Markus Ferber (CSU)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Markus Ferber
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Diplomingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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(...) Die Netze selbst müssen dafür nicht in staatlichem Eigentum sein - ein privatwirtschaftlich organisierter Netzbetrieb unter eindeutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen kann die Effizienz des Betriebs und die Versorgungssicherheit für die Verbraucher am Besten sichern. Unabdingbar ist aber die Entflechtung von Netzbetrieb und Gasversorgung. Wenn die beiden Geschäftsfelder getrennt voneinander bewirtschaftet werden, sinken die Preise für die Verbraucher, weil sich automatisch mehr Wettbewerb einstellt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber,

Für die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind auf der Webseite des Bundestages alle Entschädigungen für die Parlamentarier aufgelistet: www.bundestag.de

Dies ist leider nicht auch für das EP der Fall?

Könnten Sie uns bitte, als Ihre Wähler, diesbezüglich unterrichten (inkl. Mitarbeiterpauschalen usw.)?

Mehr Transparenz tut Ihrer Tätigkeit immer gut!

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Markus Ferber
10Empfehlungen
11.02.2008
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage zur Bezahlung und den Bezügen der Europaabgeordneten, die Sie auf Abgeordnetenwatch an mich gerichtet haben, danke ich Ihnen herzlich und werde Ihnen sehr gerne darauf antworten.

Zunächst einmal möchte ich anmerken, dass im Gegensatz zum Deutschen Bundestag die Bezahlung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments bis heute eben nicht einheitlich geregelt ist. Die Abgeordneten wurden - und werden momentan immer noch - gemäß den nationalen Bestimmungen und dementsprechend recht unterschiedlich entschädigt. Bei den deutschen Abgeordneten entspricht dabei die Bezahlung den Diäten der Bundestagsabgeordneten. Im Rahmen des Selbstorganisationsrechts des Parlaments hingegen einheitlich geregelt sind die weiteren Entschädigungen, beispielsweise die Erstattung von Reisekosten oder Tagegelder.

Vor diesem Hintergrund hat sich das Europäische Parlament in den letzten Jahren nachdrücklich für eine umfassende Reform der Regelungen sowie für eine Vereinheitlichung der Bezüge eingesetzt und 2003 den ersten Entwurf eines Abgeordnetenstatuts vorgelegt. Nachdem 2005 eine Einigung mit dem Rat erzielt werden konnte, wurde das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments im Oktober 2005 im Amtsblatt veröffentlicht, welches Sie nun unter folgendem Link einsehen können:
eur-lex.europa.eu .

Ferner unterliegen alle Abgeordneten natürlich gegenüber dem Parlament strengen Transparenzregeln. Wie Sie der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ( www.europarl.europa.eu ) in Art. 9, Abs. 1 entnehmen können, kann "das Parlament (...) Regeln über die Transparenz seiner Mitglieder beschließen, die dieser Geschäftsordnung als Anlage beigefügt werden." Die genauen Bestimmungen zur Durchführung von Art. 9 werden dann in Anlage I formuliert. Hier ist u.a. festgelegt, dass die Quästoren des Europäischen Parlaments ein Register führen, in dem jeder Abgeordnete genaue Angaben zu einen beruflichen Tätigkeiten und allen sonstigen gegen Entgelt ausgeübten Funktionen machen muss. Diese finanziellen Erklärungen zur Aufnahme in das Register werden jährlich aktualisiert, wobei das Register laut Anlage I, Art. 3 öffentlich ist und "der Öffentlichkeit auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden kann". Da ich persönlich aber weder dem Präsidium des Europäischen Parlaments angehöre, welches die Veröffentlichungspflichten festlegt, noch ein Mitglied der Quästoren bin, möchte ich Sie für weitere diesbezügliche Informationen gerne an meinen Kollegen Herrn Dr. Ingo Friedrich, der dem Kollegium der Quästoren des Europäischen Parlaments angehört, verweisen.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Gesundheit
08.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Markus Ferber,

die Menschen haben es satt, mit der Lupe missverständliche Produktinformationen auf den Verpackungen zu enträtseln. Deshalb setzt sich foodwatch für das in England bereits erfolgreich verwendete Ampelsystem ein. Dort wird die Ampelkennzeichnung für Lebensmittel bereits auf 10.000 Produkten verwendet. Die Farben Rot, Gelb und Grün weisen für jeden verständlich auf den Gehalt an Fett, Zucker und Salz hin.


Die Nahrungsmittelindustrie, unterstützt von Horst Seehofer und der EU-Kommission, will dagegen ein irreführendes, unverständliches Zahlensystem, das die tatsächlichen Nährwerte verschleiert! Allerdings ist das kein Wunder. Das Ampelsystem würde deutlich machen: Viele verarbeitete Lebensmittel, zum Beispiel Frühstückscerealien und Joghurtdrinks, sind gnadenlos überzuckert und tragen zum drängenden Problem des Übergewichts - insbesondere von Kindern - bei. Ich bitte um Ihre Stellungnahme zur Ampelkennzeichung .

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Markus Ferber
4Empfehlungen
14.04.2008
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de bezüglich der Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln.

Ich teile absolut Ihre Meinung, dass Übergewicht und falsche Ernährung eine der Hauptursachen für viele Krankheiten sind, die wiederum unser Gesundheitssystem belasten. Daher ist es essentiell wichtig, Aufklärung zu betreiben und die Menschen für eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung zu sensibilisieren.

Um die Aufklärung zu vereinfachen, ist es richtig, dass die Inhalte der Lebensmittel deutlich auf den Verpackungen gekennzeichnet sein müssen. Allerdings halte ich das von Ihnen angesprochene Ampelsystem für unzureichend und daher für nicht sinnvoll. Drei Farben verpauschalisieren die vielen Unterschiede beziehungsweise Nuancen, durch die sich die Masse an Lebensmitteln auszeichnet. Nicht jeder Schokoriegel ist gleich kalorienreich oder enthält dieselbe Menge Zucker. Hier gibt es Unterschiede, die ein roter Punkt - weil zuckerhaltig - nicht widerspiegeln würde. Dasselbe gilt beispielsweise für Produkte wie Olivenöl, welches, aufgrund eines sehr hohen Fettgehalts, sicher einen roten Punkt bekäme, aber keineswegs ungesund ist.

Ausgewogene Ernährung entspricht meiner Meinung nach einer gesunden Mischung aus vielen verschiedenen Lebensmitteln, die auch Zucker und Fett enthalten können. Die richtige, bei Zucker sicher auch niedrige Menge, ist hier entscheidend. Ich halte es also für viel sinnvoller, die Verbraucher durch Aufklärung auf das Thema gesunde Ernährung aufmerksam zu machen. Gemeinsames Kochen in der Schule ist eine Möglichkeit unter vielen, schon Kinder und Jugendliche mit richtiger Ernährung vertraut zu machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen helfen.

Mit vielen Grüßen,

Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber,

im Österreichischem Fernsehen ORF wurde vor wenigen Tagen von Plänen der Europäischen Kommission berichtet, eine zentrale Datenbank mit den Fingerabdrücken aller EU-Bürger einzurichten ( futurezone.orf.at ).

Laut diesem Bericht kritisiert Europas oberster Datenschutzbeauftragter, Peter Hustinx, dass von Seiten der Kommission weder die Folgen dieses Vorhabens untersucht wurden, noch die Datenschützer - wie es wohl vorgeschrieben sein soll - beteiligt wurden.

Wie fragwürdig die Erfassung und Verwertung biometrischer Daten ist, deutet die Aktion des ChaosComputerClubs an. Dieser hat jetzt den Fingerabdruck des deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble veröffentlicht ( www.heise.de ). Ähnliche Tricks wurden bereits in James Bond-Filmen gezeigt, als das Wort "Biometrische Daten" noch ein Fremdwort war.

Was kommt nach der zentralen Datenbank mit Fingerabdrücken? Die zentrale Gen-Datenbank?

Wie stehen Sie, Ihre Fraktion und das Parlament zu diesem Vorhaben der EU-Kommission bzw. hat das Parlament überhaupt Möglichkeiten hier Einfluss zu nehmen?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Landkreis München

Antwort von Markus Ferber
4Empfehlungen
16.04.2008
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Plänen der Europäischen Kommission, eine Datenbank mit den Fingerabdrücken aller EU-Bürger einzurichten, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat.

Der Beitrag des ORF sowie die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx beziehen sich auf den "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten". Die Europäische Kommission hat diesen Vorschlag im Oktober 2007 vorgelegt, welcher derzeit im federführenden Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europäischen Parlament beraten wird. Da in dieser Angelegenheit im Mitentscheidungsverfahren entschieden wird, kann und wird das Europäische Parlament durchaus im Interesse der Bürger seinen Einfluss geltend machen.

Im Rahmen dieses Vorschlages ist aber von keiner Einführung einer zentralisierten Datenbank für Fingerabdrücke die Rede, dies führt die Europäische Kommission vielmehr in ihrer "Jährlichen Strategieplanung für 2008" auf. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt allerdings noch kein konkreter Gesetzesvorschlag vor, auf Grundlage dessen zielgerichtet diskutiert werden könnte.

Da Sie Ihre Frage auch an meinen Kollegen Manfred Weber, MdEP gerichtet haben, wird er als Koordinator der EVP-ED Fraktion im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in Kürze ausführlich zu Ihren Fragen und Bedenken Stellung nehmen.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.05.2008
Von:
-

Haben unsere Volksvertreter noch das "Wohl" der Bevölkerung im Auge oder dreht sich alles nur um sogenannte "politische Notwendigkeiten"?

Im Sinn der Bürger liegt es nicht, wenn die EU darauf drängt, daß auch unsere Nachbarn die Benzinsteuer erhöhen und so der deutschen angleichen. Viel mehr würden es die Menschen begrüßen, wenn die extrem hohe deutsche Benzin- und Mine-ralölsteuer gesenkt würde. Das hätte den unübersehbaren Vorteil, daß die Rentner und Hartz IV-Empfänger automatisch, das heißt ohne großen bürokratischen Aufwand entlastet würden und die hohen Lebenshaltungskosten nicht zu-sätzlich durch eine Aufstockung der Bezüge subventioniert werden müßten. Eine Einebnung der Steuern in der EU ist nicht wünschenswert, weil sie einen gesunden Wettbewerb verhindert. Die Schweiz ist nicht zugrunde gegangen, obwohl sie bei den Steuern unterschiedliche Meßlatten in den einzelnen Kantonen zuläßt.

Es gab einmal eine Zeit, da war die CSU der Meinung, daß alle Verhältnisse, die auf einer unteren Ebene geordnet werden können, auch dort zu regeln sind. Wes- halb die EU vorschreiben muß, wer mit welchem Feuerwehrauto fahren darf, ist nicht einzusehen. Vor allem sind die Kosten ärgerlich, die durch diese wie alle übrigen unnötigen Vorschriften der EU entstehen.

Die kostspielige Gleichmacherei in Randgebieten steht in krassem Gegensatz zum demokratischen Grundsatz, daß jedem Wähler eine Stimme zusteht: "One man, one vote." Die Stimmenverteilung in der EU hält sich leider nicht an diese elemen- tare Regel. Auch sonst gibt es ja eine Menge Ausnahmen. Wie wäre es: Wem die Bedingungen nicht gefallen, braucht der EU nicht beizutreten.
Antwort von Markus Ferber
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28.05.2008
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre interessante Anfrage, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat und zu der ich natürlich gerne Stellung nehmen möchte.

Zu den von Ihnen gemachten Äußerungen zum Thema Mineralölsteuer möchte ich zunächst generell anmerken, dass die Steuerhoheit in der Europäischen Union den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Sofern es sich um indirekte Steuern handelt, ist die EU gemäß Art. 93 EGV nur dann zuständig, sollte es für das Funktionieren des Binnenmarkts vonnöten sein.

Für Mineralöl gelten in der EU gemeinschaftliche Mindestsätze, wobei diese Mindestwerte von den in den Mitgliedstaaten angewandten "Steuerbeträgen" nicht unterschritten werden dürfen. Die Festsetzung der letztendlichen Höhe des Steuersatzes obliegt dabei allein der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Diese Mindeststeuersätze wurden mit der Richtlinie 2003/96/EG auf Kohle, Erdgas und elektrischen Strom ausgedehnt. Ziel dieser Maßnahme ist es, zum einen bestehende Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten aufgrund unterschiedlicher Steuersätze abzubauen, zum anderen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mineralölen und anderen Energieerzeugnissen zu verringern.

Gemeinschaftliche Regelungen im Bereich der indirekten Steuern werden auf Vorschlag der Europäischen Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments sowie des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom Rat einstimmig beschlossen. Dementsprechend sind Harmonisierungsbestrebungen und damit eine Angleichung der Mineralölsteuersätze nur sehr schwer durchzusetzen. Allerdings halte ich gerade dies aus dem Grund für bedeutend, da so das Problem des "Tanktourismus", wodurch nicht nur die Umwelt mehr belastet, sondern dem deutschen Staat ebenso Steuereinnahmen verloren gehen, angegangen werden könnte. Einen entsprechenden Vorschlag zur Anhebung und damit Angleichung der Mindeststeuersätze hat die Europäische Kommission bereits 2007 für gewerblich genutzten Dieselkraftstoff vorgelegt, wodurch die Wettbewerbsnachteile für deutsche Speditionen etwas ausgeglichen werden könnten. Denn meiner Ansicht nach verhindert eine Angleichung der Steuern nicht einen gesunden Wettbewerb, wie Sie es formuliert haben, vielmehr schafft dies gerechtere Voraussetzungen für die Unternehmen in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Zu dem von Ihnen als zweites angeführten Punkt möchte ich Ihnen versichern, dass gerade wir Europaabgeordneten bei Gesetzesvorschlägen der Europäischen Kommission stets darauf achten, dass das Subsidiaritätsprinzip gewahrt ist und dementsprechend Probleme auf der kleinstmöglichen Ebene gelöst werden. Das Subsidiaritätsprinzip wird mit dem Vertrag von Lissabon sogar noch gestärkt, indem etwa die Einspruchsfrist der nationalen Parlamente auf einen Kommissionsvorschlag verlängert wurde. Die EU sollte nur dann regulatorisch eingreifen, sofern es für ein Funktionieren des Binnenmarkts und somit für das Schaffen gleicher Wettbewerbsbedingungen und Voraussetzungen für alle Staaten von Bedeutung ist.

Dies betrifft auch die Vorschriften im Straßenverkehr, wie die von Ihnen angesprochenen Regelungen bezüglich des EU-Führerscheins. Die 1. Führerscheinrichtlinie stammt aus dem Jahr 1991. Da ich meine Tätigkeit als Europaabgeordneter aber erst im Jahr 1994 aufgenommen habe, war ich an deren Entstehung nicht beteiligt. Mit dieser ersten Richtlinie wurden die Bedingungen für die Erteilung eines nationalen Führerscheins angeglichen, um die gegenseitige Anerkennung EU-weit zu ermöglichen und die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Verkehr zu erleichtern. In dieser Richtlinie wurde auch die heute bekannte Einteilung in die verschiedenen Klassen vorgenommen. Die einzige Änderung im Rahmen der zweiten Führerscheinrichtlinie war die Einführung des Kartenmodells. Mittlerweile wurde mit der Richtlinie 2006/126/EG die dritte Führerscheinrichtlinie erlassen. Ich weiß natürlich um die Problematik, die sich aus der 1. Richtlinie für die Feuerwehren in Deutschland ergeben hat. Dementsprechend habe ich auch versucht, im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zur dritten Richtlinie entsprechende Ausnahmeregelungen einzubringen, was aber aufgrund der Tatsache, dass in den anderen EU-Mitgliedstaaten keine Probleme in diesem Bereich bestehen, bedauerlicherweise nicht möglich war.

Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Stimmenverteilung in der EU, betrachtet man nur einmal das Europäische Parlament, ist die Sitzverteilung im Hinblick auf die Bevölkerungsstärke der Staaten nicht absolut repräsentativ, auch wenn sich dies mit der Neuverteilung der Sitze im Zuge der Aufnahme der osteuropäischen Länder verbessert hat. D.h. ein deutscher Abgeordneter hat mehr Bürger zu vertreten, als ein Abgeordneter eines kleineren Staates. Deutschland ist als bevölkerungsstärkstes Land mit 99 Abgeordneten vertreten, im Gegensatz dazu hat Malta als bevölkerungsärmster Mitgliedstaat fünf. Aber es entspricht doch auch dem demokratischen Prinzip, dass aus Gründen der Gerechtigkeit einem verhältnismäßig kleinen Staat durch eine Mindestanzahl von fünf Abgeordneten überhaupt erst eine Chance auf angemessene Beteiligung gegeben wird.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass natürlich kein Land der EU beitreten muss, sollten ihm die "Bedingungen" nicht gefallen. Die Möglichkeit von sogenannten "Opt-outs", wie es etwa bei Großbritannien im Hinblick auf den Schengen-Raum oder den Euro der Fall ist, kommt nur in Ausnahmefällen zum Tragen und auch nur dann, wenn nach langen Verhandlungen keine Einigung erzielt werden kann, das Vorhaben aber weiterhin als für die Gemeinschaft bedeutend eingestuft wird.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber

Bei meinen Recherchen zum Vertrag von Lissabon bin ich auf folgende Fragen gestoßen, die ich gerne an Sie als EU-Parlamentarier weitergeben möchte:

1. Besetzung des EuGH
Im Art. 20 GG steht, dass die vom Volke ausgehende Staatsgewalt u.a. durch die Rechtsprechung ausgeübt wird.
Bei der Besetzung des BVG wird diesem Artikel Rechnung getragen, indem die Hälfte der Verfassungsrichter vom Bundestag ernannt werden. Die andere Hälfte wird vom Bundesrat ernannt. An der Zusammensetzung des BVG sind also immerhin 16 Länderregierungen und ca. 600 Volksvertreter beteiligt.
Der Vertrag von Lissabon sieht für die Besetzung des Europäischen Gerichtshofes vor, dass die Mitglieder des Gerichts "von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden."
Die Exekutive setzt also Vertreter der Judikative ein.
Widerspricht das nicht der im GG definierten Volkssouveränität und dem Prinzip der Gewaltenteilung ?

2. Schutz der Menschenwürde
Wie im GG gilt in der EU-Grundrechtecharta die Menschenwürde als unantastbar.
Während das GG hinzufügt "Sie (die Menschenwürde) zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt", heißt es in der Charta schlicht: "Sie ist zu achten und zu schützen".
Laut GG der BRD müssen die Staatsgewalten demnach die Menschenwürde des Einzelnen garantieren.
Diese Garantien sucht man in der Charta vergeblich.

Macht die BRD, wenn der Vertrag von Lissabon rechtskräftig wird, nicht einen Rückschritt hinter das Grundgesetz?

Für die Mühe, die sie sich machen um meine Fragen zu beantworten bedanke ich mich bereits jetzt sehr herzlich!

Gruß
Antwort von Markus Ferber
8Empfehlungen
28.05.2008
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Vertrag von Lissabon, welche mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat. Natürlich nehme ich sehr gerne zu Ihren Anmerkungen Stellung.

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass meiner Ansicht nach der Vertrag von Lissabon die Vision einer effizienten Zusammenarbeit in Europa verwirklicht. Nach fünfzig Jahren gemeinsamen Europa und in Anbetracht der stetigen Erweiterung ist es nun an der Zeit, einen kollektiv politischen, rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Europäische Union zu schaffen. Es war dringend nötig, einen offiziellen Schritt zu tun, der dem Zeitgeist der heutigen Entwicklung gerecht wird. Um nur einige Punkte zu nennen: die Rolle der nationalen Parlamente wird gestärkt, im Rat sollen Entscheidungen öfters mit qualifizierter Mehrheit gefällt werden können und die Mitsprachrechte des Europäischen Parlaments, der Volksvertreter, werden erweitert, wodurch der Entscheidungsprozess innerhalb der EU insgesamt demokratischer wird.

Hinsichtlich der Besetzung des Europäischen Gerichtshofs ist in Art. 253 des Vertrags von Lissabon, wie Sie richtig anmerken, festgelegt, dass die Richter und Generalanwälte "von den Regierungen der Mitgliedstaaten" ernannt werden, "im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung des in Artikel 255 vorgesehenen Ausschusses". Dieser Ausschuss besteht aus insgesamt sieben Mitgliedern, wobei eines vom Europäischen Parlament vorgeschlagen wird. Diese Vorgehensweise widerspricht aber nicht dem Prinzip der Gewaltenteilung, da eben die Exekutive die Judikative ernennt und nicht diese sich selbst. Außerdem schreibt das EU-Vertragswerk nur vor, dass es den nationalen Regierungen obliegt die Mitglieder zu benennen, zum Prozess der nationalen Entscheidungsfindung gibt es keine Vorgaben.

Die Charta der Grundrechte wird im Vertrag von Lissabon in einem Zusatzprotokoll aufgeführt und steht damit zwar nicht im Vertragstext, erhält aber trotzdem nach der Ratifizierung des Vertrags rechtsverbindlichen Charakter. Diese Charta wurde von einem Grundrechtekonvent unter Präsident Roman Herzog ausgearbeitet und verdeutlicht die Werte, die für die Europäische Union gelten. Im Wesentlichen basiert sie auf der Europäischen Menschenrechtskonvention, die, vom Europarat ausgearbeitet, bereits seit 1953 in Kraft ist. Durch die Charta bekommen die EU-Bürger mehr Rechte und mehr Freiheiten, was ich als großen Erfolg werte, ohne dass sich dadurch an den Zuständigkeiten der Europäschen Union etwas ändern würde. Allerdings bedeutet dies nicht wie von Ihnen befürchtet einen Rückschritt hinter die im Grundgesetz festgeschriebene Garantie der Menschenwürde des Einzelnen, da der Vertrag von Lissabon keineswegs die bestehenden nationalen Verfassungsregeln ersetzt - diese behalten natürlich ihre Gültigkeit. Mit dem Vertrag von Lissabon werden von Seiten der EU vielmehr die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten dort ergänzt, wo die einzelnen Länder alleine ihre Ziele nicht realisieren können. Außerdem sind auch nur die europäischen Institutionen und Agenturen daran gehalten, die in der Grundrechtecharta festgeschriebenen Rechte zu achten, wobei der Europäische Gerichtshof für die Einhaltung der Charta Sorge trägt. Auf deutscher Ebene etwa gilt weiterhin das Grundgesetz und die darin festgeschriebene Garantie der Wahrung der Menschenrechte.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Ferber, MdEP
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Ihre Frage an Markus Ferber
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