mehr und das "Bildungspaket" wurde lange genug durch die Medien gehechelt. Geändert hat sich wenig, es wird nur anders definiert.

Ein Punkt ist jedoch bedeutsam und für die Hartz IV Empfänger kein Pappenstiel:

Kosten für die Bereitung von WARMWASSER (also zur Körperreinigung und Waschen) waren bis dahin in den Energiekosten enthalten.
Bei Zentralheizung mit Warmwasser wurden die Kosten herausgerechnet (vgl. KdU Verordnung des Landkreises Demmin). Bei dezentraler Aufbereitung war es kostenneutral.

Nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz sind die Warmwasserkosten aber zusätzlicher Bedarf. Im SGB XII/Sozialhilfe steht das explizit drin. Im SGB II/Hartz IV sollen diese Mehrkosten für die Hilfeempfänger nachträglich ab 1.1.2011 berechnet und nachgezahlt werden.

Das steht sehr deutlich in der Neufassung des SGB II §20 Satz 1 und § 21 Abs. 7 !!!!
Ob die Berechnung auf prozentuale Anteile vom Regelbedarf realistisch ist, darüber kann man sich streiten. Fraglich ist auch, wie diese Zahlen ermittelt wurden ...

Aber:
Die örtlichen Jobcenter "gewähren" der Kundschaft noch nicht einmal diesen Betrag von Amts wegen. Es gibt mit Sicherheit Dienstanweisungen. Ob die gelesen und befolgt werden, ist eine andere Sache.

Ich habe beim Jobcenter Demmin (Altentreptow) nachgehakt und anschließend die Nachzahlung auch bekommen. So schnell hat meine Sachbearbeiterin noch nie reagiert.

Ich vermute, dass dieses Recht nur in seltenen Fällen freiwillig berücksichtigt wird. Da Überprüfungsanträge beschränkt wurden, hat die Bundesagentur damit eine schöne Einsparung:
ABSICHT?

Als Abgeordneter sollten Sie bei den Jobcentern nachfragen.

mfg
Antwort von Matthias Lietz
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25.04.2012
Matthias Lietz
Sehr geehrte Frau ,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. März 2012.

Hinsichtlich der spezifischen Praxis der Rückerstattung einbehaltener Energiekosten zur Bereitung von Brauchwarmwasser, möchte ich Sie bitten, sich zuständigkeitshalber an den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Herrn Matthias Crone - zu wenden. Als Mitglied des Bundestages habe ich in die individuelle Form der Umsetzung von Richtlinien in den Jobcentern keinen Einblick. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass Herr Crone Ihnen in dieser Angelegenheit weiterhelfen kann. Sie erreichen ihn unter folgenden Kontaktdaten:


Bürgerbeauftragter des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
Schloßstraße 1
19053 Schwerin

Tel.: 0385 525-2709
Fax: 0385 525-2744
EMail: post@buergerbeauftragter-mv.de


Ebenfalls möglich, ist eine Kontaktaufnahme über das Online-Formular auf
der Homepage des Bürgerbeauftragten unter folgender URL:
www.buergerbeauftragter-mv.de



Mit freundlichen Grüßen

Matthias Lietz
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Frage zum Thema Umwelt
06.07.2012
Von:
H. -

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Lietz,

die derzeitigen Problematiken um die Veränderung oder Aufhebung des Status der Bundeswasserstrasse Peene durch den Bund lassen bereits jetzt erhebliche Probleme und Gefahren für Anlieger und Anliegergemeinden bzw. -stadte erkennen.
Das betrifft insbesondere lokale Maßnahmen für die keine gesetzlichen Regelungen bestehen.
Betroffen sind davon die strittigen Hochwasserschutzdeiche, Hochwasserschutzpolder, Meliorationsanlagen, Wasser- und Bodenverbandsgebühren, Überflutungen und Überstauungen zur Erreichung eines Nationalparks und Errichtung eines Naturparks, vom Kummerower See bis zum Peenestrom.

1. Welche gesetzlichen und höchstrichterlich (BT, BVerfG, BGH) festgestellten Pflichten hat der Bund bisher für und an der Peene wahrgenommen und finanziert?

2. Wie wurden dazu vom Bund die bisherigen ersatzlosen Beseitigungen und Vernichtungen der Hochwasserschutzdeiche und die der unmittelbar und und mit Meliorationsanlagen verbunden Hochwasserschutzpolder und daraus die bundeseigenen Wasserflächenerweiterungen und Veränderungen im EU-FFH-Gebiet und zum Naturpark durch die Landkreise OVP, Demmin, Vorpommern-Greifswald berücksichtigt?

3. Welche Pflichten hat der Bund gesetzlich an das Land M-V oder Ämter, Städte und Gemeinden abgegeben, abgetreten oder übergeben?

Vielen Dank für Ihre prüfbaren Bürgerinformationen.

Mit freundlichen Grüssen

H. -
Betroffener von der Statusaufgabe
Antwort von Matthias Lietz
bisher keineEmpfehlungen
09.07.2012
Matthias Lietz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch am 06.07.2012.

Um Ihre detailierten Fragen zu den lokalen Maßnahmen ausführlich beantworten zu können, bemühe ich mich, um eine zeitnahe Auskunft vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Matthias Lietz
Ergänzung vom 21.08.2012
Sehr geehrter Herr ,

nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de vom 06.07.2012.

Nach Rücksprache mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann, möchte ich Ihnen gerne auf Ihre Fragen antworten.

Die Peene ist eine Bundeswasserstraße gemäß der Anlage 1 zum § 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStraG). Dementsprechend obliegen dem Bund die sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung beschränken sich diese Pflichten ausschließlich auf Maßnahmen mit Verkehrsbezug. Zu den Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gehören daher insbesondere der verkehrsbezogene Betrieb sowie die verkehrsbezogene Unterhaltung der Peene. Nebenher erfüllt der Bund die sich aus dem Eigentum ergebenden Pflichten.

Der Hochwasserschutz an Gewässern ist laut Kompetenzordnung des Grundgesetzes eine Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Eingriffe in Bauwerke zum Hochwasserschutz sind durch den Bund daher bislang nicht erfolgt. Entsprechende Eingriffe durch das Land sind der WSV nicht aufgelistet und müssten daher direkt beim Land erfragt werden.

Davon abgesehen hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die ihr obliegenden Aufgaben an der Peene stets selbst wahrgenommen und keine Übertragung von Aufgaben an Dritte, das Land, Kommunen oder Gemeinden veranlasst.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, dass ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Lietz
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