Martin Häusling (GRÜNE)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Biobauer
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Hessen
Bundeslistenplatz
10
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(...) Wir Grüne im Europäischen Parlament sehen dieses Projekt sehr kritisch. (...) Ich würde Sie jedoch bitten, sich mit Ihren Fragen an meinen Kollegen Jan Philipp Albrecht zu wenden, der sich als Experte für das Thema Datenschutz auch mit INDECT beschäftigt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
16.01.2012
Von:

Hallo,

Laut der Präsentation von Hans-Werner Sinn "Ist der Euro noch zu retten?" vom 19.12.2011
haben wir ein großes Problem mit der EZB, denn der EZB-Rat ist das oberste Beschlussorgan der EZB und trifft die meisten Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat, d.h. dass Deutschland genau so viel zu sagen hat wie Malta, Zypern usw. und nicht wie z.B. im Rat der EU oder dem ESM (mit inderektem deutschen Vetorecht).

Nun akzeptiert die EZB bei der Kreditvergabe die Griechischen Anleihen als Sicherheit, was dazu führt, dass Griechenland eigene Anleihen ausgeben und dafür bei der EZB zu 1% Zins Kredit finanzieren kann, ohne ESM/EFSF zu nutzen (geschweige den Kapitalmarkt).

Die Hälfte des Auslandsvermögen der Deutschen Zentralbank, besteht aus Forderungen an die EZB. Also stellen sich für mich folgende Fragen, die ich an Sie richten möchte:

1. Was halten Sie allgemein von einem Kreditverhältnis unter den EU-Partnern, denn an Kreditverhältnissen können Freundschaften scheitern.

2. Warum hat Deutschland im EZB-Rat so wenig Einfluss, obwohl die EZB nach dem Vorbild der deutschen Zentralbank agieren sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Martin Häusling
1Empfehlung
14.02.2012
Martin Häusling
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur EZB und zu Kreditverhältnissen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Da ich selbst Mitglied des Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bin möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer Frage an unseren finanzpolitischen Sprecher Sven Giegold zu wenden ( sven.giegold@europarl.europa.eu ).

Herzliche Grüße,
Martin Häusling
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
18.01.2012
Von:
Jan

Sehr geehrte Herr Häusling

Ich bin von der Fachschule Agar aus Lüneburg.
Wir behandeln gerade im Unterricht das Thema die Biogasanlag und ich habe nun ein paar Fragen an Sie.

Wie weit haben sich die Gesetzte für Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren verändert und wieso?
Wie lange werden Biogasanlagen noch bezuschusst und wäre es abzusehen das die Subventionen ganz eingestellt wird?
Wie viel Biogasanlagen darf es in Deutschland überhaupt geben kommt bald ein Limit?
Wo sehen Sie die Vor-Nachteile der Biogasanlagen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan
Antwort von Martin Häusling
1Empfehlung
07.12.2012
Martin Häusling
Sehr geehrter Herr ,

wir freuen uns über Ihr Interesse am Thema Biogas, allderdings müsste man - um Ihre Fragen befriedigend zu beantworten- ein ganzes Buch schreiben. Hier einige Stichworte, die Ihnen vielleicht bei der Recherche weiterhelfen.

1991 trat das Stromeinspeisegesetz in Kraft, Energieversorger wurden verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien im Netz zuzulassen und mit einem Mindestsatz zu vergüten. Im April 2000 wurde es abgelöst durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Darin war das Ziel festgeschrieben, bis zum Jahr 2010 die Treibhausgase bis um 21% zu vermindern und die Erneuerbaren Energieträger zu verdoppeln. Nach einer Evaluierung wurde das EEG 2004 erstmals geändert und vor allem auch die höhere Vergütung für Biomasse festgelegt. Diese neuen Vergütungssätze führten zu einem regelrechten Bioenergieboom und damit u.a. auch zu einer zunehmenden Vermaisung der Landschaft. Nach der Novellierung 2009 wurde 2011 über die vorerst letzte Novelle des EEG abgestimmt, die 2012 in Kraft trat. Geändert wurden u.a. die Einführung von einem Mindestwirkungsgrad, Vorrang für den Einsatz von Bioabfall, und eine Begrenzung des Mais- und Getreideeinsatzes.

Wie lange es noch eine Förderung für Biogasanlagen geben wird, ist nicht absehbar. Das hängt sicherlich von der Entwicklung, aber auch von politischen Konstellationen ab. In jedem Fall aber gibt es Rechtssicherheit für Anlagen, deren Förderung bereits genehmigt wurde.

Die Anzahl der Biogasanlagen in Deutschland ist nicht begrenzt, wer entsprechenden Auflagen für die Genehmigung erfüllt, kann eine Biogasanlage betreiben.

Vor- und Nachteile von Biogasanlagen: Ein eindeutiger Vorteil von Biogasanlagen liegt immer dann vor, wenn Abfälle oder landwirtschaftliche Reststoffe zur Umwandlung in Methangas in der Biogasanlage eingesetzt werden und damit Strom und mittels Kraftwärme-Koppelung zusätzlich die anfallende Abwärme genutzt wird. Ein Grund dafür ist der Klimaschutz: Der Kot der Nutztiere, der in Form von Gülle oder Mist entsteht setzt CH4 (Methan-Gas) frei, das ein Treibhauspotential hat, dass dem 25-fachen des Kohlendioxids (CO2) entspricht, wenn es ungenutzt in die Atmosphäre freigesetzt wird, anstatt es umweltgerecht in einer Biogasanlage zu verwerten.

Ein eindeutiger Nachteil von Biogasanlagen entsteht immer dann, wenn extra für Biogasanlagen Pflanzen angebaut werden, die Monokulturen zu Folge haben. Das war insbesondere in der Vergangenheit durch einen Fehler im EEG der Fall.

So führte die Die Kopplung von NawaRo- und Güllebonus zu Fehlanreizen in Regionen mit intensiver Viehhaltung. Der Gülle-Bonus wurde erst ab einem Gülle-Anteil von 30 Masseprozent, dann aber für den gesamten erzeugten Strom gewährt. Dies führte zum einen dazu, dass der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen nur in begrenztem Umfang angereizt wurde, nämlich in der Regel nur bis zum geforderten Mindestanteil von 30%. Zum anderen ergab sich eine starke Überförderung von Gülle-Biogasanlagen. Dies ermöglichte die Zahlung von Höchstpreisen für Energiemais. Infolgedessen wurde gerade in Regionen mit intensiver Viehhaltung und hierdurch hohem Gülleanfall und hohem Futtermittelbedarf (Silo- und Körnermais) der Maisanbau nochmalig ausgeweitet und der bereits bestehende Druck auf Ackerflächen verstärkt. Damit wurden bestehende Probleme in Viehhaltungsregionen (z. B. Fruchtfolgeverengung und überproportional hoher Maisanbau) verschärft, was sowohl aus Sicht des Klimaschutzes wie auch aus Naturschutzsicht, bedenkliche Folgen hat.


Die Ausbreitung von Mais-Monokulturen zu verminderten Reproduktionserfolg bei Ackervögeln und Ackerwildkräutern. Hinzu kommen vermehrte Erosion, Eutrophierung und verminderte Humusbildung. Gegenüber Brachflächen und Grünland bieten Maisäcker für die meisten Arten schlechtere Lebensbedingungen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen wenigstens ein kleines Stück weit beantworten.

Herzliche Grüße,

Martin Häusling
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.01.2012
Von:

Sehr geehrter Abgeordnerter Bullmann,

bezüglich der kommenden Beratungen zum ACTA habe ich einige Fragen:

Ist des richtig, dass das Abkommen für die EU verpflichtend, für den Initiator (die USA) hingegen unverbindlich ist?

Denken Sie, das die Interessen von Rechteinhabern elementaren Dingen wie Meinungsfreiheit, Datenschutz und anderen Grundrechten übergeordnet werden dürfen?

Ist es Ihrere Meinung nach vertretbar, Internetprovider quase dazu zu verpflichten kontinuierlich den Adtenverkehr zu überwachen? Von den entstehenden Kosten mal abgesehen, birgt dass nicht auch enormes Potential des Missbrauchs?

Mit freundlichen Grüßen aus Kassel

Antwort von Martin Häusling
2Empfehlungen
01.02.2012
Martin Häusling
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Mail und dafür, die Besorgnis über ACTA auszudrücken, die wir von ganzem Herzen teilen!

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) würde in der Tat die Möglichkeiten der Inhaber von geistigen Eigentumsrechten zur privatisierten Durchsetzung ihrer Interessen stärken, während die Schutzbestimmungen für die NutzerInnen nicht in gleichem Maße berücksichtigt würden. Es würde eine freiwillige Zusammenarbeit zwischen internet-Zugangsanbietern und Rechteinhabern einführen, mit nder Gefahr, dass es zun französischen "3-strikes" Strafmaßnahmen sogar ohne faires rechtliches Verfahren kommt. Sogar der Europäische Gerichtshof hat am 24. November 2011 entschieden, dass das Blockieren oder Filtern des Internet-Zugangs keine angemessene Maßnahme für die Bekkämpfung von Urheberrechtsverletzungen darstellt. ACTA würde auch unverhältnismäßige zivile Schadensersatzansprüche einführen, die sich lediglich nach dem Verkaufswert von getauschten Dateien bemessen und nicht daran, ob diese Dateien ansonsten jemals entsprechend oft gekauft worden wären. ACTA würde auch den Zugang zu generischen Medizinprodukten für Entwicklungsländer erschweren, wenn sie durch Häfen in ACTA-Unterzeichnerstaaten verschifft werden, also etwa durch Europa oder die USA.

ACTA wurde nur gestartet, weil einige Industriestaaten ihre Agenda zur Durchsetzung des geistigen Eigentums in legitimen multilateralen Institutionen wie WIPO oder WTO nicht mehr durchsetzen konnten aufgrund wachsenden Widerstandes durch Entwicklungs- und Schwellenländer. Daher sind erstere zu einer Koalition der Willigen übergegangen, die mehr als zwei Jahre lang Geheimverhandlungen führte. Die ACTA-Verhandlungsunterlagen sind bis heute nicht öffentlich, und die Entwürfe des Abkommens wurden erst auf massiven Druck des Europäischen Parlaments hin veröffentlicht.

Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament haben dieses gefährliche Abkommen über die letzten zwei Jahre bekämpft. Wir haben zwei Studien in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen auf die Grundrechte und auf den Zugang zu Medizin zu untersuchen, welche klar die großen Probleme und Gefahren von ACTA nachgewiesen haben. Wir habven eng mit der NGO- und AktivistInnen-Community zusammengearbeitet, und wir haben alle notwendigen Schritte unternommen, um zu klären, wie ACTA dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden kann. Alle Informationen dazu finden sich hier: en.act-on-acta.eu .

Jetzt, da die EU-Ratspräsidentschaft und einige Mitgliedsstaaten das Abkommen unterzeichnet haben, wird sich das Europäische Parlament wird sich mit der Ratifizierung von ACTA befassen. Am wichtigsten werden die Ausschüsse LIBE (Bürgerrechte), JURI (Recht) and INTA (internationaler Handel - federführend zu ACTA) sein.

Wenn Du helfen willst, dann raten wir dazu, vor allem liberale (ALDE) und sozialdemokratische (S&D) Abgeordnete in diesen Ausschüssen zu kontaktieren, denn es ist bisher unklar, wie diese Fraktionen sich am Ende verhalten werden. Deine Stimme kann hier einen wichtigen Unterschied machen! Vielen Dank für die Hilfe!

Mehr Informationen:

* Grüne/EFA Pressemitteilung zur Unterzeichnung von ACTA: www.greens-efa.eu
* Position von Europäischen Professoren zu ACTA ("Hannover-Gutachten"): www.iri.uni-hannover.de
* Studien zu ACTA im Auftrag der Fraktion Grüne/EFA:
* ACTA and Access to Medicines: rfc.act-on-acta.eu
* Compatibility ACTA with the European Convention on Human Rights & the EU Charter of Fundamental Rights: rfc.act-on-acta.eu
* Mexikanischer Senat fordert Regierung auf, ACTA nicht zu unterzeichnen: www.senado.gob.mx
* FFII blog zu ACTA: acta.ffii.org
* ACTA-Abkommenstext: trade.ec.europa.eu

Viele Grüße,
Martin Häusling und Team
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Frage zum Thema Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
06.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Häusling,

mit Verwunderung vernahm ich die Information, dass Herr Detlef Bartsch für die Bundesrepublik Deutschland im Genehmigungsorgan der EFSA sitzt, also dort, wo die fachlichen Genehmigungen für die Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen vorbereitet werden.

In Hinblick auf die Tatsache, dass fast alle Deutschen gentechnisch verändertes Essen ablehnen, wie kann es sein, dass mit Herrn Bartsch eine Person unser Land vertritt, die seit vielen Jahren vehement und nachweislich FÜR den deutschen Anbau von genverändertem Essen kämpft?

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Herrn Bartschs öffentlich bekannt gewordene Aussagen als Mitarbeiter des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), seine öffentlich publizierten Aktionen im Bundesinstitut für medizinische Information und Dokumentation (DIMDI) bzw. Robert-Koch-Institut als Mitarbeiter von Herrn Hans-Jörg Buhk und seine Mitgliedschaft im von der Firma Syngenta finanzierten IOBC/WPRS.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
29.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Häusling,

darf ich Sie nochmals bitten, meine Frage vom 06. Februar zu beantworten?

Mit freundlichen Grüßen


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