Lieber Herr
Auf der betreffenden Landesmitgliederversammlung 2011 haben wir ein so genanntes Präferenzwahlverfahren benutzt, dass in seiner Ausprägung nach

sehr viel Komplexer als bei herkömmlichen Einzel- und Stichwahlen ist. Dieses Verfahren wird nur nach entsprechender Änderung der Wahlordnung angewandt, die natürlich vorab rechtlich geprüft wird. Ansonsten benutzen wir oft so genannte Approval-Verfahren, die einem Teilnehmer ermöglichen in einem Wahlgang mehrere Personen zu wählen. Auch hier wenden wir eine entsprechend rechtlich geprüfte Wahlordnung an.
Ich bin mir inzwischen klar darüber, dass ein Wahlverfahren mit Präferenz in den meisten Fällen nicht geeignet ist, die komplexen Gefüge in einer Partei - zumal mit einer hohen Mitgliederanzahl - abzubilden. Dann kommt es zu streit im Nachgang und das ist schade, wenn ein Parteitag mehrere tausend Euro kostet.
Insofern halte ich das damals verwendete Verfahren für ein misslungenes Experiment. Das ist tatsächlich nach Beschluss der darauf folgenden Landesmitgliederversammlung 2012.2 auch der Grund für die erneute Diskussion über Kandidaten gewesen.
Ich nenne es ehrlich und politisch sehr gewagt, wenn, wie von ihnen beschrieben 7 von 15 Kandidaten so einen Schritt wagen. Der Grund für die nicht erfolgten Rücktritte ist damals schlicht und einfach, dass wiederholte und sehr engagierte Bitten der Mitglieder der Versammlung gewesen es nicht zu tun. Der Rücktritt der einen Kandidaten wurde dennoch verstanden.
Nein ich hätte, würde und werde ein korrekt durchgeführtes Wahlverfahren zu einem Parlament innerhalb eines souveränen Staates nicht nachträglich für ungeeignet erklären bloß weil mir das Ergebnis nicht gefällt.
viele Grüße
Martin Delius