Martin Dörmann (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Martin Dörmann
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Köln I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
35,0%
Landeslistenplatz
54, Nordrhein-Westfalen
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(...) Wir von der SPD-Fraktion bedauern, dass der Tarifausschuss keine Einigung über einen Mindestlohn für den Branchentarifvertrag Weiterbildung erzielen konnte und werden uns weiter dafür einsetzen, dass es auch hier vorangeht. Unser Ziel ist es, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land vor Lohndumping zu schützen. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
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Martin Dörmann hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
19.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kandidat,
mit großer Sorge sehe ich, dass immer mehr Mitglieder des Bundestages , den Länder und den Kommunen, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind. Wie verträgt sich das in einer Demokratie?
Man kann doch nicht gleichzeitig die Executive und Legeslative in einer Person sein!
Warum muß ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht vorher seinen Dienst quittieren bevor er sich als Kandidat aufstellen läßt.

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Frage zum Thema Soziales und Familie
31.08.2009
Von:

Guten Tag Herr Dörmann,

mich interessiert Ihre Position zur Notwendigkeit der Kostenübernahme durch die Jugendhilfe und das Gesundheitswesen für Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern. Bislang wurden Hilfen für betroffene Familien meist über Projekte von engagierten Bürgern und Trägern finanziert. D.h. es gibt große Projekterfahrung, wissenschaftliche Evaluationen zur Wirksamkeit aber immer noch keine geregelte Finanzierung. Auf dem Hintergrund der Tatsache, dass ein Drittel der betroffenen Kinder später selber psychiatrisch behandlungsbedürftig erkranken, ist aus meiner Sicht ein staatliches Handeln erforderlich. Wie stehen Sie dazu?

Für Ihre Rückantwort herzlichen Dank
Antwort von Martin Dörmann
bisher keineEmpfehlungen
04.09.2009
Sehr geehrte Frau Gärres,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich gibt es ja seit einiger Zeit noch engere gesetzliche Regelungen, beispielsweise im SGB VIII, um Hilfen zur Erziehung zu bekommen. Wenn also Eltern, die beispielsweise psychisch krank sind, Unterstützung in der Erziehung ihrer Kinder benötigen, so können sie beim örtlichen Jugendhilfeträger, in Köln beim bezirklich organisierten Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. Das löst automatisch ein sog. Hilfeplanverfahren aus, bei dem unter Beteiligung der/des Erziehungsberechtigten ermittelt wird, durch welche Maßnahmen Unterstützung geleistet werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch vom örtlichen Jugendhilfeträger geprüft, ob ggf. andere Kostenträger wie Krankenkassen, überörtliche Sozialhilfeträger etc. hinzuzuziehen sind. Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen erzieherischer Hilfen, aber nicht der Höhe und des Umfanges nach. Dies wird jeweils im konkreten Einzelfall nach dem Hilfeplanverfahren definiert.

Theoretisch sind mit diesen gesetzlichen Regelungen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen, damit die betroffenen Kinder, aber auch die Eltern adäquat unterstützt werden können. Ich weiß aber leider auch, dass in vielen Jugendämtern diese gesetzliche Vorgabe nicht immer zwingend zu konkreten Lösungen im Einzelfall führt. In Köln sind aber beispielsweise durch aktuell erfolgte organisatorische und personelle Optimierungen in den bezirklichen Jugendämtern und durch die Einrichtung des Gefährdungssofortdienst gute Voraussetzungen geschaffen worden, Familien mit Unterstützungsbedarf besser helfen zu können.

Von daher kann ich Ihrer Frage nach der Notwendigkeit der Kostenübernahme durch die jeweiligen Kostenträger (Jugendämter, Landesjugendämter, Krankenkassen) bei vorliegendem Hilfebedarf im Interesse der Kinder und Jugendlichen, aber auch der betroffenen Eltern nur uneingeschränkt bejahen. Die hierfür notwendigen gesetzlichen Regelungen sind durch das novellierte SGB vorhanden, weil der Gesetzgeber erkannt hat, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.

Insofern ist Ihrem berechtigten Anliegen im Grundsatz bereits gefolgt, wohlwissend, dass unter Umständen im konkreten Einzelfall Unterstützungsarbeit bei der Realisierung von Hilfeleistungen beim örtlichen Jugendhilfeträger erfolgen muss. Ansprechbar sind in diesen Fällen auch die freigemeinnützigen Träger, die erzieherische Dienste anbieten.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
14.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herrn Martin Dörmann,

ich bin bei einem großen Bildungsträger als Lehrerin angestellt und unterrichte Menschen in Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGE. In meiner Branche haben sich die Arbeitsbedingungen und die Löhne in den letzten Jahren erheblich verschlechtert. Sozialpädagogen und Lehrer verdienen mittlerweile zum Teil unter 1800 € (West).
Die Einführung eines Branchentarifvertrages bietet hier die Möglichkeit den freien Fall von Gehältern zu stoppen und mit 2067 € (West) bei einer 39 Std./Woche einen halbwegs vertretbaren Lohn zu garantieren. Die verschiedenen Bildungsträger sind dann gezwungen über Qualität und nicht, wie zeitweise auch bei der Briefzustellung, über den Preis zu konkurrieren.

Am 16.September soll im Bundeskabinett über den Branchentarifvertrag Weiterbildung abgestimmt werden.
Bitte Setzen Sie sich dafür ein, dass es auch in diesem Bereich den dringend benötigten Mindestlohn geben wird.

Über eine kürze Rückmeldung würde ich mich freuen.

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Martin Dörmann
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Am 31. August 2009 tagte der Tarifausschuss unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. In diesem mit je drei Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzten Tarifausschuss einigten sich die Beteiligten auf Mindestlöhne in den Wirtschaftszweigen Bergbau, Spezialdienste und Wäscherei. Leider blockierte die Arbeitgeberseite eine Einigung über Mindestlöhne für den Zweig Aus- und Weiterbildung.

Mit den Wirtschaftszweigen, für die keine Einigung erzielt werden konnte, muss sich jetzt das Bundeskabinett beschäftigen. Den von Ihnen genannten Termin 16. September für eine Kabinettssitzung kann ich jedoch nicht bestätigen. Das Kabinett kam in der vergangenen Woche nicht zusammen. Derzeit ist unklar, wann das Kabinett wieder tagen wird. Voraussichtlich frühestens Mitte Oktober ist mit der nächsten Sitzung zu rechnen. Die neuen Mehrheitsverhältnisse nach der Bundestagswahl werden entscheidend sein bei der Frage, wie es mit den Mindestlöhnen vorangeht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Bundesminister Olaf Scholz arbeitet an den Vorlagen für die Kabinettssitzung und die Ressortabstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium und führt Gespräche mit der Arbeitgeberseite.

Wir von der SPD-Fraktion bedauern, dass der Tarifausschuss keine Einigung über einen Mindestlohn für den Branchentarifvertrag Weiterbildung erzielen konnte und werden uns weiter dafür einsetzen, dass es auch hier vorangeht. Unser Ziel ist es, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land vor Lohndumping zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema Soziales und Familie
21.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,

wie stehen Sie zur Idee des bedingungslosen Grundeinkommens (bGE) und wir schätzen Sie dessen Realisierbarkeit in den nächsten Jahren ein?

Da ich mich schon seit einiger Zeit mit dieser Idee beschäftige, würde ich gerne von ihnen eine (möglichst differenzierte) Antwort zu diesem Thema erhalten. Und zwar:

a) Ihre persönliche Meinung.
b) Eine kurze Einschätzung, ausgehend von objektiven Fakten (z.B. empirisch belegbare Daten), die aus ihrer Sicht für oder gegen die Einführung eines bGE sprechen würden.

Ich danke Ihnen im Voraus für die Beantwortung meiner Frage, denn Ihre Meinung interessiert mich (auch in Bezug auf die Vergabe meiner Erststimme).

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Martin Dörmann
1Empfehlung
25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Seit einigen Jahren hat die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen (bGE) eine neue Dynamik bekommen. Die SPD lehnt eine Einführung ab. Die Gründe hierfür, die ich teile, möchte ich Ihnen im Folgenden kurz erläutern.

Die einzelnen Modelle für ein bGE sind auf unterschiedliche Begründungszusammenhänge aufgebaut. Alle Modelle für ein bGE haben jedoch die gemeinsame Annahme zur Grundlage, dass es in unserer Gesellschaft nicht mehr genügend Arbeit gibt, so dass die soziale Grundsicherung neu ausgerichtet werden muss. Wesentliches Element der meisten Ansätze ist die Bedingungslosigkeit der Grundleistung.

Arbeit bleibt aus unserer Sicht jedoch die Grundlage von Wohlstand und sozialer Sicherheit. Arbeit gibt es in der Gesellschaft genug, z.B. im sozialen Bereich. Sie muss organisiert und gerecht verteilt werden. Deswegen halten wir an der Forderung der Vollbeschäftigung fest. Wer sagt, es gäbe nicht mehr genug Arbeit, schiebt Menschen in die Perspektivlosigkeit ab und nimmt ihnen damit auch ein Stück ihrer Würde. Das Grundeinkommen wäre somit eine Stillhalteprämie.

Ein bGE entwertet die Leistung der arbeitenden Menschen und damit auch ihre Lebensleistung, weil -- gerade im Bereich der Alterssicherung -- die soziale Sicherung nicht mehr Ergebnis des eigenen Arbeitens ist. Ein bGE ist obendrein nicht finanzierbar. Je nach Berechnung und Modell wird im krassesten Fall das gesamte BIP umverteilt.

Wir wollen Mindestlöhne statt staatliche Lohnsubvention. Menschen, die Arbeit und Existenz sichernde Löhne haben, brauchen kein Grundeinkommen.
Außerdem sind soziale Problemlagen heute vielschichtiger -- Armut ist nicht nur auf materielle Armut reduzierbar und deshalb nicht ausschließlich über soziale Transfers zu bekämpfen. Der Sozialstaat besteht nicht nur aus sozialen Transferleistungen. Der Sozialstaat stellt soziale Dienstleistungen wie z.B. Beratungen, Familienhilfen und Jugendeinrichtungen zur Verfügung. Fehlende Bildungschancen werden somit durch ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht bekämpft. Die Teilhabe am Erwerbsleben wird sogar erschwert -- das bedingungslose Grundeinkommen wirkt ausgrenzend.

Zur weiteren Vertiefung empfehle ich Ihnen ein Papier der SPD-Grundwertekommission, die sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigt hat:

www.spd.de

Die SPD tritt stattdessen dafür ein, die bestehende Grundsicherung weiter zu entwickeln, damit die Bürgerinnen und Bürger abgesichert sind, die Existenz sichernde Unterstützung brauchen. Darüber hinaus entwickeln wir den Sozialstaat in seiner ganzen Breite weiter, damit er die Bürgerinnen und Bürger unterstützen kann, ihre Perspektiven zu verwirklichen. Denn um allen Bürgerinnen und Bürgern vergleichbare Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten, sollte nicht einfach ein Instrument für alle gleichermaßen geschaffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
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