Markus Kurth (GRÜNE)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Markus Kurth
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Diplom Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Dortmund I
Ergebnis
5,1%
Landeslistenplatz
6, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Bildung
09.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Kurth,

wie stehen Sie zum Thema Studiengebühren? Ist dies angesichts eines Akademikermangels in Deutschland nicht kontraproduktiv? Was halten Sie davon, dass der Staat massiv Geld in den Aufbau von "Elite-Unis" steckt?

mfg
Antwort von Markus Kurth
bisher keineEmpfehlungen
13.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

lassen Sie mich die gerade getroffene Entscheidung der schwarz-gelben NRW-Landesregierung, Studiengebühren nun auch von Bafög-EmpfängerInnen zu verlangen, zum Anlass nehmen, um auf Ihre Frage zu antworten.

Aus meiner Sicht sind Beschlüsse, wie der oben genannte, nicht nur als beispiellose Politik der sozialen Ungerechtigkeit zu bewerten, sondern stellen überdies eine bildungspolitische Dummheit sondergleichen dar.

Denn - Sie haben den Akademikermangel erwähnt - im europäischen Vergleich ist die Zahl von Studierenden in Deutschland ohnehin gering. Vor allem Kinder aus Arbeiterfamilien meiden aus finanziellen Gründen das Hochschulstudium. Und der Anteil von Studierenden aus sozial schwachen Familien ist nach den Zahlen der Studentenwerke deutlich rückläufig. Die Einführung von Gebühren für das Erststudium würde diese Tendenz verstärken und ihre Zahl noch weiter reduzieren.

Bereits jetzt hat die Angst vor einer späteren Verschuldung zur Folge, dass die Zahl der Bafög-Geförderten insgesamt abnimmt. In Dortmund etwa ist seit 1980 ein Rückgang um gut 30 Prozent zu verzeichnen.

Die Regelung, dass den Hochschulen die Einführung und Höhe der Gebühren freigestellt wird, schafft mittelfristig zwei Klassen von Hochschulen. Während sich ein Kind aus reicher Familie dann ein Studium an einer guten Hochschule leisten kann, ist ein Studium für Kinder aus einkommensschwachen Familien entweder nicht mehr zu finanzieren oder sie müssen sich künftig an schlecht ausgestatteten Billig-Unis durchschlagen.

Dementsprechend lehne ich sowohl die Einführung von Studiengebühren für das Erststudium als auch eine staatliche Förderung, die sich auf die Schaffung von "Elite-Unis" konzentriert, prinzipiell ab.

Der von CDU und FDP eingeschlagene "Weg der Selektion von Anfang an" ist nach meinem Dafürhalten sowohl sozial- als auch bildungspolitisch völlig indiskutabel.

Grüne Bildungspolitik setzt auf die Autonomie der Hochschulen. Sie sollen sich als Orte der Weiterbildung profilieren. Als staatliche Aufgaben verbleiben die Absicherung von Qualitätsstandards und die Gewährleistung transparenter Evaluationsverfahren. Die Ergebnisse der Bewertungen müssen für jeden zugänglich sein. Darüber hinaus muss die Beratung verstärkt werden. Gerade bildungsfernen Schichten fällt es schwer, die richtige Wahl des Studienortes und -gangs zu treffen.

Wir treten für eine plurale Bildungslandschaft ein. Private Bildungseinrichtungen sind eine sinnvolle Ergänzung zu staatlichen Einrichtungen. Sie befördern den Wettbewerb um die besten Bildungs- uns Lehrkonzepte und tragen damit zur Qualitätssteigerung bei. Private Bildungseinrichtungen müssen aber auch privat finanziert werden.

Einrichtungen zur besonderen Förderung von Hochbegabung begrüßen wir. Hier ist eine staatliche Förderung sinnvoll. Allerdings muss dort gewährleistet werden, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft oder seiner sozialen Lage ausgegrenzt wird. Elite-Förderung ist dann zu begrüßen, wenn sie von einem funktionalen Elite-Begriff ausgeht, der nicht vom Status des Elternhauses abgeleitet wird, sondern vom persönlichen Vermögen jedes einzelnen. Nicht zuletzt deshalb müssen die ausbildungsbezogenen Leistungen endlich direkt an die Empfänger, also die Studierenden ausbezahlt werden. Wir wollen den Einstieg in die elternunabhängige Finanzierung des Studiums.


Herr , ich danke für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kurth
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Frage zum Thema Familie
13.09.2005
Von:

sehr geehrter herr Kurth,

da sie auf meine letzte frage nicht geantwortet haben, stelle ich noch eine weitere.

ich wollte früher, als ich noch kein kind hatte immer 3 kinder. das erste sollte ein mädchen werden und das habe ich jetzt. danach sollte ein junge kommen und den wollte ich nicht mehr und habe ich auch nicht. beim dritten kind wäre es mir dann egal gewesen, was es wird.

nach dem einen kind habe ich erlebt, was es heißt vater zu sein. als vater in der bundesrepublik deutschland ist man zu einem besuchsonkel (wenn überhaupt) und einem zahlesel verkommen. das ist keine aktive vaterschaft, so wie ich sie mir vorstellte und von daher kann ich als mann nur nein zu kindern sagen. das habe ich hernach auch umgesetzt. da ich heute auch weiß, daß ich als mann so gut wie keine möglichkeit habe, kinder zu verhindern (eine frau kann auch mit der pilleneinnahme lügen) habe ich mir frauen schlecht gedacht. das brachte mir die einsamkeit und ein ziemlich unzufriedenes leben.

was können sie sich vorstellen zu tun, damit ein mann auch wieder ja zu kindern sagt?

freundliche grüße
Antwort von Markus Kurth
bisher keineEmpfehlungen
15.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihre Einschätzung, was die Rolle von Männern in unserer Gesellschaft angeht, nicht teilen. In Ihren beiden Schreiben an mich behaupten Sie, Männer würden generell und besonders als Väter benachteiligt. Alleine schon die Pauschalität Ihrer Darstellung, die darüber hinaus nicht weiter belegt wird, halte ich für problematisch.

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich seit langem für gerechte Verhältnisse beider Geschlechter ein. Wir gehen davon aus, dass die Realität für Frauen und Männer unterschiedlich ist, denn das Leben von Frauen und Männern weist in den meisten Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens große Verschiedenheiten auf. Unser Grundsatzprogramm fordert den "Aufbruch in eine geschlechtergerechte Gesellschaft", die sowohl den Ansprüchen von Frauen wie auch den von Männern gerecht wird. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Rahmenbedingungen für diese Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen. Hierfür müssen soziale Zuschreibungen für Männer und Frauen dort aufgelöst werden, wo sie diese Gerechtigkeit behindern. Wir wenden uns gegen jede Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Vielfach sind die strukturellen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts Frauen immer noch sehr viel stärker behindern als Männer. Auch heute und auch in Deutschland sind vor allem Frauen und Kinder von Armut betroffen. Der Anteil an Machtpositionen, den Frauen einnehmen, ist immer noch äußerst gering: In den Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft finden sich nicht einmal 10 Prozent Frauen, gerade 14 Prozent der Professorenschaft sind weiblich. Frauen verdienen oftmals bei vergleichbarer Arbeit weniger als Männer. Allen empirischen Erhebungen zu Folge sind sie durch Familienarbeit deutlich stärker belastet als Männer; selbst bei doppelt berufstätigen Paaren wird der Hauptteil der Hausarbeit von Frauen geleistet. Dies mögen nur einige Hinweise darauf sein, dass ihre These aus Ihrer Mail vom 31.8., Frauen würden "in allen Bereichen bevorzugt", nicht ganz stichhaltig ist.

Sie schreiben, Männer hätten in unserem Land keine Möglichkeit zur aktiven Vaterschaft. Sie spielen hier vermutlich auf die bestehenden Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht an. Dieses sieht vor, dass verheiratete Paare automatisch ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, bei Unverheirateten kann eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben werden. Bei Trennung der Eltern wird generell ein Umgang mit dem Kind gewährleistet, so dies nicht dem Kindeswohl abträglich ist.

Tatsächlich gilt es im Bereich des Kindschaftsrechtes immer wieder neu abzuwägen und nach Verbesserungen angesichts sich verändernder gesellschaftlicher Realitäten zu suchen. Augenblicklich ist die gemeinsame Sorge ist nur möglich durch Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung und zwar unabhängig vom Zusammenleben der Eltern und gemeinsamer Pflichtenübernahme. Gegen die Zustimmung der Mutter ist hingegen eine gemeinsame Sorge beider Elternteile nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 29. Januar 2003 die geltende gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt.

In seiner Urteilsbegründung führt das Gericht unter anderem aus, dass trotz der Tatsache, dass beide Eltern Träger der Elternrechte aus Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz sind, die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraussetzt und ein Mindestmaß an Übereinstimmung erfordert sowie sich am Kindeswohl auszurichten hat. "Fehlen die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Elternverantwortung, darf der Gesetzgeber einem Elternteil die Hauptverantwortung für das Kind zuordnen." Dieses Mindestmaß an Übereinstimmung, das die Verfassungsrichter für die gemeinsame Sorge anführen, spricht gegen eine automatische gemeinsame Sorge auch bei Nichtverheirateten.

Das unangetastete Vetorecht der Mutter verweist in meinen Augen jedoch auf eine Gerechtigkeitslücke, die möglichst bald zu schließen ist. Außerdem geht es - Vaterrecht hin, Mutterinteresse her - vor allem um das Wohl des Kindes. Von daher ist eine Regelung zu prüfen, die eher in der Möglichkeit der Einzelfallentscheidung liegt. Die geltende Übergangsregelung für das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern (Altfälle) könnte Modellcharakter für die Zukunft des Sorgrechts bei nicht miteinander verheirateten Eltern haben, in denen sich die allein sorgeberechtigte Mutter weigert, eine Mitsorge des Kindsvaters zuzulassen. Wenn der nicht mit der Mutter verheiratete Vater willens und in der Lage ist, die elterliche Verantwortung für das gemeinsame Kind in gleicher Weise wie die Mutter zu tragen und dies auch tatsächlich tut, sollte eine gerichtliche Einzelfallentscheidung zugunsten der gemeinsamen Sorge auch gegen den ausdrücklichen Willen der Mutter möglich sein. Diese gerichtliche Prüfung sollte allerdings nicht, wie in der Übergangsregelung festgelegt, an das gemeinsame Familienleben im Sinne einer tatsächlichen gemeinsamen elterlichen Sorge gebunden sein, sondern auch für Fälle gelten, in denen der Vater seinen Anteil an elterlicher Fürsorge erfüllt und vornehmlich am Willen der Mutter gescheitert ist.

In diesem Zusammenhang ist der Sachverhalt der Umgangsvereitelung als ein schwer lösbares Problem einzuordnen: zum einen ist er gerichtsfest schwer nachweisbar und dann ordnungspolitisch schlecht durchzusetzen. Die juristischen Möglichkeiten sind eher theoretische Optionen, sie sind in der Praxis nur selten erfolgreich. Hinzu kommt, dass die Dauer solcher Verfahren den Absichten des boykottierenden Elternteils entgegenkommt. Im Zuge der Reform der Freiwilligen Gerichtsbarkeit planen wir daher Änderungen, welche im Interesse des Kindeswohls Verfahren beschleunigen und - deutlicher und offensiver als jetzt - auf einvernehmliche Lösungen abzielen. Das ,Cochemer Modell´ hat sich außerordentlich erfolgreich etabliert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung ist bereits in Ausarbeitung begriffen. Darüber hinaus muss ein besonderer Wert auf entsprechende Elemente in der Aus- und Fortbildung von Juristen sowie entsprechende Aufklärungs- und Unterstützungsangebote für die Betroffenen gelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kurth
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Frage zum Thema Außenpolitik
15.09.2005
Von:
Res

Zusatz.
Beim Antrag von Kroatien zu Beitritt 1993 wurde betont, dass klar definierte Grenzen des Kandidaten ausschlaggeben sind. Dies wurde kurz vor dem Beitritt von Zypern erneut klargestellt. Wieso wurde Zypern doch aufgenommen?

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Frage zum Thema Frauen
16.09.2005
Von:

ehr geehrter Herr Schneider,

stimmt es, dass Ihre Partei eigentlich eine Frauenbevorzugungspartei ist? Das Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ( www.gruene-partei.de )
und die Hinweise von Lothar Reinhard, Gründungsmitglied der Grünen, ( www.gabnet.com ) zum heutigen Zustand seiner Partei,
sind eher eine Warnung für alle männliche Vielleicht-Wähler Ihrer Partei.

Bitte nehmen Sie dazu Stellung.

mit freundlichen Grüßen


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