Markus Ferber (CSU)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Markus Ferber
© info@cducsu.eu
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Studium der Elektrotechnik
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
1
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(...) Die Verwendung von Daten durch die USA wird von einer Gruppe von unabhängigen Inspektoren überwacht, einschließlich eines Vertreters, der durch die Kommission und das Europäische Parlament ernannt wurde. Die Daten dürfen ausschließlich zur Bekämpfung von Terrorismus verwendet werden. Dieser Vertreter wird berechtigt sein, Rechtfertigungen zu verlangen, bevor jegliche Daten verwendet werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber

in den letzten Tagen haben Sie Anfragen zum Thema ACTA beantwortet und Ihre Haltung sowie die Ihrer Fraktion differenziert dargelegt. Vielen Dank dafür. Meine Frage geht in eine etwas andere Richtung.

Der bemerkenswerte Aufstieg der Piratenpartei hat gezeigt, dass eine sehr grosse Zahl der aktiven Wähler in Deutschland -- auch in Bayern -- eine gewisse Internet-"Mündigkeit" beansprucht und sich in diesem Bereich von den Piraten eher vertreten sieht also durch die Volksparteien. Dies geschieht gleichzeitig mit einem objektiv beobachtbaren Stimmenverlust der CSU in Bayern.

Eine wesentliche Sorge der Internet-mündigen Wähler sind ganz offensichtlich Abkommen wie z. B. ACTA. Die CSU bzw. die konservative Fraktion im EU-Parlament vertritt hier eine Auffassung, die diese Sorgen eher verstärken als verringern, indem sie die Interessen einer Branche über die der Bürger stellt. Ungeachtet der Tatsache, dass Produktpiraterie und illegale Downloads bereits duch nationales Recht und EU-Bestimmungen verfolgt werden können, werden hier zusätzliche Massnahmen beschlossen, die von einer große Zahl von Wählern abgelehnt werden.

Meine Frage also: Kann es sich die CSU Ihrer Ansicht nach überhaupt erlauben, sich einem derart großen Bedürfnis entgegenzustellen? Insbesondere, wenn es eben diese Wahlberechtigten sind, die überhaupt noch zur Wahl gehen?

Die CSU kämpft hier mit großem Risiko für ein Abkommen, dessen Inhalt nicht besonders viel mit christlich-konservativen Werten zu tun hat. Oder würden Sie mir in diesem Punkt widersprechen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Markus Ferber
1Empfehlung
07.02.2012
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema ACTA, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass die verschiedenen Aussagen, die im Internet zu ACTA veröffentlicht werden, nicht alle der tatsächlichen Rechtswirklichkeit entsprechen. ACTA verstößt nicht gegen das Unionsrecht und auch sollen Internetnutzer nicht der völligen Kontrolle ausgesetzt werden. Die von Ihnen angesprochene "Internetmündigkeit" soll durch ACTA keinesfalls aufgehoben werden.

Jedoch gilt es, der steigenden Internetkriminalität Einhalt zu gebieten. Hierbei ist eine einheitliche Regelung, wie sie das völkerrechtliche Abkommen erreichen will, die beste Möglichkeit, effektiv gegen Produkt- und Internetpiraterie vorzugehen.

Unter diesen Gesichtspunkten halte ich es für sinnvoll, ACTA nicht von vorneherein zu verurteilen, sondern sich zunächst umfassend mit dem -jederzeit abrufbaren- Inhalt des Abkommens auseinanderzusetzen. Nur so kann jeder Einzelne objektiv über ACTA entscheiden und sich selber ein Bild über die Rechtmäßigkeit der enthaltenen Bestimmungen machen.

Ich möchte nochmals betonen, dass ich persönlich zunächst den Bericht des zuständigen Ausschusses für Internationalen Handel des Europäischen Parlaments abwarten werde, bevor ich eine endgültige Entscheidung über mein individuelles Abstimmungsverhalten treffen werde. Ich kann Ihnen versichern, hierbei die wirtschaftlichen Interessen als auch die Interessen der Internetnutzer gleichermaßen zu berücksichtigen.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen

Ihr Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Internationales
05.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber,

Vielen Dank für Ihre Antwort zu ACTA, die allerdings eine ganz wichtige Frage aufwirft:

Sie teilten mir mit: "Internet-User werden durch ACTA nicht unter einen pauschalen Verdacht gestellt. Zunächst möchte ich klarstellen, dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellt und es auch hier der Regelung bedarf."

Wie Sie sicherlich wissen, geht es in ACTA darum, daß Internetprovider dazu verpflichtet werden können, den gesamten Datenverkehr aller Ihrer Kunden auf unerlaubte Inhalte zu überwachen, da die Provider sonst selbst für unerlaubte Inhalte haftbar wären.

Um sich selbst wirksam gegen eventuelle Schadensersatzansprüche zu schützen, müssen Provider logischerweise alle Inhalte des gesamten Datenverkehrs aller ihrer Kunden permanent überprüfen.

Das ist so, als ob die Post alle Briefe aller Bundesbürger bei jeder Sendung öffnen muß, um sicherzustellen, daß nichts Unerlaubtes verschickt wird.

Wieso ist Ihrer Meinung nach die Abwesenheit einer solchen Totalüberwachung der Online-Aktivitäten aller Bundesbürger als "rechtsfreier Raum" zu werten? Im normalen Leben gibt es eine solche komplette Überwachung aller unserer Aktivitäten doch auch nicht.

Sollten wir nicht vielmehr bei unseren Online-Aktivitäten die gleichen Rechte (z.B. das Recht auf eine Privatsphäre) wie im sonstigen Leben haben?

In anderen Worten: Ich verstehe nicht, wie man die komplette Überwachung aller Aktivitäten aller Bundesbürger (beim Benutzen des Internets) damit begründen kann, daß wir uns sonst in einem "rechtsfreien Raum" bewegen würden. Über eine Erläuterung Ihrer Ansicht hierzu würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank.

Antwort von Markus Ferber
bisher keineEmpfehlungen
07.02.2012
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zum Thema ACTA bei Abgeordnetenwatch.de. Ich möchte hierbei auch auf die bereits gemachten Aussagen zu früheren Anfragen zum gleichen Thema verweisen.

Zunächst möchte ich nochmals klarstellen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und auch nicht als solcher angesehen werden kann. Auch im Internet müssen gewisse Regeln und Gepflogenheiten eingehalten werden, damit die gemeinsame Nutzung der Inhalte überhaupt erst ermöglicht wird und die Rechte Einzelner hinreichend geschützt werden.

Dies bedeutet jedoch keinesfalls, dass ich eine von Ihnen erwähnte "Totalüberwachung" des Internets fordern würde. Zudem ist eine solche auch durch ACTA keinesfalls vorgesehen. ACTA führt Regelungen ein, die die Kontrolle von illegalen Internetnutzungen erleichtern soll. Hierdurch wird jedoch keine Überwachung jeglicher Aktivitäten eingeführt.

Wie bereits erwähnt, werde ich nun zunächst die Stellungnahme des zuständigen Ausschusses für Internationalen Handel im Europäischen Parlament abwarten, bevor ich eine endgültige Entscheidung hinsichtlich des Abkommens treffen werde.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Ihr Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber,

Das dem EU-Parlament zur Abstimmung vorzulegende ACTA-Abkommen ist ungewöhnlich schwammig formuliert, und könnte bei entsprechender Auslegung zu einer umfassenden Internet-Überwachung und Zensur, sowie einer Umgehung von Gerichten bei strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen.

Die unklaren Inhalte von ACTA sollen (erst nach der Unterzeichnung) durch die bisher geheim gehaltenen Verhandlungsprotokolle konkretisiert werden.

Kennen Sie den Inhalt dieser Verhandlungsprotokolle?

Wenn nein, würden Sie einem Vertrag zustimmen, dessen konkreter Inhalt Ihnen noch nicht zugänglich ist?

Wenn ja, werden Sie diese Verhandlungsprotokolle umgehend veröffentlichen, damit das Volk maßgebende Details über dieses Abkommen erfahren kann, das in seinem Namen beschlossen werden soll?

Ich würde mich über ein klares "Ja" oder "Nein" zu meiner Frage sehr freuen.

Vielen Dank,

Antwort von Markus Ferber
1Empfehlung
14.02.2012
Markus Ferber
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema ACTA, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.

Bezüglich meines Wahlverhaltens möchte ich auf die oben bereits beantworteten Fragen zum Thema Anti-Counterfeiting Trade Agreement verweisen. Vor einer abschließenden und umfangreichen Bewertung durch den zuständigen Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) im Europäischen Parlament kann ich keine endgültige Entscheidung hierzu treffen.

Ich bin nicht Mitglied des zuständigen Handelsausschusses und habe daher nicht an den bisherigen Verhandlungen teilgenommen. Jedoch haben sowohl die Europäische Kommission als auch der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments die umfassende Vereinbarkeit des Abkommens mit dem Unionsrecht festgestellt. Auch bei der zukünftigen Umsetzung der Regelungen des Abkommens wird dieser Maßstab, unabhängig von jeglichem Inhalt der Verhandlungsprotokolle, eingehalten werden müssen. ACTA wird sich an den europäischen Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums und an den Datenschutzregelungen messen müssen.

Weiterhin ist es so, dass bevor ACTA überhaupt in Kraft treten kann nicht nur das Europäische Parlament, sondern zudem alle nationalen Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten darüber entscheiden müssen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Ihr Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Sicherheit
29.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber,

soeben habe ich von einem Gesetzentwurf des EU-Parlaments erfahren, dessen Ziel es ist, Cyberangriffe zu bekämpfen und mit höheren Strafen, als dies bislang der Fall ist, zu ahnden. Darin heißt es u.a. "Das Herstellen, Verkaufen, Beschaffen zwecks Gebrauchs, Einführen, Verbreiten oder anderweitige Verfügbarmachen von Vorrichtungen/Instrumenten, die zur
Begehung der betreffenden Straftaten genutzt werden, werden unter Strafe gestellt."

Meinem Verständnis nach wäre somit eine ganze Branche, nämlich jene der IT-Sicherheitsexperten, kriminalisiert, da diese natürlich entsprechende Software herstellen und auch einsetzen. Auch mich persönlich würde es betreffen. Als IT-interessierter Mensch und selbstständiger Webentwickler benutze auch ich solche Software um mein eigenes Netzwerk, oder von mir entwickelte Webseiten, Apps usw. auf Sicherheitslücken zu untersuchen. Damit habe ich mir die entsprechende Software also "zwecks Gebrauchs" beschafft und hätte mich somit schon strafbar gemacht. Meiner Meinung nach wird hier nicht nur kriminalisiert, sondern den Menschen innerhalb der EU zudem die Möglichkeit genommen, sich effektiv gegen eben jene Angriffe zu schützen, die dieser Gesetzesentwurf verhindern soll.

Meine Frage an Sie also: Wie stehen Sie bzw. Ihre Fraktion zu dieser Thematik?
Antwort von Markus Ferber
1Empfehlung
30.03.2012
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Cyberangriffe, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.

In der Tat ist es so, dass das Thema Computer- und Internetkriminalität aktuell auf europäischer Ebene der Neuregelung unterzogen wird. Im Europäischen Parlament beschäftigt sich der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit der Richtlinie zu Angriffen auf Informationssystems, die unter anderem die Bestrafung von Hacker-Angriffen vorsieht. Daneben sollen auch Unternehmen und Anbieter zukünftig mehr in die Bekämpfung von Cyber-Kriminalität einbezogen werden.

Ich persönlich begrüße den Schritt der Europäischen Union, der Internetkriminalität den konsequenten Einhalt bieten zu wollen. Es ist unerlässlich, auch die neu auftretenden Verbrechensarten strafrechtlicher Verfolgung zu unterstellen. Ungeachtet dessen dürfen die Vorgaben der Richtlinie dabei jedoch nicht dazu führen, dass die freie und legale Nutzung von Internet und Informationssystemen übermäßig beeinträchtigt wird. Es geht um die Verfolgung schwerer krimineller Angriffe und nicht um die Beschränkung des Internets generell.

Derzeit befasst sich der Innenausschuss mit dem Kommissionsvorschlag. Den von Ihnen angesprochenen Artikel 7 der Richtlinie möchte der Ausschuss dahingehend ändern, dass die Instrumente -eindeutig- zur Begehung von Straftaten genutzt werden müssen. Damit soll klargestellt werden, dass die legale Nutzung eines Programms nicht unter den Straftatbestand fällt, sondern nur die kriminelle Nutzung unter Strafandrohung stehen soll.

Ich möchte Ihnen auf diesem Weg versichern, dass ich mich auch zukünftig auf allen mir möglichen Wegen dafür einsetzen werde, dass die europäische Rahmengesetzgebung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität konsequent durchgesetzt wird, die neben eines hohen Schutzniveaus auch die Bedürfnisse und Forderungen der von Unternehmen, Entwicklern und Nutzern jeglicher Informationssysteme beachtet.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
14.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Markus Ferber
mein Name ist , ich bin 16 Jahre alt und gehe auf die Mädchenrealschule Sankt Klara in Rottenburg am Neckar. Ich besuche die 10. Klasse und muss dieses Jahr meine Fächerübergreifende Kompetenzprüfung mit dem Thema Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch in unserer Gesellschaft und Position der katholischen Kirche abhalten. Zu diesem Thema möchte ich verschiedene Stellungnahmen der Politikern bzw. Parteien einholen und vorstellen. Hierbei möchte ich besonders das Thema Schwangerschaftsabbruch hervorheben und kritisieren oder gutheißen. Nebenbei bitte ich Sie um eine ehrliche Stellungnahme Ihrer Person oder auch Partei. Ich bedanke mich im voraus Herzlich bei Ihnen für Ihre Zeit und Stellungnahme zu diesem umstrittenen Thema.
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Markus Ferber
1Empfehlung
22.05.2012
Markus Ferber
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch in unserer Gesellschaft, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.

Die verschiedenen existierenden Regelungen zum Thema Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch sind in der Europäischen Union sehr vielfältig, da die Zuständigkeit nicht auf europäischer Ebene, sondern in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegt. In der Bundesrepublik Deutschland regelt beispielsweise das Strafgesetzbuch den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen.

Ich persönlich bin der Ansicht, dass diese deutsche Lösung durchaus ausgewogen ist. So stellt § 218 des Strafgesetzbuches den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe und sieht nur in engen Ausnahmefällen (§ 218 a StGB) den Tatbestand als nicht verwirklicht an. Zudem sieht das Strafgesetzbuch vor, dass jede Frau, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hat, im Vorfeld innerhalb eines Beratungsgesprächs über die Konsequenzen, alternative Möglichkeiten sowie ein mögliches Leben mit Kind informiert wird, um umfassend in der Lage zu sein, diese weitreichende Entscheidung treffen zu können.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr Markus Ferber, MdEP
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