Margot Queitsch (SPD)
Kandidatin Landtagswahl Baden-Württemberg 2006
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Margot Queitsch
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Ausbildung zur Industriekauffrau
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Hausfrau
Wohnort
-
Wahlkreis
Freiburg II
Ergebnis
28,2%
Landeslistenplatz
-
weitere Profile
Wenn Sie Frau Queitsch eine Frage stellen möchten, nutzen Sie ganz einfach das Frageformular auf dieser Seite. abgeordnetenwatch.de wird Ihre Frage für Sie an Frau Queitsch zur Beantwortung weiterleiten. Die beantworteten Fragen erscheinen dann hier im Profil.
Fragen an Margot Queitsch
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Verkehr
11.02.2006
Von:

Die neuen Regelungen wie JAR FCL und das Luft sicherheitsgesetz gefährden den Fortbestand der allgemeinen Luftfahrt insbesondere in den Vereinen. Was werden Sie unternehmen um diesen, einmalig in Europa, Unfug zu beenden?
Antwort von Margot Queitsch
1Empfehlung
22.02.2006
Margot Queitsch
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Luftsicherheitsgesetzes und der Vorschriften zur Lizenzierung von Piloten (JAR FCL).

_Luftsicherheitsgesetz:_ Sie kritisieren vermutlich den § 7 des Gesetzes, der von Privatpiloten eine Zuverlässigkeitsprüfung verlangt.

Ich kann zwar sehr gut verstehen, dass Sie von der im Luftsicherheitsgesetz angeordneten Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht begeistert sind. Ich stimme aber nicht Ihrem Urteil zu, dieses einfach als "Unfug" zu bezeichnen. Denn immerhin sind am 11. September 2001 mehrere Passagierflugzeuge in einer bis dahin nicht vorstellbaren brutalen und kaltblütigen Weise als Waffen benutzt worden. Diese Anschläge belegen unmissverständlich ein erhöhtes Gefahrenpotential, das eine Regierung und ein Parlament nicht ignorieren kann und darf. Und das ist ja nicht alles. Ermittlungen nach dem Anschlag haben gezeigt, wie einfach und unbehelligt von jeder öffentlichen Kontrolle sich die Terroristen an kleinen Flugschulen ihre Lizenz zum Töten verschaffen konnten.

Ich glaube nicht, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen einen 100prozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Luftsicherheit bieten, aber sie stellen eine wichtige Präventionsmaßnahme dar. Allerdings sollten der Umfang und die bürokratischen Hürden in der Praxis so angemessen gehandhabt werden, dass eine Belastung möglichst nicht entsteht. Da das ganze Gesetz kürzlich vom Bundesverfassungsgericht verworfen wurde, bietet ein neues Gesetzgebungsverfahren eine gute Möglichkeit, das ganze Verfahren zu entbürokratisieren.

Die Vorschriften zur Lizenzierung von Piloten (JAR FCL)_ beruhen auf einer Vereinbarung europäischer Luftfahrtbehörden. Ziel sind hohe Sicherheitsstandards und harmonisierte Regelungen in Europa. Diese werden von den nationalen Luftfahrtbehörden in nationales Recht umgesetzt. Daran kann ich zunächst einmal nichts kritikwürdiges entdecken. Sie müssten mir schon genauer erläutern, was Sie da als "Unfug" bezeichnen.

Bürgerbüro Margot Queitsch
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
12.02.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Queitsch,

warum gibt es in Baden-Württemberg noch immer die sog. "5-Jahres-Frist" für befristet angestellte Beschäftigte im öffentlichen Dienst? Es erscheint auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wenig sinnvoll, eingearbeitete und qualifizierte Mitarbeiter nach 5 Jahren zu entlassen und die selben Stellen dann wieder mit neuen Mitarbeitern zu besetzen, die erst wieder eingearbeitet werden müssen. Können Sie sich für eine Änderung der Gesetzeslage stark machen? Selbst der Hinweis des Ministerpräsidenten auf geltende Gesetze (Anrecht auf unbefristete Verträge nach 5 Jahren) ist m.E. nicht haltbar, da die Stellen ja gerade eben nicht wegfallen, sondern einfach neu besetzt werden - eine unbefristete Anstellung also möglich wäre.
Antwort von Margot Queitsch
1Empfehlung
28.02.2006
Margot Queitsch
Sehr geehrte Frau ,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse generell auf 5 Jahre befristen zu können, ist Bestandteil des BAT Tarifvertrags und gilt für alle Bundesländer in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Diese BAT-Regelung geht deutlich über die allgemeine gesetzliche Regelung von - im Regelfall - 2 Jahren Befristung ohne sachliche Gründe hinaus. Aus meiner Sicht könnte diese Sonderregelung im BAT aufgegeben werden. Diese Sonderregelung ist auch Gegenstand der gegenwärtigen Tarifverhandlungen. Eine Veränderung ist sicher auch davon abhängig, wie wichtig der Arbeitnehmerseite dieser Punkt in den Verhandlungen tatsächlich ist. Für Befristungen mit sachlichen Gründen, wie beispielsweise bei Einstellungen im Vertretungsfall, gelten diese allgemeinen Befristungsregelungen ohnehin nicht. Auch im Sonderbereich der Hochschulen, wo Befristungen unter dem Aspekt von Forschung und Lehre sicherlich differenzierter zu betrachten sind, wird die Befristung separat im Hochschulrahmengesetz geregelt. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte. Falls Sie noch zusätzlichen Antwortbedarf haben, können Sie sich gerne an mich wenden
Mit freundlichen Grüßen
Margot Queitsch
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
14.03.2006
Von:

Mit dem Freiburger Appell www.igumed.de warnen Ärzte vor den Folgen des Mobilfunks.
Wie schätzen Sie die Gefahren ein, die von gepulsten Mikrowellen ausgehen?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
17.03.2006
Von:

Ist Ihnen bekannt, welchen prozentualen Anteil jeweils die erneuerbaren Energien, die fossilen und die atomaren Energieträger an dem Strommix, für den Sie sich entschieden haben, stellen? Und wie werden Sie im Landtag mit der Atomstromfrage umgehen?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Margot Queitsch
Sie befinden sich auf einer Archivseite. Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.