Maria Noichl (SPD)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Hauswirtschaftsmeisterin, Fachlehrerin für Ernährung und Gestaltung
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Rosenheim
Stimmkreis
Rosenheim-West
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(...) Ich setze mich dafür ein, dass Betriebe mit bis zu 20 ha Ackerfläche von der verpflichtenden Ausweisung von Vorrangflächen ausgenommen werden. Darüber hinaus möchte ich, dass vorübergehendes Grünland (z. B. Kleegras…) nicht zur maßgeblichen Ackerfläche gezählt wird. Weiterhin ist mir eine Bewirtschaftung der Vorrangflächen ein Anliegen, beispielsweise die Anerkennung von bewirtschafteten Blühflächen oder Kurzumtriebsplantagen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
13.10.2009
Von:

Grüß Gott Frau Loichl,

Anmerkung zur Angelegenheit "Kathrein":

Lassen Sie sich doch nicht vor jeden Karren spannen. Das haben Sie nicht nötig. Wenn, dann hätte dies im Rosenheimer Stadtrat geklärt werden müssen,dem sie doch angehören.

Es gibt Wichtigeres zu tun!

Meine Frage: Warum sind in immer mehr Getränken und Lebensmitteln Zuckeraustauschstoffe/Süßstoffe erlaubt, wo doch bekannt ist, dass diese vor allem für Kinder für bedenklich gehalten werden?

Herzlichen Gruß
Antwort von Maria Noichl
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23.10.2009
Maria Noichl
Sehr geehrter Herr Straßer,

vielen Dank für Ihre offenen Worte zum Thema "Wahlanfechtung Kathrein". Leider kann die Angelegenheit nicht, wie Sie vorschlagen, im Stadtrat geklärt werden, das ist rechtlich nicht möglich. Deshalb habe ich im März 2008, lange vor meiner Wahl in den Landtag, das Recht eines jeden wahlberechtigten Bürgers in Anspruch genommen, und Einspruch erhoben. Nicht mehr und nicht weniger.

Nun aber zu Ihrer eigentlichen Frage.
Leider sind die fraglos problematischen Zuckeraustauschstoffe in Deutschland nach dem Lebensmittelrecht zugelassen (§4 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung). Dies ist nur auf Bundesebene zu ändern und wohl aus bekannten Gründen nicht einfach durchzuführen. Denken Sie nur an die Probleme mit Alkohol und Zigarretten.

Mir liegen bei dieser Angelegenheit 3 Dinge am Herzen:

1. Wir müssen baldmöglichst zu einer unmissverständlichen, einheitlichen Lebensmittelkennzeichnung kommen. Der jetzige Zustand ist ein Skandal, reine Volksverdummung, die nur der Lebensmittel- und der Werbeindustrie zugute kommt. Eine Kennzeichnung muß einfach, deutlich erkennbar und für alle Menschen verständlich sein. Von diesem Ziel sind wir leider noch weit entfernt.
2. Ich weiß aus langjähriger Erfahrung als Hauswirtschaftslehrerin an Hauptschulen, dass das Wissen um die Ernährung und die Praxis in der Küche bei vielen Schülern (und wohl auch deren Eltern) wenig vorhanden ist. Leider bekommt es der Schule den nötigen Stellenwert nicht zugesprochen. Mein Antrag im Landtag, mindestens eine Ernährungsberatungsstelle pro Landkreis einzurichten, wurde durch CSU/FDP abgelehnt. Meine Kollegen vom Gesundheitsausschuss und ich werden diese Sache weiterverfolgen.
3. Ein weiterer Punkt ist die Werbung. Auch hier brauchen unsere Kinder Schutz und die Eltern Unterstützung. Hier gibt es noch viel für uns zu tun.

Am Rande dazu: vielleicht haben Sie letzte Woche gelesen, dass die britische Werbeaufsicht einen Kinder-TV-Spot für Actimel verboten hat (SZ vom 16.10.). So etwas wünsche ich mir auch öfter bei uns. Noch besser wäre aber die Einsicht der Industrie.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Noichl
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
15.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Noichl,

haben Sie eine Erklärung, warum sich vor allem die CSU davor
scheut die BSE-Problematik öffentlich zu erörtern?

Völlig undurchsichtig verhält sich hierbei der derzeitige Bayr. Ministerpräsident Seehofer.

1994 fordert er noch www.spiegel.de

Zitat:

"Im März 1994 forderte Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) in
Brüssel eine EU-weite Einfuhrsperre, um "das nicht zu verantwortende
Experiment am Menschen" zu beenden."

um nun seine Meinung zum BSE-Experiment am Menschen grundlegend zu ändern.

Fragen zur Kontamination von Rinderschlachtbetrieben mit BSE-Prionen wurden nicht beantwortet www.abgeordnetenwatch.de

Seine Nachfolgerin im BMELV, Frau Aigner (CSU) scheint den Ernst der Lage auch noch nicht erkannt zu haben.

Zwar erhalte ich von ihr eine nichtssagende Standardantwort www.abgeordnetenwatch.de
auf meine Fragen, doch danach habe ich nie mehr etwas von ihr gehört!

Von unserem kürzlich unterbreiteten Vorschlag, die Öffentlichkeit in angemessener Form im Bayr. Landtag zu unterrichten hält sie nichts! www.abgeordnetenwatch.de

Zitat:
"... Davon halte ich nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB"

Dabei lässt ein aktueller Bericht des PEI zur "Gesamtstrategie Blutversorgung angesichts vCJK" www.pei.de
"Der sekundäre Übertragungsweg durch Blut wäre weitgehend zu unterbinden,sobald ein geeigneter Screeningtest zur Verfügung stünde.Gegenwärtig ist kein solcher Test verfügbar oder absehbar."

nichts Gutes erahnen!

Sehen Sie eine Möglichkeit diese Gesamtproblematik öffentlich auf parlamentarischer Ebene zu erörtern?

MfG

R.
Antwort von Maria Noichl
2Empfehlungen
23.10.2009
Maria Noichl
Sehr geehrter Herr ,

Sie waren Anfang 2009 zu einem Gespräch mit Kollegen vom Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss und mir im Landtag eingeladen. Dort haben wir verschiedene Themen ausführlich diskutiert, und Ihnen zugesagt Ihre Informationen bei unserer Arbeit zu berücksichtigen.
In der Folge versuchten Sie dann mehrmals, Ihre Sicht der Dinge der SPD-Fraktion zu diktieren. Wir hatten daraufhin mehrmals Mailverkehr, bei dem Sie sich mit Verlaub deutlich im Ton vergriffen haben. Sie wissen, dass ich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung der CSU und der ehemaligen Verbraucherminister Seehofer und Aigner habe.
Dem habe ich auch hier nicht mehr hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Noichl
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Frage zum Thema Integration
19.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Maria Noichl,
eigentlich wollten wir Ihnen eine spezielle Frage stellen, die mit Ihrer Arbeit zu tun hat.

Wir fragen uns jedoch, was Sie meinen, dass sich dieser Ihnen gegenüber im Ton vergriffen hat.

Wir wollen dieses in keinem Fall. Wenn uns auch mit Verlaub sehr wohl Sitten und Gebräuche des Südens geläufig sind und der Ton dort noch lange nicht Musik macht, sondern immer im Zusammenhang zu sehen ist.

Deswegen fragen wir Sie dezidiert, bis zu welcher Wortwahl wir bei Fragen oder Bemerkungen gehen dürfen.

Wir möchten keinesfalls nur deswegen keine Antwort auf unsere Fragen erhalten weil Ihnen unsere Ton, ob dieses in der Gramaik liegt oder der Wortwahl oder auch nur aufgrund verschiedener Herkunft, Bildung und Anspruch abgeleitet sein wird.

Wie weit dürfen wir gehen bzw. sprechen, bzw. schreiben? Wo ist Ihre Schmerzgrenze, nach deren Überschreitung Sie nicht mehr gewillt sind unsere erst gemeinten Fragen zu beantworten.

Freundlichst,
im Namen dreier Personen, einer Frau und drei Männern im Alter von 55 bis 73.

Freundlichst

.
Antwort von Maria Noichl
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29.11.2011
Maria Noichl
Sehr geehrter Herr ,
sehr geehrte Mitfragende,

nun sind Sie leider gar nicht dazu gekommen, Ihre eigentliche Frage zu stellen.

Auf die Frage, ob und wann Sie von mir einmal keine Antwort erhalten werden, kann ich Ihnen leider nichts sagen - ich bin nicht hellseherisch begabt.
Wenn Sie sich an den von abgeordnetenwatch.de vorgegebenen Moderations-Codex halten, sollten wir eigentlich kein Problem haben, zu einem vernünftigen Dialog zu kommen.
Fragen des Sprachstils, der Grammatik oder der Mundart spielen dabei sicherlich keine Rolle.

Ich freue mich auf Ihre Frage zur Integration.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Noichl
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
28.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Noichl,

mit dem Bild des Golfers auf Ihrer Homepage weissen Sie darauf hin, dass Golfplätze in manchen Ländern Agrarförderung kassieren. Deshalb sprechen Sie sich für eine Definition des aktiven Landwirts mit einem Mindesteinkommen aus der Landwirtschaft aus.
Daher meine Frage:
Könnte man nicht einfacher in die Verordnung schreiben: "Golfplätze erhalten keine Förderung."

Stattdessen veranstaltet man mit diesem Vorschlag ein neues Bürokratiemonster dem alleine in Bayern über hunderttausend Betriebe unterworfen sind.
Noch dazu greift dieses Instrument nicht, mit Betriebsteilungen oder Zusammenlegungen können die meisten die von einer solchen Regelung getroffen werden, diese umgehen.

Und noch eine zweite Frage:
Halten Sie eine ökologische Vorrangflächen mit 7% wirklich für förderlich für die Umwelt?
Wie wollen Sie verhindern, dass z.B. Betriebe in Gäulagen die für diese Auflage nötigen Flächen im bayerischen Wald anpachten und dort ansässige Landwirte vertreiben oder zum aufgeben zwingen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Maria Noichl
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08.12.2011
Maria Noichl
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben recht mit Ihrer kritischen Anmerkung zu dem Foto eines Golfplatzes auf meiner Homepage. Das ist natürlich eine Zuspitzung - denn nicht die Golfer und die Golfplatzbetreiber sind schuld an den für sie ausgeschütteten Agrarsubventionen. Und es bekommen ja auch ganz andere die verschiedenen Prämien: Fluggesellschaften, die außerhalb des EU-Gebiets EU-Zucker in den Kaffee streuen oder Energieunternehmen für die Standplätze ihrer Strommasten...
Sie alle bedienen sich derzeit legal aus den Töpfen, die eigentlich für "die Landwirtschaft" bestimmt sind. Mein Bestreben ist es, dass die, für die Landwirtschaft bestimmten Töpfe, auch NUR bei Landwirten ankommen.

Deshalb reicht es nicht, lediglich einige nicht gewünschte, aber legale Empfänger auszuschließen. Das würde zu einer langen Liste, die immer wieder begutachtet, bewertet und gegen verschiedene Interessengruppen verteidigt werden müsste, führen.

Stattdessen hat die EU-Kommission eine Positivliste im Auge, um deren Ausgestaltung jetzt gerungen wird. Es soll grundsätzlich nur derjenige Gelder beantragen können, der aktiv Landwirtschaft betreibt, und das muss er natürlich nachweisen. Das führt selbstverständlich auch zu Bürokratie, die sich im Rahmen halten sollte. Aber für diese Nachweise gibt es Geld.
Beispielsweise kann mit der Einkommenssteuererklärung des Antragstellers ohne großen Aufwand der Anteil der Land- und Forstwirtschaftserträge am Gesamtergebnis ermittelt werden. Bedenken Sie bitte, was ein Landwirt für die Agrardiesel-Rückerstattung an Angaben leisten muss.
Zu Ihren Bedenken bezüglich der Betriebsteilungen will ich folgendes anmerken. Die Betriebsteilungen sind mit den derzeit vorgeschlagenen Regelungen zur Degression weitgehend vom Tisch, da das tatsächlich geleistete Arbeitsentgelt der Betriebe von der Basissumme saldiert werden kann.

Sehr geehrter Herr , zu Ihrer zweiten Frage, den Vorrangflächen möchte ich folgendes anmerken: Es handelt sich hier nicht, wie Sie befürchten, um eine Flächenstilllegung. Fakt ist, dass verschiedene Berufsverbände bewusst gegen die "Stilllegung" wettern, obwohl diese nicht in der Diskussion ist! Es geht bei ökologischen Vorrangflächen um Landschaftselemente wie Hecken oder Feldgehölze, die derzeit bereits durch die CC-Vorgaben geschützt sind. Darüber hinaus sollen die Mitgliedsstaaten Auflagen definieren, unter denen eine Nutzung der Vorrangflächen möglich ist. Ich befürchte, dass die CSU mit Ihrer ablehnenden Haltung letztlich die Chance verpasst, die Anforderungen der Vorrangflächen aktiv und praktikabel für Bayern zu gestalten.

Ich setze mich dafür ein, dass Betriebe mit bis zu 20 ha Ackerfläche von der verpflichtenden Ausweisung von Vorrangflächen ausgenommen werden. Darüber hinaus möchte ich, dass vorübergehendes Grünland (z. B. Kleegras…) nicht zur maßgeblichen Ackerfläche gezählt wird. Weiterhin ist mir eine Bewirtschaftung der Vorrangflächen ein Anliegen, beispielsweise die Anerkennung von bewirtschafteten Blühflächen oder Kurzumtriebsplantagen.
Ganz besonders sinnvoll scheint es mir, dass Dauerkulturen von der Verpflichtung der Ausweisung ausgenommen werden, denn hier teile ich Ihre Sorgen der Zupacht von Flächen zur "Stilllegung".


Mit freundlichen Grüßen
Maria Noichl
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