Matthi Bolte (GRÜNE)

Matthi Bolte
Jahrgang
1985
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Landtagsabgeordneter
Wohnort
Bielefeld
Wahlkreis
Bielefeld I
Ergebnis
17,2%
Landeslistenplatz
14, über Liste eingezogen
(...) Die Diskussion um die Einrichtung einer Pflegekammer in NRW halten wir für wichtig, auch weil hierüber der Stellenwert der Profession Pflege in Hinblick zu anderen Berufen im Gesundheitswesen verbessert wird. (...) Die Grünen im Landtag NRW haben in den vergangenen Wahlperioden das Thema Pflegekammer wiederholt aufgegriffen. (...)
 
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Frage zum Thema Rolle der Regionen und Kommunen
23.04.2012
Von:

Die Radio Bielefeld Frage an alle Kandidaten zur Landtagswahl 2012:
Welches ist für Sie das landespolitische Thema, mit dem größten Einfluss auf Bielefeld bzw. uns Bielefelder und wie würden Sie sich für dieses Thema ggf. im NRW Landtag einsetzen?
Antwort von Matthi Bolte
bisher keineEmpfehlungen
24.04.2012
Matthi Bolte
Hallo Radio Bielefeld, Hallo Herr ,

herzlichen Dank für diese Frage. Ich glaube, entscheidend für die Zukunft einer Großstadt wie Bielefeld ist, wie wir unser demokratisches Zusammenleben weiterentwickeln. Dabei geht es nicht nur um die Finanzen, wo wir mit Rot- Grün die Handlungsspielräume der Kommunen deutlich vergrößert haben. Es geht vielmehr um die Kunst, Bürgerinnen und Bürger besser zu beteiligen, politische Prozesse transparenter zu gestalten und mehr Informationen über die Grundlagen politischer Entscheidungen bereitzustellen. Dafür bietet uns das Internet gigantische Möglichkeiten, die wir als Gesellschaft nutzen sollten. Ich glaube, diese Digitalisierung der Demokratie kann sich zur übergeordneten Fragestellung dieses Jahrzehnts entwickeln, weil die Bezüge ja auch in alle Politikfelder reichen: Bei einer schwierigen Finanzsituation ist eine stärkere Beteiligung bei der Schwerpunktsetzung notwendig, zugleich sollten mehr Daten und Informationen bereitgestellt werden, um Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar zu machen; bei der Planung von Kindergärten und Schulen gilt Ähnliches, zumal mit dem Schulkonsens die Möglichkeit besteht, wirklich kommunale Schulpolitik zu machen - was aber voraussetzt, auch alle Spielräume zu nutzen. Diese Aufzählung ließe sich sicherlich noch fortsetzen.

Wir haben in der letzten Wahlperiode viel für mehr direkte Demokratie getan: Wir haben Volks- und Bürgerbegehren vereinfacht, die Stichwahl bei OberbürgermeisterInnenwahlen wieder eingeführt und eine Abwahlmöglichkeit für die OberbürgermeisterInnen geschaffen. Wir wollen als GRÜNE Volksbegehren weiter erleichtern, insbesondere die Unterschriftenhürde senken. Denn bisher braucht man für ein erfolgreiches Volksbegehren 1,1 Mio. Unterschriften - ich finde, das ist zu viel für faire Mitbestimmung. Diese Änderung setzt, genau wie das Wahlrecht ab 16 Jahren bei Landtagswahlen, eine Verfassungsänderung voraus, und wir werben weiter um die entsprechende Mehrheit. Diese Erfolge für die direkte Beteiligung im offline- Bereich wollen wir durch eine Open- Government- Strategie online erweitern. Konkret setze ich mich für ein Portal für Offene Daten des Landes ein, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger ihr eigenes Bild machen können. Denn nur wer sich unabhängig informieren kann, kann auch mündig mitbestimmen. Gelungene Partizipation konzentriert sich nicht alleine auf online oder offline, sondern bringt die Vorzüge aller Beteiligungskanäle zusammen. Darüber hinaus ist es mir ein wichtiges Anliegen, auch die Dimension sozialer Teilhabe in der Netzpolitik stärker zu verankern. Der Zugang zu den Vorteilen der Digitalisierung darf nicht an sozialen Faktoren scheitern und auch nicht am Wohnort (Stichwort: Breitbandinfrastruktur gerade im ländlichen Raum) scheitern!

Beste Grüße
Matthi Bolte
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Frage zum Thema Gesundheit
23.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bolte,

in der Berufsgruppe der Pflegekräfte gibt es seit längerer Zeit Bestrebungen für eine Verkammerung des Pflegeberufs. Die Forderungen werden von den in den Ländern organisierten Fördervereinen, den Berufsverbänden und einer großen Gewerkschaft unterstützt. Die Verkammerung soll die Berufsautonomie stärken und eine starke Vertretung für die Berufsgruppe herstellen. Neben anderen Zielen steht auch der Schutz der Bevölkerung vor unsachgemäßer Pflege im Positionspapier.
Ich möchte gerne fragen, wie Sie zu der Einrichtung einer solchen Pflegekammer in NRW stehen.

Vielen Dank
Antwort von Matthi Bolte
bisher keineEmpfehlungen
04.05.2012
Matthi Bolte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Diskussion um die Einrichtung einer Pflegekammer in NRW halten wir für wichtig, auch weil hierüber der Stellenwert der Profession Pflege in Hinblick zu anderen Berufen im Gesundheitswesen verbessert wird. Insbesondere muss es um eine stärkere Vertretung der Pflege gehen und damit um mehr Professionalisierung und Eigenständigkeit. Dies sind auch nach unserer Ansicht wichtige Beweggründe für die Suche nach geeigneten Organisations- und Vertretungsformen, wie Pflegekammern. Diese können aber nicht gesetzlich verordnet werden, sondern bedürfen zunächst der Zustimmung der Berufsgruppe selbst und damit der Pflegekräfte.

Die Grünen im Landtag NRW haben in den vergangenen Wahlperioden das Thema Pflegekammer wiederholt aufgegriffen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Enquete-Kommission zur Situation und Zukunft der Pflege seinerzeit empfohlen hat, "das Konzept einer Kammer für Pflegeberufe weiterzuentwickeln sowie Zweck und Aufgaben dieses Organs deutlicher als bisher zu beschreiben."
2009 haben wir hierzu einen Antrag in den Landtag eingebracht, der zum Ziel hatte einen Regelungsrahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der professionellen Pflege in NRW zu entwickeln und hierbei die Pflegekammer mit einzubeziehen. Im Rahmen der parlamentarischen Anhörung hierzu wurde allerdings deutlich, dass die Forderung nach Einrichtung einer Pflegekammer zum damaligen Zeitpunkt bei den anderen Fraktionen auf keinerlei Sympathien und auch bei den verschiedenen Akteuren aus der Pflege auf wenig Rückhalt gestoßen ist. Bis auf den Pflegerat NRW hat es damals keinen weiteren Fürsprecher für die Einrichtung einer Pflegekammer gegeben.

Dennoch halten wir es für sinnvoll, das Konzept einer Pflegeberufskammer oder auch andere Organisationsformen weiter zu entwickeln mit dem Ziel, geeignete Vertretungs- und Organisationsform für die Pflegeberufe zu installieren. Hilfreich wäre unserer Auffassung nach aber auch ein breiterer Rückhalt für diese Forderung bei den Pflegenden selbst. Zudem müssen sicher auch immer noch Bedenken entkräftet werden bezüglich einer Pflichtmitgliedschaft, die wiederum mehrere Grundrechte berührt. Hierzu gehört auch die Klärung, in welchem Umfang der Profession Pflege Vorbehaltsaufgaben eingeräumt werden können bzw. müssen.
Wir Grünen in NRW werden uns dafür einsetzen, dass ein Konzept zur Stärkung und Weiterentwicklung des Berufsfeldes Pflege auf Landesebene entwickelt wird mit den wesentlichen Zielen
– eine sachgerechte professionelle Pflege entsprechend den aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen sicherzustellen,
– Förderung und Überwachung der beruflichen Belange der professionell Pflegenden unter Beachtung der Interessen der Bevölkerung,
– die pflegerische Fachkompetenz bei gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen regelhaft einzubinden und einen
– berufsrechtliche Grundlagen im Kontext zu Regelungen der Europäischen Union zu schaffen.


Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Matthi Bolte
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Frage zum Thema Umweltpolitik
27.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bolte,

wenn in einer Stadt in NRW wie die meine Rheine an der Ems ein Fluss fließt, muss sich die Kommune mit der Hochwassersicherung beschäftigen. Wenn man nun entscheidet sich damit zu beschäftigen und während des Verfahrens die Bürgermeisterin in das Überschwemmungsgebiet umzieht, weiterhin als Behördenleiterin den Vorgang bearbeitet und dann bei der entscheidenden Abstimmung im Rat dort eine Wohnung bezogen hat, darf die Bürgermeisterin der Gemeindeordnung an der Anstimmung teilnehmen ? Darf die Bürgermeisterin den Vorgang überhaupt weiter bearbeitet ? Wie sehen Sie Frage ?
Antwort von Matthi Bolte
bisher keineEmpfehlungen
03.05.2012
Matthi Bolte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Hochwassersicherung in Rheine.

Da ich weder fachlich noch lokal mit der Situation in Rheine vertraut bin, kann ich keinerlei konkrete Aussagen hierzu treffen. Zuständig für die Hochwassersicherung ist die Stadt Rheine selbst.

Auch Ihre grundlegende Frage, ob die Bürgermeisterin aufgrund von Befangenheit nicht an der Abstimmung hätte teilnehmen dürfen, kann ich nicht beurteilen. Hierbei handelt es sich auch nicht um eine politische Frage, sondern es geht um die rechtliche Einschätzung, ob der Bürgermeisterin ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil in Folge der in Rede stehenden Abstimmung entstanden ist. Diese kann ich allerdings nicht treffen.

Mit Ihren Fragen sollten Sie sich an die Stadt Rheine bzw. die Kommunalaufsicht beim Kreis Steinfurt wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Matthi Bolte
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
04.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bolte,

Gerichtsentscheidungen ergehen auf Kosten des Volkes im Namen des Volkes. Sie stehen jedoch online nicht jedermann gänzlich zur Verfügung, sondern werden nur teilweise an kommerzielle Anbieter verkauft. Die jetzige NRW-Justizplattform deckt nur einen kleinen Teil ab.

Halten Sie die freie Veröffentlichung von NRW-Gerichtsentscheidungen oder die anonymisierte Bereitstellung von NRW-Gerichtsentscheidungen an Plattformen wie openjur.org online für ganz oder teilweise finanzierbar? Sehen Sie Handlungsbedarf? Werden Sie und ihre Partei sich in nächster Zeit dafür einsetzen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Matthi Bolte
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12.05.2012
Matthi Bolte
Lieber Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir GRÜNE bekennen uns klar zu Open Government. Auch im Koalitionsvertrag 2010 findet sich eine grundsätzliche Verständigung der regierungstragenden Fraktionen der 15. Wahlperiode, Open Government voranzubringen. Die Landesregierung hat im vergangenen Winter eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer Open Government Strategie "Open.NRW" eingerichtet. Als Ziel wurde dabei formuliert, im Laufe des Jahres 2012 den Strategieprozess abzuschließen, wobei ich nicht ausschließen würde, dass dieser Prozess aufgrund der Auflösung des 15. Landtags von Nordrhein-Westfalen und der Neuwahl sich etwas verzögert.

Wir wollen mehr Daten als bisher offen bereitstellen. Dies betrifft grundsätzlich alle Bereiche des öffentlichen Handelns, wobei der Datenschutz hinsichtlich personenbezogener Daten gewahrt werden soll. Dies ist der Grundsatz für unsere Open Data Strategie, die wiederum für die einzelnen Fachbereiche der Verwaltung ausdifferenziert werden muss. So gibt es heute bereits umfangreiche und kostenlose Veröffentlichungen von Daten aus dem Umweltbereich (auch wenn hierbei nicht alle offen im Sinne der Open Data Grundsätze sind), während die von Ihnen angesprochenen Gerichtsentscheidungen zwar auch bereitzustellen sind, dies aber auch wie Sie zutreffend feststellen durch kommerzielle Anbieter geschehen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu festgestellt: "Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche Aufgabe. Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts. Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. ... Die anschließende Veröffentlichung als solche muß nicht durch die Gerichte selbst geschehen, sondern kann durch Organisationsakt auch der privaten Initiative Interessierter einschließlich der beteiligten Richter überlassen werden."

Initiativen wie openjur.org zeigen, dass es auch im Bereich der Gerichtsentscheidungen ein Interesse an offenen Daten gibt. Insofern werden wir auch dieses Feld bei der Entwicklung der Open Data Strategie für das Land NRW entsprechend in den Prozess einbeziehen.


Mit besten Grüßen
Matthi Bolte
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Ihre Frage an Matthi Bolte
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